Pandemie Newsletter

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Pandemie Newsletter
30.07.2009
Neue Informationen zur Mexiko-/Schweinegrippe
Wann stationäre Einweisung?
In der Frühphase der Pandemie war die ressourcenaufwendige Strategie der Nachverfolgung und Isolation möglichst
vieler Kontaktpersonen notwendig. Aus diesem Grunde war mit der Hamburger Gesundheitsbehörde vereinbart, dass
zunächst alle Verdachtsfälle stationär eingewiesen werden. Diese Maßnahme sollte die Verbreitung der neuen Influenza verzögern.
Da trotz dieser initialen Maßnahmen inzwischen auch in Deutschland die Zahl der Neuerkrankungen erheblich gestiegen ist, ist jetzt im Einklang mit der Empfehlung der WHO und dem Vorgehen in anderen europäischen Ländern eine
Anpassung der Maßnahmen zur Bekämpfung der neuen Influenza A-Variante notwendig .
Danach sollen nur noch die Influenza-Krankheitsfälle zur stationären Behandlung eingewiesen werden, bei denen aufgrund des klinischen Bildes, also aus medizinischen Gründen eine stationäre Behandlung erforderlich ist. Bezüglich
der Diagnosestellung ist folgendes zu beachten:
1. Klinisches Bild: akuter Krankheitsbeginn mit hohem Fieber (über 38,5°C) und akute respiratorische Erkrankung
2. Hohe Infektionswahrscheinlichkeit, abzuleiten aus dem Umfeld des Patienten, d. h. der Patient hatte Kontakt zu
einem labordiagnostisch bestätigten Infizierten.
Die Diagnose kann auch aufgrund des klinischen Bildes und der epidemiologischen Situation gestellt werden.
Entsprechend können erkrankte Personen ambulant mit Tamiflu behandelt werden. Die Laborbestätigung ist
nach den aktuellen Empfehlungen nicht mehr alleinige Vor-aussetzung für die Diagnosestellung.
Die Quarantänemaßnahmen wurden am Anfang der Pandemie sehr streng ausgelegt. Jetzt beziehen sich diese
Maßnahmen auf enge Kontaktpersonen (Familienangehörige, Lebensgemeinschaften, medizinisch versorgende Personenkreise). Auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts sind Empfehlungen zum Umgang mit Kontaktpersonen in
Fällen von neuer Influenza vom 17. Juli 2009 nachzulesen. Ebenfalls die Falldefinition für die neue Influenza vom 24.
Juli 2009.
Es muss davon ausgegangen werden, dass es zu weiteren Modifizierungen bezüglich des Umganges mit der neuen
Influenza kommen wird. Aus diesem Grunde wird die regelmäßige Lektüre der Homepage des RKI (www.rki.de) empfohlen.
Wichtig:
Jeder Verdachtsfall muss gemäß des Infektionsschutzgesetzes beim für den Patienten zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Alle Informationen einschließlich Meldeformular zur neuen Influenza finden Sie
auf www.kvhh.de.
Definition Verdachtsfall:
Klinisch-epidemiologische Erkrankung
Klinisches Bild einer akuten Influenza (A/H1N1)-Infektion ohne labordiagnostischen Nachweis, aber mit epidemiologischer Bestätigung.
Klinisch-labordiagnostisch bestätigte Erkrankung
Klinisches Bild einer akuten Influenza (A/H1/N1)-Infektion und labordiagnostischer Nachweis.
Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion bei nicht erfülltem klinischen Bild
Labordiagnostischer Nachweis bei bekanntem klinischen Bild, das die Kriterien für eine akute Influenza (A/H1N1)Infektion nicht erfüllt. Hierunter fallen auch asymptomatische Infektionen.
Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion bei unbekanntem klinischen Bild
Labordiagnostische Nachweis bei fehlenden Angaben zum klinischen Bild (nicht ermittelbar oder nicht erhoben).
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