Tollwutmonitoring 2012: Aufgrund der seit 2008 anhaltenden positiven Seuchenlage (mit Ausnahme eines aus Kroatien importierten Hundes gab es keine Tollwutfälle) ergeben sich gegenüber dem letzten Jahr keine Änderungen bei der Beprobung. Wie im Vorjahr liegt der Schwerpunkt auf dem passiven Monitoring von Indikatortieren. Zu den Indikatortieren gehören Tiere der Gattungen Fuchs, Waschbär oder Marderhund, die krank erlegt wurden oder erlegt und verhaltensauffällig waren oder gefallen oder verunfallt sind. Normal erlegte Füchse, Waschbären oder Marderhunde sind nicht mehr untersuchungspflichtig und sollen daher nicht mehr eingesandt werden. Nach den Vorgaben der aktuellen Tollwut-Verordnung (§ 3a) sind die Jagdausübungsberechtigten verpflichtet, die o. g. Indikatortiere der zuständigen Behörde bzw. der Untersuchungseinrichtung zuzuleiten. Für untersuchungsfähige Indikatortiere wird eine Unkostenpauschale in Höhe von 25 € für landesweit maximal 500 Tiere gewährt. Auf Grund des reduzierten Probenkontingentes bei der Tollwutüberwachung sowie der zeitnahen Erfassung und Kontrolle des aktuellen Standes der prämierungsfähigen Tiere durch die Untersuchungseinrichtungen wird diesjährig erstmals auf die separate Ausgabe der Begleitscheine im Rahmen des Prämierungsverfahrens verzichtet. Die Prüfung der Prämierungsfähigkeit erfolgt durch die Untersuchungsämter und wird künftig auf dem neuen Untersuchungsantrag "Tollwut mit Prämierungsvermerk" (s. Anlage) ergänzt. Daher ist auch die Angabe der Bankverbindung auf dem Untersuchungsantrag erforderlich. Die neuen Untersuchungsanträge sind zwischen den Untersuchungsämtern abgestimmt und ergänzend von den entsprechenden Homepages der Untersuchungsämter (z. B. des STUA Aulendorf) flächendeckend und unkontingentiert abrufbar. Der Einsender erhält unabhängig vom Untersuchungsergebnis einen Befundbericht. Im Falle eines positiven Prämierungsvermerkes wird auch eine Kopie des Untersuchungsantrages beigefügt. Die Auszahlung der Prämie erfolgt wie bisher über die Veterinärämter. Entscheidend für die Zuordnung in das jeweilige Haushaltsjahr ist das Eingangsdatum bei den Untersuchungsämtern. Daher sollten die Tiefkühltruhen D:\481349980.DOC -2- der Fuchssammelstellen regelmäßig geleert werden. Transportkosten können über uns abgerechnet werden. Eine aktuelle Aufstellung der Sammelstellen im Alb-Donau-Kreis können Sie im Anhang ersehen. Bitte geben Sie Ihren Mitgliedern die Sammelstellen bekannt. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bittet bei der Einsendung von Indikatortieren darum, dass folgendes besonders beachtet wird: 1. Alle Indikatortiere müssen eingesandt werden. 2. Nur vollständig und gut lesbar ausgefüllte neue Untersuchungsanträge können bei der Prämienauszahlung berücksichtigt werden. Aus epidemiologischen Gründen sind die Angaben auf dem Untersuchungsantrag zwingend erforderlich. 3. Die Untersuchungsanträge sind durch eine Klarsichthülle bzw. eine separate Plastiktüte außen am Sack mit einer stabilen Schnur zu befestigen. 4. Pro Sack darf nur ein Tierkörper verpackt werden. D:\481349980.DOC