Gehörschutz für Jäger und Schützen - jaeger

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Gehörschutz für Jäger und Schützen
Lärmschutz ist bei Jagd und Schießsport ein unbedingtes
Muss.
Ist das Gehör erst einmal geschädigt, kann dies nicht mehr
rückgängig gemacht werden.
Da bei Gewehrschüssen Pegel von 150 Dezibel (dB) erreicht werden
können, ist ein aktiver und passiver Gehörschutz beim Schießen für
Jäger und Schützen unverzichtbar.
Aus ärztlicher Sicht befasst sich Dr. med. Justus Senska (HNO-Arzt in
Hagen / Westfalen) mit diesem wichtigen Problem. Ein Schuss kann
töten oder verletzen. Er kann aber auch krank machen, ohne
körperlich sichtbare Verletzung, z.B. wenn er durch Lärm, den er
verursacht, die Ohren so sehr belastet, dass sie für kürzere oder
längere Zeit, oft sogar auf Dauer geschädigt werden. Um eben diese
möglichen Lärmschädigungen soll es im wesentlichen gehen.
Lärm kann schädigen. Das ist jedem bekannt. Denken wir nur an die
berufliche Lärmschwerhörigkeit, welche immerhin über 30% der
Berufskrankheiten ausmacht. Doch nicht nur Lärmarbeiter, auch Jäger
und Schützen gehören zu dieser Risikogruppe. So müsste es nur allzu
verständlich sein, dass sich jeder Schütze eingehend mit diesem
Phänomen beschäftigt. Hier scheinen jedoch erhebliche Defizite zu
bestehen, besonders die Schutzmaßnahmen sind nicht immer
ausreichend bekannt und werden daher nur unzureichend angewandt.
Um diese Zusammenhänge zu verstehen, sind einige grundlegende
Erklärungen über Bau und Funktion des Ohres notwendig.
Von der Muschel zur Schnecke
Üblicherweise wird alles, was "innen" liegt, als Innenohr angesehen.
Der Mediziner unterteilt das Ohr jedoch in äußeres Ohr, Mittelohr und
Innenohr. In jedem dieser Bereiche kann eine Schädigung erfolgen.
Das äußere Ohr endet am Trommelfell. Danach folgt das luftgefüllte
Mittelohr mit den Gehörknöchelchen und erst danach (schon weit im
Schädel) das flüssigkeitsgefüllte Innenohr. Der Schall trifft über den
Gehörgang auf das Trommelfell. Dieses wird in Schwingungen versetzt
und leitet den Schall über die Gehörknöchelchen weiter. Das letzte der
drei Knöchelchen, der Steigbügel, sitzt in einem Knochenfenster zum
Innenohr und bringt die dahinterliegende Flüssigkeit in wellenförmige
Bewegung. Diese Wellen gelangen in das eigentliche Gehörorgan, die
Schnecke. In dieser Schnecke befinden sich die Sinneszellen, die
sogenannten Haarzellen, welche durch die Flüssigkeitswelle gereizt
werden. Dieser Reiz löst einen Nervenimpuls aus, der dann zum
Gehirn geleitet wird. Soweit genug zur Erklärung der Entwicklung
eines "Höreindruckes".
Verstärker und Empfänger
Wenn man sich diesen Vorgang der Schallübertragung und
Reizentwicklung über die verschiedenen Medien vorstellt, kann man
auch eher die Bedeutung der einzelnen Ohrabschnitte und deren
mögliche Schädigung verstehen. Das Trommelfell mit dem anschließenden Mittelohr könnte man als "Verstärker", das Innenohr als
"Empfänger" bezeichnen. Je nach Sitz der Schädigung und der daraus
resultierenden Schwerhörigkeit spricht man in der Medizin auch von
Schalleitungs- oder Schallempfindungsschwerhörigkeit.
Schädigungen
Das Ohr kann auf mechanische (Verletzungen), akustische
(Lärmschäden) oder auf eine kombinierte Art (Explosionen)
geschädigt werden. Die meisten mechanischen Verletzungen betreffen
den Gehörgang und das Mittelohr (Ausnahme: schwere
Schädelverletzungen). Bei Explosionen kann es zu einer Mittelohr(Trommelfellzerreißung) oder Innenohrschädigung kommen.
