Zürich, den - BirdLife Schweiz

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Medienmitteilung Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz
vom Dienstag, 9. Dezember 2008
Revision der Jagdverordnung: Für den Schutz der Wildtiere nutzen
SVS gegen vermehrte Verfolgung von wildlebenden Tieren
Der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz begrüsst die Absicht des UVEK
bei der Revision der Jagdverordnung wildlebende Tiere besser vor Störungen zu
schützen. Dies besonders, weil die Freizeitaktivitäten der Menschen immer mehr
Naturflächen betreffen. Kritisch sieht der SVS hingegen die Absicht des Bundes,
den Begriff „Wildschaden“ auszuweiten. Konflikte zwischen jenen Naturnutzern,
die extreme Forderungen stellen, und Wildtieren dürfen nach Ansicht des SVS
nicht noch einseitiger zulasten der Wildtiere geregelt werden.
Der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz begrüsst die Absicht des
Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
(UVEK), den Schutz der wildlebenden Tiere vor Störungen zu verbessern. Dies ist
dringend nötig, weil der Mensch die übrig gebliebenen Naturgebiete immer
flächendeckender für seine Freizeitaktivitäten nutzt. Empfindliche Vogelarten wie das
Auerhuhn, der Flussuferläufer und Kiebitz sind davon besonders betroffen. Es gilt
deshalb, die bestehende Pflicht der Kantone zum Schutz der Wildtiere vor Störungen zu
konkretisieren und die nötigen Ruhezonen festzulegen und zu schützen.
Besorgt ist der SVS über die Absicht des Bundes, den Wildschadenbegriff auszuweiten.
Obwohl der Mensch die Landschaft zu fast hundert Prozent seiner Nutzung unterworfen
hat und die Natur sich nur noch auf minimalen Flächen ungestört entwickeln kann,
fordern fundamentalistische Teile der Nutzergruppen immer vehementer Eingriffe
gegen Tiere, die mit ihren Eigeninteressen in Konflikt kommen. Es kann nicht darum
gehen, diese Konflikte einseitig zu Lasten der Wildtiere zu regeln. Die Nutzergruppen
können nicht dauernd ihre Toleranz gegenüber der Natur vermindern und dann immer
noch mehr Eingriffe fordern. Natürliche Abläufe wie das „Fressen und gefressen
werden“, auf dem die Kreisläufe der Natur basieren, dürfen nicht generell zum
gesetzlichen „Wildschaden“ deklassiert werden.
Schutz der bedrohten Natur steht im Vordergrund
Die heutige Jagdverordnung regelt das Gleichgewicht zwischen Schutz und Nutzung
seit 20 Jahren erfolgreich. Sie heisst denn auch „Verordnung über die Jagd und den
Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel“. Der Schweizer Vogelschutz SVS fordert,
dass der Schutz der Natur, die noch nie so bedroht war wie heute, bei der Revision im
Vordergrund steht. Diese Forderung wurde erst Ende Oktober durch 26'523 Personen
unterstützt, welche die SVS-Petition „Für Naturschutz – gegen Eigennutz“
unterschrieben hatten.
Weitere Auskünfte: Werner Müller, Geschäftsführer Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz,
Tel 079 448 80 36
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