Geschäftsbedingungen für ein Abonnement „Die Presse“ und „Die Presse am Sonntag“ in Bezug auf das Gewinnspiels „Olympische Winterspiele in Sotschi 2014“ Aktion gültig bis 31.12.2013 Das Angebot gilt nur im Inland bis 31.12.2013, wenn in Ihrem Haushalt in den letzten drei Monaten kein "Presse"- und/oder "Presse am Sonntag"-Abonnement bezogen wurde. Das Angebot kann nicht auf bestehende Abonnements angerechnet werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Barablöse nicht möglich. Das Test- bzw. Schnupperabo endet danach automatisch. Alle Informationen und Bedingungen zu Reise und Visum für Russland finden Sie hier: Der/Die Gewinner/in sowie deren Begleitperson haben folgende Original-Unterlagen bis spätestens 18. Jänner 2014 an „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG zu übergeben und dürfen dem Österreichischen Olympischen Comité (ÖOC) zur Beantragung des Visums weitergegeben werden. Wird diese Deadline überschritten, wird von Seiten ÖOC und der „Presse“ keine Haftung übernommen! Folgende Unterlagen in Original sind abzugeben: - Einladungsbrief Reiseversicherung Visumsantrag Ein Passfoto in Original Reisepass als Original Einladungsbrief: Der Einladungsbrief für das Touristenvisum wird vorab von Seiten ÖOC organisiert. Hierfür ist eine elektronische Reisepasskopie der/des Gewinnerin/ers sowie deren Begleitperson gleich nach Zusage für die Reise erforderlich, welche Sie an „Die Presse“ übermitteln. Dauer 1 – 3 Werktage. Reiseversicherung: Für die Dauer der Reise (9.2. – 11.2.2014) ist eine zusätzliche Reiseversicherung erforderlich. Diese kann der/die Gewinner/in inkl. Begleitung bei jedem Reisebüro ausstellen lassen. Die Kosten übernimmt der/die Gewinner/in. Visumsantrag: Dieser muss ausgefüllt und unterschrieben an die Botschaft übermittelt werden. Sie finden den Antrag auf der Website der Russischen Botschaft unter https://visa.kdmid.ru/PetitionChoice.aspx?AspxAutoDetectCookieSupport=1. Das Visum ist 30 Tag gültig. Die Kosten für das Visum übernimmt der/die Gewinner/in. Passfoto in Original: Ein Original Passfoto (Keine Ablichtung) im Format 3,5 x 4,5 cm ist erforderlich. Reisepass als Original: Zur Einreichung muss der Original Reisepass vorgelegt werden. Es werden keine Passkopien akzeptiert! Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten beinhalten. Vertragsbedingungen Sie beziehen „Die Presse“ zum jeweils gültigen Bezugspreis für die Mindestbezugsdauer und danach bis auf Widerruf. Befristete Abonnement-Aktionen (Test- oder Schnupperabos) enden nach der angegebenen Vertragszeit automatisch, sofern nicht etwas anderes festgehalten ist. Sofern vorgesehen ist, dass ein Gratistestabonnement bei nicht rechtzeitiger schriftlicher Kündigung (jederzeitige Kündigung, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist) durch den Abonnenten in ein unbefristetes, entgeltliches Abonnement übergeht, wird der Abonnent auf die Bedeutung dieser Unterlassung spätestens 2 Wochen vor Ablauf des Gratistestabonnements schriftlich (unter Hinweis der jederzeitigen schriftlichen Kündigungsmöglichkeit unter Anführung des Endes der für die Kündigung zur Verfügung stehenden Frist) informiert. Die Abonnementgebühr ist im Vorhinein fällig. Für den Zeitraum der Zahlung im Vorhinein ist die bezahlte Abonnementgebühr fix. Bei einer Preisanpassung (Senkung/Erhöhung) während der Vertragszeit ist der vom Zeitpunkt der Anpassung an gültige Abopreis zu entrichten; der neue Abopreis gilt ab der nächsten Fakturierung. Auf eine Preisanpassung wird hingewiesen. Die Abonnementgebühr setzt sich aus Kosten (Personal-, Agentur-, Rohstoff/Papier-, Druck, Zustell-, Energie, Treibstoff, Raumkosten, etc.), Gebühren und Steuern zusammen. Bei Veränderungen der Kosten, Gebühren und Steuern durch sachlich gerechtfertigte Umstände, die nicht im Einflußbereich der „Presse“ liegen, erhöht bzw. senkt sich die Abonnementgebühr entsprechend. Die Mindestbezugsdauer beginnt mit dem ersten zu bezahlenden Monat. Bei Bestellung eines Abonnements bzw. Schnupperabonnements