1) Allgemeines Die Primarschule Höri organisiert die

Werbung
Verordnung über die Schulzahnpflege
der Primarschule Höri
1) Allgemeines
Die Primarschule Höri organisiert die Schulzahnpflege. Sie umfasst:
- Zahnprophylaxe / vorbeugende Massnahmen
- Jährliche obligatorische zahnärztliche Untersuchung
- Abrechnung mit den Zahnärzten
- Kostenbeteiligung gemäss Punkt 5 der Verordnung
2) Zahnprophylaxe / vorbeugende Massnahmen
Um frühzeitig dem Zahnzerfall wirksam entgegentreten zu können, wird ab dem Kindergarten 4 x pro Schuljahr Anleitung zum richtigen Zähneputzen gegeben.
Die Zahnprophylaxe-Instruktorin besucht alle Kindergartenkinder sowie alle Schülerinnen
und Schüler bis und mit der 6. Klasse. Die Instruktionen sind unentgeltlich und finden in den
Kindergartenräumen bzw. Schulzimmern statt.
Die Erziehungsberechtigten sind für die regelmässige und gründliche Reinigung der Zähne
ihrer Kinder besorgt. Sie haben sich an vorbeugende Massnahmen zu halten, die von der
Zahnprophylaxe-Instruktorin angeordnet werden.
3) Zahnärztliche Untersuchung
Die Primarschule Höri übernimmt die Kosten für den obligatorischen jährlichen Untersuch
von Fr. 65.-- (gemäss der Pauschale für die Zürcher Schulzahn-Untersuchung). Über die
ganze Primarschulzeit hat jedes Kind bei Bedarf zusätzlich Anrecht auf 1 x 2 BissflügelRöntgenbilder zum Preis von Fr. 34.--.
Die Primarschule Höri stellt den Erziehungsberechtigten anfangs Schuljahr (August) den
entsprechenden Gutschein für den Untersuch zu. Die Gültigkeit des Gutscheins ist jeweils
bis Ende Februar des laufenden Schuljahres beschränkt.
Die Wahl des Zahnarztes steht den Erziehungsberechtigten frei. Sie vereinbaren bis
spätestens Ende Oktober einen Untersuchungstermin.
Das Schulsekretariat ist für die Kontrolle der Durchführung zuständig. Sollte diese nicht bis
zum vorgeschriebenen Termin erfolgen, werden die Eltern nochmals eine Aufforderung
dazu erhalten. Danach liegt es nicht mehr in der Zuständigkeit der Primarschulpflege Höri,
sondern in der Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten, ob der Untersuch durchgeführt wird.
4) Abrechnung mit den Zahnärzten
Der Zahnarzt schickt den Gutschein zur Verrechnung direkt an das Schulsekretariat der
Primarschule Höri.
5) Kostenbeteiligung bei einer allfälligen Behandlung nach dem Untersuch
Falls eine Behandlung notwendig ist, erfolgt die Rechnungsstellung zum Privattarif an die
Erziehungsberechtigten.
Da die obligatorische Zürcher Schulzahn-Untersuchung optimale Vorbeugungsmassnahmen
anbietet und somit Karies wirksam verhindert werden kann, übernimmt die Primarschule
Höri keine Kosten und auch keine Schulbeitragsleistungen.
Für kieferorthopädische Behandlungen empfehlen wir in jedem Fall den frühzeitigen
Abschluss einer entsprechenden Zahnversicherung.
Sonderfälle
Erziehungsberechtigte sind Sozialbezüger
Erziehungsberechtigte erhalten Beiträge an die Krankenkassenprämien durch die
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich
Trifft das eine oder andere zu, bestehen folgende Einschränkungen für die Behandlungsplanung:
Der gewählte Zahnarzt ist vor Behandlungsbeginn zu informieren.
Die Erziehungsberechtigten, die Sozialhilfe beziehen, haben einen Kostenvoranschlag
gemäss UVG-Tarif zu verlangen und dieser ist zusammen mit einem Gesuch für Behandlungsbeiträge an das Sozialamt der Gemeinde Höri, Wehntalerstr. 46, 8181 Höri, einzureichen.
Die Erziehungsberechtigten, die Beiträge an die Kosten der Krankenkassenprämien durch
die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich erhalten, können zuhanden der Primarschulschulpflege Höri ein Gesuch stellen. Die Schule übernimmt auf diesen Antrag hin eine
Beteiligung von 20 Prozent der beitragsberechtigten Kosten (nach Abzug der Krankenkassenleistungen) für konservierende oder kieferorthopädische Behandlungen zum UVG-Tarif
bis max. Fr. 250.-- pro Schuljahr. Voraussetzung dafür ist die Durchführung der jährlichen
obligatorischen Zürcher Schulzahn-Untersuchung.
Die Primarschulpflege Höri hat die Verordnung über die Schulzahnpflege der Primarschule Höri
am 4. Mai 2004 erlassen und setzt diese per 16. August 2004 in Kraft.
Eine gute und regelmässige kontrollierte Zahnpflege unserer Kindergartenkinder sowie der
Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Klassen liegt im Interesse Aller.
PRIMARSCHULPFLEGE HÖRI
Präsidentin
Vizepräsident
Corinne Kühn
Roger Götz
Herunterladen