Akustische Schäden betreffen immer das Innenohr, also die
Haarzellen. Hier soll besonders auf die spezifischen Schädigungen des
Innenohres durch Lärm eingegangen werden.
Der Tod der Haarzellen.
Die Haarzellen, also die wichtigsten Impulsgeber in der Schnecke,
können durch Schall und Lärm geschädigt werden. Das Ausmaß der
Schädigung ist abhängig von der Schallintensität und der Schalldauer.
Der Schalldruck wird in Dezibel (dB) gemessen. Dieses sind
logarithmische Einheiten, d.h. eine Erhöhung des Pegels um 10 dB
bedeutet eine Verdoppelung der Lautstärke. Jedoch bedeutet bereits
eine Zunahme des Pegels um 3 dB eine Verdoppelung der
Gehörgefährdung. Der wichtige Zusammenhang zwischen Schalldauer
und Schallintensität wird an folgendem Beispiel klar: Ein
Schalldruckpegel von 95 dB über 1 Stunde / Tag ist genauso
gefährlich wie ein Pegel von 85 dB über 8 Stunden / Tag. Werden nun
die Hörzellen nur kurzzeitig überlastet, reagieren sie mit Taubheit,
können sich aber in Ruhepausen wieder erholen. Wenn die
Erholungszeiten fehlen oder wenn die Lautstärkenbelastung zu groß
wird, entstehen irreparable Schäden. Ein typisches Beispiel ist das
Knalltrauma. Schwerhörigkeit oder chronisches Ohrenpfeifen
(Tinnitus) sind die Folge.
Qualität des Schießlärms
Um eine Vorstellung über die Lärmbelastung beim Schießen zu
bekommen, seien hier einige Werte genannt: Arbeitsplätze mit einem
Beurteilungspegel über 90 dB gelten als Lärmbereiche. Bereits ab 85
dB Arbeitslärm muss der Arbeitgeber Gehörschützer bereitstellen!
Flugzeuge erzeugen einen Schalldruckpegel von 120-140 dB. Beim
Schießen entstehen je nach Waffe und Kaliber Lärmpegel von ca. 130170 dB in unmittelbarer Nähe der Mündung. Damit muss jedem klar
sein, dass ein solch hoher Impulslärm unweigerlich zu einem
Knalltrauma führen muss, wenn kein entsprechender Schutz getragen
wird. Bei geschlossenen oder umschlossenen Schießanlagen sollte
unbedingt eine wirkungsvolle Reflexionsminderung an den Wänden
schon in die Planung mit einbezogen werden. Beim Schuss im freien
Gelände können sich die Druckwellen mehr oder weniger ungehindert
ausbreiten. Es kommt daher darauf an, wie hoch der Lärmpegel am
Messort ist und um wie viel er abgenommen hat. Die Lärmabnahme
oder Dämpfung ist in der Luft nicht besonders gut.
Knalltrauma
Beim Knalltrauma werden also das Innenohr resp. die Haarzellen
geschädigt, und die Hörfähigkeit ist schlagartig stark verschlechtert.
Es kann zu Erholungen kommen, doch verbleibt häufig eine
Schwerhörigkeit für die hohen Frequenzen. Vieles spricht dafür, dass
ein Ohr nach einem Knalltrauma anfälliger bleibt und mit
zunehmendem Alter schneller an Leistungsfähigkeit verliert. Wichtig
ist zu erkennen, dass vollends geschädigte Hörzellen nicht neu
gebildet werden. Es gilt das Prinzip: einmal tot, immer tot!
Klingeln und Pfeifen
Eine weitere Schädigungsfolge kann ein kurzzeitiges oder aber auch
bleibendes Ohrgeräusch (Tinnitus) sein. Der mögliche Leidensdruck
auf den Menschen durch diese Ohrgeräusche ist durch Berichte in den
Medien in das Bewusstsein der Menschen gelangt. Nach der deutschen
Tinnitus-Liga gibt es in der Bundesrepublik Deutschland etwa sechs
Millionen "Tinnitusleidende". Ein Drittel der Fälle lässt sich auf
Lärmschwerhörigkeit oder Knalltrauma zurückführen.
