Deckblatt

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Standardarbeitsanweisung zum Schutz der Tiere bei der Schlachtung
für Schlachtbetriebe bis max. 1000 GVE / Jahr
(gemäß Art. 6 VO (EG) 1099/2009)
Schlachtbetrieb:
Zulassungsnummer:
(Name u. Anschrift):
AT ………... EG
Anzahl der Schlachttiere:
pro Woche
pro Monat
pro Jahr
aus eigenem Betrieb
aus fremden Betrieben
Rinder/Kälber
……./.……
……./.……
Schweine
……./.……
……./.……
Schafe/Ziegen
……./.……
……./.……
andere Tierarten
……./.……
……./.……
Vor- u. Zuname
Betäubung u. Entblutung –
verantwortliche Person
Mitarbeiter mit Sachkundenachweis
Vor- u. Zuname
Nr. d. Sachkundenachweises
gem. Art. 21 VO (EG) 1099/2009
Geltungsbereich:
Diese Arbeitsanweisung gilt für sämtliche Tätigkeiten im Umgang mit den
Schlachttieren bei der Anlieferung und Entladung, der Unterbringung und
Versorgung, dem Zutrieb und der Ruhig-stellung sowie der Betäubung inklusive
der Betäubungskontrolle und Entblutung.
Gesamtziel:
Möglichst stressfreier und rücksichtsvoller Umgang mit den
Schlachttieren und die Sicherstellung einer tierschutzgerechten
Schlachtung!
Anweisung der Betriebsführung:
Im Sinne des Art. 6 der VO (EU) 1099/2009 ergeht die Anweisung, dass sämtliche Tätigkeiten im
Zusammenhang mit der Schlachtung bzw. Tötung von Tieren verpflichtend gemäß der
nachfolgenden Arbeitsanweisung und ausschließlich von sachkundigen Personen durchzuführen
sind.
Erklärung der Mitarbeiter:
Ich bestätigte hiermit, die von der Betriebsführung erhaltene Aufklärung sowie die Kenntnisnahme
und Einhaltung der vorliegenden Arbeitsanweisung zum Schutz der Tiere bei der Schlachtung bzw.
Tötung.
Datum u. Unterschrift: ______________________________________
Schlachtbetrieb und Mitarbeiter
Arbeitsanweisung zum Schutz der Tiere bei der Schlachtung - Deckblatt
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