Beitragsordnung-11-MV-Mainz

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Beitragsordnung für die Mitgliedschaft in der ISL e.V.1
A. für juristische Personen (ordentliche Mitglieder und
Fördermitglieder):
1. Organisationen, die keine hauptamtlich Beschäftigten haben,
zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von
100 Euro
2. Für jede hauptamtliche Vollzeitstelle2 steigt der Beitrag um je
100 Euro
3. Beträgt die Höhe der freien Mittel (Mitgliedsbeiträge, Spenden etc.,
also alle nicht zweckgebundenen Einnahmen), die der Organisation
zur Verfügung stehen, jährlich weniger als 10.000 Euro, so kann die
Summe des fälligen Beitrags um zehn Prozent reduziert werden.
4. Beträgt die Höhe der freien Mittel (s.o.), die der Organisation zur
Verfügung stehen, jährlich weniger als 5.000 Euro, so kann die
Summe des fälligen Beitrags um 25 Prozent reduziert werden.
5. Über die Zahlung eines ermäßigten Mitgliedsbeitrags entscheidet
der Vorstand auf Antrag nach Ermessen. Der Antrag ist zu begründen.
B. Für natürliche Personen (Fördermitglieder):


Mindestbeitrag 60 Euro
ermäßigt
30 Euro
C. Für alle
Auf Antrag sind weitere Ermäßigungen möglich.
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Beschlossen auf der ISL- Mitgliederversammlung am 17. September 2011 in Mainz
Dabei sind die Wochenarbeitsstunden aller Beschäftigten (einschließlich Minijobs) zu addieren und durch die
ortsübliche Beschäftigungszeit einer Vollzeitkraft (38,5 – 40) zu dividieren. Beim Träger beschäftigte Assistenz/Unterstützungskräfte werden allerdings nicht mitgerechnet. Das Ergebnis ist auf eine Stelle hinterm Komma
auf- oder abzurunden und der Beitrag entsprechend zu berechnen.
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