Der Kaufvertrag Zustandekommen des Kaufvertrags Ja, ich will! Käufer Ja, ich will! Verkäufer Die 1. Willenserklärung beim Kaufvertrag nennt man Antrag Die 2. Willenserklärung beim Kaufvertrag nennt man Annahme O.K., ich kaufe es! Käufer Annahme = Bestellung Ich biete dir mein Fahrrad für 500 € an. Verkäufer Antrag = Angebot Ein Kaufvertrag ist zustande gekommen! Ich hätte gerne einen Hamburger. Käufer Antrag = Bestellung Hier, bitte sehr! Verkäufer Annahme = Lieferung Ein Kaufvertrag ist zustande gekommen! Zu beachten: Weicht das Angebot von der Bestellung ab, so gilt dies als neuer Antrag. Ein Kaufvertrag kommt dann erst zustande, wenn dieser neue Antrag angenommen wird! Zu beachten sind auch die gesetzlichen Bindungsfristen an ein Angebot. Diese betrachten wir an anderer Stelle genauer. Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft Ein Kaufvertrag kommt durch Antrag und Annahme zustande. Der Verkäufer verpflichtet sich hierbei, die Ware zu übergeben und das Eigentum an der Ware zu übertragen. Der Käufer verpflichtet sich hierbei, den Kaufpreis zu bezahlen und die Ware anzunehmen. Verpflichtungsgeschäft Die Ware wird tatsächlich übergeben und angenommen, der Kaufpreis wird wie vereinbart bezahlt. Erfüllungsgeschäft BEACHTE: Das Verpflichtungs- und das Erfüllungsgeschäft sind zwei getrennte Rechtsgeschäfte! Inhalte eines Kaufvertrags • Art der Ware – genaue Bezeichnung • Güte der Ware – Qualität – Umweltverträglichkeit • Beschaffenheit der Ware – Gattungsware (Massenware) – Speziesware (Einzelstücke) • Menge der Ware – kg, t, l, m³ etc. • Preis der Ware – Rabatt • • • • • Mengenrabatt Sonderrabatt Treuerabatt Wiederverkäuferrabatt Naturalrabatt • Zahlungsbedingungen – Skonto – Zahlungsfristen • Lieferbedingungen – Verpackungsaufwendungen – Beförderungsaufwendungen – Lieferfrist • Leistungsort – Wo hat der Verkäufer seine Leistung zu erbringen? • Gerichtsstand – Welcher Gerichtsort ist bei eventuellen Streitigkeiten zuständig? Nähere Infos hierzu gibt es über die Links beim Arbeitsauftrag! ENDE