Blumenweg 5 Tel.: 0511/5193190 Fax.: 0511/5193191 30855 Langenhagen/Krähenwinkel email KLMeysing @ t-online.de Effizient Heizen statt zu viel teuere Energie verbrauchen Meist ist die Heizung der größte Energieverbraucher im Haus Wer mit Energie, der Umwelt und seinem Geldbeutel vernünftiger umgehen möchte, sollte darum vor allem darauf achten, eine möglichst effiziente Heizanlage zu installieren: Denn dort verbraucht die Raumheizung etwa 80 % des gesamten Energieeinsatzes im Gebäude. Schon die richtige Auswahl des Heizungssystems ist wichtig Der erste Schritt ist die Auswahl eines Heizungssystems, das an den individuellen Heizenergiebedarf des Gebäudes angepasst ist: Dabei sollte man sich immer fachlichen Rat durch Energieberater, Architekten, Ingenieure oder Fachbetriebe einholen, denn hier ist die Anwendung spezieller Rechenverfahren - in Anlehnung an die rechtlichen Vorgaben, insbesondere in der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) - erforderlich. Diese sind im Wesentlichen europaweit vereinheitlicht. Erhebliche Mengen Energie können auch im Gebäudebestand gespart werden In bereits bestehenden Gebäuden gibt es eine Vielzahl wirkungsvoller Maßnahmen, die die Heizkosten senken und damit Geldbeutel und Umwelt schonen können - ohne dabei zu frieren: So dringt durch undichte Fenster- und Türfugen meist wesentlich mehr frische kalte Luft ein, als für ein gesundes Raumklima benötigt wird; gleichzeitig strömt behagliche teuer erwärmte Luft nach draußen. Ein Abdichten der Fugen mit geeigneten Materialien wie z.B. Schaumstoff, Dichtungsbändern, Dichtmassen oder Dichtleisten kann insbesondere bei freistehenden Häusern zu erheblichen Heizkostensenkungen führen. Viel Wärme verschwindet auch durch ungenügend isolierte bzw. energieeffiziente Außenwände, Decken, Böden oder Fenster. Abhilfe kann hier beispielsweise der nachträgliche Einbau energiesparender Fenster (bzw. Verglasungen) oder Wärmedämmungen schaffen. Denn durch einfach verglaste Fenster dringt ein Vielfaches an Wärme nach draußen wie durch moderne Fenster mit Mehrfach- bzw. Isolierverglasung. Bei einer nachträglichen Wärmedämmung des Daches sowie der Decken- oder Außenwände fallen zwar gewisse Investitionskosten an; andererseits werden aber in der Regel auch dauerhaft geringere Heizkosten erreicht. Ob sich dies auch unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten rechnet, hängt im Wesentlichen natürlich von der noch zu erwartenden Lebensdauer des Gebäudes ab. Wird die nachträgliche Wärmedämmung im Rahmen ohnehin erfolgender Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen mit durchgeführt, rechnet sich diese energiesparende Investition durchaus. Bei wesentlichen Änderungen von Gebäudebauteilen wie Dach, Außenwänden und Fenstern oder Anbauten sind auch nach der neuen EnEV gewisse Anforderungen einzuhalten. Manch kleinere aber wirkungsvolle Maßnahme ist auch ohne große Umbauten zu realisieren So sollte beispielsweise die Innenwand hinter den Heizkörpern isoliert werden. Weitere spürbare Vorteile bringen eine regelmäßige Wartung, eine verbesserte Einstellung der zentralen Heizungssteuerung (Nachtabsenkung und temperaturabhängige Steuerung) sowie die Einzelraumregelung. Diese ermöglicht beispielsweise über Thermostate die ideale Anpassung der Raumtemperatur an die unterschiedliche Nutzung von Schlaf- oder auch Wohnzimmer. Diese Zentralsteuerung und Einzelraumregelung waren bereits durch die inhaltlich im Wesentlichen in die neue EnEV übernommene Heizungsanlagen-Verordnung für nahezu alle Zentralheizungsanlagen vorgeschrieben. Auch eine möglichst effiziente Nutzung der Energie durch richtig funktionierende Brenner, Kessel und Schornsteine zahlt sich letztlich in barer Münze aus. Checkliste für energiesparendes Heizen - die wichtigsten Tipps im Überblick Bei der Installation bzw. Gerätetechnik: * Heizkessel, die älter als zehn Jahre sind, vom Fachmann überprüfen lassen und gegebenenfalls erneuern. Bestimmte