haben Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person in den letzten 3 Monaten kein Abonnement der „Presse“ bezogen. Ist eine Hauszustellung für „Die Presse“ nicht gewährleistet, wird die Zeitung per Post zugestellt. Bei Zahlungsverzug ist „Die Presse“ berechtigt, die Lieferung zu unterbrechen bzw. einzustellen und Mahngebühren in der Höhe von 5 Euro pro Mahnung zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug werden aushaftende Forderungen über Inkassoinstitute (z.B. KSV), Rechtsanwalt, Gericht weiter betrieben. „Die Presse“ hat das Recht einen Abonnement-Antrag eines potentiellen Kunden, ohne Angabe von Gründen, abzulehnen. Gerichtsstand ist in Wien, sofern nicht zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes entgegenstehen. Es gilt Österreichisches Recht unter Ausschluß von Verweisnormen. Kündigungsbestimmungen Das Abonnement kann frühestens zum Ende der Mindestbezugsdauer, unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist, jederzeit schriftlich abbestellt werden. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 7 Werktagen ab Datum der ersten Lieferung von diesem Vertrag schriftlich zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht gilt nur, wenn die Bestimmungen des § 5a - § 5j Konsumentenschutzgesetzes (Vertragsabschlüsse im Fernabsatz) oder des § 3 Konsumentenschutzgesetzes (Haustürgeschäft) anwendbar sind. Einstiegs-Angebot Haben Sie sich für ein Abonnement mit einem Gratisbezug entschieden, so ist Ihre erste Abo- Gebühr nach Ablauf dieses Zeitraums fällig. Haben Sie in den letzten 3 Monaten im Haushalt ein Schnupperabo der „Presse“ bezogen, erhalten Sie das jeweils gültige Angebot für den Weiterbezug eines Schnupperabos, unabhängig von der Zahlweise. Einzug mittels SEPA-Lastschrift Bei Zahlung mittels Einzugsermächtigung beauftragen Sie „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG widerruflich, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Kontos mittels wiederkehrender SEPALastschrift einzuziehen. Es ist hiermit auch Ihre kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulösen. Letztere ist auch berechtigt, Lastschriften zurückzuleiten, insbesondere dann, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. Teilzahlungen sind nicht zu leisten. Sie haben das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen ab Abbuchungsdatum ohne Angabe von Gründen eine Rückbuchung auf Ihr Konto zu veranlassen. Da Sie über die Betragshöhe und Abbuchungstermine entsprechend informiert sind, verzichten Sie widerruflich auf eine entsprechende Pre-Notification vor Durchführung der Lastschriften. Bitte sorgen Sie für eine entsprechende Kontodeckung. Nutzer im Ausland müssen sicherstellen, dass der Rechnungsbetrag vollständig in Euro auf dem Konto des Verlages einlangt. Differenzbeträge werden nachbelastet. Datenverwendung/Zustimmung Sie stimmen zu, dass Ihre angegebenen Daten (Name, Adresse, Kommunikationsdaten und weiterführende Daten, insbesondere Hobbys, Interessen, Geburtsdatum, etc) und während der Geschäftsbeziehung über Abonnement, Nachfrageinteressen, gewonnene Informationen auf den digitalen Plattformen des Unternehmens, Anwenderverhalten im Club des Unternehmens, etc. weiter anfallenden Daten von „Die Presse“ VerlagsGesellschaft m.b.H. & Co KG zur Zusendung von Informationen über Medienprodukte (Tages-, Wochen- und Monatszeitschriften sowie Digitalen-Medien) sowie Sonder- und Werbeaktionen zu diesen, sowie Informationen über Marketingaktionen (Einladungen zu Veranstaltungen, Reiseangebote, Nutzungen aus den Clubs der Unternehmen, Gewinnspiele, Bestellungen über die digitalen Plattformen der Unternehmen, Newsletter etc.) per Post, E-Mail, Telefax, Telefon oder SMS, etc., zu Zwecken des Direktmarketings als auch in Form von Massensendungen, übermittelt und verarbeitet werden dürfen. Sie stimmen weiters zu, dass dieselben Daten zu den selben Zwecken an „Die Presse“ Holding GmbH & Co KG, Die Presse Verlag GmbH & Co KG, Die Presse am Sonntag GmbH & Co KG, „Die Presse“ Media GmbH & Co KG, M.S.C. Medien