bedienungs- und lagerungsanleitung zu genezis

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BEDIENUNGS- UND LAGERUNGSANLEITUNG ZU GENEZIS
KUNSTDÜNGER
Das Ziel der Anleitung ist im Zusammenhang mit der richtigen Lagerung die Vermeidung der
Qualitätsverschlechterung und der Umweltsbedrohungen, sowie die Aufbewahrung der
ursprünglichen Qualität des Kunstdüngers und der Schutz der Gesundheit des Personals
Die nachstehenden Lagerungsbedingungen verfügen über Allgemeingültigkeit bei allen
GENEZIS Kunstdüngern.
Allgemeine Erwartungen

Im Bereich der Kunstdünge-Lagerung ist die Benutzung des Rauchens und der offenen
Flamme streng verboten!

Die geschüttete Lagerung des Ammonium-Nitrat Kunstdüngers (AN 34%) ist streng
verboten!

Kunstdünger im freien, geschüttet zu lagern ist verboten!



Behindern Sie den Zugang unbefugten Personen ins Kunstdüngelager.
Halten Sie den Kunstdünger weg von Wasserlauf oder Kanalöffnung
Die Kunstdünger dürfen mit den folgenden Materialien nicht vermischt oder verschmutzt
werden:
 Säure, Lauge (Salzsäure, Schwefelsäure, Kalk, Zement)
 Metallstaub, Metallverbindungen (Kupfer, Zink, Chrom und Nickel, Kobalt)
 Chloride
 Organische und brennbare Materialien
 Kraftstoff, Öl, Fett, organische Lösungsmittel, Farben, Pflanzenschutzmittel
 Landwirtschaftliche Produkten, Saatkörner, Heu und Stroh
 Holz, Sägemehl
 Sonstige, mit dem Kunstdünger nicht kompatiblen Materialien
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Kompatibilität Matrix
AN
CAN
CN (Calcium Nitrat)
Ammonium Sulfat Nitrat
Phosphat Nitrat/Natrium Nitrat
Ammonium Sulfat
Urea
Phosphat Gestein
Säure abgehandelt Phosphat Gestein
SSP/TSP (Superphosphat/Drei Superphosphat
MAP
DAP
Mono-Kalium-Phosphat
Kalium Chlorid
K2 SO 4, Magnesium-Sulfat (Kieserite)
NPK/NP/NK (AN Basis)
NPK/NP/NK (Urea Basis)
Kalkstein/Dolomit/Calcium-Sulfat
Elementar Schwefel
Andere
Kompatibel
Unkompatibel
Limitiert Kompatibilität. Verlange Information von Lieferant.
Kompatibilität ist unbekannt. Verlange Information von Lieferant.
Die Matrix stellt die Bezogenheit der einzelnen Chemikalienstoffe zueinander dar.
Lagerung des Kunstdüngers
Empfehlungen zur Innenbereichslagerung
 die wichtigsten Eigenschaften des Lagers:
 gesperrtes, sicheres Gebäude, da aus schwerlich brennbaren Materialien (Beton,
Ziegel) erbaut worden ist
 witterungsgeschützt, Innentemperatur zwischen 5-30 °C
 Ort: trocken, pulver- und schmutzfrei
 Untersatz trocken und Spiegelfläche
 die sich mit dem Kunstdünger kontaktierenden Flächen sollen gut isoliert werden
 wohl entlüftet
 Im Falle von verpackten Kunstdüngern soll das Lager wohl entlüftet werden, die Türe
müssen nicht unbedingt gesperrt bleiben.
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 Bei geschütteten Kunstdüngern müssen die Türe kontinuierlich geschlossen werden,
es ist strengstens verboten die Türe des Lagers im Falle einer dem relativen und
kritischen Wert der Luftfeuchtigkeit überschrittenen Luftfeuchtigkeit* zu eröffnen..
 schützen Sie den Kunstdünger vor der unmittelbaren Sonnenstrahlung, vor hitzigen
Gegenständen bzw. Flächen, die Raumtemperatur darf den Wert von 32 °C nicht
überschreiten, verhindern Sie die eventuelle, lokale Überhitzung.
 verhindern Sie den Zugang irgendwelchem Wasser ins Lager
 vermeiden Sie den Laden bei Niederschlags- bzw. nebligen Wetterumständen.
*Unter einem kritischen Dampfpunkt versteht man den Feuchtigkeitsgehalt der Luft, wo der
Kunstdünger kein Wasser aufnimmt und abgibt. Der Wert des kritischen Dampfgehalt ist von
der Temperatur abhängig. Ist der Feuchtigkeitsgehalt der Luft über diese kritische Grenze, so
nimmt der Kunstdünger Wasser auf. Die unterschiedliche Nitrogen - Kunstdünger verfügen
über verschiedenen kritischen Dampfgehalt (geprillter Pétisalz 55 RH%, granulierter Pétisalz
62RH%, Karbamid 74 RH% 20°C).
Empfehlungen für Lagerung im Außen





