Zucht und Handel geschützter Reptilien/ CITES

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Zucht und Handel geschützter
Reptilien/ CITES
CITES: Convention on
International Trade in
Endangered Species of
wild Fauna and Flora
Das Washingtoner
Artenschutzübereinkommen
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WA= Kurzbezeichnung für CITES
Im März 1973 von der BRD und 20 weiteren Staaten
unterzeichnet (88 Staaten hatten an der
Weltkonferenz teilgenommen)
Bis jetzt sind der CITES 166 Staaten beigetreten
(Stand 10/04)
Bei der CITES handelt es sich um
Völkervertragsrecht
CITES ist nicht direkt in Deutschland geltendes
Recht
Kleiner Exkurs in die Juristerei
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Um in Deutschland Gültigkeit zu haben ist
die Umsetzung in europäisches und
nationales Recht nötig
 Umsetzung in nationales Recht in
Deutschland 1976 - als erster EGMitgliedsstaat
 Im Europarecht durch
Artenschutzverordnung geregelt („alte“ von
1984 wurde 1997 durch „neue“ abgelöst)
Regelung auf nationaler Ebene
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Seit 1987 durch Bundesnaturschutzgesetz
und Bundesartenschutzgesetz neu geregelt
Kompetenzverteilung
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Vollzugsbehörden sind das
Bundesministerium für Umwelt, das
Bundesamt für Naturschutz (Erteilung von
Ein- und Ausfuhrgenehmigungen) sowie
ernannte Zollstellen (Kontrolle des
grenzüberschreitenden Verkehrs)
Wissenschaftliche Behörde ist das
Bundesamt für Naturschutz
Warum eigentlich Artenschutz?
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Weil der Mensch die Hauptursache für die
Reduzierung der Artenvielfalt ist
50 bis 100 mal mehr Wirbeltiere und
Pflanzenarten sind unter Einwirkung des
Menschen ausgestorben, als ohne seinen
Einfluss ausgestorben wären
Zwischen 5 und 20% der bekannten Tierund Pflanzenarten sind vom Aussterben
bedroht
Gründe für die Reduktion der
Artenvielfalt
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Bedeutende Rolle spielt der Handel mit
tierischen und pflanzlichen Arten und
Produkten
Schwund der Lebensräume ( z.B. Abholzung
der Regenwälder)
Oft auch Gefährdung der heimischen
Spezies durch eingeschleppte Tiere
Nutzen des Artenschutzes für den
Menschen
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Gleichzeitig mit dem Artenschutz werden auch
natürliche Lebensräume, also auch unsere
Lebensgrundlage erhalten ( saubere Luft und
sauberes Wasser, Nahrung usw.)
Lebewesen nehmen Schlüsselrollen in Ökosystemen
ein=> ohne sie Gefahr des Zusammenbruchs des
empfindlichen Gleichgewichts
Artenvielfalt bietet ein unermessliches Reservoir an
genetischem Material, welches in der Zukunft
vielleicht für die Herstellung neuer Medikamente
oder Nahrungsmittel genutzt werden kann
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Laut einer Studie beläuft sich der globale
Wert für ökologische Dienste der Natur auf
zwischen 16 und 54 Billionen US Dollar pro
Jahr
Im Gegensatz dazu beträgt der Wert aller
vom Menschen produzierten Güter nur 25
Billionen US Dollar pro Jahr
Das europäische Artenschutzrecht und
CITES
Die CITES enthält 3 Anhänge, in denen etwa 5000 Tier- und 22
500 Pflanzenarten nach unterschiedlichem Gefährdungsgrad
aufgelistet sind
Anhang I enthält Arten, die vom Aussterben bedroht sind, es
herrscht absolutes Handelsverbot für kommerzielle Zwecke
Anhang II enthält Arten, die gehandelt werden dürfen, aber künftig
vom Aussterben bedroht sein könnten, wenn der Handel nicht
kontrolliert wird= die Ursprungsländer müssen die
Unbedenklichkeit des Handels für die Bestände erklären
Anhang III enthält Arten, die vom Ursprungsland als schützenswert
angesehen werden, nur aus diesen Ländern kommende
Exemplare werden kontrolliert
Regelung in der „neuen“
Artenschutzverordnung der EU
Es wurden völlig neue Anhänge geschaffen, in denen zusätzlich viele
Arten aufgeführt sind, die durch andere europäische Rechtsnormen
geschützt sind
Anhang A enthält CITES I und zusätzliche Arten aus CITES II und III
sowie zusätzliche Nicht-CITES-Arten. Hier müssen
Einfuhrgenehmigungen eingeholt werden!
Anhang B enthält CITES II und zusätzliche Arten aus CITES III und NichtCITES-Arten. Einfuhrgenehmigung!
Anhang C enthält alle restlichen Arten aus CITES III, die nicht in A oder B
enthalten sind. Einfuhrmeldung!
