Grundgebuehr_Landwirtschaft_Erhebungsformular [DOC

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Einwohnergemeinde
Wimmis
Erhebungsformular der auswärtig gehaltene Grossvieheinheiten
Für die Abfallgrundgebühr ist bei Landwirtschaftsbetrieben die Anzahl Grossvieheinheiten
massgebend. Die Meldung der Basisdaten aus der Frühjahrserhebung erfolgt jährlich durch den
Erhebungsstellenleiter direkt an die Gemeindeverwaltung. Da die Basisdaten auch Tiere enthalten,
welche nicht in der Gemeinde Wimmis gehalten werden, ist für diese eine Korrektur nötig.
In Zusammenarbeit mit der Fleckviehzucht- und Milchgesellschaft Wimmis wurde dazu ein
Erhebungsformular erstellt. Damit können Tiere deklariert werden, welche auf dem eigenen Betrieb
- aber nicht in der Gemeinde Wimmis - gehalten werden. Tiere welche auf fremden Betrieben
sömmern oder wintern dürfen nicht in Abzug gebracht werden, da diese GVE nicht in der eigenen
Abrechnung erscheinen.
Betrieb / Tierhalter:
Jahr:
Der ob genannte Betrieb/Tierhalter hält alle Tiere ausschliesslich in der Gemeinde Wimmis
und verzichtet bis auf Widerruf auf das Ausfüllen des Erhebungsformulars.
Der ob genannte Betrieb/Tierhalter hält folgende Tiere auf dem eigenen Betrieb auswärts und
beantragt, diese von der Abfallgrundgebühr auszunehmen:
Tierart
Anzahl Tiere
Tage pro Jahr
auswärts
Ansatz
aus Tabelle *
Total GVE
(von Gemeinde
berechnet)
Total Abzug
*
Die Werte entsprechen Anhang 1 zur Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe gemäss Rückseite bzw. folgendem
Link:
http://www.admin.ch/ch/d//sr/910_91/app1.html.
Über
nicht
aufgeführte
GVE-Ansätze
gibt
der
Erhebungsstellenleiter gerne Auskunft.
Das Formular ist bis Ende August des Jahres, in welchem der Abzug gelten soll, bei der
Gemeindeverwaltung einzureichen. Bei Schwierigkeiten und Fragen zum Formular kann man sich
an den Erhebungsstellenleiter wenden.
Ort + Datum:
Unterschrift:
Anhang 1 zu Artikel 27 Verordnung über Landwirtschaftliche Begriffe (SR 910.91)
Faktoren für die Umrechnung des Tierbestandes in Grossvieheinheiten
Tiere der Rindergattung (Gattungbos) und
Andere Raufutter verzehrende Nutztiere
Wasserbüffel (bubalus bubalis)
Bisons über 3-jährig (erwachsene Zuchttiere)
0,80
Kühe
Bisons unter 3-jährig (Aufzucht und Mast)
0,40
Milchkühe
1,00
Damhirsche jeden Alters
0,10
andere Kühe
0,80
Rothirsche jeden Alters
0,20
Lamas über 2-jährig
0,17
andere Tiere der Rindergattung
über 730 Tage alt
0,60
Lamas unter 2-jährig
0,11
über 365730 Tage alt
0,40
Alpakas über 2-jährig
0,11
über 120365 Tage alt
0,30
Alpakas unter 2-jährig
0,07
bis 120 Tage alt
0,10
Kaninchen
Tiere der Pferdegattung
Produzierende Zibben (= Zibben mit mind. 4 Würfen pro
Säugende und trächtige Stuten
1,00
Jahr) ab 1. Wurf, inkl. Jungtiere bis zum Beginn der Mast
Fohlen bei Fuss (im Faktor der Mutter
0,00
bzw. Aufzucht (Alter: ca. 35 Tage)
eingerechnet)
Jungtiere (Mast bzw. Aufzucht), Alter: ca. 35 bis 100
Andere Pferde über 30 Monate alt
0,70
Andere Fohlen bis 30 Monate alt
0,50
Maultiere und Maulesel jeden Alters
0,40
Schweine
Ponys, Kleinpferde und Esel jeden Alters
0,25
Säugende Zuchtsauen (4 bis 8 Wochen Säugedauer;
0,034
0,011
Tage (5 Umtriebe pro Platz und Jahr)
0,55
5,7 bis 10,4 Umtriebe pro Platz)
Schafe
Saugferkel (im Faktor der Mutter eingerechnet)
0,00
0,26
Schafe gemolken
0,25
Nicht säugende Zuchtsauen über 6 Monate alt
Andere Schafe über 1-jährig
0,17
(ca. 3 Umtriebe pro Platz)
Jungschafe unter 1-jährig (in den Faktoren der
0,00
Zuchteber
0,25
Abgesetzte Ferkel (ausgestallt mit ca. 25 kg, 8 bis 12
0,06
weiblichen Tiere eingerechnet)
Weidelämmer (Mast) unter
1/
2-jährig,
welche
0,03
Umtriebe pro Platz oder ausgestallt mit ca. 35 kg,
nicht den Muttertieren anzurechnen sind
6 bis 8 Umtriebe pro Platz)
(ganzjährige Weidelämmermast)
Remonten und Mastschweine (ca. 3 Umtriebe
0,17
pro Platz)
Ziegen
Ziegen gemolken
0,20
Nutzgeflügel
Andere Ziegen über 1-jährig
0,17
Zuchthennen, Zuchthähne und Legehennen
Jungziegen unter 1-jährig (im Faktor des
0,00
Junghennen, Junghähne und Küken (ohne Mastpoulets)
0,004
Mastpoulets jeden Alters (Mastdauer ca.
0,004
weiblichen Tieres eingerechnet)
Zwergziegen: Nutztierhaltung (grössere Bestände
zu Erwerbszwecken)
0,085
0,01
40 Tage; 6,5 bis 7,5 Umtriebe pro Platz)
Truten jeden Alters (ca. 3 Umtriebe pro Platz)
0,015
Trutenvormast (ca. 6 Umtriebe pro Jahr)
0,005
Trutenausmast
0,028
Strausse bis 13 Monate
0,14
Strausse älter als 13 Monate
0,26
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