Islam - AntiDiskriminierungsForum.EU

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Frauenrechte
im Islam
Gliederung
1. Scharia
1.1 Strafrecht
2. Die Frau in der Familie
2.1 Geschlecht, Keuschheit und Sexualität
2.2 Ehe und Mutterschaft
2.3 Scheidung
Gliederung
3. Die Frau als Trägerin der Ehre
4. Islam und Moderne
4.1 Kopftuch
4.2 Bildung und Arbeit
4.3 Islamischer Feminismus
5. Frauenrechtsorganisationen
1. Scharia
• Gesamtheit des islamischen Gesetzes
• Ursprung in der islamischen Frühzeit
• Gesetzgeber ist Allah selbst
1. Scharia
• Inhalt:
 1. Teil: ibadat (Kult): 5 Säulen des Islams
 2. Teil: muamalat: rechtliche Bestimmungen
• Quelle der Scharia:
 Koran
 Überlieferung
 Auslegungen frühislamischer Juristen und Theologen
1. Scharia
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Wichtige Aspekte der Scharia in Bezug auf die Frau:
Ehe: gilt als Pflicht
Adoption: ist verboten
Geburtenkontrolle: Empfängnisverhütung erlaubt. Schwangerschaftsabbruch bis zu
bestimmten Zeitpunkt gestattet; heutzutage wird eine Abtreibung von muslimischen
Theologen nicht befürwortet
• Gewalt gegen Frauen: „Gebrauchsanweisung“ wie man sich seiner Frau gegenüber
verhält, falls diese nicht gehorcht
1.1 Strafrecht
Unterteilung der Straftaten in drei Kategorien:
1. Grenzvergehen: unter anderem Ehebruch und Unzucht
2. Verbrechen mit Wiedervergeltung: beispielsweise Mord und Totschlag
3. Ermessensvergehen: zum Beispiel Urkundenfälschung
1.1 Strafrecht
Unterteilung der Straftaten in drei Kategorien:
1. Grenzvergehen: unter anderem Ehebruch und Unzucht
2. Verbrechen mit Wiedervergeltung: beispielsweise Mord und Totschlag
3. Ermessensvergehen: zum Beispiel Urkundenfälschung
2. Die Frau in der Familie
2.1 Geschlecht, Sexualität und Keuschheit
• wird ein Sohn geboren gilt dieser als Garant der Unsterblichkeit; eine Tochter
stellt jedoch eher eine Belastung dar
• Mädchen werden früh in den Haushalt integriert
• Keuschheit bis zur Ehe ist die höchste Priorität
• In afrikanischen Räumen wird Beschneidung zur Verschärfung der Kontrolle
eingesetzt
2.2 Ehe und Mutterschaft
• Höchste Priorität: Heiraten und bestenfalls männliche Nachkommen zur
Welt bringen
• Ledig zu leben ist keine Option
• Der Prophet Muhammad soll gesagt haben: „Die Ehe ist meine Tradition.
