Handbuch QM . Diakoniewerk Stargard GmbH Töpferstraße 13 17235 Neustrelitz. III.13.4 Konzept Betriebsarzt Konzept für die betriebsärztliche Betreuung in der Diakonie Stargard Stand 08. Juni 2011 Freigabe Datum 10.10.2011 Unterschrift GF Bearbeitung von: Version Seite Herr Collatz 2 1 von 10 Handbuch QM . Diakoniewerk Stargard GmbH Töpferstraße 13 17235 Neustrelitz. III.13.4 Konzept Betriebsarzt Gliederung 0. Einführung ins Thema 1. Gesetzliche Grundlagen und Regelungen 2. Aufgaben des Trägers 3. Umfang der arbeitsmedizinischen Betreuung 3.1 Grundsatz 3.2 Einstellungsuntersuchung 3.3 Zeitfolge der betriebsärztlichen Untersuchungen 4. Berufsgruppen für die betriebsärztliche Untersuchung 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 4.5. Mitarbeitende in den pflegerischen und betreuenden Berufen Mitarbeitende in den Kindertageseinrichtungen Mitarbeitende in den Küchen und Hauswirtschaften Mitarbeitende in der Haustechnik Mitarbeitende in der Verwaltung, Begegnungs- und Beratungsstellen sowie im Mehrgenerationshaus 4.6. Mitarbeitenden in der Suchtkrankenhilfe 5. Umgang mit schwangeren Mitarbeiterinnen 6. Besondere Vorschriften für Mitarbeitende, die ihre Teilnahme an der betriebsärztlichen Untersuchung ablehnen 7. Leistungen und Untersuchungen, die nicht vom Träger finanziert werden 8. Vertragsgestaltung 9. Zuständigkeiten, Controlling, Umsetzung und Dokumentation 10. Anlagen/Quellenangaben Freigabe Datum 10.10.2011 Unterschrift GF Bearbeitung von: Version Seite Herr Collatz 2 2 von 10 . Handbuch QM Diakoniewerk Stargard GmbH Töpferstraße 13 17235 Neustrelitz. III.13.4 Konzept Betriebsarzt 0. Einführung in das Thema Bereits seit 1998 werden alle Mitarbeitenden der Diakoniewerk Stargard gGmbH und der Diakonie Service Gesellschaft mbH (DSG) arbeitsmedizinisch durch den Betriebsärztlichen Dienst der Diakonie Klinikum Dietrich Bonhoeffer GmbH betreut und beraten. Fragen der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit sowie zum Anforderungsprofil an betriebsärztliche Leistungen aus den geltenden gesetzlichen Regelungen führten zu einer Überprüfung des bestehenden Vertrages. Die Leistungserbringung wird von den Mitarbeitenden und den Verantwortlichen innerhalb der Diakonie Stargard positiv beurteilt. Die Überprüfung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ergab, dass die vereinbarten Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den betriebsärztlichen Leistungen stehen. Deshalb sollen die erforderlichen arbeitsmedizinischen Leistungen weiter durch den bisherigen Vertragspartner, die Diakonie Klinikum Dietrich Bonhoeffer GmbH, Neubrandenburg, und deren Betriebsärztin erbracht werden. Das folgende Konzept stellt den Rahmen für die zukünftige Gestaltung der arbeitsmedizinischen Betreuung der Mitarbeitenden des Diakoniewerkes und der DSG dar. 1. Gesetzliche Grundlagen Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über die Bestellung von Betriebsärzten und Sicherheitsingenieuren und deren Regelbetreuung in den Betrieben sind die Verordnungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Hinzu kommen weitere begleitende Gesetzestexte wie z.B. die Biostoffverordnung, das Infektionsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz und das Jugendschutzgesetz. Die grundlegende Vorgabe für den Dienstgeber ist in § 5 der ArbMedVV geregelt. Dort heißt es: „§ 5 Angebotsuntersuchungen: (1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsuntersuchungen anzubieten. Angebotsuntersuchungen müssen als Erstuntersuchung, anschließend als Nachuntersuchungen in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung, die Untersuchungen weiter regelmäßig anzubieten. (2) Erhält der Arbeitgeber Kenntnis von einer Erkrankung, die im ursächlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit des oder der Beschäftigten stehen kann, so hat er ihm oder ihr unverzüglich eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung anzubieten. Dies gilt auch für Beschäftigte mit vergleichbaren Tätigkeiten, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie ebenfalls gefährdet sein können.“ 2. Aufgaben des Trägers Der Dienstgeber ist für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Mitarbeitenden verantwortlich. Er bestellt zum Umsetzen der gesetzlichen Bestimmungen Arbeitsschutzfachkräfte (Betriebsarzt; Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit), um die vorhandene Mitarbeiterschaft und deren Arbeitsplätze auf das Gesundheits- und Gefahrenpotenzial hin zu überprüfen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Freigabe Datum 10.10.2011 Unterschrift GF Bearbeitung von: Version Seite Herr Collatz 2 3 von 10 Handbuch QM . Diakoniewerk Stargard GmbH Töpferstraße 13 17235 Neustrelitz. III.13.4 Konzept Betriebsarzt Der Dienstgeber veranlasst in seinen Betriebsstätten Gefährdungsermittlungen, deren Dokumentation und eine Notfallmaßnahmen. die Durchführung geeignete Planung von von 3. Umfang der arbeitsmedizinischen Betreung 3.1 Grundsatz Mitarbeitende haben Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge. Der Arbeitgeber hat seinen MA zu ermöglichen, dass sie sich regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen lassen, wenn wegen der ausgeübten Tätigkeit mit einer Gesundheitsgefährdung zu rechnen ist. Es besteht aber kein Recht des Beschäftigten auf Vorsorgeuntersuchungen, wenn eine tätigkeitsbedingte Gesundheitsgefährdung entfällt. Die Verpflichtung zu speziellen, arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach Gefahrstoffverordnung und Biostoffverordnung wird dadurch nicht berührt. 3.2 Einstellungsuntersuchung Alle neu einzustellenden Mitarbeitenden sind verpflichtet, an einer arbeitsmedizinischen Untersuchung (Einstellungsuntersuchung) teilzunehmen. Die arbeitsmedizinische Untersuchung vor Einstellung im Betrieb dient einerseits der Feststellung der Eignung eines Bewerbers für einen vorgesehenen Arbeitsplatz und der Prüfung, ob die Belastungen am zukünftigen Arbeitsplatz eine besondere gesundheitliche Gefährdung für den Bewerber darstellen, andererseits soll auch das Risiko des Bewerbers für den Dienstgeber abgeschätzt werden. Ergebnisse aus den Einstellungsuntersuchungen werden gegenüber dem Dienstgeber unter Einhaltung des Datenschutzes dokumentiert. Dazu dient das Formular zur Feststellung der Eignung (III.13.4-1 Formular Auftrag Betriebsarzt für den EL). Für jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren sowie Praktikanten, Umschüler, Aushilfen mit einer Beschäftigungsdauer bis zu sechs Monaten findet diese Regelung keine Anwendung. 3.3 Zeitfolge der betriebsärztlichen Untersuchung Für die zeitliche Reihenfolge der Untersuchungen gilt gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und des Arbeitssicherheitsgesetzes folgender Rhythmus: Erstuntersuchung vor Aufnahme einer jeglichen beruflichen Tätigkeit erste Nachuntersuchung 12 Monate nach Tätigkeitsbeginn, zweite Nachuntersuchung 36 Monate nach Tätigkeitsbeginn. Die Betriebsärztin kann im Einzelfall eine andere zeitliche Reihenfolge für die Nachuntersuchungen festlegen. 