Wirksamer Gehörschutz tut Not
Es ist nicht einzusehen, dass auf Schießstätten aufwendiger
Schallschutz betrieben wird und Gehörschutz vorgeschrieben ist, aber
auf der Jagd bleiben Jäger und Jagdhunde ungeschützt. Ein Umdenken
ist notwendig.
Als Gehörschützer kommen verschiedene Systeme in Frage, zum einen
Gehörschutzstöpsel und zum anderen Kapselgehörschützer. Alle
Gehörschützer, die im Gehörgang oder in der Ohrmuschel getragen werden,
sind Gehörschutzstöpsel.
Der beste Gehörschützer ist der, der regelmäßig und während des gesamten
Aufenthalts im Lärmbereich getragen wird. Für die Entscheidung
Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschützer spielt die Schalldämmung keine
Rolle. Damit können wir an dieser Stelle einmal mit dem Vorurteil aufräumen,
welches dem Kapselgehörschutz eine hohe Schalldämmung zuspricht, den
Gehörschutzstöpseln jedoch nur einen geringeren Dämpfungswert einräumt.
Das ist nicht richtig! Die richtige Auswahl des Gehörschützers nach der
Schalldämmung kann nur mit der Kenntnis des zu dämpfenden Lärms
erfolgen. Dazu gehört neben der Höhe des Beurteilungspegels auch die
Geräuschklasse, d.h. ob es sich um tieffrequente oder um mittel- bis
hochfrequente Geräusche handelt. Für Jäger und Sportschützen wird
ausschlaggebend sein, ob er nur kurzzeitig oder über viele Stunden einen
Gehörschutz tragen muss. Auch individuelle Vorzüge oder Kosten werden eine
Rolle spielen. Wichtig ist in jedem Falle die absolute Dichtigkeit, also Sorgfalt
beim Einsetzen und Tragen. Aber auch hier gilt der Grundsatz, lieber gleich
mit dem wirksamsten Schutz beginnen, als irreversible Schäden leichtfertig
herbeiführen. Gerade angehende Sportschützen und Jungjäger sparen oftmals
am falschen Ende oder werden durch manche Ausbilder nur unzureichend
aufgeklärt. Aber damit dürfte nach der Lektüre dieses Beitrages Schluss sein.
In Bezug auf Komfort und Effektivität sind heute Produkte auf dem Markt, die
praktisch keine Wünsche mehr offen lassen. Genannt werden müssen auf
jeden Fall die modernen elektronisch gesteuerten Kapseln. Sie schalten den
gehörgefährdenden Schießlärm aus, ermöglichen aber Gespräche oder die
Wahrnehmung von Kommandos. Ein weitere sehr beachtenswerte und in
Schützenkreisen noch nicht so bekannte Neuerung sind die sogenannten
Gehörgangsoptoplaste. Hiermit wird ein individueller, optimaler
Gehörschutzstöpsel angeboten. Dieser besteht aus einem Ohrpassstück mit
eingebauten Filtern. Voraussetzung für eine sehr gute Passform und eine
optimale akustische Abdichtung ist die individuelle Abdrucknahme. Patentierte
Filter garantieren für jeden Lärmbereich die gewünschte Dämmung. Ein
Belüftungskanal sorgt für Druckausgleich und ermöglicht die Verständigung
untereinander, Telefonieren und das Hören von Warnsignalen.
Bei Außenwirkungen hinsichtlich der Lärmentwicklung sind zwei Phänomene zu
unterscheiden: zum einen der Mündungsknall und zum anderen der
Geschossknall.
Der Geschossknall tritt immer dann auf, wenn ein Projektil sich mit
Überschallgeschwindigkeit bewegt, und zwar als Begleiter des Projektils. Das
heißt, ein entfernter Beobachter, natürlich in sicherer Deckung, nimmt bei
vorüberfliegendem Geschoss ein peitschenknallartiges Geräusch wahr. Sobald
das Geschoss die Schallgeschwindigkeit wieder unterschreitet, gibt es auch
keinen Geschossknall mehr. Bei Büchsenpatronen und auch bei vielen
Kurzwaffenpatronen verbleibt auf Schießständen das Projektil während seiner
gesamten Flugstrecke, also von der Mündung bis zum Geschossfang, im
Überschallbereich.
