Krankheiten Zoonose MKS Milzbrand Rauschbrand Tollwut Tuberkulose IBR Brucellose Enzoot. Leukose BVD TSE Deckseuchen ParaTbc Bluetongue (nein) ja nein ja ja nein ja nein nein (ja?) nein (ja?) nein 1) 2) Überwachungsp rogramm passiv ja ja ja ja ja ja ja nein ja ja Schlachtung/ Keulung 2) Impfung nein ja 1) ja 1) ja nein nein nein nein nein Bestand 3) Einzeltier x x x x x x x x nur PI (x) (ja) nein (nein) (x) x n.n. Fleischtauglichkeit Milchverwendbarkeit (nein) nein nein nein (nein) ja (nein) nein ja nein ja nein ja (nein) 4) nein ja 4) ja ja 4) ja ja nein ja nein ja Impfung wird auf infizierten Almen amtlich durchgeführt Schlachtung = Töten von Tieren zum Zwecke der Fleischgewinnung 3) Keulung = Töten ohne Blutentzug aus seuchenpolizeilichen Überlegungen zur Verhinderung einer weiteren Verbreitung der Krankheit und seuchensicherer Entsorgung über die TKV, teilweise auch ab einer gewissen Infektionsrate des Bestandes. TSE: Derzeit gilt die sog. Kohortenregelung, d.h. nur die Tiere des Geburtsjahrganges, direkte verwandte Tiere einer Kuh und Tiere der gleichen Fütterungsgruppe im ersten Lebensjahr werden getötet. 4) Nach Entfernung der Reagenten und nach Pasteurisierung für den menschlichen Verzehr geeignet (Ausnahme: Eutertuberkulose) Alle hier angeführten Maßnahmen werden von Fall zu Fall krankheitsspezifisch nach dem TSG bzw. TGG amtlich angeordnet und tlw. entschädigt. V:\TGD\BAUER\Seuchen\Infektionskrankheiten.xls V:\TGD\BAUER\Seuchen\Infektionskrankheiten.xls