Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/16542 22.05.2013 Schriftliche Anfrage Antwort der Abgeordneten Maria Noichl SPD vom 19.03.2013 des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 16.04.2013 Tiertransporte Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern wie folgt beantwortet: Immer wieder kommt es auf Bayerns Straßen zu Unfällen mit Tiertransportern. Dabei werden häufig Teile der transportierten Tiere getötet, verletzt oder stehen unter besonderem Stress. Ich frage die Staatsregierung: 1. a)Wie viele gewerbliche Tiertransporte gibt es durchschnittlich pro Jahr in Bayern? b)Wie viele Tiere von welchen Tierarten werden dabei durchschnittlich transportiert? 2. a)Wie viele Unfälle mit Tiertransportern gab es in den letzten 5 Jahren in Bayern, bei denen Tiere durch den Unfall verletzt oder getötet wurden? b)Gibt es Zahlen, wie viele Tiere davon betroffen waren, wie viele dabei getötet wurden oder anschließend getötet werden mussten? 3. a)Wie viele Tieren wurden darüber hinaus am Unfallort getötet, obwohl sie nicht gravierend körperlich verletzt waren? b)Was waren die Gründe dafür? 4. Gibt es in Bayern Notfallpläne, um Tiere bei Verkehrsunfällen ggf. schnell umladen und unterbringen zu können? Zu 1. a): Die Anzahl der gewerblichen Tiertransporte in Bayern ist nicht bekannt, da keine statistische Erfassung aller Transporte erfolgt. In der tierseuchenrechtlichen Datenbank TRACES werden nur grenzüberschreitende Transporte aus oder nach Bayern erfasst. Die zahlreichen innerdeutschen Transporte, wie Heimtiere im Handel, Nutztiere zum Zwecke der arbeitsteiligen Produktion (z. B. Ferkel in Aufzuchtbetriebe, Fresser in Mastbetriebe), auf Märkte und Sammelstellen sowie internationale Transporte im Transit durch Bayern werden nicht registriert. Zu 1. b): Hierzu liegen keine Daten vor (s. Antwort zu Frage 1a). Im Rückschluss auf die Schlachtzahlen ist davon auszugehen, dass Geflügel den weitaus größten Anteil an transportierten Tieren ausmacht, gefolgt von Schweinen und Rindern. Andere Tierarten wie Schafe, Pferde oder Heimtiere werden vergleichsweise in geringer Anzahl transportiert. Zu 2. a): In den Jahren 2008 bis 2012 sind der Veterinärverwaltung in Bayern 28 Unfälle mit Tiertransporten, bei denen Tiere verletzt oder getötet wurden, bekannt. Der jüngste Unfall des dänischen Ferkeltransporters am 22.02.2013, zu dem bereits zwei Schriftliche Anfragen von MdL Dr. Magerl vorliegen, ist dabei nicht berücksichtigt. Da die Polizei in ihrer Verkehrsunfalldatenbank das Kriterium Tiertransporte nicht führt, liegen dort keine diesbezüglichen Daten vor. Zu 2. b): Betroffen waren die Tierarten Pferd, Rind, Schwein und Huhn (Legehennen, Masthühner). Soweit bekannt waren bei Unfällen mit Pferden 2 Tiere betroffen, es wurden keine Tiere getötet oder mussten nachträglich getötet werden. Bei Rindern waren 142 Tiere von Unfällen betroffen und dabei wurden 13 getötet. Bei Schweinen waren 3.180 Tiere betroffen, dabei wurden 1.328 Tiere getötet oder mussten anschließend getötet werden. Beim Geflügel waren etwa 13.000 Tiere betroffen, dabei wurden etwa 2.000 Tiere getötet oder mussten anschließend getötet werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Zu 3. a): In zwei Fällen mussten insgesamt 11 Rinder nach dem Unfall getötet werden, da sie nicht einzufangen waren und den Verkehr gefährdeten. Zu 3. b): S. Antwort zu Frage 3a. Zu 4.: In den Vollzugshinweisen zur Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport (bekannt als „Handbuch Tiertransporte“) ist ein Maßnahmenkatalog bei Transportunfällen enthalten. Darin werden Vorgaben für die Drucksache 16/16542 Vorbereitung der Behörden sowie zum Handeln vor Ort gemacht. Das „Handbuch Tiertransporte“ liegt den Veterinärbehörden, der Polizei und auch den Wirtschaftsverbänden vor. Weiterhin sind Transportunternehmer, die Transporte über 8 Stunden Dauer durchführen, verpflichtet, Notfallpläne für dringende Fälle vorzuhalten. Auf lokaler Ebene existieren teilweise Vereinbarungen mit Landwirten, Viehhändlern und Sammelstellen über den Abtransport und die Unterbringung von unverletzten Tieren nach Verkehrsunfällen.