börsenordnung - Reptilienboersen.de

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BÖRSENORDNUNG
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Nicht angemeldete Personen und Tiere werden von der Börse ausgeschlossen.
Der Einlass erfolgt von 8.°° bis 10.°° Uhr. Später eintreffende Teilnehmer werden nicht mehr zugelassen.
Für den An- und Abtransport und auch für die zeitweise Unterbringung von nicht ausgestellten Exemplaren
sind thermostabile Behältnisse, z.B. Styroporboxen zu verwenden.
Bei Abgabe sind für die angebotenen Tiere in ausreichender Zahl geeignete Transportbehältnisse
bereitzuhalten.
Die angebotenen Tiere sind ständig vom Besitzer oder von einer von ihm damit beauftragten Person zu
beaufsichtigen.
Für jedes angebotene Tier sind folgende Angaben sichtbar auszulegen
a) deutscher und ggf. wissenschaftlicher Name
b) Herkunft: Nachzucht/ Wildfang
c) Geschlecht
d) ggf. Schutzstatus
e) bei sensiblen Arten Haltung- und Fütterungshinweis
f) Die erreichbare Endgröße sollte angegeben werden. Sie muss angegeben werden, wenn
– Echsen länger als 1 Meter
– Schlangen mehr als 2 Meter und
– Schildkröten mehr als 30 cm Panzerlänge erreichen können
Während der Börse ist in den Räumen das Rauchen untersagt.
Das Ausstellen von Gifttieren ist untersagt.
Europäische Landschildkröten sind bei der Börse im Winter ausgeschlossen.
Es dürfen nur gesunde, gut genährte und nicht verletzte Tiere ausgestellt werden.
Jungtiere, die ohne Muttertier noch nicht selbstständig leben können, dürfen nicht angeboten werden. (z.B.
lebende Babymäuse)
Wirbeltiere dürfen an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16 Lebensjahr nicht abgegeben werden.
Pro Verkaufsbehältnis ist nur eine Tierart zulässig,bei solitär lebenden oder unverträglichen Arten ist nur ein
Tier pro Behältnis erlaubt.
Die einzelnen gewerblichen Aussteller haben die erforderlichen Orginalpapiere mitzubringen und den
Vertretern der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Dies gilt insbesondere für
artenschutzrechtliche Dokumente und die Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz. Bei Personen die
gewerbsmäßig mit artgeschützten Tieren handeln, muss ein Aufnahme- und Ausliererungsbuch gemäß § 5
Bundesartenschutz Verordnung vorliegen.
Die Haltung während der Börse muss den allgemeinen Anforderungen des §2 Tierschutzgesetz entsprechen.
Insbesondere sind folgende Bedingungen einzuhalten:
a) ausreichende Lüftung
b) geeignetes Bodensubstrat zur Aufnahme von Ausscheidungen.
Sägespäne bei Amphibien sind z.B. nicht geeignet!
c) Rückzugsmöglichkeiten durch Korkschalen, Bepflanzung, Steine etc.
d) Bei Tieren aus feuchtwarmen Gebieten-angemessene Luftfeuchtigkeit
e) Ausreichendes Platzangebot (TVT Empfehlung für Fachhandel) Tiere müssen sich problemlos
Wenden können
(Als Faustregel gilt gemäß TVT-Richtlinie für 1 Tier bei Echsen:
mindestens 1,5fache Kopf-Rumpf-Länge, bei Schlangen mindestens 0,5 fache Gesamtlänge und bei
Schildkröten mindestens 2fache Panzerlänge (lange Seite des Behälters, bzw. Durchmesser bei
runden Behältern)
a) Für Futtertiere ( nur Maus/ Ratte) gelten folgende Richtwerte: Maus auf 2000cm² 10 Tiere- Ratte auf
4000cm² 4 Tiere. Futter u. Wasser muss vorhanden sein.
Wirbellose Futtertiere (z.B. Heuschrecken) sollten Blattwerk oder Eierkartonteile im Behältnis
haben.
Das Herausnehmen von Tieren aus den Behältnissen ist ausschließlich im Beisein und nach Zustimmung des
Besitzers gestattet, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt.
Das Beklopfen und Schütteln von Tieren besetzten Behältnissen ist tierschutzwidrig und somit nicht gestattet.
Alle Behältnisse müssen dreiseitig blickdicht geschlossen sein.
Bei der Aufstellung ist ein sicherer Stand der Käfige zu gewährleisten!
Geschlechtsbestimmungen mit Hilfsmitteln, die Verletzungen verursachen können oder für das Tier schmerzhaft
sind, sind während der Börse verboten.
Die Anweisungen des Aufsichtpersonals ist Folge zu leisten.
Der Veranstalter ist nur Ausrichter der Börse und nicht verantwortlich für Schäden der Anbieter.
Anmeldung zur 6. Internationalen Reptilienbörse Dortmund
Sonntag, 19. November 2006
(Volkstrauertag)
Fredenbaumhallen, 44145 Dortmund
Burgweg 16-22
Name:
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Firma:.....................................................
Vorname: ......................................................
Strasse:
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Plz & Ort: ......................................................
Telefon:
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e-mail.
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( ) TIERE
Fax. .....................................................
( ) ZUBEHÖR ( ) PFLANZEN ( ) LITERATUR (zutreffendes ankreuzen)
Terrarienbau & Futtertiere nur nach vorheriger Absprache
Anzahl Meter
x 13,00 € = …………… €
Strom bei Bedarf :
2,50 € =.. ....................€
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Gesamtbetrag:....................................................................€
Anzahl und Art der Tiere unbedingt angeben. Bitte die beliegende „Tiermeldung“
möglichst genau ausfüllen und mit der Anmeldung zurück senden
Für geschützte Tiere sind die Orginalpapiere bzw.Vermarktungsgenehmigungen
mitzuführen. Gewerbetreibende bitte die Firmierungspflichten einhalten !
Der Betrag muss eine Woche vor der Veranstaltung auf unser Konto eingegangen sein.
Aussteller mit Tieren müssen Ihren Stand bis 12.00 Uhr aufgebaut haben!
Händlereinlass ab 10.00 Uhr ,Verkauf ab 13.00 Uhr
Bezahlte Plätze müssen bis 12.00Uhr belegt sein.
Ab 12.00Uhr Weitervermietung ohne Kostenerstattung!
Jeder Aussteller verpflichtet sich, seinen Standplatz sauber und ohne Müll zu verlassen.
Der Veranstalter ist nur Ausrichter der Börse und nicht verantwortlich für Schäden der
Anbieter!
Mit der Unterschrift wird die Börsenordnung anerkannt!
Datum:
Unterschrift:
Veranstalter: R. Straub Tel: 0175-6859736 Fax: 02841-1733871
e-mail [email protected]
Konto: Sparkasse am Niederrhein Blz. 354 500 00
Konto-Nr. 1420267088
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