Effizient Heizen statt zu viel teuere Energie verbrauchen

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Effizient Heizen statt zu viel teuere Energie verbrauchen
Meist ist die Heizung der größte Energieverbraucher im Haus
Wer mit Energie, der Umwelt und seinem Geldbeutel vernünftiger umgehen möchte, sollte darum vor allem darauf
achten, eine möglichst effiziente Heizanlage zu installieren: Denn dort verbraucht die Raumheizung etwa 80 %
des gesamten Energieeinsatzes im Gebäude.
Schon die richtige Auswahl des Heizungssystems ist wichtig
Der erste Schritt ist die Auswahl eines Heizungssystems, das an den individuellen Heizenergiebedarf des
Gebäudes angepasst ist: Dabei sollte man sich immer fachlichen Rat durch Energieberater, Architekten,
Ingenieure oder Fachbetriebe einholen, denn hier ist die Anwendung spezieller Rechenverfahren - in Anlehnung
an die rechtlichen Vorgaben, insbesondere in der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und der 1.
Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) - erforderlich. Diese sind im Wesentlichen europaweit
vereinheitlicht.
Erhebliche Mengen Energie können auch im Gebäudebestand gespart werden
In bereits bestehenden Gebäuden gibt es eine Vielzahl wirkungsvoller Maßnahmen, die die Heizkosten senken
und damit Geldbeutel und Umwelt schonen können - ohne dabei zu frieren: So dringt durch undichte Fenster- und
Türfugen meist wesentlich mehr frische kalte Luft ein, als für ein gesundes Raumklima benötigt wird; gleichzeitig
strömt behagliche teuer erwärmte Luft nach draußen. Ein Abdichten der Fugen mit geeigneten Materialien wie
z.B. Schaumstoff, Dichtungsbändern, Dichtmassen oder Dichtleisten kann insbesondere bei freistehenden
Häusern zu erheblichen Heizkostensenkungen führen.
Viel Wärme verschwindet auch durch ungenügend isolierte bzw. energieeffiziente Außenwände, Decken, Böden
oder Fenster. Abhilfe kann hier beispielsweise der nachträgliche Einbau energiesparender Fenster (bzw.
Verglasungen) oder Wärmedämmungen schaffen. Denn durch einfach verglaste Fenster dringt ein Vielfaches an
Wärme nach draußen wie durch moderne Fenster mit Mehrfach- bzw. Isolierverglasung. Bei einer nachträglichen
Wärmedämmung des Daches sowie der Decken- oder Außenwände fallen zwar gewisse Investitionskosten an;
andererseits werden aber in der Regel auch dauerhaft geringere Heizkosten erreicht. Ob sich dies auch unter
Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten rechnet, hängt im Wesentlichen natürlich von der noch zu erwartenden
Lebensdauer des Gebäudes ab. Wird die nachträgliche Wärmedämmung im Rahmen ohnehin erfolgender
Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen mit durchgeführt, rechnet sich diese energiesparende
Investition durchaus. Bei wesentlichen Änderungen von Gebäudebauteilen wie Dach, Außenwänden und
Fenstern oder Anbauten sind auch nach der neuen EnEV gewisse Anforderungen einzuhalten.
Manch kleinere aber wirkungsvolle Maßnahme ist auch ohne große Umbauten zu realisieren
So sollte beispielsweise die Innenwand hinter den Heizkörpern isoliert werden. Weitere spürbare Vorteile bringen
eine regelmäßige Wartung, eine verbesserte Einstellung der zentralen Heizungssteuerung (Nachtabsenkung und
temperaturabhängige Steuerung) sowie die Einzelraumregelung. Diese ermöglicht beispielsweise über
Thermostate die ideale Anpassung der Raumtemperatur an die unterschiedliche Nutzung von Schlaf- oder auch
Wohnzimmer. Diese Zentralsteuerung und Einzelraumregelung waren bereits durch die inhaltlich im
Wesentlichen in die neue EnEV übernommene Heizungsanlagen-Verordnung für nahezu alle
Zentralheizungsanlagen vorgeschrieben. Auch eine möglichst effiziente Nutzung der Energie durch richtig
funktionierende Brenner, Kessel und Schornsteine zahlt sich letztlich in barer Münze aus.
Checkliste für energiesparendes Heizen - die wichtigsten Tipps im Überblick
Bei der Installation bzw. Gerätetechnik:
* Heizkessel, die älter als zehn Jahre sind, vom Fachmann überprüfen lassen und gegebenenfalls erneuern.