Heizkessel für flüssige und gasförmige Brennstoffe, die vor Oktober 1978 eingebaut worden sind, müssen innerhalb der in der EnEV geregelten Frist erneuert bzw. "außer Betrieb" genommen werden. * Heizungsanlage wählen, die die Energie der Brennstoffe so verlustarm wie möglich in Wärme umwandelt und im Haus verteilt. Niedertemperaturkessel haben eine höheren Wirkungsgrad als Standardheizkessel, bei Brennwertkesseln ist der Nutzungsgrad besonders hoch. Bei der Brennwerttechnik wird auch der entstehende Wasserdampf zur Wärmegewinnung genutzt. * zu große Heizkessel vermeiden. * wenn möglich Wärme aus der Umwelt und erneuerbaren Energien für die Heizung und Warmwasserbereitung nutzen; Wärmepumpen-Heizungsanlage oder Einrichtungen zur Wärmerückgewinnung aus der Abluft helfen, den Einsatz von Brennstoffen zu reduzieren. * Möglichkeiten der Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien prüfen; alle Rohrleitungen im Heizsystem isolieren. * moderne Steuerungs- und Regelungstechnik für die Heizung installieren. * Anpassung des Schornsteins beim Energiesparen (insbesondere bei Umstellung auf einen anderen Energieträger oder ein anderes Heizsystem bzw. anderen Heizkessel) nicht vergessen. * sich vor der Planung einer Heizungsanlage über bestehende Fördermöglichkeiten (Bund, Land und Kommune) informieren; Heizungsanlage durch Fachleute regelmäßig warten lassen. Weitere (all)tägliche Maßnahmen: * Raumtemperatur gezielt regeln: Die im Allgemeinen ausreichende mittlere Raumtemperatur liegt bei etwa 19-20 Grad. Im Schlafzimmer kommt man meist auch ohne Heizung aus - mit 16 bis 18 Grad. Bäder sollten nur in der Nutzungszeit auf ca. 23 Grad beheizt werden. Generell gilt: Die Einzelraumregelung sollte genutzt werden, um in jedem Raum nur die gewünschte bzw. benötigte Temperatur einzustellen. Denn: Ein Grad Celsius Raumtemperatur weniger spart etwa 6 % Heizenergie. * Thermostatventile (die bei Zentralheizungen ohnehin vorgeschrieben sind!) installieren lassen, mit denen sich die gewünschte Raumtemperatur auch per Hand einstellen lässt. So kann die Raumtemperatur der Nutzungsart und -dauer angepasst werden. * Lieben Sie Frischluft? Dann besser kurz und häufiger lüften als die Fenster dauernd zu kippen. Wird länger gelüftet, sollte die Heizung zurückgestellt werden. * Prüfen, ob Heizkörper beispielsweise nicht durch lange Vorhänge oder Möbel verdeckt sind. Zudem sollten sie regelmäßig entlüftet und gereinigt werden. * für ausreichend Luftfeuchtigkeit sorgen - Omas guter alter Wasserverdunster hat durchaus seine Berechtigung. Bei ausreichender Luftfeuchtigkeit kann eine um ein bis zwei Grad geringere Raumtemperatur als angenehm empfunden werden. * Heizung abschalten, wenn im Winter die flacher scheinende Sonne ein Teil der Wärme durchs Fenster kostenlos liefert. Hinweise zur EnEV2007 Für welche Gebäude gilt die EnEV2007 Für alle beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Gebäudeteile. Sonderregelungen gelten für Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden (z.B. Ferienhäuser), die nur für kurze Dauer errichtet werden (z.B. Zelte, Traglufthallen) oder für ganz spezielle Nutzungen, wie z.B. Ställe und Gewächshäuser. Was ändert sich im Vergleich zur EnEV 2002/2004? * Bereits mit der EnEV 2002 wurden Energieausweise für Neubauten eingeführt. Die Energieeinsparverordnung enthält neue und einheitliche Formularentwürfe für Energieausweise für Neubauten und Bestandsgebäude. * Für Nichtwohngebäude werden Berechnungsvorgaben neu eingeführt, die neben dem Energiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung auch die Bereiche Kühlung und eingebaute Beleuchtung berücksichtigen. * Für Wohngebäude mit fest installierten Klimaanlagen ist zukünftig auch die benötigte Kühlenergie analog dem Verfahren bei Nichtwohngebäuden zu berücksichtigen. Der zulässige Höchstwert für den JahresPrimärenergiebedarf wird in diesem Fall gegenüber ungekühlten Gebäuden erhöht. Im Energieausweis