Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 1. Lage des Plangebietes Das ca. 2500 qm große Plangebiet liegt am südwestlichen Rand des Bonner Stadtteils Dottendorf im Hangbereich des Venusberges und ist Teil des Grundstückes Winzerstraße 111. Es wird im Norden durch Gartenflächen des Hauses Winzerstraße 111, im Osten durch die Gartenflächen der Bebauung am Rochusweg, im Süden durch die Bebauung im Bereich der Straße Im Dottenberg und im Westen durch Gartenflächen der Bebauung an der Winzerstraße begrenzt. Die Abgrenzung ist im als externes Dokument beigefügten Übersichtsplan dargestellt. 2. Planungsanlass Die das Plangebiet betreffenden Grundstücksteile werden seit Jahren nicht mehr als Gärtnerei mit den entsprechenden Gewächshäusern genutzt. Die Eigentümergemeinschaft beabsichtigt stattdessen, dort eine wohnbauliche Entwicklung mit vier freistehenden Einfamilienhäusern durchzuführen und einen Beitrag zur Bedarfsbefriedigung von Eigenheimen in der Bundesstadt Bonn zu leisten. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7818-1 nach den Vorgaben des § 13a BauGB im Sinne einer Innenentwicklung unter Schonung der Freiräume am Siedlungsrand erforderlich. Die Gebäude sollen nicht selbst von der Eigentümergemeinschaft realisiert werden. Die neu gebildeten Grundstücke sollen unter den Maßgaben des neuen Planungsrechtes an Einzelerwerber verkauft werden. Daher bietet es sich an, eine angebotsbezogene Änderung des vorliegenden Bebauungsplanes durchzuführen. Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt, März 2016 3. Planungsrechtliche Situation Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt für das Plangebiet Wohnbauflächen dar. Die Bebauungsplanänderung ist daher aus dem FNP entwickelt. Für das Plangebiet liegt derzeit der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7818-1 vom 22.12.1972 vor. Dort werden das Plangebiet und die Umgebung als Reines bzw. Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Es ist eine 1- bis 2- geschossige Bebauung in offener Bauweise zulässig. Die Grundflächenzahl (GRZ) wurde mit einem Maß von 0,3 und die Geschossflächenzahl (GFZ) mit 0,6 bestimmt. Für ein Baufeld liegt bereits Planungsrecht vor. Da das dazugehörige Grundstück jedoch nach heutigen Maßstäben ungünstig geschnitten ist, soll die Bebauungsplanänderung auch dazu dienen, dieses vereinzelte Baufeld sinnvoll in eine Gesamtkonzeption zu integrieren. Nördlich dieses einzelnen Baufeldes sind landwirtschaftlich zu nutzende Flächen für eine Erwerbsgärtnerei festgesetzt. Diese Nutzung wurde -wie bereits erläutert- in der Zwischenzeit aufgegeben. Die Festsetzungen des o.g. rechtskräftigen Bebauungsplanes machen zur Realisierung der Planungsabsicht deren Änderung erforderlich. 4. Bestandssituation Das Plangebiet liegt am südwestlichen Rand von Dottendorf am Fuße des Venusberghanges in ruhiger Wohnlage. Die nähere Umgebung des Plangebietes wird entlang der Winzerstraße, des Rochusweges sowie der Straße Im Dottenberg von einer ein- bis zweigeschossigen Wohnbebauung bestehend aus Einzelhäusern in offener Bauweise geprägt. Die Flächen des Plangebietes werden von einer aufgelassenen Gärtnerei mit Gewächshäusern bestimmt, die bereits seit mehreren Jahren nicht mehr genutzt wird. Das Plangebiet ist dadurch bereits teilweise versiegelt. Durch die erfolgten Auffüllungen zur damaligen Realisierung der Gewächshäuser ist das Plangebiet vergleichsweise eben. Es fällt jenseits der Gewächshäuser stärker nach Osten hin ab. Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt über die Straßen Im Dottenberg und den Rochusweg zur Winzerstraße. Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt, März 2016 Die nächstgelegenen Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) liegen etwa 500 Meter Luftlinie vom Plangebiet im Bereich des Quirinusplatzes entfernt. Die beiden nächstgelegenen Kindergärten liegen im Bereich der Dottendorfer Straße und der Kessenicher Straße. Die Montessorischule an der Quirinstraße deckt die Grundschulversorgung im Stadtteil Dottendorf ab. 5. Städtebauliches Konzept Die Planung sieht vor, eine aufgelockerte Bebauung als Abschluss der Straße Im Dottenberg bestehend aus vier freistehenden Einzelhäusern zu realisieren. Die geplanten Grundstücke haben eine Größe von ca. 520 bis ca. 670 qm und sind mit den Grundstücksgrößen der Umgebung vergleichbar. Die Bebauung soll eine maximale Höhe von zwei Vollgeschossen ohne zusätzliches Dachgeschoss besitzen. Durch die Festsetzung von Gebäudehöhen werden die Regelungen zu den zulässigen Vollgeschossen ergänzt. Dabei bildet die umgebende Bebauung Im Dottenberg und am Rochusweg den städtebaulichen Maßstab. Die Erschließung des Plangebietes soll weiterhin aus Richtung der Straße Im Dottenberg erfolgen. Die dortige Wendeanlage bleibt erhalten. Von dort aus wird ein befahrbarer, privater Wohnweg für Anlieger in einer Breite von 4,50 m in das Plangebiet geführt, um die drei zusätzlichen Wohngebäude zu erschließen. Der Stellplatznachweis wird auf den jeweiligen Baugrundstücken geführt. Durch Bewegungsflächen im Bereich der Vorgärten ist ein Zurückstoßen aus der Garage und ein Befahren des o.g. Wohnweges möglich. Am Beginn dieser Planstraße werden Stellplätze für den Besucherverkehr in Kombination mit einer Standfläche für Müllbehälter, die dort nur am Abfuhrtag aufgestellt werden sollen, berücksichtigt. Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt, März 2016 6. Technische Infrastruktur Eine leistungsfähige Versorgung des Plangebietes mit Strom, Gas, Wasser und Löschwasser ist gewährleistet. 7. Umweltbelange Das Plangebiet weist keine relevanten Lärm- bzw. Luftschadstoffbelastungen auf. Entsprechende Begutachtungen dazu sind daher nicht erforderlich. Der Planungsraum kann dem Klimatop Stadtrandklima bzw. Hangklima der Stadtrandlagen zugeordnet werden. Das Plangebiet ist kein Bestandteil eines größeren Kaltluftentstehungsgebietes, da es verinselt liegt und durch bestehende Gebäude umschlossen ist. Dennoch werden die kleinklimatischen Auswirkungen der Planung durch den weitestgehenden Erhalt des vorhandenen Baumbestandes, die Begrenzung der Wohngebäude auf 2 Vollgeschosse ohne Dachausbau und eine Begrünung der Flachdächer gemildert. Aufgrund der bisherigen Nutzung des Geländes durch eine Gärtnerei mit Gewächshäusern ist ein größerer Eingriff in die Freiflächensituation und das Landschaftsbild nicht zu erwarten. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen des Eingriffs durch die geplante bauliche Entwicklung in die heutige Gebäude- und Freiflächensituation werden in der Begründung zur Offenlage der Bebauungsplanänderung dargestellt. Bis zur Offenlage der Bebauungsplanänderung wird ein Artenschutzgutachten Stufe 1 und ggfs. Stufe 2 erstellt, das bewertet, inwiefern im Plangebiet Verbotstatbestände für planungsrelevante Tierarten auftreten können und welche Maßnahmen evt. ergriffen werden müssen , um diese zu mildern bzw. auszugleichen. Sofern Bäume beseitigt werden müssen, die unter die Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn fallen, werden diese Bäume nach den Vorgaben dieser Baumschutzsatzung entweder durch eine Ersatzpflanzung auf den Baugrundstücken oder durch eine Ersatzzahlung ausgeglichen. Das Plangebiet war Teil einer ehemaligen Gärtnerei. Daher wird dieser Bereich als Altstandort-Verdachtsfläche unter der Ziffer 7818-300 in das Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn aufgenommen. Vor der Durchführung von Baumaßnahmen wird im Bereich der ehemaligen Gärtnerei eine nutzungsbezogene, fachgutachterliche Altlastenbewertung vorgenommen. Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt, März 2016 Außerdem soll im Rahmen der konkreten Baumaßnahmen eine bodenkundliche Baubegleitung auf der Baustelle erfolgen. Hierbei wird durch einen Sachverständigen die Planung und Kontrolle von Maßnahmen zum Schutz des Bodens auf Baustellen übernommen. Das Niederschlagswasser soll zusammen mit dem Schmutzwasser der bestehenden Mischwasserkanalisation in der Straße Im Dottenberg zugeleitet werden. Die Sohltiefen des vorhandenen Kanals liegen so tief, dass das Niederschlagswasser nicht gepumpt werden muss. Starkregenereignisse mit extremen Niederschlägen haben in den letzten Jahren zu erheblichen Überflutungen geführt. Die Erkenntnisse aus den Schäden sind bei der Objektplanung für neue Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Forderung entspricht den Vorgaben des Baugesetzbuches (Beachtung der Anpassung an den Klimawandel, § 1a Abs. 5 BauGB). Bei der Planung eines Bauvorhabens ist auszuschließen, dass Gefährdungen durch Überflutungen auf dem eigenen Grundstück entstehen. Auch die Gefährdung bestehender Baukörper durch geplante Bauvorhaben ist unbedingt zu verhindern. Neben der Betrachtung von Grundstückslagen ist auf den objektbezogenen Schutz hinzuweisen. Hierzu gehört die Rückstausicherung des Kanalhausanschlusses aber auch der Schutz vor oberflächlichen Überflutungen. Typische Schwachpunkte wie · ebenerdige Eingänge und Terrassen, · befestigte Flächen und Einfahrten mit Gefälle zum Haus, · Souterrainwohnungen, · tiefliegende Einfahrten sind zu vermeiden oder mit geeigneten Mitteln zu sichern. Der konkrete Überflutungsnachweis für die Neubebauung wird im Rahmen des Bauantragsverfahrens geführt. Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln und Bodendenkmälern liegen nicht vor. Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt, März 2016