4. Berufsgruppen für die betriebsärztlichen Untersuchungen Bei der Ermittlung des betriebsärztlichen Betreuungsumfanges werden die Mitarbeitenden in der Diakoniewerk Stargard gGmbH und der DSG unterschiedlichen Berufsgruppen zugeordnet: Mitarbeitende in den pflegerischen und betreuenden Berufen Mitarbeitende in den Kindertagesstätten Mitarbeitende in den Küchen und den Hauswirtschaften Mitarbeitende in der Haustechnik Freigabe Datum 10.10.2011 Unterschrift GF Bearbeitung von: Version Seite Herr Collatz 2 4 von 10 Handbuch QM . Diakoniewerk Stargard GmbH Töpferstraße 13 17235 Neustrelitz. III.13.4 Konzept Betriebsarzt Mitarbeitende in der Verwaltung, Begegnungs- und Beratungsstellen sowie im Mehrgenerationenhaus Mitarbeitende in der Suchtkrankenhilfe Freigabe Datum 10.10.2011 Unterschrift GF Bearbeitung von: Version Seite Herr Collatz 2 5 von 10 . Handbuch QM Diakoniewerk Stargard GmbH Töpferstraße 13 17235 Neustrelitz. III.13.4 Konzept Betriebsarzt Das Untersuchungsprofil der betriebsärztlichen Betreuung richtet sich nach der Zuordnung zu einer Berufsgruppe gemäß der folgenden Übersicht: 4.1 Mitarbeitende in den pflegerischen und betreuenden Berufen Erstuntersuchung Ganzkörperstatus Einmalige HIV Testung Hepatitis (A und B) Titerbestimmung, Immunisierung Thorax Röntgenaufnahme Beurteilung des Hautbildes Beratung und Erörterung des Risikoprofils Dokumentation Nachuntersuchungen 4.2 Mitarbeitende in den Kindertagesstätten Erstuntersuchung Ganzkörperstatus Hepatitis (A und B) Immunisierung Beratung und Erörterung des Risikoprofils Dokumentation Nachuntersuchungen 4.3 Mitarbeitende in den Küchen und den Hauswirtschaften Erstuntersuchung Ganzkörperstatus Hepatitis A Immunisierung Beurteilung des Hautbildes Beratung und Erörterung des Risikoprofils Dokumentation Nachuntersuchungen 4.4 Mitarbeitende in der Haustechnik Erstuntersuchung Ganzkörperstatus Hepatitis (A und B) Immunisierung Beratung und Erörterung des Risikoprofils Dokumentation Nachuntersuchungen 4.5 Mitarbeitende in der Verwaltung, Begegnungs- und Beratungsstellen sowie im im Mehrgenerationenhaus Erstuntersuchungen Erörterung des Risikoprofils Dokumentation Nachuntersuchungen 4.6 Mitarbeitende in der Suchtkrankenhilfe Erstuntersuchung Ganzkörperstatus Hepatitis (A und B) Immunisierung HIV-Testung bei Übergriffen, Gewalt und Verletzungen Beratung und Erörterung des Risikoprofils Dokumentation Nachuntersuchungen Freigabe Datum 10.10.2011 Unterschrift GF Bearbeitung von: Version Seite Herr Collatz 2 6 von 10 Handbuch QM . Diakoniewerk Stargard GmbH Töpferstraße 13 17235 Neustrelitz. III.13.4 Konzept Betriebsarzt 5. Umgang mit schwangeren Mitarbeiterinnen Für schwangere Mitarbeiterinnen im Diakonie Werk Stargard gelten u.a. folgende, besondere Vorschriften: Meldung der Schwangerschaft aus der Betriebstätte an die Betriebsärztin (dazu kann die Kopie des ausgefüllten Formulares III.13.3-1 Formular Meldung Schwangerschaft an LAGuS M-V verwendet werden); Beratungsgespräch der Betriebsärztin und der betreffenden Mitarbeiterin, Rücksprache der Betriebsärztin mit der zuständigen Einrichtungsleitung, Festlegung der notwendigen Maßnahmen auf dem Formular des Landesamtes für Gesundheit und Soziales und der Versand an die zuständige Institution (III.13.3-1 Formular Meldung Schwangerschaft an LAGuS M-V), Das