ist der Energiebedarf für Kühlung pauschal anzugeben. * Die eingebaute Beleuchtung bleibt bei Wohngebäuden unberücksichtigt. * Die primärenergetische Bewertung von Strom bei der Berechnung der energetischen Qualität von Gebäuden wird gegenüber der bisherigen EnEV von 3,0 auf den Faktor 2,7 verringert. * Das Anforderungsniveau an die energetische Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden ist generell nicht verändert worden. Für einzelne Nichtwohngebäude können sich jedoch durch die neue Bilanzierungsmethodik leichte Änderungen ergeben. * Klimaanlagen müssen künftig alle zehn Jahre inspiziert werden. Dem Inspektionsbericht müssen Verbesserungsvorschläge beigefügt werden. Ab wann brauchen Gebäude- und Wohnungseigentümer einen Energieausweis und kann ich jetzt schon einen solchen ausstellen lassen? Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist ein Energiebedarfsausweis heute schon Pflicht. Bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, ist Interessenten ab dem 01. Juli 2008 ein Energieausweis zugänglich zu machen. Ein halbes Jahr später - ab dem 01. Januar 2009 gilt dies auch für alle übrigen Wohngebäude. Ab dem 01. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden. Ab dann müssen in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr auch Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden. In welchen Fällen wird ein Energieausweis benötigt? Wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen, Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft, verpachtet oder vermietet oder geleast werden. Bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten muss nur dann ein Energieausweis ausgestellt werden, wenn im Zuge der Modernisierung eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, die eine kostengünstige Ausstellung des Ausweises ermöglicht. In öffentlichen Gebäuden (Rathäusern, Schulen, Krankenhäusern etc.) mit mehr als 1000 m² Nettogrundfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr muss ein Energieausweis ausgehängt werden. Ein Energieausweis gilt im Regelfall 10 Jahre. Für kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche müssen keine Energieausweise ausgestellt werden. Findet in einem Gebäude kein Nutzerwechsel statt und ergeben sich auch keine anderen Gründe, die zur Ausstellung verpflichten, besteht kein gesetzlicher Zwang einen Energieausweis auszustellen. Die Ausstellung von freiwilligen Energieausweisen z. B. zur Vorbereitung einer energetischen Modernisierung ist jedoch möglich. Was geschieht, wenn die Vorgaben der EnEV nicht eingehalten werden? Die Nichteinhaltung der EnEV kann als Ordnungswidrigkeit belangt werden. Dabei gilt sowohl ein vorsätzlich oder fahrlässig falsch ausgestellter Energieausweis als auch die Ausstellung eines Energieausweises ohne entsprechende Berechtigung gemäß EnEV als ordnungswidrig. Ein Eigentümer kann belangt werden, wenn der Energieausweis dem Interessenten nicht vorgelegt wird. Bleiben dena-Energiepässe weiterhin gültig? Vor Inkrafttreten der neuen EnEV ausgestellte Energieausweise, die von Gebieteskörperschaften oder auf deren Veranlassung nach einheitlichen Regeln ausgestellt wurden - wie der dena-Energiepass - bleiben zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. In der Begründung zu § 29 wird dies noch einmal klar festgestellt und die Gültigkeit von bisher ausgestellten dena-Energiepässen ausdrücklich hervorgehoben. Wie sehen die Anforderungen an Nichtwohngebäude aus? Die Anforderungen an neue Nichtwohngebäude werden wie bei Wohngebäuden über den JahresPrimärenergiebedarf definiert. Die Bilanz umfasst jedoch zusätzlich zum Energiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung auch die Anteile für Kühlung und eingebaute Beleuchtung. Das neue umfangreiche Berechnungsverfahren ist in der neuen DIN V 18599 definiert. Die Anforderungen werden über ein Referenzgebäude festgelegt, das dem tatsächlichen Gebäude in Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung