Duden – Grammatische Fachbegriffe Adjektiv oder Adverb? Und was ist eine Präposition? Ein Pronomen? Nicht immer liegen einem grammatische Fachbegriffe oder deren Bedeutung auf der Zunge. Hier finden Sie einen kleinen Überblick über die 90 gängigsten Fachbegriffe – von Abstraktum bis Zusammensetzung. Die Liste stammt aus dem Schülerduden – Bedeutungswörterbuch. Abstraktum: Substantiv, mit dem etwas Nichtgegenständliches bezeichnet wird, z. B. Liebe, Hoffnung; vgl. Konkretum. Adjektiv: Wort, das eine Eigenschaft oder ein Merkmal bezeichnet, das ausdrückt, wie jemand oder etwas ist, wie etwas vor sich geht oder geschieht; Eigenschaftswort, z. B. ein großes Haus; das Haus ist groß; er läuft schnell. adjektivisch: das Adjektiv betreffend, als Adjektiv gebraucht. Adverb: Wort, das den Umstand des Ortes, der Zeit, der Art und Weise oder des Grundes näher bezeichnet, die räumlichen, zeitlichen usw. Beziehungen kennzeichnet; Umstandswort, z. B. ich komme bald; er läuft sehr schnell; das Buch dort; hoffentlich geht alles gut. adverbial: (von Adjektiven) ein durch ein Verb ausgedrücktes Geschehen kennzeichnend; umstandswörtlich, z. B. die Rose blüht schön. adversativ: einen Gegensatz kennzeichnend; entgegensetzend, z. B. er kommt nicht heute, sondern morgen. Akkusativ: der vierte Fall; Wenfall, z. B. ich grüße den Lehrer; ich lese ein Buch Aktiv: Blickrichtung beim Verb, bei der ein Geschehen in Hinblick auf den Täter, Urheber gesehen wird (Gegensatz: Passiv); Tätigkeitsform, z. B. Fritz streichelt den Hund; die Rose blüht; sieleidet. aktivisch: das Aktiv betreffend (er ist verhandlungsfähig = kann verhandeln; vgl. passivisch). Artangabe: Umstandsergänzung oder freie Umstandsangabe, die die Art und Weise (Qualität, Quantität, Intensität usw.) angibt und mit »wie?« (»wie viel?«, »wie sehr?« usw.) erfragt wird; Umstandsbestimmung, adverbiale Bestimmung der Art und Weise, z. B. Karl singt laut; er peinigte mich bis aufs Blut; die Figur ist aus Holz. Artikel: Wort, das Geschlecht, Fall und Zahl eines Substantivs angibt; bestimmter Artikel (der, die, das), unbestimmter Artikel (ein, eine). attributiv: (von Adjektiven) als nähere Bestimmung bei einem Substantiv stehend; beifügend, z. B. eine schöne Rose. außerpersönlich: nur in Verbindung mit der 3. Person in Bezug auf Sachen, z. B. versanden (etwas versandet). Bestimmungswort: erster (am Anfang stehender) Bestandteil eines zusammengesetzten Wortes, der das Grundwort näher bestimmt, z. B. Regenschirm, Regenschirmständer, handgemalt. Bezugswort: Wort, auf das sich ein anderes Wort bezieht, z. B. ist im folgenden Satz »Angebot« das Bezugswort zu »verhandlungsfähig«: das Angebot ist verhandlungsfähig. D–I Dativ: der dritte Fall; Wemfall, z. B. das Buch gehört mir. Demonstrativpronomen: Pronomen, das auf etwas Bekanntes [nachdrücklich] hinweist; hinweisendes Fürwort, z. B. dieses Buch gefällt mir besser. elliptisch: eine Ellipse, d. h. eine Auslassung von Rede-, Satzteilen, enthaltend, z. B. Licht an (= anmachen)!; brieftaschenfreundliche Preise (= Preise, die das Geld in der Brieftasche schonen, nicht so stark beanspruchen und daher »freundlich« sind). flektiert: je nach Fall, Geschlecht oder Zahl in der Wortform verändert; gebeugt (vgl. unflektiert). final: den Zweck, eine Absicht kennzeichnend, z. B. er fährt zur Kur, damit er sich erholt. Funktionsverb: Verb, das nur oder neben seinem Gebrauch als Vollverb in bestimmten Verbindungen mit Substantiven auftritt, in denen sein eigener Inhalt verblasst ist und in denen es dann nur Teil eines festen Gefüges ist, z. B. zum Druck gelangen (gedruckt werden). Genitiv: der zweite Fall; Wesfall, z. B. das Haus des Vaters. Grundwort: zweiter (am Ende stehender) Bestandteil eines zusammengesetzten Wortes, nach dem sich Wortart, Geschlecht und Zahl des ganzen Wortes richten, z. B. der