Kanton St.Gallen Gesundheitsdepartement Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Veterinärdienst Merkblatt für den Transport von Schweinen zur Schlachtung aus gesperrten Betrieb wegen PRRS-Verdacht Am 30. November 2012 wurde der Ausbruch von PRRS in der Schweiz bestätigt, betroffen ist hauptsächlich die Ostschweiz. Bislang ist in drei Betrieben die Seuche aufgetreten und 23 weitere stehen unter dringendem Ansteckungsverdacht wegen dem Einsatz importierten Samens. Zudem haben rund 50 Kontaktbetriebe während der fraglichen Zeit Tiere aus verseuchten oder verdächtigen Betrieben erhalten. Alle diese Betriebe stehen unter einer einfachen Sperre ersten Grades, was bedeutet, dass Schweine nur direkt zur Schlachtung abtransportiert werden dürfen. Dieses Merkblatt dient der Information aller Beteiligten beim Transport von seuchenverdächtigen Schweinen zur Schlachtung. Zur Information soll dieses Merkblatt dem roten Begleitdokument beigelegt werden. Für den Transport von Schweinen aus gesperrten Betrieben müssen folgende Punkte beachtet werden (Gesetzliche Grundlage: Tierseuchenverordnung Art. 69 al. 4): Gesperrter Betrieb - - Der Tierhalter meldet sich vor dem geplanten Transport beim Veterinärdienst des Standortkantons und fordert ein Begleitdokument bei seuchenpolizeilichen Massnahmen (rot) an. Dieses Begleitdokument muss wird von einem amtlichen Tierarzt unterschreiben werden und wird dem Betrieb zugestellt. Der Vermarkter oder der Betrieb selbst informiert die Fleischkontrolle des Schlachthofs über die voraussichtliche Ankunft der Tiere. Transporteur - - - Die Tiere werden erst nach Prüfung der Vollständigkeit des roten Begleitdokuments bei seuchenpolizeilichen Massnahmen auf einen Transporter aufgeladen. Gemischte Transporte mit Schweinen aus Betrieben, welche keinen seuchenpolizeilichen Massnahmen unterworfen sind, sind nur möglich, sofern die nicht gesperrten Betriebe zuerst angefahren werden. Nach Anfahrt eines gesperrten Betriebs müssen die Schweine direkt und ohne Halt zum Schlachthof transportiert werden (keine Sammeltransporte aus verschiedenen gesperrten Betrieben). Nach dem Abladen im Schlachthof ist eine gründliche Reinigung und Desinfektion des Fahrzeugs durchzuführen. Danach kann das Fahrzeug wieder für andere Transporte verwendet werden. Schlachthof - Die Fleischkontrolle wird durch den Vermarkter oder durch den Betrieb selbst vorab über die Ankunft von Schweinen aus gesperrten Betrieben informiert. Tiere aus gesperrten Betrieben sollten nach Möglichkeit am Ende der Schlachtkette geschlachtet werden. Für die Fleischkontrolle und Verwendung des Fleisches der geschlachteten Schweine bestehen keine besonderen Einschränkungen.