Musterartikel - Artenschutz im Urlaub

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Sommerzeit ist Reisezeit: Artenschutz im Urlaub
Die Broschüre „CITES – Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen“ bewahrt Sie vor
der verbotenen Einfuhr tierischer oder pflanzlicher „Souvenirs“.
Der Sommer ist da und damit auch unser Urlaub. Die schönsten Urlaubsfreuden sind aber
schnell verdorben, wenn man im Urlaubsland oder bei der Rückkehr mit seinen Mitbringsel
eine unangenehme Überraschung erlebt.
Über 30.000 Arten sind durch strenge Gesetze geschützt. Der unbedachte Kauf von
tierischen oder pflanzlichen „Souvenirs“ kann gravierende rechtliche Konsequenzen zur
Folge haben.
Die Broschüre, die das Umweltministerium gemeinsam mit dem Botanischen Garten der
Universität Wien erstellt hat, enthält eine Reihe von nützlichen Tipps.
Bedenken Sie: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Wenn sich ein „Souvenir“ ohne die nötigen Papiere in Ihrem Gepäck befindet, riskieren Sie
eine Beschlagnahmung der mitgebrachten Stücke, Geldstrafen und in manchen Fällen sogar
Freiheitsstrafen.
Die Regelungen für geschützte Arten umfassen nicht nur lebende Tiere, sondern auch tote
Tiere oder Pflanzen sowie Teile und Erzeugnisse daraus.
Also sollten Sie sich vor Ihrem Urlaub umfassend informieren, welche Souvenirs, aus
welchen Ländern Sie einführen dürfen.
In der Broschüre „CITES – Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen“ finden Sie eine
Menge an Informationen. Es lohnt sich, in diesen praktischen Folder einen Blick zu werfen.
Den Folder zum Download gibt es unter:
https://www.bmlfuw.gv.at/service/publikationen/umwelt/cites.html
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