Bahnhof, Regenschirm, Regenschirmständer; handgemalt (Adjektiv). Imperativ: Aussageweise des Verbs, die einen Befehl, eine Bitte, Aufforderung, Warnung o. Ä. kennzeichnet; Befehlsform, z. B. komm[e] schnell! Indefinitpronomen: Pronomen, das eine Person, Sache oder Zahl in ganz allgemeiner und unbestimmter Weise bezeichnet; unbestimmtes Fürwort, z. B. alle waren gekommen; er hat etwas mitgebracht. indeklinabel: sich nicht deklinieren lassend, z. B. ein rosa Kleid. Indikativ: Aussageweise (Modus) des Verbs, die ein Geschehen oder Sein als tatsächlich oder wirklich hinstellt; Wirklichkeitsform, z. B. er kommt morgen. Infinitiv: Form des Verbs, die ein Sein oder Geschehen ohne Verbindung mit Person, Zahl usw. angibt; Nennform, z. B. kommen, laufen. instrumental: das Mittel oder Werkzeug kennzeichnend, z. B. er öffnete das Paket, indem er die Schnur zerschnitt. Interjektion: Wort, das eine Empfindung, ein Begehren, eine Aufforderung ausdrückt oder mit dem ein Laut nachgeahmt wird; Empfindungswort, Ausrufewort, z. B. ach!, au!, hallo! Interrogativadverb: Adverb, das zur Kennzeichnung einer Frage verwendet wird; Frageumstandswort, z. B. woher kommst du? Interrogativpronomen: Pronomen, das eine Frage kennzeichnet; Fragefürwort, z. B. was hast du gesagt? intransitiv: zu einem persönlichen Passiv nicht fähig; nichtzielend, z. B. ich arbeite, ich bekomme ein Buch. J–O Jargon: ungezwungene, innerhalb einer Berufsgruppe oder einer sozialen Gruppe gebräuchliche Ausdrucksweise (für Eingeweihte), z. B. Braut für: junges Mädchen, Freundin. Kardinalzahl: Zahlwort, das eine bestimmte Anzahl oder Menge bezeichnet; Grundzahl (vgl. Ordinalzahl), z. B. die Hand hat fünf Finger. kausal: einen Grund oder eine Ursache kennzeichnend; begründend, z. B. ich konnte nicht kommen, weil ich krank war. Komparativ: Vergleichsform des Adjektivs, die die Ungleichheit zweier (oder mehrerer) Wesen feststellt; 1. Steigerungsstufe, z. B. Tim ist größer als Karen. konditional: die Bedingung kennzeichnend, unter der ein Geschehen eintritt; bedingend, z. B. ich komme, wenn ich Zeit habe. Konjunktion: Wort, das zwischen Wörtern, Wortgruppen oder Sätzen eine (räumliche, zeitliche, kausale o. ä.) Beziehung kennzeichnet; Bindewort, z. B. er und sie; ich hoffe, dass es gelingt. Konjunktiv: Aussageweise (Modus) des Verbs, die ein Geschehen oder Sein nicht als wirklich, sondern als erwünscht, vorgestellt, von einem anderen gesagt, nur behauptet darstellt; Möglichkeitsform, z. B. er sagte, er komme; er käme, wenn er Zeit hätte. Konkretum: Substantiv, mit dem etwas Gegenständliches bezeichnet wird, z. B. Topf, Stuhl; vgl. Abstraktum. konsekutiv: eine Folge kennzeichnend; folgernd, z. B. er sprach so laut, dass ihn alle hörten. konzessiv: einen Umstand kennzeichnend, der einem Geschehen eigentlich entgegenwirkt, es aber nicht verhindert; einräumend, z. B. er ging spazieren, obwohl es regnete. Korrelat: Wort, das grammatikalisch oder bedeutungsmäßig auf ein anderes Wort bezogen ist; in diesem Sinne sind korrelative Paare z. B. vieles ø was oder derselbe ø welcher. lokal: einen Ort kennzeichnend; räumlich, z. B. die Stelle, wo das Unglück passierte. männlich: Bezeichnung des Geschlechts, das bei Substantiven durch den Artikel »der«, bei Pronomen durch die Form »er« gekennzeichnet ist, z. B. der Mann (er) ist berühmt. modal: die Art und Weise kennzeichnend, z. B. er tat, als ob nichts geschehen wäre. Nominativ: der erste Fall; Werfall, z. B. der Vater kommt nach Hause. Objekt: Satzglied, das von einem Verb als Ergänzung gefordert wird. Man unterscheidet vier Arten von Objekten: Genitivobjekt (Ergänzung eines Verbs im Genitiv, z. B. ich bedarf nicht seines Rates); Dativobjekt (Ergänzung eines Verbs im Dativ, z. B. sie misstraute diesen Worten); Akkusativobjekt (Ergänzung eines Verbs im Akkusativ, z. B. sie besucht ihren Vater); Präpositionalobjekt (Objekt mit einer bestimmten, vom Verb geforderten Präposition, z. B. Maria denkt an ihre Schwester). Ordinalzahl: Zahlwort, das angibt, an welchem Punkt einer Reihenfolge oder Rangordnung eine Person oder Sache steht; Ordnungszahl (vgl. Kardinalzahl), z. B. er wohnt im zweiten Stock. P–R Partikel: Wort, das nicht gebeugt werden kann (Adverb, Präposition, Konjunktion). Partizip: Form des Verbs, die eine Mittelstellung zwischen Verb und Adjektiv einnimmt; Mittelwort. 