Der Mündungsknall entsteht durch Dekompression des im Gewehrlauf
befindlichen Gasdrucks eben an der Mündung. Über den persönlichen
Schallschutz hinaus, wie er oben ausführlich behandelt wurde, gibt es noch
weitere Möglichkeiten, die Schießgeräusche abzuschwächen, dabei
unterscheidet man drei grundsätzliche Möglichkeiten der Lärmminderung:
1. munitionstechnischer Art
2. waffentechnischer Art
3. bautechnischer Art.
1. Munitionstechnisch: Unterschallpatronen entwickeln keinen
Geschossknall, weil sie unterhalb der Schallgeschwindigkeit bleiben.
Sie bleiben unterhalb der Schallgeschwindigkeit, weil der antreibende Gasdruck geringer ist als bei sonst gleicher Patrone mit
Überschallgeschwindigkeit. Weil der Gasdruck geringer ist, ist aber
auch der Mündungsknall geringer. Es kommt also wesentlich auf das
Gasdruckprofil an. Bei vielen beliebten Kurzwaffenpatronen (.z.B.
.32S&W, .38Spl., .45ACP, .45AR, .45LC) liegt die
Geschossgeschwindigkeit ohnehin im Unterschallbereich, wodurch
deren Schalldruckpegel von vorne herein geringer ist, was eine
Schalldämpfung begünstigt. Bei Büchsen und Kurzwaffen können
durch Erhöhung der Geschossmasse Leistungsverluste ausgeglichen
werden. Es gibt eine ganze Reihe von Büchsenpatronen, die ohne
nennenswerte Energieeinbuße auf Unterschall laboriert werden
können. Jedoch sind infolge der verminderten
Geschossgeschwindigkeit größere Flugbahnkrümmungen und kürzere
GEE in Kauf zu nehmen
2. Waffenseitig: Magnaports sind in den siebziger Jahren aus den Staaten
zu uns gekommen. Es sind schlitzartige Entlastungsbohrungen im
Mündungsbereich. Hauptsächlich soll hierdurch die Waffenbewegung günstig
durch Umleitung eines Teils der Treibladungsgase beeinflusst werden. Da sich
aber hierdurch schon Druck abbaut, ist die Dekompression an der Mündung
geringer. Ähnlich verhält es sich mit anderen runden oder elliptischen
Entastungsbohrungen oder mit Mündungsbremsen und
Mündungsfeuerdämpfern. Dadurch, dass die Schallausbreitung nicht durch
eine Kugelwelle erfolgt, sondern in viele kleinere Bereiche aufgeteilt wird,
entstehen auch viele Erregungsquellen, die interferieren und sich somit selbst
etwas schwächen. Schalldämpfer filtern den Mündungsknall durch ein
gestuftes Dekompressionssystem je nach Patrone bis auf nicht mehr
wahrnehmbar herunter. Den Geschossknall können sie nicht wegfiltern.
Schalldämpfer gehören nicht zu dem verbotenen Gegenständen, sondern
unterliegen der Erlaubnispflicht. Ein Schalldämpfer wird also genau wie z.B.
eine Kurzwaffe beantragt, wobei ein entsprechendes Bedürfnis nachzuweisen
ist. Auf dem Gebiet der mechanischen Schalldämpfung an der Waffe ist
sicherlich noch nicht alles entwickelt, was möglich ist. Wurden Schalldämpfer
ursprünglich aus taktischen Erwägungen oder für bestimmte (teils auch
kriminelle) Aktivitäten verwendet, so gewinnt die Schalldämpfung mittels
Schalldämpfer oder Schallabsorber unter dem Lärmschutzaspekt eine ganz
andere Dimension, die noch ein reichhaltiges Betätigungsfeld für
Konstrukteure bietet.
