Standardarbeitsanweisung zum Schutz der Tiere bei der Schlachtung für Schlachtbetriebe bis max. 1000 GVE / Jahr (gemäß Art. 6 VO (EG) 1099/2009) Schlachtbetrieb: Zulassungsnummer: (Name u. Anschrift): AT ………... EG Anzahl der Schlachttiere: pro Woche pro Monat pro Jahr aus eigenem Betrieb aus fremden Betrieben Rinder/Kälber ……./.…… ……./.…… Schweine ……./.…… ……./.…… Schafe/Ziegen ……./.…… ……./.…… andere Tierarten ……./.…… ……./.…… Vor- u. Zuname Betäubung u. Entblutung – verantwortliche Person Mitarbeiter mit Sachkundenachweis Vor- u. Zuname Nr. d. Sachkundenachweises gem. Art. 21 VO (EG) 1099/2009 Geltungsbereich: Diese Arbeitsanweisung gilt für sämtliche Tätigkeiten im Umgang mit den Schlachttieren bei der Anlieferung und Entladung, der Unterbringung und Versorgung, dem Zutrieb und der Ruhig-stellung sowie der Betäubung inklusive der Betäubungskontrolle und Entblutung. Gesamtziel: Möglichst stressfreier und rücksichtsvoller Umgang mit den Schlachttieren und die Sicherstellung einer tierschutzgerechten Schlachtung! Anweisung der Betriebsführung: Im Sinne des Art. 6 der VO (EU) 1099/2009 ergeht die Anweisung, dass sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Schlachtung bzw. Tötung von Tieren verpflichtend gemäß der nachfolgenden Arbeitsanweisung und ausschließlich von sachkundigen Personen durchzuführen sind. Erklärung der Mitarbeiter: Ich bestätigte hiermit, die von der Betriebsführung erhaltene Aufklärung sowie die Kenntnisnahme und Einhaltung der vorliegenden Arbeitsanweisung zum Schutz der Tiere bei der Schlachtung bzw. Tötung. Datum u. Unterschrift: ______________________________________ Schlachtbetrieb und Mitarbeiter Arbeitsanweisung zum Schutz der Tiere bei der Schlachtung - Deckblatt 1