die Lagerung des Kunstdüngers soll möglicherweise vermeidet werden, er ist erst dann im
Außen gelagert werden, wenn dadurch der Kunstdünger vor der strahlenden Wärme so
geschützt werden kann, dass die Temperatur 32 °C nicht übersteigt.
Schützen Sie den Kunstdünger vor den Auswirkungen der Witterung (Sonnenstrahlung,
Regen)
Wichtigste Eigenschaften des Lagerraums
 gute Wasserableitung, trockener Raum
 glatt, schlaglochfrei
 schattig
Ist der Lagerraum nicht glatt und schlaglochfrei, sollen die Säcke auf Paletten gelagert
werden
für die Verhinderung der Feuchtigkeit und sonstigen Verschmutzungen sollen die Säcke des
Kunstdüngers mit einer angemessen befestigten, hellen und wasserdichten Folie gedeckt
werden.
Lagenbildung aus verpackter Ware
Paletten Produkte


Das Auflagen soll sich zumindest in der Höhe von 2 Reihen befinden
Der mittlere Fuß der Paletten in der der obersten Reihe darf sich nicht zwischen zwei
Paletten der unteren Palette befinden. Er ist immer an die unterste Reihe anzusetzen.
3
Unrichtige Lagerbildung
Richtige Lagerbildung
Big-bag Sackwaren

die Säcke sollen in Pyramidenform angehäuft werden
 es ist verboten die umgestürzten Säcke in den Aufbewahrungsort einzulegen
 big-bag Säcke sind so anzusetzen, dass diese nicht gestürzt werden
 keine der in der oberen Reihe befindlichen Säcke nicht zwischen den unteren
Säcken hineinschlittern kann

auf einer festen, schlag-lochen Oberfläche soll die Höhe des Lagerns 2 oder 3 Reihen
hoch sein

die Höhe der an Paletten angelegten big-bag Säcken soll maximal 2 Reihen hoch sein.

verwenden Sie für die Hebung der big-bag Säcke ausschließlich zu diesem Zweck
entwickelten Geräte.

Die Bewegung der Säcke mit dem Gabel des Staplers oder anderen Hebeleinrichtungen
ist untersagt.
So ist die Hebung verboten
Geräte geeignete für die Hebung der big-bag Säcke
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Umweltschutzvorschriften
Behandlung verletzt verpackten Produkten

separat, an gesonderter Palette zu lagern

verhindert den weiteren auseinander getriebenen Kunstdünger

räumen Sie die auseinander gezogenen Kunstdünger in möglichst kürzesten Zeit auf,
dann legen Sie diese in reinen Säcken mit klarer Beschriftung in Containers. AußenortContainers bedürfen den Schutz vor Umweltauswirkungen.

die verschmutzten Kunstdünger sind gemäß Regelungen des gefährlichen Mülls zu
behandeln.

Nach dem Verbrauch muss der Kunststoff-Verpackungsmüll bei dem bevollmächtigten
Müllentsorgungsorganen anzulegen.
Sicherheitsvorschriften

Die Lageranweisungen müssen einfach zugänglich sein.

