Kreis Lippe Der Landrat Fachgebiet 702, Frau Cornelia Hildebrand Immissionsschutz, Klimaschutz, Energie, Bodenschutz Felix-Fechenbach-Str. 5 32756 Detmold Lemgo, 07.04.2017 Errichtung einer Windenergieanlage in 32657 Lemgo, Gemarkung Brüntorf Guten Tag Frau Hildebrand, ich habe leider einige Punkte zu dem geplanten Bauvorhaben, die mir unklar erscheinen und zu dem ich Einspruch erheben möchte. Schallimmission Z.B. in dem Dokument 1.04.02_plan-GIS_Schallprognose auf der Seite 17. Der Gutachter bezieht sich hier auf die TA Lärm. Gemäß TA Lärm Punkt 6.1 gibt es folgende Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden: a) Industriegebiete 70 dB(A) b) Gewerbegebiete 65/50 dB(A) c) Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete 60/45 dB(A) d) Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 55/40 dB(A) e) Reine Wohngebiete 50/35 dB(A) f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45/35 dB(A) https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinsiedlungsgebiet: Das Kleinsiedlungsgebiet ist ein Baugebiet, das nach § 2 der deutschen Baunutzungsverordnung vor allem der Unterbringung von Kleinsiedlungen dient. Dies sind Wohngebäude mit deren Nutzgärten sowie landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen. Oder hier: http://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__2.html Auf Seite 17, Tabelle 2: Berechnungsergebnisse Schall werden verschiedene Immissionsorte aufgeführt. Z.B. A E-F J Stränger Weg 121 Istorfer Weg Schleupenweg 27 45 dB(A) 45 dB(A) 40 dB(A) In allen Fällen werden hier falsche Immissionswerte angenommen!!! Istorf und der Strang sind per Definition ganz eindeutig Kleinsiedlungen mit einen Immissionswert in der Nacht von 40 dB(A) und nicht wie angenommen 45 dB(A). Ähnliches gilt für das Haus am Schleupenweg 27. Diese Siedlung ist ein reines Wohngebiet. Es gibt hier nur Wohnhäuser. Das Haus am Stränger Weg 121 fällt eindeutig in die Gruppe: d) Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 55/40 dB(A) Die Häuser am Istorfer Weg fallen ebenfalls in die Gruppe: d) Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 55/40 dB(A) Seite 2/9 Das Haus am Schleupenweg 27 fällt eindeutig in die Gruppe: e) Reine Wohngebiete 50/35 dB(A). D.h. bei allen oben aufgeführten Beispielen, wird der zulässige Immissionsrichtwert überschritten. Hohes Konfliktpotential im Hinblick auf das Landschaftsbild Das Windrad liegt im Landschaftsschutzgebiet und damit in einem landschaftlich bedeutsamen Raum. Ich kann den für die Planung Verantwortlichen nur raten, sich diesen Landschaftsteil vom Hansaweg in Richtung Kirchheide einmal vor Ort anzusehen. Einen derartigen Ausblick müssen Sie in Lemgo lange suchen. Siehe Anlage 1. Hohes Konfliktpotential im Hinblick auf den Artenschutz In dem Dokument, Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windkraft“, Begründung, wird mehrfach auf ein hohes Konfliktrisiko mit Rotmilan und Fledermaus hingewiesen. Siehe Anlage 2. Der Rotmilanhorst in unmittelbarer Nähe des geplanten Windrades findet in der Genehmigungsplanung zu wenig Berücksichtigung. Eine Abschaltung nur in der Brutphase ist nach meiner Kenntnis nicht ausreichend. Wurde hierzu ein Gutachten erstellt, oder wurde der BUND dazu gehört? Aber auch die Feldlerche steht mittlerweile auf der roten Liste. Die Konzentrationszone VIII bietet mit ihrer Mischung aus