entspricht, dessen technische Ausführung jedoch nach Anlage 2 der EnEV definiert ist. Als Nebenanforderungen werden die energetische Qualität der Gebäudehülle und die Begrenzung des Sonneneintragskennwertes vorgeschrieben. Welche neuen Regeln gibt es für Klimaanlagen? Betreiber von fest installierten Klimaanlagen mit einer Nennleistung über 12 kW müssen diese alle zehn Jahre überprüfen lassen. Nach Inkrafttreten der EnEV müssen binnen zwei Jahren Anlagen inspiziert werden, die älter als 20 Jahre sind. Für jüngere Anlagen gibt es Übergangsfristen von vier bis sechs Jahren. Die Inspektion umfasst alle Komponenten, die den energetischen Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen. Hierzu gehören: 1. Überprüfung der Auslegung der Anlage auf - Raumnutzung und -belegung sowie Nutzungszeiten - innere Wärmequellen sowie relevante bauphysikalische Eigenschaften des Gebäudes - geforderte Sollwerte (Luftmengen, Temperatur, Feuchte, Betriebszeit, Toleranzen) 2. Überprüfung der Effizienz der wesentlichen Komponenten der Anlage Es müssen Ratschläge für die kostengünstige Verbesserung der energetischen Qualität der Klimaanlage, deren Austausch oder Alternativlösungen gegeben werden. Eine Vorlage für die Darstellung der Hinweise gibt die EnEV nicht vor. Zur Durchführung der Inspektionen berechtigt sind Ingenieure der Fachrichtungen Versorgungstechnik, Technischen Gebäudeausrüstung, Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Bauingenieurwesen, wenn sie über mehrere Jahre Berufserfahrung verfügen. Welche Rechte können Mieter aus dem Energieausweis ableiten? Sind z.B. Mietminderungen bei hohen Heizkosten zu erwarten? Der Energieausweis dient lediglich der Information der zukünftigen Nutzer über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes. Der Miet- bzw. Kaufinteressent kann damit verschiedene Gebäude hinsichtlich des energetischen Zustandes vergleichen. Der zukünftige Verbrauch und die entsprechenden Energiekosten des Nutzers lassen sich aus dem Energieausweis jedoch nicht ableiten. Entsprechend lassen sich auch keine Forderungen einklagen oder durch Mietminderung durchsetzen. Der Nutzer hat ebenfalls keinerlei Anspruch auf Umsetzung der im Energieausweis enthaltenen Modernisierungstipps. Primärenergetische Bewertung von Strom Der Primärenergiefaktor berücksichtigt die Verluste, die von der Gewinnung des Energieträgers an seiner Quelle über die Aufbereitung und den Transport bis zum Gebäude anfallen. In der EnEV 2007 wird dieser Faktor für Strom um 10% von bisher 3,0 auf 2,7 gesenkt. Damit wird, wie bei allen Energieträgern, nur der nicht erneuerbare Anteil berücksichtigt. Um das Anforderungsniveau der EnEV an Wohngebäude mit überwiegender Warmwasserbereitung aus elektrischem Strom dadurch nicht zu senken, werden die zulässigen Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs ebenfalls entsprechend gesenkt. Die energetische Bewertung von Wohngebäuden im Energieausweis wird durch die Senkung des Primärenergiefaktors für Strom gegenüber der bestehenden EnEV verbessert. Wer haftet, wenn die Angaben im Energieausweis nicht korrekt sind? Der einzelne Aussteller haftet für die Angaben im Energieausweis. Wie bei einem anderen Werkvertrag auch, hat der Auftraggeber bei vorliegenden Mängeln einen Anspruch auf Nachbesserung seitens des Ausstellers. Ich habe gehört, der Energieausweis muss öffentlich ausgehängt werden? Stimmt das? Ja! Allerdings gilt das nur für bestimmte öffentliche Gebäude: "...Gebäude mit mehr als 1.000 Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb häufig von diesen Menschen aufgesucht werden." Was ist ein Energieausweis für Gebäude? Ein Energieausweis für Gebäude ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des Energieausweises können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden. Es gibt keinen Unterschied zwischen Energieausweis und Energiepass. Beides sind Synonyme. Die EUGebäuderichtlinie und