Bestimmte Heizkessel für flüssige und gasförmige Brennstoffe, die vor Oktober 1978 eingebaut worden sind,
müssen innerhalb der in der EnEV geregelten Frist erneuert bzw. "außer Betrieb" genommen werden.
* Heizungsanlage wählen, die die Energie der Brennstoffe so verlustarm wie möglich in Wärme umwandelt und im
Haus verteilt. Niedertemperaturkessel haben eine höheren Wirkungsgrad als Standardheizkessel, bei
Brennwertkesseln ist der Nutzungsgrad besonders hoch. Bei der Brennwerttechnik wird auch der entstehende
Wasserdampf zur Wärmegewinnung genutzt.
* zu große Heizkessel vermeiden.
* wenn möglich Wärme aus der Umwelt und erneuerbaren Energien für die Heizung und Warmwasserbereitung
nutzen; Wärmepumpen-Heizungsanlage oder Einrichtungen zur Wärmerückgewinnung aus der Abluft helfen, den
Einsatz von Brennstoffen zu reduzieren.
* Möglichkeiten der Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien prüfen; alle Rohrleitungen im Heizsystem
isolieren.
* moderne Steuerungs- und Regelungstechnik für die Heizung installieren.
* Anpassung des Schornsteins beim Energiesparen (insbesondere bei Umstellung auf einen anderen
Energieträger oder ein anderes Heizsystem bzw. anderen Heizkessel) nicht vergessen.
* sich vor der Planung einer Heizungsanlage über bestehende Fördermöglichkeiten (Bund, Land und Kommune)
informieren; Heizungsanlage durch Fachleute regelmäßig warten lassen.
Weitere (all)tägliche Maßnahmen:
* Raumtemperatur gezielt regeln: Die im Allgemeinen ausreichende mittlere Raumtemperatur liegt bei etwa 19-20
Grad. Im Schlafzimmer kommt man meist auch ohne Heizung aus - mit 16 bis 18 Grad. Bäder sollten nur in der
Nutzungszeit auf ca. 23 Grad beheizt werden. Generell gilt: Die Einzelraumregelung sollte genutzt werden, um in
jedem Raum nur die gewünschte bzw. benötigte Temperatur einzustellen. Denn: Ein Grad Celsius
Raumtemperatur weniger spart etwa 6 % Heizenergie.
* Thermostatventile (die bei Zentralheizungen ohnehin vorgeschrieben sind!) installieren lassen, mit denen sich
die gewünschte Raumtemperatur auch per Hand einstellen lässt. So kann die Raumtemperatur der Nutzungsart
und -dauer angepasst werden.
* Lieben Sie Frischluft? Dann besser kurz und häufiger lüften als die Fenster dauernd zu kippen. Wird länger
gelüftet, sollte die Heizung zurückgestellt werden.
* Prüfen, ob Heizkörper beispielsweise nicht durch lange Vorhänge oder Möbel verdeckt sind. Zudem sollten sie
regelmäßig entlüftet und gereinigt werden.
* für ausreichend Luftfeuchtigkeit sorgen - Omas guter alter Wasserverdunster hat durchaus seine Berechtigung.
Bei ausreichender Luftfeuchtigkeit kann eine um ein bis zwei Grad geringere Raumtemperatur als angenehm
empfunden werden.
* Heizung abschalten, wenn im Winter die flacher scheinende Sonne ein Teil der Wärme durchs Fenster
kostenlos liefert.
Hinweise zur EnEV2007
Für welche Gebäude gilt die EnEV2007
Für alle beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Gebäudeteile.
Sonderregelungen gelten für Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden (z.B.
Ferienhäuser), die nur für kurze Dauer errichtet werden (z.B. Zelte, Traglufthallen) oder für ganz spezielle
Nutzungen, wie z.B. Ställe und Gewächshäuser.
Was ändert sich im Vergleich zur EnEV 2002/2004?
* Bereits mit der EnEV 2002 wurden Energieausweise für Neubauten eingeführt. Die Energieeinsparverordnung
enthält neue und einheitliche Formularentwürfe für Energieausweise für Neubauten und Bestandsgebäude.
* Für Nichtwohngebäude werden Berechnungsvorgaben neu eingeführt, die neben dem Energiebedarf für
Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung auch die Bereiche Kühlung und eingebaute Beleuchtung
berücksichtigen.