Wiesen, Weiden und Äckern eine optimale Grundlage für Bruthabitate. Noch gibt es einen hohen Bestand an brütenden Paaren. Die Betonung liegt hier auf noch. Denn mit dem neuen Windrad, wird auch die Feldlerche aus unserer Landschaft verschwinden. Die Fledermaus und die Feldlerche werden in den Dokumenten zur Bauplanung überhaupt nicht mehr erwähnt. Gibt es hierzu ein Gutachten oder wurde der BUND befragt? Aus Wikipedia: Vor allem die starke Intensivierung der Landwirtschaft führte in Europa seit den 1970er Jahren zu starken Bestandsrückgängen. Weitere Gefährdungsursachen sind die Versiegelung der Landschaft und direkte Bejagung wie etwa in Südwestfrankreich. In Deutschland hat der Bestand zwischen 1980 und 2005 um etwa 30 % abgenommen, die Feldlerche steht hier in der Roten Liste in Kategorie 3 („gefährdet“). Einkesselung/Umzingelung von Wohngebäuden durch Windenergieanlagen Laut Urteil des OVG Magdeburg ist auf die Ausweisung solcher Gebiete zu verzichten, die zu einer Einkreisung von Siedlungsbereichen führen und damit auf die Bewohner bedrohlich wirken und sie belästigen. Insoweit wird angenommen, dass eine Einkreisung dann vorliegt, wenn ein Windpark in einem Winkel von 120° um den Siedlungsbereich eine deutlich sichtbare, geschlossene, den Siedlungsbereich umgreifende Kulisse umgeben würde. Dies ist in Brüntorf der Fall. Siehe Anlage 3 Hansaweg Dieser Wanderweg wurde mit dem Zertifikat "Qualitätsweg Wanderbares Deutschland" ausgezeichnet. Mit dem geplanten, über 200 Meter hohen Windrad, wird der Wanderweg erheblich belastet. Durch diese Belastung ist das Zertifikat "Qualitätsweg Wanderbares Deutschland" in Gefahr. Lemgo Marketing wirbt mit dem Hansaweg. Siehe Anlage 4. Seite 3/9 Allgemeines Der Entwurfsverfasser, Klaus Vogt, legt eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 300.000,- € für Sach- und Vermögensschäden vor. Die Bausumme beträgt aber 4.616.000,- €. Wie passt das zusammen? Herr Vogt ist doch total unterversichert, oder verstehe ich hier etwas falsch! Unabhängig von der Privilegierung der Windräder, vermisse ich die Berücksichtigung folgender Punkte laut BauGB §1: Absatz (5) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Absatz (6) Ziffer 1; die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung. Absatz (6) Ziffer 7; die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere (a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt. (c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt. Wie kann es sein, dass ein über 200 Meter hohes Windrad in unmittelbarer Nähe (unter 100 Meter) einer Gasleitung, die nur 80 – 100 cm tief liegt, genehmigt wird? Weiterhin fehlt eine detaillierte Betrachtung der Grundwassergefährdung durch Ölverschmutzung im Fall eines Defektes. In den Kleinsiedlungen Istorf, Strang und in Papenhausen gibt es eine Vielzahl von Trinkwasserbrunnen, die teilweise noch im Betrieb sind. Besonders in Papenhausen sind die Bewohner von der Trinkwasserversorgung über die Brunnen abhängig, weil es zu einigen Gebäuden keinerlei Wasserversorgung über die Stadt Bad Salzuflen gibt. Aufgrund der Vielzahl von Unstimmigkeiten und offenen Punkten in dem Bauantrag, beantrage ich eine Verlängerung der Einspruchsfrist und erwarte von den Stadtwerken Lemgo eine detaillierte Stellungnahme bzw. die Erstellung der fehlenden Gutachten zu oben genannten Punkten. Avifaunistisches