1. Partizip (Partizip Präsens, Mittelwort der Gegenwart, z. B. der lobende Lehrer); 2. Partizip (Partizip Perfekt, Mittelwort der Vergangenheit, z. B. der gelobte Schüler). Passiv: Blickrichtung beim Verb, bei der das Geschehen im Vordergrund steht und der Täter, Urheber nicht oder nur nebenbei genannt wird (Gegensatz: Aktiv); Leideform, z. B. der Hund wird gestreichelt; es wurde viel gelacht. passivisch: das Passiv betreffend (das Angebot ist verhandlungsfähig = darüber kann verhandelt werden; vgl. aktivisch). persönlich: in Verbindung mit allen Formen des Personalpronomens, zumindest aber in der 3. Person, oder eines entsprechenden Substantivs möglich (Gegensatz: unpersönlich), z. B. ich laufe, du läufst, der Motor (er) läuft. Personalpronomen: Pronomen, das angibt, von welcher Person oder Sache die Rede ist, von der Person, die spricht (ich, wir), von der Person, die angesprochen wird (du, ihr) oder von der Person oder Sache, über die gesprochen wird (er, sie, es; sie [Plural]); persönliches Fürwort, z. B. ich lese es (das Buch) dir vor. Plural: Wortform, die das zwei- oder mehrmalige Vorkommen eines Wesens oder Dinges ausdrückt, die sich auf zwei oder mehrere Wesen oder Dinge bezieht (Gegensatz: Singular); Mehrzahl, z. B. die Kinder spielen. Positiv: Vergleichsform des Adjektivs, die eine Eigenschaft einfach nennt oder die Gleichheit zweier (oder mehrerer) Wesen oder Dinge feststellt; Grundform, z. B. Tim ist groß; Tim ist so groß wie Karen. Possessivpronomen: Pronomen, das ein Besitz- oder Zugehörigkeitsverhältnis ausdrückt; besitzanzeigendes Fürwort, z. B. das ist mein Buch; sein Vater. Prädikat: Teil des Satzes (Verb), der einen Zustand oder ein Geschehen ausdrückt oder aussagt, was mit dem Subjekt geschieht; Satzaussage, z. B. die Rosen blühen. prädikativ: (von Adjektiven) in Verbindung mit dem Verb »sein« stehend; aussagend, z. B. die Rose ist schön. Präfix: sowohl nicht trennbarer Wortteil als auch trennbares Wort, das vor ein Wort gesetzt wird, wodurch ein neues Wort entsteht, z. B. be(bespielen), er- (erklatschen), durch- (durchkriechen), herein(hereintragen). Präposition: Wort, das in Verbindung mit einem anderen Wort, meist einem Substantiv, ein (räumliches, zeitliches, kausales o. ä.) Verhältnis kennzeichnet; Verhältniswort, z. B. er geht in das Zimmer; er tut es aus Liebe; er schlägt mit dem Hammer. präpositional: mit einer Präposition gebildet, z. B. präpositionales Attribut (meine Freude über den Sieg). Präpositionalobjekt: s. Objekt. Pronomen: Wort, das in einem Satz statt eines Substantivs stehen kann; Fürwort, z. B. der Vater kam nach Hause. Er brachte mir ein Buch mit. Pronominaladverb: Adverb, das statt einer Fügung Präposition + Pronomen steht und aus den Adverbien da, hier oder wo und einer Präposition besteht, z. B. worüber (= über was) lachst du? Relationsadjektiv: s. Relativadjektiv. relativ: einen Bezug zu einem Wort des übergeordneten Satzes herstellend; bezüglich, z. B. er soll wieder dorthin gehen, woher er gekommen ist; der Junge, der den Preis gewonnen hat. Relativadjektiv: Adjektiv, das eine allgemeine Beziehung ausdrückt und in der Regel nicht steigerungsfähig ist, z. B. gebietlich, das väterliche Haus (= das Haus des Vaters). Relativpronomen: Pronomen, das den Bezug eines Gliedsatzes zu einem