Präsi Poli Entscheidungsprozess

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Der Willensbildungs- und
Entscheidungsprozess am Beispiel eines
Gesetzes zur Sozialpolitik
Präsentiert von Ferdinand Gelbrich
Übersicht
Politischer Entscheidungsprozess
 Schaubild
 Institutionen im Gesetzgebungsverfahren
Träger politischer Willensbildung
 Parteien
 Medien
 Lobbyismus
Konflikt „Betreuungsgeld“
 Anwendung auf Entscheidungs- und Willensbildungsprozess
Politischer Entscheidungsprozess
Schaubild
Gesetzentwürfe, die in den
Bundestag eingebracht
werden
Gesetzentwürfe aus
Bundesregierung,
Bundestag oder Bundesrat
Begründung des
Gesetzentwurfs. Kein
Beschluss. Überweisung
des Entwurfs an
Zweite
Lesungdie
aufeine
Ausschüsse,
Grundlage
derAnnahme oder
Abänderung,
Ausschussempfehlung.
Ablehnung empfehlen.
Dritte Lesung.
Das im Bundestag
Schlussabstimmung.
beschlossene Gesetz wird
Bei
demUneinigkeit
Bundesrat über
zugeleitet
Zustimmungsgesetz
kann
( Zustimmungsgesetz
vs.
Vermittlungsausschuss
Einspruchsgesetz).
angerufen werden.
Verabschiedung
Erarbeitung einesdes
Gesetzes.
Zuständiger
Kompromissvorschlags.
Minister
und
Keine Einigung

Bundeskanzler
Zustimmungsgesetz
unterzeichnen.
scheitert.
Bundespräsident
unterzeichnet. Verkündung
im Bundesgesetzblatt.
Politischer Entscheidungsprozess
Institutionen im Gesetzgebungsverfahren
Bundeskanzler & Bundesregierung:
• Bundeskanzler als „Steuermann des Staatsschiffes“
• Zielformulierung und Lösungsvorschlag
 Auf Kooperation selbstständiger Akteure angewiesen
Politischer Entscheidungsprozess
Institutionen im Gesetzgebungsverfahren
Bundestag:
•


•
•
•
Willensbildungsfunktion
Themen diskutieren und Lösungen vorschlagen
Unterschiedliche Standpunkte (Opposition vs. Regierung)
Politische Themen der Bürger ansprechen
Gesetzgebungsfunktion (zwei verschiedene Formen)
Kontrollfunktion
Politischer Entscheidungsprozess
Institutionen im Gesetzgebungsverfahren
Opposition:
•
•
•
•
Öffentliches Kritisieren und Kontrollieren der Regierung
Fragerechte des Bundestages
Einsetzung von Untersuchungsauschüssen
Überprüfung von Gesetzen beim Bundesverfassungsgericht
Politischer Entscheidungsprozess
Institutionen im Gesetzgebungsverfahren
Bundesrat:
• Sichert Durchführbarkeit der Bundesgesetze
• Bundesrat als Instrument der Opposition
 Garant der Demokratie vs. Verursacher von Reformträgheit
Politischer Entscheidungsprozess
Institutionen im Gesetzgebungsverfahren
Bundespräsident:
• Vorschlagsrecht für Gesetze
• Prüft Gesetze und unterzeichnet diese
• Soll sich parteipolitisch neutral verhalten
Politischer Entscheidungsprozess
Institutionen im Gesetzgebungsverfahren
Bundesverfassungsgericht:
•
•
•
•
Wird nicht von sich aus tätig  muss angerufen werden
Verfassungsbeschwerden
Normenkontrolle
Verfassungswidrigkeit von Parteien
Träger politischer Willensbildung
Parteien
• Sonderstellung
 Haben in der BRD Verfassungsrang
 Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes obliegt
ihnen
•




Funktionen
Auswahlfunktion
Vermittlungsfunktion
Interessenausgleichsfunktion
Legitimierungsfunktion
Träger politischer Willensbildung
Medien
•
•




Artikel 5 GG
Funktionen
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei
zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein
Informationsfunktion
zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die
Meinungsbildungsfunktion
Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch
Rundfunk
und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet
Kritikund Kontrollfunktion
nicht statt.
(„agenda
setting function“)
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der
allgemeinen gesetze, den gesetzlichen bestimmungen zum
Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Träger politischer Willensbildung
Lobbyismus
Definition:
 Lobbyismus liegt vor, wenn Akteure (Lobbyisten) die Interessen der
eigenen Organisation oder gegen Geld die Interessen Dritter
gegenüber politischen Entscheidern vertreten
Strategie:
 Einflussnahme auf Agenda Setting und Problemformulierung
 Einflussnahme auf Gesetzgebungsvorhaben
Macht:
 Kein Lobbyist ist demokratisch legitimiert  keiner von ihnen ist
politisch formal entscheidungsbefugt
Träger politischer Willensbildung
Lobbyismus
Rechtsstellung:
 Verbandsmäßiges Organisieren ist durch Vereinigungsfreiheit im
Grundgesetz geschützt
 Politischer Einfluss darf ausgeübt werden, wenn Rechtsrahmen
berücksichtigt werden
Kritik:
 Mangelnde Transparenz
Träger politischer Willensbildung
Lobbyismus
Rechtsstellung:
 Verbandsmäßiges Organisieren ist durch Vereinigungsfreiheit im
Grundgesetz geschützt
 Politischer Einfluss darf ausgeübt werden, wenn Rechtsrahmen
berücksichtigt werden
Kritik:
 Mangelnde Transparenz
Konflikt „Betreuungsgeld“
Positionen:
Eltern, die ihre Kinder im
Alter von einem bis drei
Jahren selbst zu Hause
betreuen, sollen hierfür eine
angemessene finanzielle
Leistung aus allgemeinen
Steuermitteln erhalten.
Eltern von Kindern im Alter von
einem bis drei Jahren haben einen
Rechtsanspruch darauf, dass ihr
Kind im Rahmen einer öffentlichen
(z.B. Kindertagesstätte) oder
öffentlich geförderten (z.B.
qualifizierte Tagesmütter)
Kindertageseinrichtungen – gegen
eine angemessene
Kostenbeteilugung durch die Eltern
- betreut und gefördert wird.
Konflikt „Betreuungsgeld“
Gegeben: Chronologie des Betreuuungsgeldes
Leitfrage:
Wie betrifft der Konflikt die Institutionen des
Gesetzgebungsverfahren?
Konflikt „Betreuungsgeld“
Medien:
 „Familienpolitik hat sich in den vergangenen Jahren von einem eher
marginalen Thema, das vor allem Frauen zu betreffen schien, zu
einem hart umkämpften Bereich entwickelt.“
 „Humankapital ausschöpfen und dadurch Wettbewerbsfähigkeit
erhöhen“ (OECD)
 Umfrage von „Forsa-Studie“: Was Paare und Eltern wollen
Lobbyismus:
 Intransparent
Bundesverfassungsgericht:
 Verfassungsklage
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