1. WBRS-Referat (Kaufvertrag) Alexander Stadlmann 4.HBa 1995/96 1. Der Kaufvertrag und der damit verbundene Schriftverkehr 1.1 Was ist ein Kaufvertrag und wie kommt er zustande? Jede betriebliche Leistungserstellung ist nur dann sinnvoll, wenn sie auch abgesetzt werden kann. Absetzen bedeutet jedoch, daß eine andere Wirtschaftseinheit einen Beschaffungsakt durchführt. In diesem Fall kommt ein “Kaufvertrag” zustande. Ein Kaufvertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung zwischen dem Anbietendem (dem “Verkäufer”) und dem Nachfragendem (dem “Käufer”), Sachgüter gegen Geld zu tauschen. Die folgende Darstellung zeigt die Handlungsmöglichkeiten von Käufer und Verkäufer. Immer dann, wenn aus einer Handlung des Käufers und aus einer Handlung des Verläufers eine übereinstimmende Willenserklärung hervorgeht, gilt der Kaufvertrag als abgeschlossen. Käufer (1. Anfrage) 3. Bestellung 6. Annahme der Lieferung und / oder 7. Zahlung Verkäufer 2. Verbindliches Angebot 4. Auftragsbestätigung und / oder 5. Lieferung 1.2 Der Inhalt des Kaufvertrags 1.2.1 Übersicht Bestimmte Mindestbestandteile eines Kaufvertrags schreibt schon ABGB vor. Einige weitere Bestandteile sind jedoch im Geschäftsverkehr üblich und sollten auch bei privaten Käufen zumindest dann vereinbart werdn, wenn es sich um wertvolle Gegenstände handelt. Zu beachten ist auch, daß eine Anfrage des Käufers, ob eine bestimmte Ware geliefert werdsen kann, als kein ausreichender “Antrag” gilt. 1 1. WBRS-Referat (Kaufvertrag) Gesetzliche Bestandteile Alexander Stadlmann 4.HBa 1995/96 • • • • • Wer verkauft (Verkäufer)? Wer kauft (Käufer)? Was wird gekauft (Warenart, Qualität)? Wieviel wird gekauft (Menge)? Zu welchem Preis wird gekauft (Preis)? Weitere regelmäßige Bestandteile sind: Lieferbedingungen • • • • Zahlungsbedingungen • Wann wird gezahlt (Zahlungszeit)? • Wo wird gezahlt (Zahlungsort)? • Eventuell auch: Wie wird gezahlt? (Art der Zahlung, Wann wird geliefert (Lieferzeit)? Wo wird geliefert (Lieferort)? Wer trägt die Kosten der Lieferung (Kostenübergang)? Wer trägt das Risiko der Lieferung (Risikoübergangwer trägt z.B. Transportschäden)? z.B. mit Scheck, bar etc.) Fallweise kann noch geregelt werden: Verpackung • Wie muß die Ware verpackt werden? • Muß die Verpackung vom Käufer gesondert bezahlt werden? Transport • Wie soll die Ware transportiert werden (Bahn, etc)? Nebenleistungen • Wer montiert bzw. trägt die Kosten für die Montage? • Wer schult ein? • Besteht ein Umtauschrecht? Garantie • Wie lange haftet der Verkäufer für Schäden? • Für welchen Schaden wird überhaupt gehaftet? Folgen, wenn nicht oder nicht rechtzeitig geliefert oder gezahlt wird • Was geschieht, wenn der Verkäufer nicht rechtzeitig liefert? • Was geschieht, wenn der Käufer nicht rechtzeitig zahlt? 