3. Bauliche Maßnahmen: Geschlossene Schießanlagen lassen kaum
Schießlärm in die Umwelt dringen. Doch beschränken sich geschlossene
Schießanlagen derzeit noch im wesentlichen auf Büchsen- oder
Kurzwaffenanlagen. Nachteil dieser Anlagen ist die kostspielige Ausrüstung mit
einer Belüftungsanlage. Aber nicht überall können die Schießanlagen in
geschlossene umgebaut werden. Dann ist nach anderen Möglichkeiten zu
suchen: Schon bei den internen Lärmdämpfungsmaßnahmen und bei der
Blendengestaltung ist darauf zu achten, dass der Schall geschwächt und
günstig geleitet wird. Zwischen den Blenden und /oder über den
Schützenständen hat sich eine dämpfende Bedachung oder ein
Kassettendachsystem bewährt. An dieser Stelle können keine Patentlösungen
angeboten werden. Denn bevor über bauliche Maßnahmen entschieden wird,
haben eingehende Analysen und Beratungen vorauszugehen. Aber die
grundsätzlichen Möglichkeiten sollen hier kurz angesprochen werden.
Immissionswerte einzelner Kaliber (Messstelle 10 Meter seitlich der Mündung)
Kaliber
Schalldruckpegel
(dB (AI))
12/70 28g
114,7
12/70 34g
114,7
12/70 36g
115,1
9 mm Luger
120,0
8 x 68 S
127,0
.357 MAG
125,0
.38 SPL WC
115,0
„Lärm macht krank!“:
Schaut man in die Statistiken der gesetzlichen Unfallversicherungsträger,
findet man diese Aussage allzu sehr bestätigt. Lärmschwerhörigkeit nimmt auf
der „Hitliste“ der mit Rente entschädigten Berufskrankheiten mit rund 32.000
Fällen von insgesamt rund 140.000 entschädigten Berufskrankheiten den 1.
Platz ein. Weit abgeschlagen folgen auf Platz zwei Hautkrankheiten (rd.
12.000 Fälle) und auf Platz drei Silikose (rd. 10.500 Fälle).
Da unser Ohr auf mittlere Frequenzen – zwischen 1000 und 4000 Hz –
empfindlicher reagiert als auf sehr hohe und sehr tiefe Töne (Definitionen bzgl.
Frequenz und Hz folgen unter „Hörvorgang“), berücksichtigen Messgeräte
neben dem Schalldruck auch die Frequenz eines Geräusches. Eingebaut ist in
diesem Fall ein Frequenzfilter mit der Bezeichnung A. Der Schallpegel wird
entsprechend mit Dezibel (A) – abgekürzt dB(A) – angegeben. Der leiseste
noch hörbare Ton liegt bei 0 dB(A), die Schmerzschwelle bei rund 120 dB(A).
Jenseits von 120 dB(A) besteht akute Verletzungsgefahr: Bei einem
Geschützknall z.B. mit 160 dB(A) kann das Trommelfell platzen.
Dieser allgemeine Überblick soll genügen.
Beschäftigen wir uns nun mit dem eigentlichen Hörvorgang.
Der Hörvorgang: Funktion und Störungen
Er: „Was hast du gesagt?“
Sie (laut): „Ich hab’s dir doch schon dreimal gesagt. Hörst du schlecht?“
Er: „Schrei mich nicht so an! Ich höre noch sehr gut, aber du nuschelst.“
Dieser Dialog dürfte typisch sein, wenn sich die ersten Anzeichen der
Schwerhörigkeit zeigen. Um die Ursachen einer auftretenden Hörminderung zu
verstehen, muss man zunächst die Vorgänge des Hörens bei gesunden
Menschen kennen.
Grundsätzlich gilt: Was wir hören, sind Schallwellen, die das Ohr durch die
Luft erreichen. Sie entstehen, indem eine Schallwelle die umgebende Luft in
Schwingung versetzt. Wie laut das Geräusch ist, hängt von der Größe der
Schallwellen ab.