Anhang D enthält gar keine CITES Arten und dient der Beobachtung des
Handels mit bedrohten Arten. Der Handel mit den hier aufgelisteten
Tieren soll beobachtet werden, weil der Verdacht besteht, dass
fortwährender Handel künftig zur Gefährdung führen könnte. Deshalb
sogen. „Monitoring“ Einfuhrmeldung!
Unterschied zwischen CITES und
neuer Artenschutzverordnung der EU
Es wurden ca. 22 500 Pflanzen- und ca. 250
Tierarten aufgenommen, die nicht in CITES
enthalten sind.
Die Anhänge A-D enthalten teilweise strengere
Einstufungen als die Anhänge I-III der
CITES.
Strafen:
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Laut § 30a BNatSchG kann jemand, der vorsätzlich oder
gleichzeitig gewerbs- oder gewohnheitsmäßig besonders
geschützte Tiere und Pflanzen illegal der Natur entnimmt, mit
ihnen handelt oder sie ein- und ausführt mit Freiheitsstrafe von
bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Betrifft der Verstoß eine vom Aussterben bedrohte Art, kann im
Höchstfall eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren verhängt werden.
Die Bußgeldvorschriften des § 30 III BNatSchG sehen
Geldbußen für geringere Vergehen bis zu 10 000 € ( 20 000
DM) und in anderen Fällen bis zu 50 000 € ( 100 000 DM) vor.
Umsetzung seitens der Gerichte
Trotz der verschärften Strafbarkeit von
Verstößen gegen Naturschutzdelikte seit
1987 sind erst 1992 erstmals Freiheitsstrafen
ohne Bewährung ausgesprochen worden.
z.B. für die ungenehmigte Einfuhr von
Schildpatt und den gewerbsmäßigen Handel
mit Schildpattprodukten wurde eine
Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht
Monaten verhängt.
Ein paar Beispiele für geschützte
Reptilien
Vorwiegend aus Anhang A Arten.
Auch die Zucht wird kontrolliert, d.h. die Tiere
müssen in kontrollierter Umgebung geboren
sein. Die Tiere stellen eine geschlossene
Zuchtgruppe dar und auch die Elterntiere
müssen nach- zum Zeitpunkt des Erwerbsgültigem Recht legal erworben worden sein.
Die Tiere werden ihrer Art gemäß
gekennzeichnet.
Die unechte Karettschildkröte (Caretta
caretta)
Unechte
Karettschildkröte
als Stellvertreter für
Meeresschildkröten
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Alle 7 Meeresschildkröten stehen auf der Roten
Liste!
2 unter „Fortbestand gefährdet“ und 5 sogar unter
„vom Aussterben bedroht“!
Die unechte Karettschildkröte ist ca. 1 m lang und
kommt in allen warmen Meeren vor.
Legt bis 450 Eier pro Jahr in 3 Gelegen. Vergräbt
diese in sandigen Küstenstreifen.
Fleisch wird nicht genutzt. Tötung wegen Schildpatt.
Galapagos Riesenschildkröte
(Geochelone elephantopus)
Die Galapagos
Riesenschildkröte als
Stellvertreter der Fauna
der Galapagosinseln
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Lebt auf den zu Ecuador gehörenden ostpazifischen Inseln (Spitzen
eines Vulkanmassivs).
Namensgeber der Inselgruppe vom span. Wort „islas galapagos“ =
Insel der Schildkröten.
Die Fauna und Flora der Inseln entwickelte sich unabhängig vom
Festland und weist sogar von Insel zu Insel Unterschiede auf!
Die Galapagos Riesenschildkröte ist die größte Landschildkrötenart
mit einer Panzerlänge von bis zu 110cm und einem Gewicht von ca.
250kg.
Bedrohung, wegen der Langlebigkeit auch ohne Nahrung=> lebende
Konserve der Seefahrer. Später vor allem durch eingeschleppte Tiere:
Hunde, Ratten und Schweine (Nesträuber) und verwilderte Ziegen und
Esel, die den Schildkröten die Nahrungsgrundlage entziehen.
Europäische Sumpfschildkröte (Emys
orbicularis)
Europäische Sumpfschildkröte
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Geschützt durch Fauna- Flora- Habitat- Richtlinie der EU.
Schaustellungs- und Vermarktungsverbot für Wildtiere; deren Haltung ist auch
genehmigungspflichtig. Verbringen an anderen Ort nur mit Genehmigung der
zuständigen Landesbehörde.
Bís 30 cm lang. Verbreitet im zentralen bis südlichen Europa, in Nordwestafrika
und im Nahen Osten.
Zwar noch relativ weit verbreitet aber Bestand stark rückläufig.
Lebt in stehenden oder langsam fließenden Gewässern mit starker
Ufervegetation. Beutegreifer, also fast ausschließlich tierische Kost.