Gutachten zur Sicherung des Artenschutzes gefährdeter Vögel und Zugvögel im Bereich des Windrades. Gutachten über die Schallimmission eines 200 Meter hohen Windrades in Verbindung mit den vorhandenen Windrädern auf dem Bad Salzufler Gebiet. Seite 4/9 Anlage 1 (Hohes Konfliktpotential im Hinblick auf das Landschaftsbild) Dieser Bereich wurde ja nicht ohne Grund zum Landschaftsschutzgebiet erklärt! Die Konzentrationszone VIII wird nicht nur von den Lemgoer Bürgern als Naherholungsgebiet genutzt. Auch die Bewohner der Nachbargemeinden Bad Salzuflen und Kalletal nutzen diesen wunderschönen Landstrich um sich zu erholen. Die vorhandene Hochspannungsleitung passt sich dem Geländeverlauf sehr gut an und verläuft fast ausschließlich im Tal. Außerdem sind die Masten um ein 4-faches kleiner als die gängigen Windräder und bewegen sich auch nicht. Dazu kommt noch die Konstruktion der Masten. Diese sind mit ihrer offenen Gitterkonstruktion durchsichtig und viel unscheinbarer als die massiven Masten der modernen Windräder. Die vorhandenen WEA auf Bad Salzufler Seite stören den Ausblick nur bedingt, da sie sich nur am nordwestlichen Rand des Erholungsgebietes befinden. Falls das Windrad in Brüntorf genehmigt wird, ist dieses letzte Naherholungsgebiet zerstört. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das im Interesse des Kreises Lippe ist. Hier ein Foto aufgenommen vom Hansaweg in Richtung Nord/Ost. Auf der linken Seite in Höhe der kleinen Rauchwolke liegt Istorf. Das Foto wurde wohl freitagnachmittags aufgenommen, als es noch erlaubt war, Gartenabfälle in geringem Umfang aufzubrennen. Das wurde jetzt ja wegen Belästigung der Nachbarn verboten. Wievielmal höher ist wohl die Belästigung durch Windräder? In der Mitte des Bildes ist Kirchheide, und dahinter kann man sogar noch auf Talle blicken. Auf der rechten Seite ist der nördliche Teil von Brüntorf zu sehen. (Da wo die Sonne scheint) Seite 5/9 Anlage 2: (Hohes Konfliktpotential im Hinblick auf den Artenschutz) In der Konzentrationszone VIII liegt ein hohes Konfliktpotential im Hinblick auf den Artenschutz. Auszug aus: Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ Auf den vorstehenden Seiten der Begründung wird mehrfach auf das hohe Konfliktrisiko mit dem Rotmilan in der Konzentrationszone VIII hingewiesen. Wie dieses Risiko durch geeignete CEF-Maßnahmen vermieden werden soll ist mir schleierhaft. Ein Rotmilan-Horst lässt sich nicht umsiedeln! Seite 6/9 Seite 7/9 Anlage 3: (Einkesselung/Umzingelung von Wohngebäuden durch Windenergieanlagen) Siehe Seite 70, Punkt 11.4, in Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ Begründung. Die Begründung bezieht sich auf ein Urteil des OVG Magdeburg. Danach ist auf die Ausweisung solcher Gebiete zu verzichten, die zu einer Einkreisung von Siedlungsbereichen führen und damit auf die Bewohner bedrohlich wirken und sie belästigen. Insoweit wird angenommen, dass eine Einkreisung dann vorliegt, wenn ein Windpark in einem Winkel von 120° um den Siedlungsbereich eine deutlich sichtbare, geschlossene, den Siedlungsbereich umgreifende Kulisse umgeben würde. Seite 8/9 Als Betrachtungsraum wird ein Umkreis von 3.500 m um eine Siedlung angenommen, dabei wird der geometrische Mittelpunkt einer Siedlung herangezogen. Wie auf dieser Grafik unschwer zu ersehen ist, haben wir in Brüntorf einen Winkel von 