Die „Empfänger“ der Schallwellen sitzen tief im Innenohr: Es sind rund 20.000
Haarzellen. Sie wandeln die Schallwellen in elektrische Impulse um. Diese
Signale erreichen dann über den Hörnerv das Gehirn und werden
entsprechend interpretiert.
Was wir erkennen können, ist das äußere Ohr, das den sich wellenförmig
ausbreitenden Schall auffängt. Dieser wird durch den etwa drei cm langen,
gekrümmten Gehörgang an das Trommelfell geleitet; einem ca. ein cm
dünnen Häutchen, das die Form eines flachen Trichters hat und die Grenze
zwischen dem äußeren Ohr und dem ebenfalls luftgefüllten Mittelohr bildet.
Dabei handelt es sich um einen vier mm breiten Spaltraum, der durch einen
Gang, die Ohrtrompete, mit dem Rachenraum in Verbindung steht.
Abhängig von der Frequenz, das ist die Anzahl der Schwingungen in einer
Sekunde, entstehen die Tonhöhen. Diese sind hintereinander angeordnet;
hohe Töne an der Schneckenbasis, tiefe in der Schneckenspitze. Diese
Schallzuführung wird als Luftleitung bezeichnet.
Der hörbare Bereich liegt zwischen 20 und 20.000 Hertz (Hz); 1 Hz bedeutet
eine Schwingung pro Sekunde, 1.000 Hz = 1 kHz.
Mit zunehmendem Alter verschiebt sich die Obergrenze der Hörfähigkeit zu
den niedrigen Frequenzen; liegt sie beim Jugendlichen noch bei 20 kHz, so ist
bei 65-jährigen die obere Hörgrenze bis auf fünf kHz abgesunken.
Neben der Luftleitung gibt es auch noch die sogenannte Knochenleitung.
Hierbei trifft der Schall auf den ganzen knöchernen Schädel. Dieser wird in
Schwingungen versetzt, die auf das Innenohr treffen. Gleichfalls im Innenohr
werden auch dadurch Flüssigkeitsbewegungen ausgelöst.
Wann ist es zu laut?
Ohne ausreichende Lärmbelastung (auch Lärmexposition genannt) kann eine
Lärmschwerhörigkeit nicht entstehen. Der Betroffene muss (abgesehen vom
„akuten Lärmtrauma“) eine langjährige Tätigkeit an einem lärmexponierten
Arbeitsplatz verbracht haben. Ein- bis zweijährige Lärmarbeit verursacht im
Allgemeinen keine Innenohrschwerhörigkeit. Die Lärmempfindlichkeit ist
individuell unterschiedlich; Gehörschädigungen sind umso wahrscheinlicher, je
höher und länger die Lärmbelastung ist. Um den meist schwankenden Lärm
am Arbeitsplatz zu beurteilen, wird der Durchschnittsschallpegel einer
Arbeitsschicht herangezogen; dies ist der sog. personenbezogene
Beurteilungspegel in dB(A). Falls die Lärmbelastung an einzelnen Tagen
erheblich schwankt, erfolgt die Bestimmung des Beurteilungspegels
ausnahmsweise als wöchentlicher Mittelwert. Gehörschäden in einem
Lärmbereich von unter 85 dB(A) sind nicht wahrscheinlich; es können aber
Hörminderungen als Vorstufe auftreten. In einem Lärmbereich von 85 bis 89
dB(A) treten Gehörschäden bei lang andauernder Lärmeinwirkung auf. Ab 90
dB(A) nimmt die Gefahr deutlich zu. Hochfrequenter und impulsartiger Lärm,
also oberhalb von 130 bis 160 dB(A), der über die Dauer einiger Minuten
vorwiegend durch ausströmende Gase oder Dampf wie bei Düsenaggregate
oder Kesseln entsteht, kann schon als Einzelereignis Gehörschäden
verursachen. Dieses sog. „akute Lärmtrauma“ wird als Lärmschwerhörigkeit
behandelt, da der Befund dem einer fortgeschrittenen Lärmschwerhörigkeit
entspricht, also typische Zeichen eines Haarzellschadens aufweist.
