Ihr Fachbereich Gesundheit informiert zum Thema W I N D P O C K E N Was sind Windpocken? Windpocken und Gürtelrose werden durch die gleichen Erreger verursacht: die Varizella-ZosterViren. Sie kommen weltweit vor und verursachen beim Menschen bei der ersten Ansteckung Windpocken, die mit einem juckenden Hautausschlag und Fieber einhergehen. Die Erreger verbleiben nach überstandener Erkrankung im Körper und können viele Jahre später wieder aktiv werden und eine Gürtelrose verursachen. Dabei bildet sich ein Hautausschlag, der sehr schmerzhaft sein kann. Natürlicherweise kommen die Erreger ausschließlich beim Menschen vor. In Deutschland ist die Häufigkeit von Windpockenerkrankungen durch Impfungen stark zurückgegangen. Dennoch gehört die Infektion zu den häufigsten Kinderkrankheiten. An Gürtelrose erkrankt in Deutschland etwa jeder fünfte Erwachsene im Laufe seines Lebens. Der Erreger Das Varicella-Zoster-Virus aus der Familie der Herpesviridae ist verantwortlich bei Erstinfektion für Varizellen (Windpocken) und bei Reaktivierung für Herpes Zoster (Gürtelrose). Die Übertragung (Infektion) Von Mensch zu Mensch Fast jeder Kontakt zwischen einer ungeschützten Person und einem an Windpocken Erkrankten führt zu einer Ansteckung. Bei Windpocken werden die Viren meistens durch das Einatmen von winzigen Speichel-Tröpfchen übertragen, die Erkrankte beim Atmen, Husten, Niesen oder Sprechen in der Luft verbreiten. Der Name ist bezeichnend: Windpocken können selbst über einen großen Abstand durch den „Wind‘‘ übertragen werden. Besonders ansteckend ist auch die Flüssigkeit der Pocken, wenn diese platzen. Zum Beispiel können beim Kratzen verunreinigte Hände die Viren weitergeben. Über verunreinigte Gegenstände Auch außerhalb des Körpers können die Erreger einige Tage ansteckend bleiben. Sie gelangen dann zum Beispiel über Türgriffe, Handläufe oder Wasserhähne, die mit Erregern befallen sind und angefasst werden, zum nächsten Menschen. Selten ist eine Übertragung von einer an Windpocken erkrankten Schwangeren auf ihr ungeborenes Kind möglich. Von einer an Gürtelrose erkrankten Mutter geht keine Gefahr für das Neugeborene aus, solange kein direkter Kontakt zum Ausschlag besteht. Merkblatt Windpocken Seite | 1 von 3 Die Krankheitszeichen (Symptome) Erkrankte haben zunächst 1 bis 2 Tage ein leichtes Krankheitsgefühl und gelegentlich Fieber. Danach zeigt sich der typische Hautausschlag, das Fieber kann bis 39°C steigen. Die stark juckenden Papeln breiten sich von Kopf und Rumpf über den ganzen Körper aus. Rasch bilden sich daraus flüssigkeitsgefüllte Bläschen, die auch die Schleimhäute, Genitalien und Kopfhaut befallen können. Sie trocknen später zu Krusten aus. Alle Stadien des Hautausschlages erscheinen typischerweise zeitgleich. Die Bläschen selbst heilen meistens nach 3 bis 5 Tagen ab. Durch starkes Kratzen oder eine zusätzliche bakterielle Infektion der Haut können jedoch Narben zurückbleiben. Schwere Verläufe kommen vor allem bei Neugeborenen oder Menschen mit einer geschwächten Immunabwehr vor, selten auch bei gesunden Kindern. Mögliche Komplikationen: Bakterielle Infektionen der Haut. Gefürchtet ist eine Lungenentzündung. Sie tritt bei ca. jedem fünften Erwachsenen auf, beginnt gewöhnlich 3 bis 5 Tage nach Krankheitsausbruch und kann schwer verlaufen. Auch schwangere Frauen erkranken häufiger. Selten ist das zentrale Nervensystem betroffen. Gleichgewichtsstörungen und eine Reizung der Hirnhäute sind