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Folter - Menschenrechte – Letztbegründung
Der Albtraum Folter ist Realität für unzählige Menschen weltweit. Amnesty hat in den
letzten fünf Jahren festgestellt, dass in 141 Ländern gefoltert und misshandelt wurde.
Trotz absolutem Verbot foltern Regierungen im Verborgenen oder liefern Menschen in
Länder aus, wo ihnen Folter droht.
Freiheit für Erkin Musaev
Erkin Musaev wurde im
Januar 2006 festgenommen.
Er wurde unter Folter
gezwungen, ein Geständnis
abzulegen und aufgrund
konstruierter Vorwürfe in
einem politisch motivierten
Prozess zu 20 Jahren Straflager verurteilt.
Erkin Musaev, ein ehemaliger Beamter des usbekischen Verteidigungsministeriums, arbeitete für
das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen in Usbekistan, als er im Januar 2006 von
Angehörigen des Nationalen Sicherheitsdienstes (SNB) inhaftiert wurde. Man klagte ihn wegen
Spionage an und hielt ihn mehrere Wochen ohne Kontakt zur Außenwelt fest. Berichten zufolge
wurde er einen Monat lang tagsüber geschlagen und nachts verhört. Außerdem drohte man ihm,
seinen Angehörigen etwas anzutun. Erkin Musaev unterschrieb schließlich ein Geständnis, unter
der Bedingung, dass der SNB seine Familie in Ruhe lasse.
Nach drei unfairen Prozessen in den Jahren 2006 und 2007 wegen Hochverrats und
Amtsmissbrauchs wurde Erkin Musaev zu insgesamt 20 Jahren Haft verurteilt. Alle drei Gerichte
lehnten die formellen Beschwerden, die Erkin Musaev wegen seiner Folter in Haft eingereicht
hatte, ohne angemessene Überprüfung ab. Die usbekischen Behörden haben die Folter- und
Misshandlungsvorwürfe bis heute nicht untersucht. Die wiederholten Forderungen nach einem
fairen neuen Verfahren werden seit acht Jahren ignoriert. Im Mai 2012 entschied der UNOMenschenrechtsausschuss, dass Usbekistan gemäß Artikel 7 (Folterverbot) des Internationalen
Pakts über bürgerliche und politische Rechte die Rechte von Erkin Musaev verletzt habe.
Quelle: http://www.amnesty.de/ (12.11.2014)
Aufgabe: Begründen Sie, warum Folter und Misshandlung ein
verabscheuungswürdiges Verbrechen ist (Vgl. Art. 5 der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte.)
Quelle: Christ in der Gegenwart, 45/2014
Letztbegründung von Ethik (zur Diskussion gestellt)
Keine Letztbegründung ohne Gottesidee
In seinem Buch Weltethos führt Hans Küng folgendes aus:
Wir halten fest: Auch der Mensch ohne Religion kann ein echt menschliches, also humanes und
in diesem Sinn moralisches Leben führen; eben dies ist Ausdruck der innerweltlichen Autonomie
des Menschen. Doch eines kann der Mensch ohne Religion nicht, selbst wenn er faktisch für
sich unbedingte sittliche Normen annehmen sollte: Die Unbedingtheit und Universalität
ethischer Verpflichtung begründen. Ungewiss bleibt: Warum soll ich unbedingt, also in jedem
Fall und überall, solche Normen befolgen - selbst da, wo sie meinen Interessen völlig
zuwiderlaufen? Und warum sollen dies alle tun? Denn was ist ein Ethos letzthin wert, wenn es
nicht alle tun?
(...) Ja, warum soll - vorausgesetzt man geht selber kein Risiko ein - ein Verbrecher seine
Geiseln nicht töten, ein Diktator sein Volk nicht vergewaltigen, eine Wirtschaftsgruppe ihr Land
nicht ausbeuten, eine Nation einen Krieg nicht anfangen, ... wenn das eben im ureigensten
Interesse liegt und es keine transzendente Autorität gibt, die unbedingt für alle gilt? Warum
sollen sie alle unbedingt anders handeln? Reicht da ein »Appell an die Vernunft», mit deren
Hilfe man so oft das eine wie dessen Gegenteil begründen kann?
(...) Zumindest für die prophetischen Religionen, Judentum, Christentum, Islam, ist es das
einzig Unbedingte in allem Bedingten, das die Unbedingtheit und Universalität ethischer
Forderungen begründen kann, jener Urgrund, Urhalt, jenes Urziel des Menschen und der Welt,
das wir Gott nennen. Dieser Urgrund, dieser Urhalt und dieses Urziel bedeuten für den
Menschen keine Fremdbestimmung. Im Gegenteil: Solche Begründung, Verankerung und
Ausrichtung eröffnen die Möglichkeit zu einem wahren Selbst-Sein und Selbst-Handeln des
Menschen, ermöglichen Selbst-Gesetzgebung und Selbst-Verantwortung. Richtig verstanden
ist Theonomie also nicht Heteronomie, sondern Grund, Garantie, allerdings auch Grenze
menschlicher Autonomie, die ja nie zu menschlicher Willkür entarten darf. Nur die Bindung an
ein Unendliches schenkt Freiheit gegenüber allem Endlichen. Insofern kann man verstehen,
dass man nach den Unmenschlichkeiten der Nazizeit in der Präambel des Grundgesetzes der
Bundesrepublik Deutschland die doppelte Dimension der Verantwortung (vor wem und für
wen?) festgehalten hat: «die Verantwortung vor Gott und den Menschen».
(...)
Durch die besondere Beziehung des Menschen zu Gott (»Ebenbild Gottes«) nämlich kann
radikal begründet werden, was alle Empirie übersteigt:
die Unverfügbarkeit der menschlichen Person;
die unveräußerliche Freiheit des Menschen;
die prinzipielle Gleichheit aller Menschen;
die notwendige Solidarität aller Menschen miteinander.
Fragen zur schriftlichen Stellungnahme:
Aufgabe: Letztbegründung mithilfe der Gottesidee: Fassen Sie die Aussagen von Hans
Küng knapp, aber aussagekräftig zusammen. Erörtern Sie dann die Frage, ob und inwieweit
die Ausführungen Küngs für Sie überzeugend sind. Begründen Sie Ihre Meinung mit
Argumenten und Beispielen.
Zugehörige Unterlagen
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