Arbeitsblatt 01 zum Lernfeld 6-Abrechnung-Chirurgische

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Arbeitsblatt 01. zum Lernfeld 6 – Abrechnung
Chirurgische Leistungen:
Zahnentfernungen: einwurzelig - mehrwurzelig
Entfernen eines einwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung
Bema 43
X1
10 Punkte
Als einwurzelige Zähne gelten:


bei den bleibenden Zähnen: alle Frontzähne, im Oberkiefer Zahn 5, im Unterkiefer
Zahn 4 und Zahn 5;
bei den Milchzähnen: alle Frontzähne
Bema-Hinweise zu Nr. 43:
Für die Abrechnung nach Nr. 43 (X1) gelten als einwurzelige Zähne:
Milchzähne:
53
52
51
61
62
83
82
81
71
72
63
73
Bleibende Zähne:
15
45
44
13
43
12
42
11
41
21
31
22
32
23
33
34
25
35
Neben der Nr. 43 (X1) ist die Nr. 41a und 41b (L1, L2) im Oberkiefer nicht abrechnungsfähig.
Mit der Nr. 43 (X1) ist in derselben Sitzung auch Auskratzen von Granulationsgewebe oder einer kleinen Zyste,
Glätten der Knochenränder, Wundversorgung, gegebenenfalls Blutstillung ohne erheblichen Zeitaufwand
abgegolten.
Die Entfernung eines Sequesters durch eine Extraktionswunde in besonderer Sitzung ist als Nr. 46 (XN)
abzurechnen. Resektion der Alveolarfortsätze siehe Nr. 62 (Alv).
Nachbehandlungen in besonderer Sitzung siehe Nr. 38 (N) bzw. Nr. 46 (XN).
Bema-Schnellübersicht zu Nr. 43:
Abrechnungsfähig:
> für die komplikationslose Entfernung eines einwurzeligen Zahnes (bei bleibenden Zähnen und Milchzähnen)
> für das komplikationslose Entfernen von Wurzelresten, der als einwurzelige Zähne bezeichneten Gebiete
Abgegoltene, unmittelbar zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen:
>> Erstversorgung der Wunde
>> Naht
Nicht abrechnungsfähig:
neben Bema-Nrn. 38 (Nachbehandlung) und 46 (Chir. Wundrevision) in derselben Sitzung






für Entfernen mehrwurzeliger Zähne (Bema-Nr. 44)
für Entfernen tieffrakturierter Zahn (Bema-Nr. 45)
für Entfernen des Zahnes durch Osteotomie (Bema-Nr. 47a)
für Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes (Bema-Nr. 47b)
neben Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes (Bema-Nr. 47b) am selben Zahn
für Entfernen eines verlagerten oder retinierten Zahnes durch Osteotomie (Bema-Nr. 48)
Entfernen eines mehrwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung
Bema 44
X2
15 Punkte
Als mehrwurzelige Zähne gelten


bei den bleibenden Zähnen: alle Molaren, im Oberkiefer Zahn 4 (> 14 + 24);
bei den Milchzähnen: alle Milchmolaren
Bema-Hinweise zu Nr. 44:
Für die Abrechnung nach Nr. 44 (X2) gelten als mehrwurzelige Zähne:
Milchzähne:
55
85
54
84
64
74
65
75
Bleibende Zähne:
18
48
17
47
16
46
14
24
26
36
27
37
28
38
Neben der Nr. 44 (X2) ist die Nr. 41a und 41b (L1, L2) im Oberkiefer nicht abrechnungsfähig.
Mit der Nr. 44 (X2) ist in derselben Sitzung auch Auskratzen von Granulationsgewebe oder einer kleinen Zyste,
Glätten der Knochenränder, Wundversorgung, gegebenenfalls Blutstillung ohne erheblichen Zeitaufwand
abgegolten.
Die Entfernung eines Sequesters durch eine Extraktionswunde in besonderer Sitzung ist als Nr. 46 (XN)
abzurechnen. Resektion der Alveolarfortsätze siehe Nr. 62 (Alv).
Nachbehandlungen in besonderer Sitzung siehe Nr. 38 (N) bzw. Nr. 46 (XN).
Bema-Schnellübersicht zu Nr. 44:
Abrechnungsfähig:
>>> für die komplikationslose Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes (bei bleibenden Zähnen und Milchzähnen)
>>> für das komplikationslose Entfernen von Wurzelresten, der als mehrwurzelige Zähne bezeichneten Gebiete
Abgegoltene, unmittelbar zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen:
>> Erstversorgung der Wunde
>> Naht
Nicht abrechnungsfähig:







neben Bema-Nrn. 38 (Nachbehandlung) und 46 (Chir. Wundrevision) in derselben Sitzung
für Entfernen einwurzeliger Zähne (Bema-Nr. 43)
für Entfernen tieffrakturierter Zahn (Bema-Nr. 45)
für Entfernen des Zahnes durch Osteotomie (Bema-Nr. 47a)
für Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes (Bema-Nr. 47b)
neben Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes (Bema-Nr. 47b) am selben Zahn
für Entfernen eines verlagerten oder retinierten Zahnes durch Osteotomie (Bema-Nr. 48)
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