Meldeformular ist Bestandteil der Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung. 6. Besondere Vorschriften für Mitarbeitende, die ihre Teilnahme an den betriebsärztlichen Untersuchungen ablehnen Eine Einstellung von Mitarbeitenden, die zur Teilnahme an der betriebsärztlichen Erstuntersuchung nicht bereit sind, ist nicht möglich (III.13.4-2 Formular Ablehnung betriebsärztliche Untersuchung). Sind Mitarbeitende nicht bereit, trotz Angebot des Dienstgebers an vorgesehenen Folgeuntersuchungen teilzunehmen, so muss die Entscheidung der Mitarbeitenden jeweils schriftlich dokumentiert werden (III.13.4-2 Formular Ablehnung betriebsärztliche Untersuchung). 7. Leistungen und Untersuchungen, die nicht vom Träger finanziert werden Die nachfolgenden Leistungen sind nicht Bestandteil der vom Dienstgeber zu finanzierenden Leistungen der betriebsärztlichen Versorgung. Hierbei handelt es sich unter anderem um alle Untersuchungen und Behandlungsprofile im Zusammenhang mit: Erkältungserkrankungen Krebsvorsorge Beratungsgespräche für Kuranträge Auffrischungsimpfungen (z. B. Tetanus) HIV Nachfolgeuntersuchung Werden dennoch solche Leistungen von Mitarbeitenden in Anspruch genommen, so werden diese Kosten nicht vom Dienstgeber erstattet, sondern müssen vom jeweiligen Mitarbeitenden selbst getragen werden. Impfungen wie Tetanus, Polio, Pertussis, Grippe sind ebenso kostenfrei wie die Beratungen der Mitarbeitenden in persönlichen und betrieblichen Angelegenheiten. Die Kosten für diese Leistungen sind mit dem Grundentgelt abgegolten. 8. Vertragsgestaltung Zwischen der Diakonie Stargard und der Diakonie Klinikum Dietrich Bonhoeffer GmbH Neubrandenburg wurde am 01.01.1998 ein Vertrag über betriebsärztliche Leistungen Freigabe Datum 10.10.2011 Unterschrift GF Bearbeitung von: Version Seite Herr Collatz 2 7 von 10 . Handbuch QM Diakoniewerk Stargard GmbH Töpferstraße 13 17235 Neustrelitz. III.13.4 Konzept Betriebsarzt abgeschlossen, in ihm werden gegenseitig die Aufgaben der Auftragsnehmerin und des Auftragsgebers benannt. Freigabe Datum 10.10.2011 Unterschrift GF Bearbeitung von: Version Seite Herr Collatz 2 8 von 10 . Handbuch QM Diakoniewerk Stargard GmbH Töpferstraße 13 17235 Neustrelitz. III.13.4 Konzept Betriebsarzt Die Abrechnung (Liquidation) der erbrachten Leistungen erfolgt auf der Basis der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ). Die vereinbarten Entgelte wurden seit Vertragsbeginn 1998 nicht verändert. Werden nicht vereinbarte Leistungen in Rechnung gestellt, so besteht keine Verpflichtung zur Vergütung. 9. Zuständigkeiten, Controlling, Umsetzung und Dokumentation Die zuständigen EL empfehlen und ermöglichen ihren Mitarbeitenden eine Teilnahme an den betriebsärztlichen Untersuchungen. Die EL sind für die Terminabsprachen zur betriebsärztlichen Konsultation verantwortlich und dokumentieren die tatsächliche Teilnahme der MA aus ihrem Verantwortungsbereich. Die EL dokumentieren die Entscheidungen von Mitarbeitenden, an den vorgesehenen betriebsärztlichen Untersuchungen nicht teilzunehmen. Das entsprechende Formular (siehe Anlage) wird in der Einrichtung ausgefertigt und in der Personalverwaltung in der Personalakte auf Dauer abgelegt. Die Rechnungslegung für die geleistete betriebsärztliche Versorgung erfolgt gegenüber den Einrichtungen. Die Rechnungen werden durch die EL zeitnah zur Zahlung angewiesen und an die Geschäftsstelle zur Zahlung weitergeleitet. Anschließend werden die Rechnungen von der Geschäftsstelle an den Beauftragten für die Betriebsärztliche Versorgung, Herrn Collatz, weitergeleitet und von ihm auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Eventuelle Abrechnungsfehler werden durch Herrn Collatz im direkten Kontakt mit der Diakonie Klinikum Dietrich Bonhoeffer GmbH geklärt. 