Substantiv oder Pronomen des übergeordneten Satzes herstellt; bezügliches Fürwort, z. B. das ist der Mann, den ich gestern gesehen habe. S–Z sächlich: Bezeichnung des Geschlechts, das bei Substantiven durch den Artikel »das«, bei Pronomen durch die Form »es« gekennzeichnet ist, z. B. das Kind (es) ist lebhaft. Singular: Wortform, die das einmalige Vorkommen eines Wesens oder Dinges ausdrückt, die sich auf ein einziges Wesen oder Ding bezieht (Gegensatz: Plural); Einzahl, z. B. das Kind spielt. Subjekt: Teil des Satzes, der etwas Seiendes, Vorhandenes benennt, über das im Satz etwas ausgesagt wird; Satzgegenstand, z. B. die Rosen blühen. Substantiv: Wort, das ein Lebewesen, Ding oder einen Begriff u. Ä. benennt; Nomen, Hauptwort, Dingwort, z. B. Vater, Stuhl, Schönheit, Freude, Drehung. substantiviert: zu einem Substantiv gemacht, z. B. substantivierter Infinitiv (das Spielen, zum Spielen), substantiviertes Adjektiv (das Schöne). substantivisch: das Substantiv betreffend, als Substantiv gebraucht. Suffix: Wortteil, der an ein Wort (Besitz-tum) oder einen Wortstamm (vernachlässig-bar) angehängt werden kann, wodurch ein neues Wort gebildet wird, z. B. -chen (Türchen), -in (Verkäuferin), -lich (pflanzlich). Superlativ: Vergleichsform des Adjektivs, die den höchsten Grad feststellt, der überhaupt oder innerhalb einer getroffenen Auswahl von zwei (oder mehreren) Wesen oder Dingen zu erreichen ist, z. B. Tim ist der größte unter den Schülern; der Betrieb arbeitet mit modernsten Maschinen. temporal: eine Zeitangabe kennzeichnend; zeitlich, z. B. als er mich sah, kam er auf mich zu. transitiv: ein Akkusativobjekt verlangend und zu einem persönlichen Passiv fähig; zielend, z. B. ich schreibe den Brief ø der Brief wird von mir geschrieben. unflektiert: in Fall, Geschlecht und Zahl nicht verändert; ungebeugt (Gegensatz: flektiert), z. B. welch kluger Mann (flektiert: welcher kluge Mann). unpersönlich: in Verbindung mit »es« gebraucht (Gegensatz: persönlich), z. B. es schneit; es singen alle Vögel. Verb: Wort, das ein Geschehen, einen Vorgang, Zustand oder eine Tätigkeit bezeichnet; Zeitwort, Tätigkeitswort, z. B. gehen, liegen, sich verändern. verbal: das Verb betreffend, als Verb gebraucht. Vergleichsform: Form (Positiv, Komparativ und Superlativ) des Adjektivs ø manchmal auch des Adverbs ø durch die Beziehungen und Verhältnisse bestimmter Art zwischen mindestens zwei Wesen oder Dingen gekennzeichnet werden. Verlaufsform: sprachliche Fügung, die ausdrückt, dass eine Handlung, ein Geschehen gerade abläuft, z. B. sie war gerade beim Lesen (= war gerade dabei zu lesen). weiblich: Bezeichnung des Geschlechts, das bei Substantiven durch den Artikel »die«, bei Pronomen durch die Form »sie« gekennzeichnet ist, z. B. die Frau (sie) ist schön. Zahlwort: Wort, das eine Zahl bezeichnet, etwas zahlenmäßig näher bestimmt; Numerale, bestimmte Zahlwörter (z. B. eins, drei), unbestimmte Zahlwörter (z. B. manche, mehrere, viele). Zusammensetzung: Wort, das aus zwei oder mehreren Wörtern zusammengesetzt ist, z. B. Glückwunsch, Kaufhaus, jähzornig, kleinstädtisch, umbiegen, untergehen. Bei den Verben unterscheidet man feste Zusammensetzungen (= untrennbare Zusammensetzungen aus einem Verb und einer Partikel, bei der die Teile der Zusammensetzung in allen Verbformen zusammenbleiben, z. B. überbringen/sie überbringt/überbrachte/hat überbracht/um zu überbringen) und unfeste Zusammensetzungen (= trennbare Zusammensetzungen aus einem Verb und einer Partikel, bei der das Verb und die Partikel nur in bestimmten Formen ø im Infinitiv und im 1. und 2. Partizip sowie im Nebensatz mit Einleitewort ø zusammenbleiben, in allen anderen Formen jedoch voneinander getrennt sind, z. B. anführen/ um anzuführen/anführend/er hat angeführt/wenn ich anführe, anführte, aber: er führt an/führte an).