* Für Wohngebäude mit fest installierten Klimaanlagen ist zukünftig auch die benötigte Kühlenergie analog dem
Verfahren bei Nichtwohngebäuden zu berücksichtigen. Der zulässige Höchstwert für den JahresPrimärenergiebedarf wird in diesem Fall gegenüber ungekühlten Gebäuden erhöht. Im Energieausweis ist der
Energiebedarf für Kühlung pauschal anzugeben.
* Die eingebaute Beleuchtung bleibt bei Wohngebäuden unberücksichtigt.
* Die primärenergetische Bewertung von Strom bei der Berechnung der energetischen Qualität von Gebäuden
wird gegenüber der bisherigen EnEV von 3,0 auf den Faktor 2,7 verringert.
* Das Anforderungsniveau an die energetische Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden ist generell nicht
verändert worden. Für einzelne Nichtwohngebäude können sich jedoch durch die neue Bilanzierungsmethodik
leichte Änderungen ergeben.
* Klimaanlagen müssen künftig alle zehn Jahre inspiziert werden. Dem Inspektionsbericht müssen
Verbesserungsvorschläge beigefügt werden.
Ab wann brauchen Gebäude- und Wohnungseigentümer einen Energieausweis und kann ich jetzt schon
einen solchen ausstellen lassen?
Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist ein Energiebedarfsausweis heute schon Pflicht.
Bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, ist Interessenten ab
dem 01. Juli 2008 ein Energieausweis zugänglich zu machen. Ein halbes Jahr später - ab dem 01. Januar 2009 gilt dies auch für alle übrigen Wohngebäude.
Ab dem 01. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise
ausgestellt werden. Ab dann müssen in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr auch
Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden.
In welchen Fällen wird ein Energieausweis benötigt?
Wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen, Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft, verpachtet oder vermietet
oder geleast werden. Bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten muss nur dann ein Energieausweis ausgestellt
werden, wenn im Zuge der Modernisierung eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten
Gebäudes erfolgt, die eine kostengünstige Ausstellung des Ausweises ermöglicht.
In öffentlichen Gebäuden (Rathäusern, Schulen, Krankenhäusern etc.) mit mehr als 1000 m² Nettogrundfläche
und regelmäßigem Publikumsverkehr muss ein Energieausweis ausgehängt werden.
Ein Energieausweis gilt im Regelfall 10 Jahre.
Für kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche müssen keine Energieausweise ausgestellt werden.
Findet in einem Gebäude kein Nutzerwechsel statt und ergeben sich auch keine anderen Gründe, die zur
Ausstellung verpflichten, besteht kein gesetzlicher Zwang einen Energieausweis auszustellen.
Die Ausstellung von freiwilligen Energieausweisen z. B. zur Vorbereitung einer energetischen Modernisierung ist
jedoch möglich.
Was geschieht, wenn die Vorgaben der EnEV nicht eingehalten werden?
Die Nichteinhaltung der EnEV kann als Ordnungswidrigkeit belangt werden. Dabei gilt sowohl ein vorsätzlich oder
fahrlässig falsch ausgestellter Energieausweis als auch die Ausstellung eines Energieausweises ohne
entsprechende Berechtigung gemäß EnEV als ordnungswidrig.
Ein Eigentümer kann belangt werden, wenn der Energieausweis dem Interessenten nicht vorgelegt wird.
Bleiben dena-Energiepässe weiterhin gültig?
Vor Inkrafttreten der neuen EnEV ausgestellte Energieausweise, die von Gebieteskörperschaften oder auf deren
Veranlassung nach einheitlichen Regeln ausgestellt wurden - wie der dena-Energiepass - bleiben zehn Jahre ab
Ausstellungsdatum gültig. In der Begründung zu § 29 wird dies noch einmal klar festgestellt und die Gültigkeit von
bisher ausgestellten dena-Energiepässen ausdrücklich hervorgehoben.
Wie sehen die Anforderungen an Nichtwohngebäude aus?
Die Anforderungen an neue Nichtwohngebäude werden wie bei Wohngebäuden über den JahresPrimärenergiebedarf definiert. Die Bilanz umfasst jedoch zusätzlich zum Energiebedarf für Heizung,
Warmwasserbereitung und Lüftung auch die Anteile für Kühlung und eingebaute Beleuchtung.