1.3 Die Anbahnung des Kaufvertrags Die Anbahnung des Kaufvertrags kann erfolgen durch: • den Nachfragenden (“Käufer”) - Anfrage • den Anbietenden (“Verkäufer”) - Angebot 2 1. WBRS-Referat (Kaufvertrag) Alexander Stadlmann 4.HBa 1995/96 1.3.1 Die Anfrage In der Anfrage fordert der Nachfragende (“Käufer”) den Anbietenden (“Verkäufer”) auf, • ein Angebot zu stellen oder • ein bereits gestelltes Angebot zu ergänzen bzw. abzuändern Beispiele wären: • “allgemeine Anfrage”: der Käufer will nur allgemeine Information, z.B. Preislisten • “spezielle Anfrage”: der Käufer will genaue Informationen über die Eigenschaften, Preise usw. Einer ganz bestimmten Ware Man unterscheidet: • Telefonische Anfrage • Schriftliche Anfrage Benötigt man umfangreiche oder spezielle Informationen, wird eine mündliche oder telefonische Anfrage nicht ausreichen. Mit Hilfe eines “allgemeinen Aufbauschemas” ist es daher sehr leicht, eine Anfrage zu entwerfen: Allgemeines Aufbauschema Anfrage 0. Betreff • Anfrage - Angabe der Ware 1. Anlaß des Schreibens • Eventuell Hinweise auf Vorgespräche, 2. Eigenes Anliegen Katalog etc.) meist genügt der “Betreff” ? • Welche Informationen werden benötigt? • allg. Informationen (Kataloge etc.) • spezielle Informationen über Qualität, Preise bei einer bestimmten Menge etc. 3. Begründung • Ist nur notwendig, wenn Sie unübliche Unterlagen benötigen (z.B. einen genauen Kostenvoranschlag etc.) 4. Erwartete Reaktion • z.B.: Bitte um sofortiges Angebot, günstiges 5. Mögliche Folgen • z.B.: Umfangreicher Auftrag, Folgeauftrag (6. Werbende Schlußformel) • Grußformel reicht aus Angebot etc. (kann meist entfallen) (kann meist entfallen) 3 1. WBRS-Referat (Kaufvertrag) Alexander Stadlmann 4.HBa 1995/96 1.3.2 Das Angebot (Offert) Ein Angebot (Offert) ist ein Antrag des Verkaufswilligen (des “Verkäufers”) zum Abschluß eines Kaufauftrags. Angebote können nach folgenden Gesichtspunkten unterschieden werden: Angebot nach dem Grund der Erstellung unverlangtes Angebot verlangtes Angebot nach der Bindung bindendes Angebot mit gesetzlicher Bindungsdauer freibleibendes Angebot angebotsähnliche Formen Mit spezifischer Bindungsdauer “befristetes Angebot” Bestellung innerhalb der Bindungsfrist führt zum Kaufvertrag 1.3.2.1 Unverlangtes und verlangtes Angebot Beim unverlangten Angebot liegt keine Anfrage des Käufers vor, beim verlangten Angebot gibt es eine Anfrage. Das unverlangte Angebot wird man daher irgendwie begründen (Sonderangebot, neue Modelle etc.). Beim verlangten Angebot wird man genau auf die Fragen des Kunden eingehen. 1.3.2.2 Bindendes Angebot Ein Angebot gilt als bindend, wenn es • von einer bestimmten Person an eine bestimmte Person gerichtet ist (Rundschreiben gelten daher nicht als Angebote); • inhaltlich ausreichend bestimmt ist (Preis, Menge, Qualität); • eindeutig zum Ausdruck bringt, daß der Offerent verkaufswillig ist; • keinen Hinweis enthält, daß es sich um ein freibleibendes Angebot handelt Erfolgt auf ein bindendes Angebot eine Bestellung, so gilt der Kaufvertrag als abgeschlossen. 1.3.2.3 Freibleibendes Angebot Ein freibleibendes Angebot wird erstellt, wenn sich der Anbietende nicht binden will. Dies wird durch eine “Freizeichnungsklausel” erreicht. Beispiele wären: • “solange der Vorrat reicht” • “ich biete ihnen unverbindlich an” usw. 4 1. WBRS-Referat (Kaufvertrag) Alexander Stadlmann 4.HBa 1995/96 Viele Angebote sind deswegen auch “freibleibend”, weil die Menge nicht genau angegeben ist. 1.3.2.4 Angebotsähnliche Formen Immer wenn ein Merkmal eines Angebots fehlt, handelt es sich nur um angebotsähnliche Formen, die den “Anbietenden” auf keinen Fall binden. Beispiele wären: • Zusendung von Katalogen - Menge ist nicht genau angegeben • Inserat in der Zeitung - nicht an bestimmte Person gerichtet • Ware mit Preisangabe in der Auslage - nicht an eine bestimmte Person gerichtet • Postwurfsendungen - nicht an eine bestimmte Person gerichtet 1.3.2.5 Das schriftliche Angebot Allgemeines Aufbauschema Angebot (0. Betreff) • Angebot (Sonderangebot) - Ware 1. Anlaß des Schreibens • z.B.: neuer Katalog, Erweiterung des 2. Eigenes Anliegen (Eigenes Angebot oder Antwort auf die Anfrage des Geschäftspartners) Sortiments, Neuübernahme etc. oder • Hinweis auf Anfrage • Angebot des gesamten Sortiments oder große Teile des Sortiments oder • Angebot einer bestimmten Ware oder Dienstleistung (Qualität, Preis, Menge, Liefer- und Zahlungsbedingungen - vgl. Kaufvertrag) Zu beachten ist: • Bindungsfrist oder Freizeichnungsklausel angeben. • Auf Prospekte, Kataloge etc. hinweisen und diese beilegen. • Bei verlangten Angeboten alle Fragen des Kunden beantworten. 3. Begründung • Meist bereits im Anlaß des Schreibens 4. Erwartete Reaktion • Baldige Bestellung 5. Mögliche Folgen • z.B. keine Bestände oder lange Liefer- enthalten (siehe 1.) fristen, wenn nicht bald bestellt wird. 5 1. WBRS-Referat (Kaufvertrag) Alexander Stadlmann 4.HBa 1995/96 1.3.3 Die Bestellung 1.3.3.1 Bestellungsvorbereitung Die Bestellung selbst bietet keine Schwierigkeiten. Wichtig ist jedoch die Vorbereitung der Bestellung. Darstellung zur Vorbereitung der Bestellung: Bedarfsplanung Informationsbeschaffung, einschließlich Verhandlungen Entscheidung • Welche Güter (Dienstleistungen) benötigen wir? • In welcher Menge? • Zu welcher Zeit? • Welche Lieferanten bieten diese Güter und Dienstleisungen in der • gewünschten Qualität, in der • gewünschten Menge • zu welchem Preis • mit welchen Liefer- und Zahlungsbedingungen an? Zu beachten ist: • Verhandlungen sind ein wichtiger Teil der Informationsbeschaffung. Viele Bedingungen können durch Verhandlungen verbessert werden. • Bei welchen Lieferanten bestelle ich • welche Waren und Dienstleistungen? Zur Informationsbeschaffung und Entscheidungsvorbereitung dienen vor allem • laufende Anfragen an Lieferanten (auch wenn man die Ware im Augenblick nicht benötigt) • Bestellkartei 1.3.3.2 Die schriftliche Bestellung Ist eine schriftliche Bestellung erforderlich, soll sie abgefaßt sein, daß Irrtümer und Mißverständnisse ausgeschaltet sind. Der Empfänger soll den Auftrag ohne Rückfrage ausführen können. Es ist daher sinnvoll, in der Bestellung sämtliche Merkmale des Kaufvertrags zu wiederholen oder auf ein Angebot, einen Katalog etc. zu verweisen. 6 1. WBRS-Referat (Kaufvertrag) Alexander Stadlmann 4.HBa 1995/96 Allgemeines Aufbauschema Bestellung 1. Anlaß des Schreibens • Bezug auf Angebot, Kataloge, 2. Eigenes Anliegen Empfehlungen, Vorgespräche etc. • Bestellung • Angabe der Merkmale des Kaufvertrags (Menge, Qualität, Preis, Liefer- und Zahlungsbedingungen etc.) oder • Verweis auf Angebot, Preislisten, Kataloge, Geschäftsbedingungen bzw. auf die “bisherigen Bedingungen” 3. Begründung • Nur bei Sonderwünschen notwendig 4. Erwartete Reaktion • Auftragsbestätigung, schnelle Lieferung etc. 5. Mögliche Folgen • Nur in Sonderfällen notwendig, z.B. Liefer- (Sonderanfertigung, Abweichung vom Angebot etc.) verzicht bei Fristüberschreitung 7