Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene eV

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Deutsche Gesellschaft
für Krankenhaushygiene e.V.
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
AWMF
Impfappell des Vorstands der DGKH zur „Neuen Grippe“
Deutsche Gesellschaft
für Krankenhaushygiene e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) empfiehlt nachdrücklich allen Mitarbeitern in Gesundheitseinrichtungen, sich gegen die Neue
Grippe (Schweinegrippe) impfen zu lassen. Die Schutzimpfung dient sowohl
- dem Eigenschutz als auch insbesondere
- dem Schutz der anvertrauen Patienten sowie
- der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des medizinischen Personals.
Nur bei einer Durchimpfungsrate > 90 % kann ein Kollektivschutz erreicht
werden kann.
Geschäftsstelle
Bleibtreustraße 12 A
10623 Berlin
Telefon +49 30 8855 1615
Telefax +49 30 8851 029
E-Mail [email protected]
Intensivpatienten und immunsupprimierte Patienten sind durch die Grippeinfektion lebensbedrohlich gefährdet. So betrug die Sterblichkeit bei Patienten
mit kritischer Grunderkrankung in Kanada 17,3%. Am sog. Atemnot-Syndrom
erkrankten vor allem 30-50 jährige relativ gesunde Patienten. In einer Studie
in Mexiko ereignete sich bei Kindern in 6,5 % ein schwerer Verlauf, insbesondere bei den Komorbiditäten Adipositas und respiratorische Erkrankungen
waren die Verläufe besonders schwer und endeten in 41 % tödlich.
Präsident
Wegen der H1N1- Erkrankung von Mitarbeitern des medizinischen Personals
mussten bereits für bis zu 1 Woche Intensivstationen geschlossen werden,
wodurch die intensivmedizinische Versorgung in dieser Phase nicht sicherzustellen war.
Dr. jur. Alfred Schneider
Pforzheim
Zum Schutz der Patienten vor der Infektion durch die Neue Grippe empfiehlt daher die DGKH, dass Besucher Risikopatienten nur noch mit angelegtem chirurgischem Mund-Nasen-Schutz besuchen dürfen. Sofern
Mitarbeiter noch keinen Impfschutz haben (Impfschutz etwa 1-2 Wochen
nach Impfung), gelten für sie die gleichen Regeln, d.h. Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes bei Betreten von Patientenzimmern mit Risikopatienten.
Als Risikopatienten gelten gemäß CDC:
- jeder auf einer Intensivstation oder IMC-Station hospitalisierte Patient
- kardiovaskuläre Erkrankungen (außer Hypertonie)
- chron. respiratorische Erkrankungen
(einschl. Asthma bronchiale; insbesondere bei Kindern)
- Verdacht auf Pneumonie
- renale, hepatische, hämatologische (einschl. Sicherzellanämie),
neurologische, neuromuskuläre oder metabolischer Erkrankungen
(einschl. Diabetes mellitus)
- Immundefekte (einschl. durch Arzneimitteltherapie und HIV)
- Kinder < 5 Jahre (besonders kritisch Kinder < 2 Jahre)
- Personen unter 19 Jahren mit Langzeit-Gabe von Aspirin
- Personen älter 65 Jahre
- Schwangere
- Einwohner von Alten- und Pflegeheimen und anderen Einrichtungen der
Langzeitpflege.
Vorstand
Prof. Dr. med. Axel Kramer
Greifswald
1. Vizepräsident
Prof. Dr. med. Martin Exner
Bonn
2. Vizepräsident und
Beauftragter für Rechtsfragen
Schatzmeisterin
Prof. Dr. rer. nat. Heike Martiny
Berlin
Koordinator für Leitlinien,
Öffentlichkeitsarbeit und
Schriftführung
Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow
Berlin
Amtsgericht Greifswald
Registernummer VR 293
Str.-Nr. 084/141/01667
Bankverbindung
Prof. Axel Kramer und Prof. Martin Exner für den Vorstand der DGKG
In der Mitteilung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut „Impfung
gegen die Neue Influenza A(H1N1) vom 12. Oktober 2009 (Epi Bull 2009; 41:401-424) sind die
für die Impfung relevanten Informationen und Empfehlungen umfassend dargestellt.
BLZ
IBAN
BIC
101 201 00
DE54101201006106852008
WEBEDEBB
Internet
www.dgkh.de
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