Das neue umfangreiche Berechnungsverfahren ist in der neuen DIN V 18599 definiert. Die Anforderungen
werden über ein Referenzgebäude festgelegt, das dem tatsächlichen Gebäude in Geometrie, Nettogrundfläche,
Ausrichtung und Nutzung entspricht, dessen technische Ausführung jedoch nach Anlage 2 der EnEV definiert ist.
Als Nebenanforderungen werden die energetische Qualität der Gebäudehülle und die Begrenzung des
Sonneneintragskennwertes vorgeschrieben.
Welche neuen Regeln gibt es für Klimaanlagen?
Betreiber von fest installierten Klimaanlagen mit einer Nennleistung über 12 kW müssen diese alle zehn Jahre
überprüfen lassen. Nach Inkrafttreten der EnEV müssen binnen zwei Jahren Anlagen inspiziert werden, die älter
als 20 Jahre sind. Für jüngere Anlagen gibt es Übergangsfristen von vier bis sechs Jahren. Die Inspektion
umfasst alle Komponenten, die den energetischen Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen.
Hierzu gehören:
1. Überprüfung der Auslegung der Anlage auf
- Raumnutzung und -belegung sowie Nutzungszeiten
- innere Wärmequellen sowie relevante bauphysikalische Eigenschaften des Gebäudes
- geforderte Sollwerte (Luftmengen, Temperatur, Feuchte, Betriebszeit, Toleranzen)
2. Überprüfung der Effizienz der wesentlichen Komponenten der Anlage
Es müssen Ratschläge für die kostengünstige Verbesserung der energetischen Qualität der Klimaanlage, deren
Austausch oder Alternativlösungen gegeben werden. Eine Vorlage für die Darstellung der Hinweise gibt die EnEV
nicht vor. Zur Durchführung der Inspektionen berechtigt sind Ingenieure der Fachrichtungen Versorgungstechnik,
Technischen Gebäudeausrüstung, Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Bauingenieurwesen, wenn sie über
mehrere Jahre Berufserfahrung verfügen.
Welche Rechte können Mieter aus dem Energieausweis ableiten? Sind z.B. Mietminderungen bei hohen
Heizkosten zu erwarten?
Der Energieausweis dient lediglich der Information der zukünftigen Nutzer über die Gesamtenergieeffizienz des
Gebäudes. Der Miet- bzw. Kaufinteressent kann damit verschiedene Gebäude hinsichtlich des energetischen
Zustandes vergleichen. Der zukünftige Verbrauch und die entsprechenden Energiekosten des Nutzers lassen
sich aus dem Energieausweis jedoch nicht ableiten. Entsprechend lassen sich auch keine Forderungen einklagen
oder durch Mietminderung durchsetzen. Der Nutzer hat ebenfalls keinerlei Anspruch auf Umsetzung der im
Energieausweis enthaltenen Modernisierungstipps.
Primärenergetische Bewertung von Strom
Der Primärenergiefaktor berücksichtigt die Verluste, die von der Gewinnung des Energieträgers an seiner Quelle
über die Aufbereitung und den Transport bis zum Gebäude anfallen. In der EnEV 2007 wird dieser Faktor für
Strom um 10% von bisher 3,0 auf 2,7 gesenkt. Damit wird, wie bei allen Energieträgern, nur der nicht erneuerbare
Anteil berücksichtigt. Um das Anforderungsniveau der EnEV an Wohngebäude mit überwiegender
Warmwasserbereitung aus elektrischem Strom dadurch nicht zu senken, werden die zulässigen Höchstwerte des
Jahres-Primärenergiebedarfs ebenfalls entsprechend gesenkt.
Die energetische Bewertung von Wohngebäuden im Energieausweis wird durch die Senkung des
Primärenergiefaktors für Strom gegenüber der bestehenden EnEV verbessert.
Wer haftet, wenn die Angaben im Energieausweis nicht korrekt sind?
Der einzelne Aussteller haftet für die Angaben im Energieausweis. Wie bei einem anderen Werkvertrag auch, hat
der Auftraggeber bei vorliegenden Mängeln einen Anspruch auf Nachbesserung seitens des Ausstellers.
Ich habe gehört, der Energieausweis muss öffentlich ausgehängt werden? Stimmt das?
Ja! Allerdings gilt das nur für bestimmte öffentliche Gebäude: "...Gebäude mit mehr als 1.000 Nutzfläche, in
denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen
erbringen und die deshalb häufig von diesen Menschen aufgesucht werden."
Was ist ein Energieausweis für Gebäude?
Ein Energieausweis für Gebäude ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des
Energieausweises können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.
