Arbeitsblatt 01. zum Lernfeld 6 – Abrechnung Chirurgische Leistungen: Zahnentfernungen: einwurzelig - mehrwurzelig Entfernen eines einwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung Bema 43 X1 10 Punkte Als einwurzelige Zähne gelten: bei den bleibenden Zähnen: alle Frontzähne, im Oberkiefer Zahn 5, im Unterkiefer Zahn 4 und Zahn 5; bei den Milchzähnen: alle Frontzähne Bema-Hinweise zu Nr. 43: Für die Abrechnung nach Nr. 43 (X1) gelten als einwurzelige Zähne: Milchzähne: 53 52 51 61 62 83 82 81 71 72 63 73 Bleibende Zähne: 15 45 44 13 43 12 42 11 41 21 31 22 32 23 33 34 25 35 Neben der Nr. 43 (X1) ist die Nr. 41a und 41b (L1, L2) im Oberkiefer nicht abrechnungsfähig. Mit der Nr. 43 (X1) ist in derselben Sitzung auch Auskratzen von Granulationsgewebe oder einer kleinen Zyste, Glätten der Knochenränder, Wundversorgung, gegebenenfalls Blutstillung ohne erheblichen Zeitaufwand abgegolten. Die Entfernung eines Sequesters durch eine Extraktionswunde in besonderer Sitzung ist als Nr. 46 (XN) abzurechnen. Resektion der Alveolarfortsätze siehe Nr. 62 (Alv). Nachbehandlungen in besonderer Sitzung siehe Nr. 38 (N) bzw. Nr. 46 (XN). Bema-Schnellübersicht zu Nr. 43: Abrechnungsfähig: > für die komplikationslose Entfernung eines einwurzeligen Zahnes (bei bleibenden Zähnen und Milchzähnen) > für das komplikationslose Entfernen von Wurzelresten, der als einwurzelige Zähne bezeichneten Gebiete Abgegoltene, unmittelbar zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen: >> Erstversorgung der Wunde >> Naht Nicht abrechnungsfähig: neben Bema-Nrn. 38 (Nachbehandlung) und 46 (Chir. Wundrevision) in derselben Sitzung für Entfernen mehrwurzeliger Zähne (Bema-Nr. 44) für Entfernen tieffrakturierter Zahn (Bema-Nr. 45) für Entfernen des Zahnes durch Osteotomie (Bema-Nr. 47a) für Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes (Bema-Nr. 47b) neben Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes (Bema-Nr. 47b) am selben Zahn für Entfernen eines verlagerten oder retinierten Zahnes durch Osteotomie (Bema-Nr. 48) Entfernen eines mehrwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung Bema 44 X2 15 Punkte Als mehrwurzelige Zähne gelten bei den bleibenden Zähnen: alle Molaren, im Oberkiefer Zahn 4 (> 14 + 24); bei den Milchzähnen: alle Milchmolaren Bema-Hinweise zu Nr. 44: Für die Abrechnung nach Nr. 44 (X2) gelten als mehrwurzelige Zähne: Milchzähne: 55 85 54 84 64 74 65 75 Bleibende Zähne: 18 48 17 47 16 46 14 24 26 36 27 37 28 38 Neben der Nr. 44 (X2) ist die Nr. 41a und 41b (L1, L2) im Oberkiefer nicht abrechnungsfähig. Mit der Nr. 44 (X2) ist in derselben Sitzung auch Auskratzen von Granulationsgewebe oder einer kleinen Zyste, Glätten der Knochenränder, Wundversorgung, gegebenenfalls Blutstillung ohne erheblichen Zeitaufwand abgegolten. Die Entfernung eines Sequesters durch eine Extraktionswunde in besonderer Sitzung ist als Nr. 46 (XN) abzurechnen. Resektion der Alveolarfortsätze siehe Nr. 62 (Alv). Nachbehandlungen in besonderer Sitzung siehe Nr. 38 (N) bzw. Nr. 46 (XN). Bema-Schnellübersicht zu Nr. 44: Abrechnungsfähig: >>> für die komplikationslose Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes (bei bleibenden Zähnen und Milchzähnen) >>> für das komplikationslose Entfernen von Wurzelresten, der als mehrwurzelige Zähne bezeichneten Gebiete Abgegoltene, unmittelbar zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen: >> Erstversorgung der Wunde >> Naht Nicht abrechnungsfähig: neben Bema-Nrn. 38 (Nachbehandlung) und 46 (Chir. Wundrevision) in derselben Sitzung für Entfernen einwurzeliger Zähne (Bema-Nr. 43) für Entfernen tieffrakturierter Zahn (Bema-Nr. 45) für Entfernen des Zahnes durch Osteotomie (Bema-Nr. 47a) für Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes (Bema-Nr. 47b) neben Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes (Bema-Nr. 47b) am selben Zahn für Entfernen eines verlagerten oder retinierten Zahnes durch Osteotomie (Bema-Nr. 48)