Ordnung und Sauberkeit ist in dem Lager zu währen.

Verkehrswege und das Aufmarschgebiet der Feuerwehr sind immer freizuhalten.

Man soll regelmäßige Sicherheitskontrolle halten.

Man soll die Arbeitnehmer regelmäßig auf die betriebssichere Arbeitsverrichtung und
auf die Notfallsituationen ausbilden.

Die entsprechenden Sicherheits- und Warnsignale sind zu verwenden.

Die Feuerwehreinrichtungen müssen sich immer leicht zugänglich befinden.

Verwenden Sie nur geprüften elektrischen Einrichtungen.

Die elektrischen Anlagen müssen über den Schutz IP-54 verfügen. Die elektrische
Anlagen sind mit Schutz gegen Überlastung versehen werden.
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
Kupfer- und Aluminium Armaturen sind vor Schmutz und Staub des Aluminium-Nitrats
zu schützen. Die Anlagen müssen wegen dem Staub des Kunstdüngers kontinuierlich
gereinigt werden..

Die Feuerschutzüberprüfungen der elektrischen Anlagen sollen laut der diesbezüglichen
Rechtsvorschriften durchgeführt werden.

Kunstdünger mit Ammoniumnitrat-Gehalt (AN 34% und Pétisalz) darf nur dort gelagert
werden, wo die entsprechende Löschwasser - Intensität gewährleistet ist.

Für das Löschen von Paletten und anderen brennbaren Materialien ist die die
Einsatzbereitschaft der Löschanlagen mit angemessener Löschleistung erforderlich.

Es ist verboten Kunstdünger in der Nähe möglichen Feuer- oder Explosionsquellen (z.B.
Ölbehälter, Gasleitungen) zu lagern.

Der Kunstdünger ist so zu lagern, dass er der Auswirkung von Wärmequellen nicht
unterworfen sein soll bzw. dass er mit brennbaren Materialien nicht verschmutzt werden
kann.

Für das Löschen des aus der Zersetzung der Kunstdünger entstehenden Feuers darf nur
Wasser eingesetzt werden. Schaum, Kohlensäure oder Pulver sind zum Löschen
wirkungslos, diese sind nur zum Löschen sonstige, in der Nähe des Kunstdüngers
entstehende Feuer verwendbar.

Die Größe der Bestände sowie die Distanz zwischen den Lagern und zwischen Lager
und Gebäude sind im Zusammenhang mit der relevanten nationalen Vorschriften
auszustatten.
Vorschriften des Katastrophenschutzes
Kunstdüngers (AN 34% N)
–
für
die
Lagerung
des
(Richtlinie 2012/18/EU(SEVESO-III.))
 Untere Schwelle: ≤ 1250 Tonnen – SICHERHEITSANALYSE ist zu erstellen.
 Obere Schwelle: ≤ 5000 Tonnen - SICHERHEITSANALYSE ist zu erstellen.
(Falls Sie Kunstdünger mit Ammonium-Nitrate Inhalt lagern, das die Vorschriften nicht
entsprechen, dann sind die obigen Schwellen werte 10 bzw. 50 Tonnen.
Vorschriften über die Produkten des Kunstdünger
(rechtlich vorgeschriebene, amtliche, normgerechte Vorschriften)
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 Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats Nr. 2003/2003/Ek
(13.10.2013) über die Verwendung der Kunstdünger
 Relevante nationale Regelungen über den Umweltschutz
 Relevante nationale Regelungen und Normen des Feuerschutzes
 Richtlinien des Europäischen Parlaments 2012/18/EU und des Rats vom 4. Juli, 2012
über gefährlichen Substanzen mit erhöhtem Unfallgefahr, ergänzt mit der Richtlinie
96/82 EC der Richtlinie des Rats.
 KUNSTDÜNGER EUROPE (Verein Europäischen Kunstdünger-Produzenten)
Empfehlungen
www.fertlizerseurpope.com
 Sicherheitsdatenblätter für Kunstdünger - www. nitrogen.hu
+ NZrt. Erreichbarkeiten, Webseite
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