Ist hingegen eine Hörschädigung infolge eines Knall- (ausschließlich
Innenohrschädigung) oder Explosionstraumas (zusätzlicher Schaden im
Mittelohr) entstanden, so handelt es sich um den klassischen Arbeitsunfall.
Aber Achtung!
Menschen haben so gut wie kein Empfinden für die Gefahr des Lärms.
Beispiele: Bei 95 dB(A) empfinden wir nur die zweifache Lautstärke von 85
dB(A), für das Ohr ist es aber schon zehnmal so gefährlich. Bei 105 dB(A)
empfinden wir etwa die vierfache Lautstärke von 85 dB(A), aber es besteht
eine 100-fach stärkere Gefährdung. Allgemein gelten folgende Faustregeln:


10 dB(A) mehr = Verdoppelung der Lautstärke
10 dB(A) weniger = Halbierung der Lautstärke
Andersherum geht es auch:


3 dB(A) mehr = Verdoppelung der Gehörgefährdung
3 dB(A) weniger = Halbierung der Gehörgefährdung.
Aber allen technischen Möglichkeiten zum Trotz: Es gibt Arbeitsbereiche, in
denen sich Lärm nicht unter 85 dB(A) drücken lässt. Dann hilft nur noch eins,
nämlich der Griff zum persönlichen Gehörschutz.
Wussten Sie?
Gehörschutz ist nur wirksam, wenn am Ohr nicht mehr als 84 dB(A)
ankommen. Er kann allerdings nur helfen, wenn er auch ständig benutzt wird.
Wird ein Gehörschutz mit einer Dämmung von ca. 30 dB(A) bei acht Stunden
Lärm nur 15 Minuten nicht getragen, so sinkt die Schutzwirkung um die
Hälfte!
Medizinisches Bild „Lärmschwerhörigkeit“
Der Begriff verknüpft Ursache und Symptom. Wissenschaftlich korrekt ist die
„Innenohrerkrankung durch Lärm“. Hier einige typische Merkmale der
Lärmschwerhörigkeit:
Eine Lärmschwerhörigkeit liegt nur dann vor, wenn sich die
Schwerhörigkeit in der Zeit der Lärmbelastung entwickelt hat. Das
Ausmaß des Lärmschadens nimmt mit der Dauer der Lärmexposition
und mit der Lärmintensität zu. Lärmschwerhörigkeit kann nicht in
Zeiten entstehen oder sich verschlimmern, in denen eine schädigende
Lärmeinwirkung nicht vorhanden ist. Deshalb ist eine Verschlimmerung
nach Beendigung der beruflichen Lärmbelastung ausnahmslos nicht
möglich; bei der Beurteilung des Lärmschadens muss auf den Befund
abgestellt werden, der dem Ende der Lärmarbeit zeitlich am nächsten
liegt.
Bei der Lärmschwerhörigkeit – auch Innenohr-, Haarzell- oder endocochleäre
Schwerhörigkeit genannt (im Gegensatz dazu werden die weiter zentral
bedingten Schwerhörigkeiten unter dem Begriff der retrocochleären
Schwerhörigkeiten zusammengefasst) wird typischerweise zunächst der
Hörverlust im Hochtonbereich festgestellt (sog. c5-Senke); dies ist Ausdruck
der Hauptbelastung der Hörzellen im Bereich von etwa 4.000 Hz,
hervorgerufen durch die Frequenzzusammensetzung des Industrielärms.
Hörverluste im mittleren Frequenzbereich (1000 Hz) sind erst nach
jahrelanger bzw. jahrzehntelanger und erheblicher Lärmbelastung denkbar.
Ein deutlicher Hörverlust im Tieftonbereich ist für die Lärmschwerhörigkeit
nicht charakteristisch.
Ein Lautheitsausgleich (Recruitmet) spricht ebenfalls für eine Innenohrschwerhörigkeit. Dies bedeutet, dass sich der Hörverlust mit zunehmender
Lautstärke ausgleicht.
