BGB Zustandekommen von Verträgen

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Zustandekommen von Kaufverträgen
Wirtschaftslehre
Merkregeln 1 - 3:
1. Ein Vertrag kommt durch zwei wechselseitig übereinstimmende Willenserklärungen zustande:
Antrag und Annahme (§§ 145 ff. BGB). “Vorgeschaltete Anfragen“ sind dagegen unverbindlich
und dienen lediglich der Information über Warenbestände, Preise, Lieferkonditionen u.ä..
2. Ein Kauf ist ein gegenseitiger Vertrag, in welchem sich der Verkäufer dazu verpflichtet, dem
Käufer die verkaufte Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen - während sich
der Käufer verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die Sache abzunehmen (§ 433
BGB).
Verpflichtungsgeschäft(e):
-
Käufer: Abnahme der Ware + Zahlung des Kaufpreises
Verkäufer: Übergabe fehlerfreier Ware + Übertragung des Eigentums an der Ware
Erfüllungsgeschäft(e):
- Übergabe der Ware und des Geldes
- Einigung über Eigentumsübergang
3. Besitz:
tatsächliche Herrschaft über die Sache (§ 854 BGB)
Eigentum: rechtliche Herrschaft über die Sache
(§ 903 BGB)
Übungsfälle 1 - 3:
Prüfen Sie, ob in den folgenden Fällen ein Kaufvertrag rechtswirksam zustande gekommen ist.
Begründen Sie Ihre Antwort (mit §-Angabe).
1. Friedrich (21 Jahre) bietet seinem Schulfreund Theo bei einem gemeinsamen Treffen sein
Motorrad für 2.000 € zum Kauf an. Theo sagt sofort zu, möchte allerdings für diesen Preis
noch zwei Ersatzreifen haben, die in der Garage von Friedrich liegen.
2. Die Steuerfachangestellte erhält vom Kiehl-Verlag ohne Bestellung ein Fachbuch für
Steuerrecht zugeschickt mit dem Hinweis, dass ein Kaufvertrag zustande kommt, wenn das
Buch nicht innerhalb einer gegebenen Frist zurückgesandt wird.
3. Der Bauunternehmer A bietet dem Schrotthändler B per Handy eine Ladung Altmetall für
2.000,00 € an. Da Schrott ein zweites Telefonat „in der Leitung hat“, drückt er den
Bauunternehmer A einfach weg und ruft erst am nächsten Tag zurück und möchte das
Altmetall abnehmen.
Merkregeln 4 - 5:
4. Als gesetzlichen Erfüllungsort wird der Ort bezeichnet, an dem der jeweilige Schuldner seine
Leistung zu erbringen hat.
5. Der Gerichtsstand ist der Ort, an dem bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Kaufvertrag heraus Klage
eingereicht werden kann. Er ist Sitz des Gerichtes, in dessen Bezirk der Beklagte (Schuldner)
seinen Geschäftssitz hat.
Übungsfall 4:
Geben Sie für den Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer Berlin AG (Sitz Berlin) und dem Käufer
Hamburg AG (Sitz Hamburg) die jeweiligen Erfüllungsorte und Gerichtsstände aus den
Verpflichtungen des Kaufvertrages heraus an!
© Fachbereich Steuern
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Zustandekommen von Kaufverträgen
Lösung:
1.
Antrag unter Anwesenden muss sofort angenommen werden,
Abänderung der Annahme gilt als Ablehnung und neuer Antrag
Annahme des neuen Antrages notwendig für Kaufvertrag
§ 147 (1) i.V.m. § 150 BGB
2.
Zusendung von nicht bestellter Ware kein wirksamer Antrag
Kaufvertrag nicht zustande gekommen
§ 241a (1) BGB
3.
Erstes Telefonat wirksames Angebot/Antrag
Verspätete Annahme stellt neuen Antrag dar
Kaufvertrag nicht zustande gekommen
§ 147 (1) i.V.m. § 150 BGB
4.
Erfüllungsort Lieferung der Ware: Geschäftssitz Berlin AG in Berlin
Gerichtsstand bei Klage auf Lieferung: Berlin (Sitz Berlin AG)
Erfüllungsort Bezahlung Geld: Geschäftssitz Hamburg AG in Hamburg
Gerichtsstand bei Klage auf Zahlung: Hamburg (Sitz Hamburg AG)
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