SVS/BirdLife Schweiz 1 Zürich, 14.01.2015 Vernehmlassung

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Zürich, 14.01.2015
Vernehmlassung direkter Gegenentwurf des Bundesrates zur SBV-Initiative
Unnötiger Gegenentwurf zu einer unnötigen Initiative
Der SVS/BirdLife Schweiz lehnt den Gegenentwurf des Bundesrates sowie die
Ernährungssicherheitsinitiative des Schweizerischen Bauernverbandes ab.
Mit dem Gegenentwurf zur Ernährungssicherheits-Initiative des Schweizerischen
Bauernverbandes SBV (Details siehe Tabelle) eröffnet der Bundesrat erneut eine Debatte um die
Ausrichtung der Agrarpolitik, obwohl die neue Agrarpolitik 2014-2017 erst vor einem Jahr
eingeführt wurde. Die AP 14-17 ist das Resultat eines langen Prozesses und braucht nun vor
allem eines: die Umsetzung in der Praxis und anschliessend eine saubere Evaluation.
Der bestehende Artikel 104 in der Bundesverfassung zur Landwirtschaft ist eine breit akzeptierte
solide Grundlage für eine Agrarpolitik zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit und der
multifunktionellen Leistungen der Landwirtschaft. Eine Anpassung der Verfassung und der erst
kürzlich in grösserem Umfang weiterentwickelten Gesetzgebung bringt nur einen unnötigen
Aktivismus. Eine erneute riesige Debatte, bevor die Resultate der Agrarpolitik 2014-2017
umfassend und transparent ausgewertet sind, kommt viel zu früh.
Der SVS/BirdLife Schweiz lehnt die SBV-Initiative zur Ernährungssicherheit und den
Gegenentwurf des Bundesrates ab – unabhängig davon, wie dessen Text schlussendlich
aussehen wird. Der bestehende landwirtschaftliche Verfassungsartikel 104 gibt der Agrarpolitik
des Bundes einen von der Bevölkerung breit mitgetragenen Auftrag. Noch immer bestehen in der
Umsetzung des Auftrages vor allem bezüglich der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen,
insbesondere der Biodiversität, grosse Ziellücken. Das hat der Bundesrat in der Botschaft zur
Agrarpolitik 2014-2017 selbst eingeräumt. Statt einer Anpassung des Verfassungstextes ist eine
zielgerichtete Umsetzung des beim Volk breit abgestützten bestehenden Artikels mit seiner
multifunktionellen Landwirtschaft zu garantieren.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne:
Pascal König, Projektleiter Landwirtschaft SVS/BirdLife Schweiz, Tel. 044 457 70 26,
[email protected]
Wissenswertes: Produktion auf Rekordniveau
Der bestehende landwirtschaftliche Verfassungsartikel 104 gibt der Agrarpolitik des Bundes einen von der
Bevölkerung breit mitgetragenen Auftrag. Die AP 14-17 ist ein Zwischenschritt zur Schliessung der
Ziellücken, vor allem beim Erhalt der natürlichen Ressourcen. Gleichzeitig produziert die Landwirtschaft
trotz schwindendem Kulturland so viel wie nie zuvor. Auch mit der Agrarpolitik 2014-17 sind rund 80% der
Direktzahlungen direkt an die Produktion von Lebensmitteln gekoppelt. Trotz Rekordproduktion geben die
Direktzahlungen der Versorgungssicherheit mit jährlich 1.1 Milliarden Franken die höchste Priorität. Eine
Extensivierung der Schweizer Lebensmittelproduktion ist nicht durch Zahlen zu belegen.
SVS/BirdLife Schweiz
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Übersicht über die Verfassungstexte (bestehend und vorgeschlagen)
Bestehende Bundesverfassung
Bundesverfassung
Vorgeschlagene Zusätze zur bestehenden Bundesverfassung
Initiative Ernährungssicherheit des SBV
Gegenentwurf Bundesrat
Art. 104 Landwirtschaft
Art. 104a Ernährungssicherheit
Art. 102a Ernährungssicherheit
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Zur Sicherstellung der Versorgung der
Bevölkerung mit Lebensmitteln schafft der Bund
Rahmenbedingungen, welche die
Nachhaltigkeit unterstützen und günstig sind für:
Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch
eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete
Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:
a. sicheren Versorgung der Bevölkerung;
b. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur
Pflege der Kulturlandschaft;
c. dezentralen Besiedlung des Landes.
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Er richtet die Massnahmen so aus, dass die
Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben erfüllt. Er
hat insbesondere folgende Befugnisse und Aufgaben:
a. Er ergänzt das bäuerliche Einkommen durch
Direktzahlungen zur Erzielung eines angemessenen
Entgelts für die erbrachten Leistungen, unter der
Voraussetzung eines ökologischen
Leistungsnachweises.
b. Er fördert mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen
Produktionsformen, die besonders naturnah, umweltund tierfreundlich sind.
c. Er erlässt Vorschriften zur Deklaration von Herkunft,
Qualität, Produktionsmethode und
Verarbeitungsverfahren für Lebensmittel.
d. Er schützt die Umwelt vor Beeinträchtigungen durch
überhöhten Einsatz von Düngstoffen, Chemikalien
und anderen Hilfsstoffen.
e. Er kann die landwirtschaftliche Forschung, Beratung
und Ausbildung fördern sowie Investitionshilfen
leisten.
f. Er kann Vorschriften zur Festigung des bäuerlichen
Grundbesitzes erlassen.
Der Bund stärkt die Versorgung der
Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger
und nachhaltiger einheimischer Produktion;
dazu trifft er wirksame Massnahmen
insbesondere gegen den Verlust von Kulturland
einschliesslich der Sömmerungsfläche und zur
Umsetzung einer Qualitätsstrategie.
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Er sorgt dafür, dass der administrative
Aufwand in der Landwirtschaft gering ist und die
Rechtssicherheit und eine angemessene
Investitionssicherheit gewährleistet sind.
a. die Sicherung der Grundlagen für die
landwirtschaftliche Produktion, insbesondere
des Kulturlandes;
b. eine standortangepasste und
ressourceneffiziente Produktion von
Lebensmitteln;
c. eine wettbewerbsfähige Land- und
Ernährungswirtschaft;
d. den Zugang zu den internationalen
Agrarmärkten;
e. einen ressourcenschonenden Konsum von
Lebensmitteln.
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