130° und sind somit weit über den zulässigen 120°. In dem Betrachtungsraum von 3.500 m fallen auch noch die Konzentrationsflächen IIa, IIb und IIc (ehemals die Flächen 10) in der Luhe. Damit wird die 130° Einkesselung in Richtung Nord-West noch einmal um die Flächen IIa,b und c erheblich erweitert. Brüntorf wird somit in unzumutbarer Weise von Windrädern umzingelt. Aufgrund der vorhandenen Windräder auf Bad Salzufler Gebiet, ist die Siedlung Istorf besonders belastet. Istorf wird dann im Norden und im Süden von Windrädern in einem Abstand von 300 Metern total erdrückt. Seite 9/9 Anlage 4: (Hansaweg) Auszug aus der Internetseite von Lemgo Marketing: http://www.lemgo-marketing.de/2272.html Der Hansaweg - Wandern auf 72 Kilometern langer, zertifizierter Strecke quer durch das Lipperland. Zum Projekt Hansaweg: Bereits im Frühjahr 2008 hatten die Lemgoer Waldwirte die Idee, durch Werbemaßnahmen die Wanderroute "Hansaweg" bekannter zu machen. Lemgo Marketing e.V. übernahm die Aufgabe des Projektbüros und organisierte mehrere Treffen mit den Vertretern der anliegenden Städte und Gemeinden. An dem Projekt "Hansaweg" beteiligen sich die Städte Herford, Bad Salzuflen, Lemgo, Dörentrup, Extertal, Flecken Aerzen, Hameln und die Institutionen Lippe Tourismus und Marketing AG, die Staff Stiftung und Lemgo Marketing e.V. Zu den ersten Aufgaben gehörte es, den Zustand bzw. die Qualität des Hansaweges zu überprüfen und herauszufinden, ob der Weg gute Chancen hat, durch ein intensives Marketing, stärker genutzt zu werden oder sogar das Prädikat "Qualitätsweg Wanderbares Deutschland" erhalten kann. Hierfür wurde Helmut Bangert (Büro für Umweltmeteorologie) beauftragt, eine Bestandsaufnahme des Weges durchzuführen. Geprüft werden musste, ob verschiedene Kriterien, wie beispielsweise nutzerfreundliche Markierung, Abwechslung, natürliche Stille oder naturbelassene Wege, eingehalten bzw. eingerichtet werden können. Die Kosten für diese Bestandsaufnahme trugen die anliegenden Städte und Gemeinden. Die Ergebnisse wurden den beteiligten Stadtvertretern präsentiert. Das Fazit war: Der "Hansaweg" besitzt ein sehr großes Potenzial. Eine Zertifizierung sollte durchgeführt werden. Dieses Ziel wurde im Februar 2012 erreicht. Der Hansaweg bekam das Zertifikat "Qualitätsweg Wanderbares Deutschland" verliehen. Im Bereich des geplanten Windrades befindet sich eine der wenigen Stellen des Hansaweges, wo der Weg auf einer Kuppe mit freier Sicht nach Osten Richtung Kirchheide und sogar bis Talle verläuft. http://www.deutschertourismusverband.de/qualitaet/qualitaetsinitiativen/wandern/qualitaetswegwanderbares-deutschland.html Wikipedia definiert die Kriterien für das Zertifikat "Qualitätsweg Wanderbares Deutschland" u.a. wie folgt: http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4dikatswanderweg Kernkriterien sind u.a.: Punkt 9: höchstens 10 % der Gesamtstrecke und höchstens 3.000 m am Stück dürfen ein intensiv genutztes Umfeld (Windkraftanlagen) aufweisen Wahlkriterien sind u.a.: Zivilisation Punkt 20. höchstens 300 m intensiv genutztes Umfeld, z. B. Gewerbegebiete, Kläranlagen, massive Stromtrassen, Windkraftanlagen Mit dem geplanten Windrad entsteht auf einer Länge von ca. 1000 Meter ein intensiv genutztes Umfeld. In diesem Fall Windkraftanlagen. Damit ist das Zertifikat „"Qualitätsweg Wanderbares Deutschland", stark gefährdet!!!