die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) verwendet den Begriff Energieausweis. In Deutschland ist der Begriff Energiepass jedoch schon früher üblich gewesen. So gab es schon vor der Verabschiedung der EU-Richtlinie zahlreiche lokale Energiepässe. Wie sieht ein Energieausweis aus? Aufbau und Inhalt von Energieausweisen sollen einheitlich sein. Der Energieausweis soll auf vier Seiten, die wesentlichen Gebäudedaten, das "Energielabel" sowie leicht verständliche Vergleichswerte und Modernisierungsempfehlungen enthalten. Ein entsprechendes Formularmuster ist in den Anhängen 6 bis 9 des Kabinettsentwurfes enthalten. Immer dann, wenn in dem Gebäude kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz möglich sind, muss der Energieausweis für das Gebäude individuelle Modernisierungsempfehlungen enthalten. Diese geben dem Gebäudeeigentümer erste wichtige Hinweise über Verbesserungsmöglichkeiten, ersetzen häufig aber keine ausführliche Energieberatung. Ein Formularmuster ist in Anhang 10 des Kabinettentwurfes enthalten. Formularmuster zum kostenlosen Download finden Sie hier Was ist das Ziel des Energieausweises für Gebäude? Ziel des Energieausweises ist es, Markttransparenz im Gebäudebereich zu erzielen. Der Energieausweis weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf "sichtbar". Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis? Für Neubauten sowie bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten in deren Verlauf eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, müssen Energieausweise auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt werden. Für Bestandsgebäude - Wohn- wie Nichtwohngebäude - können Energieausweise sowohl auf der Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs als auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Für beide Verfahren werden Berechnungsvorschriften durch die EnEV geregelt. Zusätzliche Regeln zur Vereinfachung der Datenaufnahme und der Berechnung werden in den Bekanntmachungen zur EnEV veröffentlicht. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Hier sollen nur Bedarfsausweise zulässig sein, es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutz- verordnung von 1977 erreicht. Zudem sieht die EnEV2007 vor, dass in der Zeit zwischen dem 25.04.2007 und dem 01.10.2008 für alle Gebäude Wahlfreiheit zwischen verbrauchsbasierten und bedarfsbasierten Energieausweisen besteht. Energieausweise werden in der Regel für das gesamte Gebäude und nicht für einzelne Gebäudeteile oder Wohnungen erstellt. Ausnahmen gibt es nur für Wohngebäude, bei denen ein nicht unerheblicher Teil nicht für Wohnzwecke oder wohnähnliche Zwecke genutzt wird. In diesen Fällen ist je ein Energieausweis für den Wohngebäudeteil und für den Nichtwohngebäudeteil zu erstellen. Wie läuft eine Energieausweiserstellung ab? Um zu einem Energieausweis zu kommen, ist kein Amt oder eine Behörde notwendig. Das Verfahren ist ganz einfach. Der Hauseigentümer beauftragt einen zugelassenen Energieausweis-Aussteller. Dieser nimmt die Gebäudedaten vor Ort auf und erstellt einen Energieausweis. Dieser wird dem Eigentümer übergeben oder zugeschickt. Wieviel kostet ein Energieausweis? Die Kosten sind abhängig vom Zustand und der Größe des Objekts. Um einen genauen Energieausweis erstellen zu können, müssen die Maße der einzelnen Bauteile und deren Beschaffenheit möglichst genau aufgenommen werden. Je genauer die Zusammenstellung und Auswertung der Daten, umso exakter wird das Ergebnis des Energieausweises. Demzufolge werden die Kosten meist nach Aufwand berechnet. Man sollte den Aufwand für die Erstellung eines Energieausweises gleich nutzen, um im Anschluss eine Sanierungsberatung für ältere Objekte durchzuführen. Im Rahmen einer Sanierungsberatung können Fehlstellen des Objektes geortet und wirtschaftlich beseitigt werden. Der Wert des Objektes wird gesteigert und die Energiekosten werden je nach Aufwand der Sanierung bis zu 80 Prozent gesenkt.