Service GmbH, Kleine Zeitung GmbH & Co KG, Anzeigen und Marketing Kleine Zeitung GmbH & Co KG, Kleine Zeitung DIGITAL GmbH & Co KG, Wochenmarkt Verlags- GmbH & Co KG, Styria Multi Media AG & Co KG, Styria Multi Media Ladies GmbH & Co KG, Styria Multi Media Men GmbH & Co KG, Styria Multi Media Corporate GmbH & Co KG, Top Times Medien GmbH, „How to spend it“ Zeitschriften Verlag GmbH, WirtschaftsBlatt Medien GmbH, WirtschaftsBlatt Digital GmbH, Styria Marketing Services GmbH & Co KG, styria digital one GmbH übermittelt und verarbeitet werden dürfen. Sie können diese Zustimmung jederzeit durch Brief, Fax oder E-Mail widerrufen. Weiters stimmen Sie zu, dass dieselben Daten an Adressverlage und Direktmarketingunternehmen oder im Wege des Listbroking an Dritte entsprechend § 151 GewO zur Vorbereitung und Durchführung von Marketingaktionen einschließlich der Gestaltung und des Versandes von Werbemitteln weitergegeben werden dürfen. Sie können diese Zustimmung jederzeit durch Brief, Fax oder E-Mail widerrufen. Stand: November 2013 Geschäftsbedingungen für ein Abonnement „Die Presse am Sonntag“ Vertragsbedingungen Sie beziehen „Die Presse am Sonntag“ zum jeweils gültigen Bezugspreis für die Mindestbezugsdauer und danach bis auf Widerruf. Befristete Abonnement-Aktionen (Test- oder Schnupperabos) enden nach der angegebenen Vertragszeit automatisch, sofern nicht etwas anderes festgehalten ist. Sofern vorgesehen ist, dass ein Gratistestabonnement bei nicht rechtzeitiger schriftlicher Kündigung (jederzeitige Kündigung, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist) durch den Abonnenten in ein unbefristetes, entgeltliches Abonnement übergeht, wird der Abonnent auf die Bedeutung dieser Unterlassung spätestens 2 Wochen vor Ablauf des Gratistestabonnements schriftlich (unter Hinweis der jederzeitigen schriftlichen Kündigungsmöglichkeit unter Anführung des Endes der für die Kündigung zur Verfügung stehenden Frist) informiert. Die Abonnementgebühr ist im Vorhinein fällig. Für den Zeitraum der Zahlung im Vorhinein ist die bezahlte Abonnementgebühr fix. Bei einer Preisanpassung (Senkung/Erhöhung) während der Vertragszeit ist der vom Zeitpunkt der Anpassung an gültige Abopreis zu entrichten; der neue Abopreis gilt ab der nächsten Fakturierung. Auf eine Preisanpassung wird hingewiesen. Die Abonnementgebühr setzt sich aus Kosten (Personal-, Agentur-, Rohstoff/Papier-, Druck, Zustell-, Energie, Treibstoff, Raumkosten, etc.), Gebühren und Steuern zusammen. Bei Veränderungen der Kosten, Gebühren und Steuern durch sachlich gerechtfertigte Umstände, die nicht im Einflußbereich der „Presse am Sonntag“ liegen, erhöht bzw. senkt sich die Abonnementgebühr entsprechend. Die Mindestbezugsdauer beginnt mit dem ersten zu bezahlenden Monat. Bei Bestellung eines Abonnements bzw. Schnupperabonnements haben Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person in den letzten 3 Monaten kein Abonnement der „Presse am Sonntag“ bezogen. Ist die Hauszustellung für „Die Presse am Sonntag“ nicht gewährleistet, wird die Zeitung per Post am darauffolgenden Tag (Montag) zugestellt. Bei Zahlungsverzug ist „Die Presse am Sonntag“ berechtigt, die Lieferung zu unterbrechen bzw. einzustellen und Mahngebühren in der Höhe von 5 Euro pro Mahnung zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug werden aushaftende Forderungen über Inkassoinstitute (z.B. KSV), Rechtsanwalt, Gericht weiter betrieben. „Die Presse am Sonntag“ hat das Recht einen Abonnement-Antrag eines potentiellen Kunden, ohne Angabe von Gründen, abzulehnen. Gerichtsstand ist in Wien, sofern nicht zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes entgegenstehen. Es gilt Österreichisches Recht unter Ausschluß von Verweisnormen. Kündigungsbestimmungen Das Abonnement kann frühestens zum Ende der Mindestbezugsdauer, unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist, jederzeit schriftlich abbestellt werden. