Pandemie Newsletter 30.07.2009 Neue Informationen zur Mexiko-/Schweinegrippe Wann stationäre Einweisung? In der Frühphase der Pandemie war die ressourcenaufwendige Strategie der Nachverfolgung und Isolation möglichst vieler Kontaktpersonen notwendig. Aus diesem Grunde war mit der Hamburger Gesundheitsbehörde vereinbart, dass zunächst alle Verdachtsfälle stationär eingewiesen werden. Diese Maßnahme sollte die Verbreitung der neuen Influenza verzögern. Da trotz dieser initialen Maßnahmen inzwischen auch in Deutschland die Zahl der Neuerkrankungen erheblich gestiegen ist, ist jetzt im Einklang mit der Empfehlung der WHO und dem Vorgehen in anderen europäischen Ländern eine Anpassung der Maßnahmen zur Bekämpfung der neuen Influenza A-Variante notwendig . Danach sollen nur noch die Influenza-Krankheitsfälle zur stationären Behandlung eingewiesen werden, bei denen aufgrund des klinischen Bildes, also aus medizinischen Gründen eine stationäre Behandlung erforderlich ist. Bezüglich der Diagnosestellung ist folgendes zu beachten: 1. Klinisches Bild: akuter Krankheitsbeginn mit hohem Fieber (über 38,5°C) und akute respiratorische Erkrankung 2. Hohe Infektionswahrscheinlichkeit, abzuleiten aus dem Umfeld des Patienten, d. h. der Patient hatte Kontakt zu einem labordiagnostisch bestätigten Infizierten. Die Diagnose kann auch aufgrund des klinischen Bildes und der epidemiologischen Situation gestellt werden. Entsprechend können erkrankte Personen ambulant mit Tamiflu behandelt werden. Die Laborbestätigung ist nach den aktuellen Empfehlungen nicht mehr alleinige Vor-aussetzung für die Diagnosestellung. Die Quarantänemaßnahmen wurden am Anfang der Pandemie sehr streng ausgelegt. Jetzt beziehen sich diese Maßnahmen auf enge Kontaktpersonen (Familienangehörige, Lebensgemeinschaften, medizinisch versorgende Personenkreise). Auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts sind Empfehlungen zum Umgang mit Kontaktpersonen in Fällen von neuer Influenza vom 17. Juli 2009 nachzulesen. Ebenfalls die Falldefinition für die neue Influenza vom 24. Juli 2009. Es muss davon ausgegangen werden, dass es zu weiteren Modifizierungen bezüglich des Umganges mit der neuen Influenza kommen wird. Aus diesem Grunde wird die regelmäßige Lektüre der Homepage des RKI (www.rki.de) empfohlen. Wichtig: Jeder Verdachtsfall muss gemäß des Infektionsschutzgesetzes beim für den Patienten zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Alle Informationen einschließlich Meldeformular zur neuen Influenza finden Sie auf www.kvhh.de. Definition Verdachtsfall: Klinisch-epidemiologische Erkrankung Klinisches Bild einer akuten Influenza (A/H1N1)-Infektion ohne labordiagnostischen Nachweis, aber mit epidemiologischer Bestätigung. Klinisch-labordiagnostisch bestätigte Erkrankung Klinisches Bild einer akuten Influenza (A/H1/N1)-Infektion und labordiagnostischer Nachweis. Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion bei nicht erfülltem klinischen Bild Labordiagnostischer Nachweis bei bekanntem klinischen Bild, das die Kriterien für eine akute Influenza (A/H1N1)Infektion nicht erfüllt. Hierunter fallen auch asymptomatische Infektionen. Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion bei unbekanntem klinischen Bild Labordiagnostische Nachweis bei fehlenden Angaben zum klinischen Bild (nicht ermittelbar oder nicht erhoben).