mögliche Folgen. Während der Schwangerschaft: Selten können Windpocken in den ersten sechs Monaten der Schwangerschaft zu schweren Fehlbildungen, Augenschäden, neurologischen Erkrankungen oder zum Tod des Kindes führen. Erkrankt die Schwangere um den Geburtstermin, kann eine Windpockeninfektion für Neugeborene lebensbedrohlich sein. 30 Prozent der Kinder versterben. Der Nachweis der Krankheit (Diagnose) Nach Ansteckung brechen Windpocken 8 Tage bis 4 Wochen später aus, meistens nach gut zwei Wochen. Der Erkrankte ist schon 1 bis 2 Tage ansteckend, bevor der Ausschlag zu sehen ist und bis zu 5 bis 7 Tage, nachdem sich die letzten Bläschen gebildet haben. Wer eine Erkrankung überstanden hat, ist lebenslang immun, er kann kein zweites Mal Windpocken bekommen. Bei Gürtelrose-Patienten endet die Ansteckungsgefahr, wenn die letzten Bläschen verkrustet sind. Die Behandlung (Therapie) Die Behandlung erfolgt symptomatisch (fiebersenkende und juckreizstillende Medikamente). Eine antivirale Therapie ist nur in Ausnahmefällen angezeigt.. Maßnahmen zur Verhütung der Übertragung (Prophylaxe) Impfung Es gibt einen wirksamen Impfschutz gegen Windpocken. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die zweiteilige Schutzimpfung für alle Kinder und Jugendlichen: Erstimpfung im Alter von 11-14 Monaten zusammen mit der Masern-Mumps-RötelnImpfung (MMR). Zweitimpfung im Alter von 15-23 Monaten wieder zusammen mit der MMR-Impfung. Ungeschützte unter 18-Jährige ohne durchgemachte Windpockenerkrankung sollten die Impfung so früh wie möglich mit zwei Impfdosen nachholen. Bei Erwachsenen ohne durchgemachte Windpocken wird eine Impfung besonders empfohlen für Frauen mit Kinderwunsch, Menschen vor einer Behandlung, die die Immunabwehr schwächt und vor einer Organtransplantation, Menschen mit starker Neurodermitis sowie deren Kontaktpersonen. Merkblatt Windpocken Seite | 2 von 3 Riegelungsimpfung Wer mit dem Erreger in Berührung gekommen ist und keinen Schutz hat, kann sich innerhalb von 5 Tagen nach Kontakt noch impfen lassen, um einen Krankheitsausbruch zu verhindern. Diese sogenannte „Riegelungsimpfung“ ist allerdings in der Schwangerschaft nicht möglich. Zwischen Impfung und Schwangerschaft sollten mindestens drei Monate liegen. Meiden Sie generell den Kontakt mit Erkrankten, wenn Sie keinen ausreichenden Schutz haben. Gesetzliche Regelungen (Meldepflicht) Nach § 34 IfSG besteht bei Verdacht auf Erkrankung an Varizellen Tätigkeits- bzw. Besuchsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen. Die Einrichtungen müssen bereits im Verdachtsfall informiert werden, um eine Ausbreitung zu verhindern. Auch sollten für die Dauer der Ansteckungszeit Gruppenveranstaltungen wie Feste, Gruppenreisen oder Sportveranstaltungen gemieden werden. Eine Wiederzulassung ist eine Woche nach Beginn (erster Bläschen) einer unkomplizierten Erkrankung möglich. Haben Sie noch weitere Fragen? Dann wenden Sie sich an die Ansprechpartner/innen des Gesundheitsamtes. Wir beantworten Ihre Fragen gerne: Hauptstelle Borken Borken, Gescher, Heiden, Reken Doris Hertog 02861 / 82 - 1055 [email protected] Nebenstelle Ahaus Ahaus, Legden, Stadtlohn, Vreden Christoph Bußhoff 02561 / 912 - 132 [email protected] Gronau, Heek, Schöppingen, Südlohn, Velen Dennis Hausmann 02561 / 912 - 133 [email protected] Nebenstelle Bocholt Bocholt, Isselburg, Raesfeld, Rhede Merkblatt Windpocken Karin Klümper 02871 / 270 - 114 [email protected] Seite | 3 von 3