Wer meine Tradition zurückweist, der ist nicht mein Nachfolger!“
• Arrangierte Ehe ist immer noch die häufigste Form der Eheschließung
2.2 Ehe und Mutterschaft
• Eheschließung wird mit einem Vertrag bestätigt, welcher eine Brautgabe (festgelegte
Summe, Wertgegenstände, etc.) mit sich bringt
→ Morgengabe (nach Eheschließung) und Abendgabe (nach Scheidung/Tod eines
der Ehepartner)
• Frau MUSS in die Ehe Jungfräulich eintreten
• Koitusverweigerung = Sünde gegen Allah
• Im Koran steht: “Eure Frauen sind für euch ein Saatfeld. Geht zu Eurem Saatfeld,
wo immer ihr wollt.“
2.3 Scheidung
• Ende der Ehe normalerweise erst bei Tod eines Ehepartners oder des Abfalls
vom Islam
• Männer benötigen keinen Grund, Frauen müssen diverse Beweise und
extreme Gründe aufweisen
• Reicht Frau die Scheidung ein, bekommt der Mann erst eine zweite Chance
• Scheidung bedeutet für die Frau Verstoßung
3. Die Frau als Trägerin der Ehre
• Ehre der Familie hat höheren Wert als jedes einzelne Familienmitglied
• Frau = Trägerin der Ehre
• Männliche Familienmitglieder = Beschützer der Familienehre
3. Die Frau als Trägerin der Ehre
• Zentraler Punkt der Ehre ist der Genitalbereich der Frau
dieser wird beschützt durch:
- Hausarrest ab der Pubertät
- Verbot des Bildungserwerbs (ländliche Gegenden)
- Haftstrafen bei Teilnahme an öffentlichem Sportevent (Iran)
- schriftliche Erlaubnis des Vormunds für medizinische Untersuchungen
oder Operationen (Saudi-Arabien)
3. Die Frau als Trägerin der Ehre
• Die Frau soll als Jungfrau in ihre Ehe gehen, denn der zukünftige Ehemann
bezahlt bei der Eheschließung für ihren reinen, unbefleckten Genitalbereich
• „Jungfrauentest“
in der Hochzeitsnacht wird mit einem weißen Tuch getestet, ob die Braut
wirklich noch Jungfrau ist
• Familie tut alles dafür, dass die Frau als „Jungfrau“ gesehen wird
3. Die Frau als Trägerin der Ehre
• Ehrverbrechen
• Psychische und physische Gewalt an Frauen, aber auch an männlichen
Familienmitgliedern
• 90% der Täter sind männliche Familienangehörige, Frauen sind meist nur die
Drahtzieherinnen
• Schlimmste Fall = Ehrenmorde
3. Die Frau als Trägerin der Ehre
• UN-Weltbevölkerungsbericht: jährlich sterben 5000 Mädchen in 14
verschiedenen Ländern aufgrund eines Ehrenmordes
Dunkelziffer ist um einiges höher
• Die meisten Ehrenmorde werden in Pakistan vollzogen
• Viele Fälle bleiben unbestraft
• In Deutschland: 49 Fälle von Ehrenmorden in den Jahren 1996-2005
3. Die Frau als Trägerin der Ehre
• Gründe für solche Morde sind:
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Verweigerung der Heirat mit einem von der Familie ausgesuchten Mann
Scheidung
Außereheliche Beziehung mit einem Mann
Uneheliche Schwangerschaft
Vergewaltigung
Opfer von Inzest
Nacktbaden
3. Die Frau als Trägerin der Ehre
• Vergewaltigung in Pakistan:
Artikel 17 §8 Beweisgesetz:
Die Frau erhält nur Zuspruch, wenn sich der Täter freiwillig stellt oder es
mindestens vier erwachsene männliche Augenzeugen zur Tatzeit gab.
3. Die Frau als Trägerin der Ehre
• Veränderungen in manchen Ländern:
• Pakistan:
2004 wurde die Todesstrafe bei Ehrenmorde eingeführt
• Türkei:
2005 wurde das Strafgesetzbuch so geändert, dass Gewalt gegen Frauen als Straftat
gesehen wird.