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 7 Werktagen ab Datum der ersten Lieferung von diesem Vertrag schriftlich zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht gilt nur, wenn die Bestimmungen des § 5a - § 5j Konsumentenschutzgesetzes (Vertragsabschlüsse im Fernabsatz) oder des § 3 Konsumentenschutzgesetzes (Haustürgeschäft) anwendbar sind. Einstiegs-Angebot Haben Sie sich für ein Abonnement mit einem Gratisbezug entschieden, so ist Ihre erste Abo- Gebühr nach Ablauf dieses Zeitraums fällig. Haben Sie in den letzten 3 Monaten im Haushalt ein Schnupperabo der „Presse am Sonntag“ bezogen, erhalten Sie das jeweils gültige Angebot für den Weiterbezug eines Schnupperabos, unabhängig von der Zahlweise. Einzug mittels SEPA-Lastschrift Bei Zahlung mittels Einzugsermächtigung beauftragen Sie „Die Presse“ Verlag GmbH & Co KG widerruflich, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Kontos mittels wiederkehrender SEPALastschrift einzuziehen. Es ist hiermit auch Ihre kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulösen. Letztere ist auch berechtigt, Lastschriften zurückzuleiten, insbesondere dann, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. Teilzahlungen sind nicht zu leisten. Sie haben das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen ab Abbuchungsdatum ohne Angabe von Gründen eine Rückbuchung auf Ihr Konto zu veranlassen. Da Sie über die Betragshöhe und Abbuchungstermine entsprechend informiert sind, verzichten Sie widerruflich auf eine entsprechende Pre-Notification vor Durchführung der Lastschriften. Bitte sorgen Sie für eine entsprechende Kontodeckung. Nutzer im Ausland müssen sicherstellen, dass der Rechnungsbetrag vollständig in Euro auf dem Konto des Verlages einlangt. Differenzbeträge werden nachbelastet. Datenverwendung/Zustimmung Sie stimmen zu, dass Ihre angegebenen Daten (Name, Adresse, Kommunikationsdaten und weiterführende Daten, insbesondere Hobbys, Interessen, Geburtsdatum, etc) und während der Geschäftsbeziehung über Abonnement, Nachfrageinteressen, gewonnene Informationen auf den digitalen Plattformen des Unternehmens, Anwenderverhalten im Club des Unternehmens, etc. weiter anfallenden Daten von „Die Presse“ VerlagsGesellschaft m.b.H. & Co KG zur Zusendung von Informationen über Medienprodukte (Tages-, Wochen- und Monatszeitschriften sowie Digitalen-Medien) sowie Sonder- und Werbeaktionen zu diesen, sowie Informationen über Marketingaktionen (Einladungen zu Veranstaltungen, Reiseangebote, Nutzungen aus den Clubs der Unternehmen, Gewinnspiele, Bestellungen über die digitalen Plattformen der Unternehmen, Newsletter etc.) per Post, E-Mail, Telefax, Telefon oder SMS, etc., zu Zwecken des Direktmarketings als auch in Form von Massensendungen, übermittelt und verarbeitet werden dürfen. Sie stimmen weiters zu, dass dieselben Daten zu den selben Zwecken an „Die Presse“ Holding GmbH & Co KG, Die Presse Verlag GmbH & Co KG, Die Presse am Sonntag GmbH & Co KG, „Die Presse“ Digital GmbH & Co KG, „Die Presse“ Content Engine GmbH & Co KG, „Die Presse“ Media GmbH & Co KG, M.S.C. Medien Service GmbH, Kleine Zeitung GmbH & Co KG, Anzeigen und Marketing Kleine Zeitung GmbH & Co KG, Kleine Zeitung DIGITAL GmbH & Co KG, Wochenmarkt VerlagsGmbH & Co KG, Styria Multi Media AG & Co KG, Styria Multi Media Ladies GmbH & Co KG, Styria Multi Media Men GmbH & Co KG, Styria Multi Media Corporate GmbH & Co KG, Top Times Medien GmbH, „How to spend it“ Zeitschriften Verlag GmbH, WirtschaftsBlatt Verlag AG, WirtschaftsBlatt Digital GmbH, WirtschaftsBlatt Marketing GmbH, Styria Marketing Services GmbH & Co KG, styria digital one GmbH übermittelt und verarbeitet werden dürfen. Sie können diese Zustimmung jederzeit durch Brief, Fax oder E-Mail widerrufen. Weiters stimmen Sie zu, dass dieselben Daten an Adressverlage und Direktmarketingunternehmen oder im Wege des Listbroking an Dritte entsprechend § 151 GewO zur Vorbereitung und Durchführung von Marketingaktionen einschließlich der Gestaltung und des Versandes von Werbemitteln weitergegeben werden dürfen. Sie können diese Zustimmung jederzeit durch Brief, Fax oder E-Mail widerrufen. Stand: November 2013