Paarung meist im Mai, dann Eiablage im Juni, nach 3 Monaten Schlupf,
Gelegegröße 3-16 Eier. Brauchen mehrere Jahre bis zur Geschlechtsreife,
dafür hohe Lebenserwartung, nachweislich bis 75 Jahre.
Bedrohung eher indirekt, außer wegen Verwendung auf Heimtiermarkt und
Nahrungsmittel oder Tötung, weil Fischfresser vor allem durch Verlust an
Lebensraum= Trockenlegung von Sümpfen z. B.!
Südboa (Boa occidentalis)
Südboa/ argentinische Boa
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Am südlichsten vorkommende Unterart der
Boa constrictor und einzige Anhang I
Unterart.
Wird aber mittlerweile gut nachgezüchtet.
Wird über 3 m lang.
Tigerpython (Python molurus)
Tigerpython
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Anhang B Art, heller Tigerpython sogar
Anhang A Art.
Verbreitung in gesamten asiatischen Tropen.
Heller T. in Pakistan, Indien und Sri Lanka.
Dunkler T. in Thailand, Südchina, Vietnam
sowie weiten Teilen Indonesiens.
Bengalwaran (Varanus bengalensis)
juvenil
Komodowaran (Varanus comodoensis)
Komodowaran
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Bis zu 3 m lang. Bis 100 kg schwer.
Kommt nur auf ca. 6 Inseln vor. Komodo,
Rinca, Padar, Gili Mota, Uwada Sami und
westlicher Zipfel der Insel Flores.
Sudainseln/Indonesien.
Beutegreifer, sogar Wildschwein und
Mähnenhirsch.
Mittlerweile Touristenattraktion.
Nilkrokodil (Crocodylus niloticus)
Nilkrokodil
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Wird bis 50 Jahre alt und 6-7 m lang. Kann über eine
Tonne wiegen. Also eins der größten und schwersten
Krokodile.
In afrikanischen Binnengewässern.
Ursprünglich als Fischjäger gejagt.
Jedoch Nutzen als auch- Kadaverfresser. Hält
Gewässer sauber und scheint auch sehr wichtig für
den Buntbarschbestand zu sein. Grund unbekannt.
Der Buntbarsch ist die Haupteiweißquelle der
einheimischen Bevölkerung!
Kennzeichnung von Reptilien
Bundesartenschutzverordnung sieht seit dem
01.01.2001 eine sofortige Kennzeichnungspflicht vor.
Transponder?!
Probleme bei der Umsetzung:
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Anästhesie
Wenig subkutanes Bindegewebe daher
intramuskuläre Injektion
Vernähen der Injektionsstelle
...
1.
Die EU-Verordnung bietet einen gewissen
Spielraum, der es den umsetzenden Staaten
erlaubt, "andere" Kennzeichnungsmethoden
zuzulassen, "sofern physiologische
Gegebenheiten" einer Verwendung der
Transponder entgegenstehen
2.
Laut Verordnung sind Verluste von
Organteilen und -funktionen abzulehnen
Intramuskuläre Injektion
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Transponder von Reiskorngröße
Schildkröte mit KGW: 1kg
Entspricht in etwa einem Feuerzeug innerhalb
des menschlichen M. Biceps brachii
physiologische Gegebenheiten???
Gewichtsgrenzen:
1.
Mindestkörpergewicht von 500 g bei
Schildkröten und 200 g bei Echsen
und Schlangen (z. B. Terrapene
coahuila und Melanochelys tricarinata)
wird nicht erreicht.
2. Geschlechtsdimorphismus
...
Dreikielerdschildkröte
Wasser-Dosenschildkröte
Fotodokumentation als Alternative:
Zugelassen bei: Strahlenschildkröte,
Maurische Landschildkröte, Griechische
Landschildkröte, Breitrand-Schildkröte.
... Die Vorgaben
scharf, bildfüllend und gut ausgeleuchtet
Carapax muss senkrecht von oben aufgenommen werden.
Nackenschild als auch das fünfte Wirbelschild
müssen abgebildet werden
Plastronoberfläche im rechten Winkel (ohne seitliche Neigung)
seitlich neben dem Tier ist ein Zollstock anzulegen
Mindestgröße der Fotos: 9 x 13 cm
Lackmarker
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... vor dem Fotografieren
Zuordnung von Fotos zu Tieren schneller
und leichter
Lackmalstifte der Firma Lyra enthalten keine
Schwermetalle (Finger weg von Nagellack)
Nähte zwischen den Schildern nicht
übermalen
...
Quellen
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Markus Kappeler Zoologie
www.dght.de Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und
Terrarienkunde
„Das neue europäische Artenschutzrecht, CITES und die
Umsetzung durch die Zollverwaltung in Deutschland“ Carsten
Weerth
http://wald.heim.at/urwald/542304/kennzeichnung/kennz.html
http://www.kreis-coesfeld.de/3770art2.htm
http://www.tierschutz-tvt.de/reptilientransponder.html
www.cites.org
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