Jodtabletten bei atomarem Unfall (PDF, 15 KB, nicht barrierefrei)

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Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Kaliumiodid („Jodtabletten“) – Vorgehen bei einem atomaren Unfall
Grundlage
Gemäss Regierungsratbeschluss (RRB vom 19. Oktober 1993) sollen in jedem
Schulhaus, in jedem Kindergarten und in jeder Kindertagesstätte von BaselStadt für alle Kinder und ihre Betreuungspersonen eine Tagesdosis Kaliumiodid
zur Verfügung stehen.
Kaliumiodid
Tabletten
Wegen vielfältiger Kontroll- und Schutzvorkehrungen bei den KernkraftwerkAnlagen sind Störfälle mit Austritt von Radioaktivität zwar sehr unwahrscheinlich, jedoch nicht vollständig ausgeschlossen. Aus diesem Grunde sind besondere Schutzmassnahmen vorgesehen.
Bei einer Gefährdung durch Radioaktivität schützt man sich in erster Linie
durch das Aufsuchen von Keller und Schutzraum. Als zusätzliche Massnahme
kann mit der Einnahme von stabilem Jod, wie z.B. Kaliumiodid, verhindert
werden, dass sich radioaktives Jod in der Schilddrüse anreichert.
Radioaktives Jod kann in den Körper aufgenommen werden durch Einatmen
von radioaktiver Luft, durch Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln oder in
unbedeutenden Mengen über die Haut. Im Körper wird das radioaktive Jod in
der Schilddrüse angereichert (ganz wie das „natürliche“ Jod). In der Schilddrüse gespeichertes radioaktives Jod führt zu einer Bestrahlung des Drüsengewebes und kann so zu Schilddrüsenkrebs führen. Durch zeitgerechte Einnahme von Jodtabletten (Kaliumiodid), d.h. wenige Stunden vor bis gleichzeitig
mit der Radiojodbelastung, wird die Aufnahme von radioaktivem Jod in die
Schilddrüse verhindert. Ziel der Jodprophylaxe ist also im Wesentlichen eine
Vorbeugung von Schilddrüsenkrebs. Da es bis zum Auftreten von Schilddrüsenkrebs Jahre oder Jahrzehnte dauert, sind vor allem Kinder und Jugendliche
gefährdet und bedürfen in besonderem Masse Schutz.
Durch die Einnahme einer ersten Dosis in der Schule resp. Im Kindergarten
oder in der Kindertagesstätte soll verhindert werden, dass auf dem Heimweg
oder insbesondere auch beim Warten zuhause vor gegebenenfalls verschlossenen Türen radioaktives Jod, das in einer „Wolke“ enthalten sein kann, von
der kindlichen und jugendlichen Schilddrüse aufgenommen wird.
Jodtabletten (Kaliumiodid) bieten aber keinen Schutz gegen Strahlung, die von
aussen direkt auf den Körper wirkt. Deshalb muss bei einer Gefährdung durch
Radioaktivität der nächstgelegene Keller oder Schutzraum aufgesucht werden.
Die Tabletten sind nur auf Anordnung der Behörden zu nehmen.
Wann einnehmen? Kaliumiodidtabletten sollen ausdrücklich nur dann abgegeben und eingenommen werden, wenn nach einem Sirenenalarm die Behörden im Radio dazu
auffordern.
Wann nicht
einnehmen?
Kaliumjodtabletten dürfen bei einer bekannten Jodüberempfindlichkeit nicht
eingenommen werden (lesen Sie auch den Beipackzettel).
Bereich Gesundheitsdienste
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, St. Alban-Vorstadt 19, 4052 Basel
Telefon 061 267 45 20 Telefax 061 272 36 88, E-Mail [email protected]
Jodtabletten.doc
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Wie einnehmen
Die Tabletten sollen mit viel Wasser (am besten aufgelöst) eingenommen werden, wenn möglich nicht auf nüchternen Magen.
Dosierung
Neugeborene bis 1 Monat
¼ Tablette einmalig
Kinder ab dem 2. Monat bis 3 Jahre
½ Tablette pro Tag
Kindergarten- und Primarschulkinder von 3 bis 12 Jahren
1 Tablette pro Tag
Kinder der Orientierungsschule im 5. und 6. Schuljahr bis 12jährig
1 Tablette pro Tag
Jugendliche ab dem 7. Schuljahr ab 12jährig sowie Erwachsene
2 Tabletten pro Tag
Anschliessend müssen sich die Kinder zusammen mit einer Betreuungsperson
in den Schutzraum oder Keller begeben. Je nach Situation können auch alle
nach Hause entlassen werde. Die ganze Bevölkerung wird dazu über die
Medien orientiert werden.
Wer ist zuständig? In jeder Institution sind mindestens zwei Verantwortliche zu bestimmen, welche
für die Lagerung (korrekte Lagerung ist an einem trockenen Ort bei höchstens
25°C, für Kinder nicht zugänglich) der Kaliumiodidtabletten und für die
Orientierung der übrigen Lehrpersonen/Betreuungspersonen zuständig sind.
Jede Lehrperson/Betreuungsperson ist selber dafür verantwortlich zu wissen,
wo die Tabletten im Schulhaus aufbewahrt werden, wer für die Lagerung, Information etc. zuständig ist und wer die Stellvertretung innehat.
In unserer/m Schule/Kindergarten/Kindertagesstätte befinden sich die Tabletten
.......................................................................................................................... (bitte eintragen)
Version April 2006
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