4. Islam und Moderne
• Je islamischer der Haushalt, desto weniger darf die Frau in die Öffentlichkeit
• Bei „Fehltritten“ entscheidet der Mann über das Maß der Bestrafung
→ Ermahnungen, Koitusentzug, Züchtigungen
• Sobald die Frau bestraft wurde, ist sie vor Allah wieder bereinigt
4.1 Kopftuch
• Frauen sollen vor sexuellen Übergriffen geschützt werden, ist dies räumlich
nicht möglich, so soll sie verhüllt werden
• In einigen Ländern ist das Kopftuch Pflicht, da Haare besonders weiblich
und verführerisch wirken
• Türkei:
bis 2013 Verbot des Kopftuchs in öffentlichen Gebäuden wie Universität,
Bibliothek oder Gerichtssälen
4.2 Bildung und Arbeit
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Früher war es ein Unheil, wenn man zuließ, dass Frauen sich bilden
Frauenaktivisten/Frauenaktivistinnen versuchen Bildung zu rechtfertigen
Zunehmende Emanzipation der Frau = „Impotenz“ der Männer
Je dominanter und islamischer der Mann, desto weniger Freiheit bei der
Berufswahl für die Frau
4.3 Islamischer Feminismus
• Auslegung des Korans/Überlieferung:
existieren auch geschlechtergerechte Interpretationen
bezüglich Stellung der Frau
4.3 Islamischer Feminismus
• El Saadawi:
„Das Problem liegt nicht in der Religion
und ebenso wenig in der Kultur
begründet, es rührt nicht vom Islam
her.“
• Amina Wadud:
Der Koran ist als Text in der
Geschichte zu verstehen
• Fatima Mernissi:
Prophetenüberlieferungen die für
Gleichberechtigung der Frau stehen
sind nicht in Koran aufgenommen
worden
5. Frauenrechtsorganisationen
• TERRE DES FEMMES
• „NEIN zu Verbrechen im Namen der Ehre“
Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen und Veranstaltungen, um das Thema präsent zu machen
• Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
• „16 Days – End violence against women!“
Unterstützung der Kampagne durch Videobotschaften von verschiedenen Personen
5. Frauenrechtsorganisationen
• Medica Mondial e.V.
• „Medica Afghanistan“
Weiterbildung, Rechtshilfe und psychosoziale Beratung für Frauen, die Gewalt erfahren
haben
Diskussionsfrage
In wie weit darf sich eurer Meinung nach Deutschland
innerhalb des eigenen Landes moralisch gesehen
in (die islamische) Tradition/Religion einmischen?
Zitat
„Wer muslimischen Frauen im Westen aus religiösen Gründen
das Kopftuch erlauben will, vergisst dabei,
dass diese Freiheit oft von sozialem Druck bestimmt ist.
Und wer es ablehnt, weil es angeblich die Frauen unterdrückt,
schiebt ihnen seine eigenen Ansichten über ihre Motivation unter.“
(Nesrin Malik, Londoner Journalistin, aufgewachsen im Sudan)
Quellen
•
AMNESTY INTERNATIONAL, [o.J.]. Verbrechen im Namen der Ehre („Ehrenmorde“) [Online-Quelle]. Berlin: Amnesty International. [Zugriff
am 02.06.2016]. Verfügbar unter: https://www.amnesty.de/verbrechen-im-namen-der-ehre-ehrenmorde
•
INTERNATIONALE GESELLSCHAFT FÜR MENSCHENRECHTE, 2015. 16 Tage gegen Gewalt an Frauen: 25. November bis 10. Dezember
[Online-Quelle]. Frankfurt am Main: IGFM. [Zugriff am 02.06.2016]. Verfügbar unter: http://www.igfm.de/16-tage-gegen-gewalt-an-frauen/
•
MEDICA MONDIAL e.V., 2014. Wo wir arbeiten: Afghanistan [Online-Quelle]. Köln: Medica Mondial e.V.. [Zugriff am 02.06.2016]. Verfügbar
unter: https://www.frauenrechte.de/online/images/downloads/EU-Studie_Ehrenmord.pdf
•
KIEFER, Anette, 2016. Die Rolle der Frau im Islam [Online-Quelle]. Köln: Westdeutscher Rundfunk. [Zugriff am 02.06.2016]. Verfügbar unter:
http://www.planet-wissen.de/kultur/religion/islam/pwiedierollederfrauimislam100.html
•
•
SCHRÖTER, Hiltrud, 2007. Das Gesetz Allahs: Menschenrechte, Geschlecht, Islam und Christentum. Köngstein/Taunus: Ulrike Helmer Verlag.
•
•
http://www.igfm.de/themen/scharia/allgemeine-infos/die-scharia-eine-einfuehrung/
TERRE DES FEMMES, 2013. Förderprojekt [Online-Quelle]. Berlin: TERRE DES FEMMES. [Zugriff am 02.06.2016]. Verfügbar unter:
http://frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/gewalt-im-namen-der-ehre/foerderprojekte
http://www.pro-medienmagazin.de/typo3temp/_processed_/csm_41870_41871_fb222c1a6e.jpg
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