Tollwutmonitoring 2012:

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Tollwutmonitoring 2012:
Aufgrund der seit 2008 anhaltenden positiven Seuchenlage (mit Ausnahme
eines aus Kroatien importierten Hundes gab es keine Tollwutfälle) ergeben sich
gegenüber dem letzten Jahr keine Änderungen bei der Beprobung.
Wie im Vorjahr liegt der Schwerpunkt auf dem passiven Monitoring von
Indikatortieren.
Zu den Indikatortieren gehören Tiere der Gattungen Fuchs, Waschbär oder
Marderhund, die krank erlegt wurden oder erlegt und verhaltensauffällig waren
oder gefallen oder verunfallt sind.
Normal erlegte Füchse, Waschbären oder Marderhunde sind nicht mehr
untersuchungspflichtig und sollen daher nicht mehr eingesandt werden.
Nach den Vorgaben der aktuellen Tollwut-Verordnung (§ 3a) sind die
Jagdausübungsberechtigten verpflichtet, die o. g. Indikatortiere der zuständigen
Behörde bzw. der Untersuchungseinrichtung zuzuleiten.
Für untersuchungsfähige Indikatortiere wird eine Unkostenpauschale in Höhe
von 25 € für landesweit maximal 500 Tiere gewährt.
Auf Grund des reduzierten Probenkontingentes bei der Tollwutüberwachung
sowie der zeitnahen Erfassung und Kontrolle des aktuellen Standes der
prämierungsfähigen Tiere durch die Untersuchungseinrichtungen wird diesjährig
erstmals auf die separate Ausgabe der Begleitscheine im Rahmen des
Prämierungsverfahrens verzichtet.
Die Prüfung der Prämierungsfähigkeit erfolgt durch die Untersuchungsämter
und wird künftig auf dem neuen Untersuchungsantrag "Tollwut mit
Prämierungsvermerk" (s. Anlage) ergänzt. Daher ist auch die Angabe der
Bankverbindung auf dem Untersuchungsantrag erforderlich.
Die neuen Untersuchungsanträge sind zwischen den Untersuchungsämtern
abgestimmt und ergänzend von den entsprechenden Homepages der
Untersuchungsämter (z. B. des STUA Aulendorf) flächendeckend und
unkontingentiert abrufbar.
Der Einsender erhält unabhängig vom Untersuchungsergebnis einen
Befundbericht. Im Falle eines positiven Prämierungsvermerkes wird auch eine
Kopie des Untersuchungsantrages beigefügt.
Die Auszahlung der Prämie erfolgt wie bisher über die Veterinärämter.
Entscheidend für die Zuordnung in das jeweilige Haushaltsjahr ist das
Eingangsdatum bei den Untersuchungsämtern. Daher sollten die Tiefkühltruhen
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der Fuchssammelstellen regelmäßig geleert werden. Transportkosten können
über uns abgerechnet werden.
Eine aktuelle Aufstellung der Sammelstellen im Alb-Donau-Kreis können Sie im
Anhang ersehen. Bitte geben Sie Ihren Mitgliedern die Sammelstellen bekannt.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bittet bei der
Einsendung von Indikatortieren darum, dass folgendes besonders beachtet
wird:
1. Alle Indikatortiere müssen eingesandt werden.
2. Nur vollständig und gut lesbar ausgefüllte neue Untersuchungsanträge können bei
der Prämienauszahlung berücksichtigt werden. Aus epidemiologischen Gründen
sind die Angaben auf dem Untersuchungsantrag zwingend erforderlich.
3. Die Untersuchungsanträge sind durch eine Klarsichthülle bzw. eine separate
Plastiktüte außen am Sack mit einer stabilen Schnur zu befestigen.
4. Pro Sack darf nur ein Tierkörper verpackt werden.
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