Regierung von Mittelfranken Gewerbeaufsichtsamt Arbeitshilfe : „Auswahl arbeitsmedizinischer Vorsorge nach ArbmedVV“ Teil 2 - nicht gezielte Tätigkeiten Kurzfassung der Kriterien gemäß Anhang zu ArbMedVV / Download des vollständigen Textes unter: http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbmedvv/gesamt.pdf Nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischer Arbeiten mit humanpathog. Organismen Bereich Expositionsbedingungen Kontaktmöglichkeit zu - infizierten Proben / Verdachtsproben - erkrankten / krankheitsverdächtigen Personen oder Tieren einschließlich deren Transport Forschungseinrichtungen oder regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu Laboratorien - infizierten Proben / Verdachtsproben, - zu infizierten Tieren / krankheitsverdächtigen Tieren - erregerhaltigen / kontaminierten Gegenständen oder Materialien alle Bereiche Tuberkuloseabteilungen und andere pulmologische Einrichtungen Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu erkrankten / krankheitsverdächtigten Personen Biologischer Arbeitsstoff Biologischer Arbeitsstoff Risikogruppe 4 Bacillus anthracis, Bartonella bacilliformis, Bartonella henselae, Bartonella quintana, Bordetella pertussis, Borrelia burgdorferi, Borrelia burgdorferi sensu lato, Brucella melitensis, Burkholderia pseudomallei, Chlamydophila pneumoniae, Chlamydophila psittaci, Coxiella burnetii, Francisella tularensis, FSME-Virus, GelbfieberVirus, Helicobacter pylori, Hepatitis-A-Virus, Hepatitis-B-Virus, Hepatitis-C-Virus, Influenzavirus A o.B, Japanenzephalitisvirus, Leptospira spp., Masernvirus, Mumpsvirus, Mycobacterium bovis, Mycobacterium tuberculosis, Neisseria meningitidis, Poliomyelitisvirus, Rubivirus, Salmonella typhi, Schistosoma mansoni, Streptococcus pneumoniae, Tollwutvirus, Treponema pallidum, Tropheryma whipplei, Trypanosoma cruzi, Yersinia pestis, Varizella-Zoster-Virus oder Vibrio cholerae Mycobacterium tuberculosis Mycobacterium bovis Pflichtvorsorge Bereich Expositionsbedingungen Biologischer Arbeitsstoff Einrichtungen zu medizinischen Untersuchungen, Behandlung und Pflege von Menschen Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig u.in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten und -ausscheidungen oder Körpergewebe kommen kann, insbesondere bei erhöhter Verletzungsgefahr oder Gefahr von Verspritzen und Aerosolbildung * Tätigkeiten mit regelmäßigem direkten Kontakt zu erkrankten oder krankheitsverdächtigen Personen Hepatitis-B-Virus *) Hepatitis-C-Virus *) bei Kindern zusätzlich Varicella-Zoster-Virus *) Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen oder Körpergewebe kommen kann; insbesondere Tätigkeiten mit erhöhter Verletzungsgefahr oder Gefahr von Verspritzen und Aerosolbildung Tätigkeiten mit regelmäßigem direkten Kontakt zu Kindern im Vorschulalter Hepatitis-A-Virus (HAV) *) Hepatitis-B-Virus (HBV) *) Hepatitis-C-Virus (HCV) *einschließlich Bereiche, die der Versorgung oder Aufrechterhaltung der Einrichtungen dienen Einrichtungen ausschließlich zur Betreuung von Menschen einschließlich Kindern **) Notfall- und Rettungsdienste Pathologie Kläranlagen u. Kanalisation Bordetella pertussis *) Hepatitis-A-Virus *) Masernvirus *) Mumpsvirus *) oder Rubivirus *) Bordetella Pertussis *) Masernvirus *) Mumpsvirus *) Rubivirus *) Varizella-Zoster-Virus *) Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und in Hepatitis-B-Virus (HBV) *) Hepatitis-C-Virus (HCV) größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen oder Körpergewebe kommen kann; insbesondere Tätigkeiten mit erhöhter Verletzungsgefahr oder Gefahr von Verspritzen und Aerosolbildung Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu fäkalienhaltigen Abwässern oder mit fäkalienkontaminierten Gegenständen Pflichtvorsorge Hepatitis-A-Virus (HAV) *) . Bereich Expositionsbedingungen Einrichtungen zur Aufzucht und Haltung von Vögeln oder Geflügelschlachtung regelmäßige Tätigkeiten mit Chlamydophila psittaci (aviäre Stämme) Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben/ Verdachtsproben, zu infizierten Tieren / krankheitsverdächtigen Tieren, bzw.zu erregerhaltigen / kontaminierten Gegenständen oder Materialien, wenn dabei der Übertragungsweg gegeben ist Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu Tollwutvirus frei lebenden Tieren in tollwutgefährdetem Bezirk Biologischer Arbeitsstoff in / in Nähe von FledermausUnterschlupfen Tätigkeiten mit engem Kontakt zu Fledermäusen Europäisches Fledermaus-Lyssavirus (EBLV 1u.2) Bereich Expositionsbedingungen Biologischer Arbeitsstoff alle Bereiche Tätigkeit der Schutzstufe 3 oder vergleichbare Gefährdung alle Bereiche Tätigkeit der Schutzstufe 2 oder vergleichbare Gefährdung (Gefährdungsbeurteilung!) alle Bereiche Tätigkeiten mit Exposition (unabhängig von Schutzstufe) alle Bereiche wenn als Folge einer Exposition mit schwerer Infektionskrankheit gerechnet werden muss und Maßnahmen der postexpositionellen Prophylaxe möglich sind alle Bereiche wenn als Folge einer Exposition eine Infektion erfolgt ist alle Bereiche bei Beendigung einer Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen mit Pflichtvorsorge Pflichtvorsorge Angebotsvorsorge sensibilisierend oder toxisch wirkende biologische Arbeitsstroffe *) impfpräventabel (Impfangebot!) **) siehe auch: Arbeitsmedizinische Vorsorge, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz beim beruflichen Umgang mit Kindern in Kindertageseinrichtungen unter: http://www.stmas.bayern.de/arbeitsschutz/sozial/frauen.php Stand 08/2014