nein - TGD – Stmk

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(nein)
ja
nein
ja
ja
nein
ja
nein
nein
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nein
(ja?)
nein
1)
2)
Überwachungsp
rogramm
passiv
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein
ja
ja
Schlachtung/ Keulung 2)
Impfung
nein
ja 1)
ja 1)
ja
nein
nein
nein
nein
nein
Bestand
3)
Einzeltier
x
x
x
x
x
x
x
x
nur PI
(x)
(ja)
nein
(nein)
(x)
x
n.n.
Fleischtauglichkeit
Milchverwendbarkeit
(nein)
nein
nein
nein
(nein)
ja
(nein)
nein
ja
nein
ja
nein
ja
(nein) 4)
nein
ja 4)
ja
ja 4)
ja
ja
nein
ja
nein
ja
Impfung wird auf infizierten Almen amtlich durchgeführt
Schlachtung = Töten von Tieren zum Zwecke der Fleischgewinnung
3)
Keulung = Töten ohne Blutentzug aus seuchenpolizeilichen Überlegungen zur Verhinderung einer weiteren Verbreitung der Krankheit und seuchensicherer
Entsorgung über die TKV, teilweise auch ab einer gewissen Infektionsrate des Bestandes. TSE: Derzeit gilt die sog. Kohortenregelung, d.h. nur die Tiere des
Geburtsjahrganges, direkte verwandte Tiere einer Kuh und Tiere der gleichen Fütterungsgruppe im ersten Lebensjahr werden getötet.
4)
Nach Entfernung der Reagenten und nach Pasteurisierung für den menschlichen Verzehr geeignet (Ausnahme: Eutertuberkulose)
Alle hier angeführten Maßnahmen werden von Fall zu Fall krankheitsspezifisch nach dem TSG bzw. TGG amtlich angeordnet und tlw. entschädigt.
V:\TGD\BAUER\Seuchen\Infektionskrankheiten.xls
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