10. Anlagen Abkürzungen / Quellen Die Anlagen III.13.4-1 Formular Auftrag Betriebsarzt für den EL III.13.4-2 Formular Ablehnung betriebsärztliche Untersuchung III.13.3-1 Formular Meldung Schwangerschaft an LAGuS M-V sind als Datei beigefügt bzw. im QM-Handbuch hinterlegt. Das vorliegende Konzept wurde durch den Beauftragten für die Betriebsärztliche Versorgung, Gottfried Collatz, Einrichtungsleiter im Altenhilfezentrum Neustrelitz, erarbeitet. Bestätigt durch die ABL am 8. Juni 2011, geändert (Seite 5 MA Kita). Neustrelitz, am 10. Oktober 2011 Christoph de Boor Freigabe Datum 10.10.2011 Unterschrift GF Bearbeitung von: Version Seite Herr Collatz 2 9 von 10 Handbuch QM . Diakoniewerk Stargard GmbH Töpferstraße 13 17235 Neustrelitz. III.13.4 Konzept Betriebsarzt Abkürzungen und Erläuterungen GOT Enzym in der Leber, Muskulatur des menschl. Sklet ASA, AST ,GPT, ALAT, ALT Darstellung der Leber- und Gallenwerte BSG Blutsenkungsgerinnungswert HBs – AG Antigen Hepatits HIV Humanes – Immundefizienz – Virus AK Antikörper Igb Immunglobulin Hepatitis Leberentzündung Cytomegalin Viruserkrankung ArbMedVV Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 12.2008 ArbSchG Arbeitsschutzgesetz 21.08.1996 BGV A4 Durchführungsbestimmungen betriebsärztlicher Leistungen 04.1993 Tetanus Wundstarrkrampf Polio Kinderlähmung Pertussis Keuchhusten Hepatitis A Die Hepatitis A ist eine durch das Hepatitis Virus verursachte Infektionskrankheit. Hauptsymptom ist eine akute Leberentzündung. Die Übertragung des Virus erfolgt fäkal –oral, Kot/Urin, Hand zu Gesicht und Mund auch Kontaktinfektion genannt. Übertragung auch auf sexuellem Wege nachweisbar. Auch Länder mit hohem Hygienestandard erfolgt eine Übertragung vor allem durch Kleinkinder. Das bedeutet, dass sowohl durch engen Personalkontakt, als auch durch verunreinigtes Trinkwasser, Säfte oder ungenügend gegarte Nahrungsmittel die Viren übertragen werden. Ein erhöhtes Risiko stellt fäkaliengedüngtes Gemüse, wie z. B. Salate dar. Eine Impfung ist derzeit der beste Schutz gegen eine Hepatitis A Infektion. Hepatitis B Die Hepatitis B ist eine Infektionserkrankung der Leber mit dem entsprechenden B – Virus. Ihre Therapie ist sehr schwierig, daher ist die vorbeugende Impfung, die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung der Infektion und Verminderung der Virusträgerzahl. Die Infektion mit diesem Virus, erfolgt parenteral und sexuell, d.h. durch Blut oder andere Körperflüssigkeiten (Urin, Kot, Speichel, Samenflüssigkeit, Gallenflüssigkeit und Muttermilch) eines infizierten Menschen. Die Eintrittspforten sind meist kleinste Verletzungen der Haut, oder der Schleimhaut. Daher gilt auch als Risikofaktor der ungeschützte Geschlechtsverkehr. Unter Kindern kann die Infektion auch durch Kratzen und Beißen weitergegeben werden. Auch Gegenstände des täglichen Bedarfes wie z.B. Rasierapparate oder Nagelscheren können diese so gefährlichen Verletzungen verursachen. Übertragungsmöglichkeiten sind auch bei Drogenkonsum, Tätowierungen und auch Piercing gegeben. Freigabe Datum 10.10.2011 Unterschrift GF Bearbeitung von: Version Seite Herr Collatz 2 10 von 10