Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften AWMF Impfappell des Vorstands der DGKH zur „Neuen Grippe“ Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) empfiehlt nachdrücklich allen Mitarbeitern in Gesundheitseinrichtungen, sich gegen die Neue Grippe (Schweinegrippe) impfen zu lassen. Die Schutzimpfung dient sowohl - dem Eigenschutz als auch insbesondere - dem Schutz der anvertrauen Patienten sowie - der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des medizinischen Personals. Nur bei einer Durchimpfungsrate > 90 % kann ein Kollektivschutz erreicht werden kann. Geschäftsstelle Bleibtreustraße 12 A 10623 Berlin Telefon +49 30 8855 1615 Telefax +49 30 8851 029 E-Mail [email protected] Intensivpatienten und immunsupprimierte Patienten sind durch die Grippeinfektion lebensbedrohlich gefährdet. So betrug die Sterblichkeit bei Patienten mit kritischer Grunderkrankung in Kanada 17,3%. Am sog. Atemnot-Syndrom erkrankten vor allem 30-50 jährige relativ gesunde Patienten. In einer Studie in Mexiko ereignete sich bei Kindern in 6,5 % ein schwerer Verlauf, insbesondere bei den Komorbiditäten Adipositas und respiratorische Erkrankungen waren die Verläufe besonders schwer und endeten in 41 % tödlich. Präsident Wegen der H1N1- Erkrankung von Mitarbeitern des medizinischen Personals mussten bereits für bis zu 1 Woche Intensivstationen geschlossen werden, wodurch die intensivmedizinische Versorgung in dieser Phase nicht sicherzustellen war. Dr. jur. Alfred Schneider Pforzheim Zum Schutz der Patienten vor der Infektion durch die Neue Grippe empfiehlt daher die DGKH, dass Besucher Risikopatienten nur noch mit angelegtem chirurgischem Mund-Nasen-Schutz besuchen dürfen. Sofern Mitarbeiter noch keinen Impfschutz haben (Impfschutz etwa 1-2 Wochen nach Impfung), gelten für sie die gleichen Regeln, d.h. Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Betreten von Patientenzimmern mit Risikopatienten. Als Risikopatienten gelten gemäß CDC: - jeder auf einer Intensivstation oder IMC-Station hospitalisierte Patient - kardiovaskuläre Erkrankungen (außer Hypertonie) - chron. respiratorische Erkrankungen (einschl. Asthma bronchiale; insbesondere bei Kindern) - Verdacht auf Pneumonie - renale, hepatische, hämatologische (einschl. Sicherzellanämie), neurologische, neuromuskuläre oder metabolischer Erkrankungen (einschl. Diabetes mellitus) - Immundefekte (einschl. durch Arzneimitteltherapie und HIV) - Kinder < 5 Jahre (besonders kritisch Kinder < 2 Jahre) - Personen unter 19 Jahren mit Langzeit-Gabe von Aspirin - Personen älter 65 Jahre - Schwangere - Einwohner von Alten- und Pflegeheimen und anderen Einrichtungen der Langzeitpflege. Vorstand Prof. Dr. med. Axel Kramer Greifswald 1. Vizepräsident Prof. Dr. med. Martin Exner Bonn 2. Vizepräsident und Beauftragter für Rechtsfragen Schatzmeisterin Prof. Dr. rer. nat. Heike Martiny Berlin Koordinator für Leitlinien, Öffentlichkeitsarbeit und Schriftführung Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow Berlin Amtsgericht Greifswald Registernummer VR 293 Str.-Nr. 084/141/01667 Bankverbindung Prof. Axel Kramer und Prof. Martin Exner für den Vorstand der DGKG In der Mitteilung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut „Impfung gegen die Neue Influenza A(H1N1) vom 12. Oktober 2009 (Epi Bull 2009; 41:401-424) sind die für die Impfung relevanten Informationen und Empfehlungen umfassend dargestellt. BLZ IBAN BIC 101 201 00 DE54101201006106852008 WEBEDEBB Internet www.dgkh.de