Es gibt keinen Unterschied zwischen Energieausweis und Energiepass. Beides sind Synonyme. Die EUGebäuderichtlinie und die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) verwendet den Begriff Energieausweis. In
Deutschland ist der Begriff Energiepass jedoch schon früher üblich gewesen. So gab es schon vor der
Verabschiedung der EU-Richtlinie zahlreiche lokale Energiepässe.
Wie sieht ein Energieausweis aus?
Aufbau und Inhalt von Energieausweisen sollen einheitlich sein. Der Energieausweis soll auf vier Seiten, die
wesentlichen Gebäudedaten, das "Energielabel" sowie leicht verständliche Vergleichswerte und
Modernisierungsempfehlungen enthalten. Ein entsprechendes Formularmuster ist in den Anhängen 6 bis 9 des
Kabinettsentwurfes enthalten.
Immer dann, wenn in dem Gebäude kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz möglich
sind, muss der Energieausweis für das Gebäude individuelle Modernisierungsempfehlungen enthalten. Diese
geben dem Gebäudeeigentümer erste wichtige Hinweise über Verbesserungsmöglichkeiten, ersetzen häufig aber
keine ausführliche Energieberatung. Ein Formularmuster ist in Anhang 10 des Kabinettentwurfes enthalten.
Formularmuster zum kostenlosen Download finden Sie hier
Was ist das Ziel des Energieausweises für Gebäude?
Ziel des Energieausweises ist es, Markttransparenz im Gebäudebereich zu erzielen. Der Energieausweis weist
die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf "sichtbar".
Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis?
Für Neubauten sowie bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten in deren Verlauf eine ingenieurmäßige
Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, müssen Energieausweise auf der Grundlage
des berechneten Energiebedarfs ausgestellt werden.
Für Bestandsgebäude - Wohn- wie Nichtwohngebäude - können Energieausweise sowohl auf der Grundlage des
ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs als auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs
erstellt werden. Für beide Verfahren werden Berechnungsvorschriften durch die EnEV geregelt. Zusätzliche
Regeln zur Vereinfachung der Datenaufnahme und der Berechnung werden in den Bekanntmachungen zur EnEV
veröffentlicht.
Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977
gestellt wurde. Hier sollen nur Bedarfsausweise zulässig sein, es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere
Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutz- verordnung von 1977 erreicht.
Zudem sieht die EnEV2007 vor, dass in der Zeit zwischen dem 25.04.2007 und dem 01.10.2008 für alle Gebäude
Wahlfreiheit zwischen verbrauchsbasierten und bedarfsbasierten Energieausweisen besteht.
Energieausweise werden in der Regel für das gesamte Gebäude und nicht für einzelne Gebäudeteile oder
Wohnungen erstellt. Ausnahmen gibt es nur für Wohngebäude, bei denen ein nicht unerheblicher Teil nicht für
Wohnzwecke oder wohnähnliche Zwecke genutzt wird. In diesen Fällen ist je ein Energieausweis für den
Wohngebäudeteil und für den Nichtwohngebäudeteil zu erstellen.
Wie läuft eine Energieausweiserstellung ab?
Um zu einem Energieausweis zu kommen, ist kein Amt oder eine Behörde notwendig. Das Verfahren ist ganz
einfach. Der Hauseigentümer beauftragt einen zugelassenen Energieausweis-Aussteller. Dieser nimmt die
Gebäudedaten vor Ort auf und erstellt einen Energieausweis. Dieser wird dem Eigentümer übergeben oder
zugeschickt.
Wieviel kostet ein Energieausweis?
Die Kosten sind abhängig vom Zustand und der Größe des Objekts. Um einen genauen Energieausweis
erstellen zu können, müssen die Maße der einzelnen Bauteile und deren Beschaffenheit möglichst genau
aufgenommen werden. Je genauer die Zusammenstellung und Auswertung der Daten, umso exakter wird das
Ergebnis des Energieausweises. Demzufolge werden die Kosten meist nach Aufwand berechnet. Man sollte den
Aufwand für die Erstellung eines Energieausweises gleich nutzen, um im Anschluss eine Sanierungsberatung für
ältere Objekte durchzuführen. Im Rahmen einer Sanierungsberatung können Fehlstellen des Objektes geortet
und wirtschaftlich beseitigt werden. Der Wert des Objektes wird gesteigert und die Energiekosten werden je nach
Aufwand der Sanierung bis zu 80 Prozent gesenkt.
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