Lärmschwerhörigkeit tritt immer doppelseitig auf; sie muss aber nicht streng
symmetrisch ausgebildet sein. Die Seitendifferenz sollte jedoch nie mehr als
einen Schwerhörigkeitsgrad betragen (z.B. rechts geringgradig – links
mittelgradig); d.h. wenn der Hörverlust zwischen dem rechten bzw. linken Ohr
mehr als 20% differiert, liegen (auch) Schallempfindungsstörungen anderer
Ursachen vor. Äußerst unwahrscheinlich ist, dass die Lärmschwerhörigkeit zur
Taubheit führt.
Natürlich gibt es noch zahlreiche andere Kriterien für den Sachverständigen,
um zweifelsfrei eine Lärmschwerhörigkeit von anderen
Schallempfindungsstörungen zu unterscheiden. Und damit – aus Sicht des
Betroffenen – zu den eigentlich spannendsten Fragen: Wann liegt überhaupt
eine Berufskrankheit gem. Nr. 2301 BKV vor bzw. welche Folgen bestehen,
und in welchem Ausmaß beeinträchtigen diese die Arbeits- bzw.
Erwerbsfähigkeit?
Das „Feststellungsverfahren“
Einige praktische Fälle sollen zunächst verdeutlichen, was es mit dem
„Feststellungsverfahren“ auf sich hat.
Wenn schon Gehörschutz, dann gleich was anständiges.
Welche Art von Gehörschutz eignet sich am besten zum Schiessen?
Unabhängig davon, ob Sie Sport- oder Wettkampfschütze sind, benötigen Sie
ein flexibles, geprüftes Gehörschutzsystem, das eines von zwei Dingen leistet:
Entweder werden alle schädlichen Geräusche auf ein ungefährliches
Innenohrniveau gedämpft oder, falls Sie sich gerne mit anderen auf dem
Schiessstand unterhalten, wird das Schutzniveau intelligent und unverzüglich
auf die Geräusche in Ihrer Umgebung abgestimmt (Dämpfen der
Schussgeräusche auf einen sicheren Wert, wobei die Dämpfwirkung entfällt,
wenn nicht geschossen wird).
Welche Art von Gehörschutz eignet sich am besten für Jäger?
Bei Jägern ist am häufigsten ein «normales» Hören mit ihrem
Gehörschutzgerät erforderlich. Mit anderen Worten, sie wollen ihre Umgebung
so wahrnehmen, dass sie einen Bock durch nahegelegene Blätter rascheln
oder den Flügelschlag der wegfliegenden Beute hören können.
Das Serenity DP-System von Phonak ist eine diskrete Lösung für den ganzen
Tag, die absolut flexiblen Schutz bietet, Schüsse auf einen sicheren Wert
dämpft, wenn Sie schiessen, und nützliche leise Geräusche verstärkt, wenn
Sie nicht schiessen.
Empfohlen wird auch die digitalen Modelle von Peltor oder Mepa Blu. Sie
verstärken normale Geräusche bis zu zehn mal, sodass du selbst Rehwild
schon aus 100 Metern Entfernung hörst. Gibst du einen Schuss ab, macht der
Schutz für wenige Millisekunden "dicht". Den eigenen Schuss hörst du so, als
ob er weit entfernt abgegeben würde. Danach geht er sofort wieder auf. Wenn
das Wild im Feuer fällt, hörst du es auf dem Boden aufschlagen, flüchtet es,
kannst du seine Schritte ziemlich weit mit dem Gehör verfolgen. Auch sonst
bietet solch ein Teil sehr interessante Klangerlebnisse. Setz ihn mal auf... das
Umblättern einer Zeitung klingt wie ein Gewitter. Total faszinierend.
Ich habe einen Mepa Blu Twin Tec oder einen Peltor Sporttac und trage einen
auch immer bei der Jagd. Primär natürlich zum Schutz des Gehörs, aber die
Verstärkung hat auch einige Vorteile. Bei einer Ansitzjagd hört man damit das
Wild deutlich eher, schon weit bevor es austritt, und bei Treibjagden bekommt
man auch mit, wenn andere etwas sagen. Man muss sich allerdings daran
gewöhnen, dass die eigenen Schritte und ähnliches auch viel lauter sind! Der
Spott der tauben Unverbesserlichen ist mir dabei ziemlich egal.
Manche begreifen es eben NIE
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