Medienmitteilung Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz vom Dienstag, 9. Dezember 2008 Revision der Jagdverordnung: Für den Schutz der Wildtiere nutzen SVS gegen vermehrte Verfolgung von wildlebenden Tieren Der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz begrüsst die Absicht des UVEK bei der Revision der Jagdverordnung wildlebende Tiere besser vor Störungen zu schützen. Dies besonders, weil die Freizeitaktivitäten der Menschen immer mehr Naturflächen betreffen. Kritisch sieht der SVS hingegen die Absicht des Bundes, den Begriff „Wildschaden“ auszuweiten. Konflikte zwischen jenen Naturnutzern, die extreme Forderungen stellen, und Wildtieren dürfen nach Ansicht des SVS nicht noch einseitiger zulasten der Wildtiere geregelt werden. Der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz begrüsst die Absicht des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), den Schutz der wildlebenden Tiere vor Störungen zu verbessern. Dies ist dringend nötig, weil der Mensch die übrig gebliebenen Naturgebiete immer flächendeckender für seine Freizeitaktivitäten nutzt. Empfindliche Vogelarten wie das Auerhuhn, der Flussuferläufer und Kiebitz sind davon besonders betroffen. Es gilt deshalb, die bestehende Pflicht der Kantone zum Schutz der Wildtiere vor Störungen zu konkretisieren und die nötigen Ruhezonen festzulegen und zu schützen. Besorgt ist der SVS über die Absicht des Bundes, den Wildschadenbegriff auszuweiten. Obwohl der Mensch die Landschaft zu fast hundert Prozent seiner Nutzung unterworfen hat und die Natur sich nur noch auf minimalen Flächen ungestört entwickeln kann, fordern fundamentalistische Teile der Nutzergruppen immer vehementer Eingriffe gegen Tiere, die mit ihren Eigeninteressen in Konflikt kommen. Es kann nicht darum gehen, diese Konflikte einseitig zu Lasten der Wildtiere zu regeln. Die Nutzergruppen können nicht dauernd ihre Toleranz gegenüber der Natur vermindern und dann immer noch mehr Eingriffe fordern. Natürliche Abläufe wie das „Fressen und gefressen werden“, auf dem die Kreisläufe der Natur basieren, dürfen nicht generell zum gesetzlichen „Wildschaden“ deklassiert werden. Schutz der bedrohten Natur steht im Vordergrund Die heutige Jagdverordnung regelt das Gleichgewicht zwischen Schutz und Nutzung seit 20 Jahren erfolgreich. Sie heisst denn auch „Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel“. Der Schweizer Vogelschutz SVS fordert, dass der Schutz der Natur, die noch nie so bedroht war wie heute, bei der Revision im Vordergrund steht. Diese Forderung wurde erst Ende Oktober durch 26'523 Personen unterstützt, welche die SVS-Petition „Für Naturschutz – gegen Eigennutz“ unterschrieben hatten. Weitere Auskünfte: Werner Müller, Geschäftsführer Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz, Tel 079 448 80 36