Verordnung über die Schulzahnpflege der Primarschule Höri 1) Allgemeines Die Primarschule Höri organisiert die Schulzahnpflege. Sie umfasst: - Zahnprophylaxe / vorbeugende Massnahmen - Jährliche obligatorische zahnärztliche Untersuchung - Abrechnung mit den Zahnärzten - Kostenbeteiligung gemäss Punkt 5 der Verordnung 2) Zahnprophylaxe / vorbeugende Massnahmen Um frühzeitig dem Zahnzerfall wirksam entgegentreten zu können, wird ab dem Kindergarten 4 x pro Schuljahr Anleitung zum richtigen Zähneputzen gegeben. Die Zahnprophylaxe-Instruktorin besucht alle Kindergartenkinder sowie alle Schülerinnen und Schüler bis und mit der 6. Klasse. Die Instruktionen sind unentgeltlich und finden in den Kindergartenräumen bzw. Schulzimmern statt. Die Erziehungsberechtigten sind für die regelmässige und gründliche Reinigung der Zähne ihrer Kinder besorgt. Sie haben sich an vorbeugende Massnahmen zu halten, die von der Zahnprophylaxe-Instruktorin angeordnet werden. 3) Zahnärztliche Untersuchung Die Primarschule Höri übernimmt die Kosten für den obligatorischen jährlichen Untersuch von Fr. 65.-- (gemäss der Pauschale für die Zürcher Schulzahn-Untersuchung). Über die ganze Primarschulzeit hat jedes Kind bei Bedarf zusätzlich Anrecht auf 1 x 2 BissflügelRöntgenbilder zum Preis von Fr. 34.--. Die Primarschule Höri stellt den Erziehungsberechtigten anfangs Schuljahr (August) den entsprechenden Gutschein für den Untersuch zu. Die Gültigkeit des Gutscheins ist jeweils bis Ende Februar des laufenden Schuljahres beschränkt. Die Wahl des Zahnarztes steht den Erziehungsberechtigten frei. Sie vereinbaren bis spätestens Ende Oktober einen Untersuchungstermin. Das Schulsekretariat ist für die Kontrolle der Durchführung zuständig. Sollte diese nicht bis zum vorgeschriebenen Termin erfolgen, werden die Eltern nochmals eine Aufforderung dazu erhalten. Danach liegt es nicht mehr in der Zuständigkeit der Primarschulpflege Höri, sondern in der Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten, ob der Untersuch durchgeführt wird. 4) Abrechnung mit den Zahnärzten Der Zahnarzt schickt den Gutschein zur Verrechnung direkt an das Schulsekretariat der Primarschule Höri. 5) Kostenbeteiligung bei einer allfälligen Behandlung nach dem Untersuch Falls eine Behandlung notwendig ist, erfolgt die Rechnungsstellung zum Privattarif an die Erziehungsberechtigten. Da die obligatorische Zürcher Schulzahn-Untersuchung optimale Vorbeugungsmassnahmen anbietet und somit Karies wirksam verhindert werden kann, übernimmt die Primarschule Höri keine Kosten und auch keine Schulbeitragsleistungen. Für kieferorthopädische Behandlungen empfehlen wir in jedem Fall den frühzeitigen Abschluss einer entsprechenden Zahnversicherung. Sonderfälle Erziehungsberechtigte sind Sozialbezüger Erziehungsberechtigte erhalten Beiträge an die Krankenkassenprämien durch die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich Trifft das eine oder andere zu, bestehen folgende Einschränkungen für die Behandlungsplanung: Der gewählte Zahnarzt ist vor Behandlungsbeginn zu informieren. Die Erziehungsberechtigten, die Sozialhilfe beziehen, haben einen Kostenvoranschlag gemäss UVG-Tarif zu verlangen und dieser ist zusammen mit einem Gesuch für Behandlungsbeiträge an das Sozialamt der Gemeinde Höri, Wehntalerstr. 46, 8181 Höri, einzureichen. Die Erziehungsberechtigten, die Beiträge an die Kosten der Krankenkassenprämien durch die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich erhalten, können zuhanden der Primarschulschulpflege Höri ein Gesuch stellen. Die Schule übernimmt auf diesen Antrag hin eine Beteiligung von 20 Prozent der beitragsberechtigten Kosten (nach Abzug der Krankenkassenleistungen) für konservierende oder kieferorthopädische Behandlungen zum UVG-Tarif bis max. Fr. 250.-- pro Schuljahr. Voraussetzung dafür ist die Durchführung der jährlichen obligatorischen Zürcher Schulzahn-Untersuchung. Die Primarschulpflege Höri hat die Verordnung über die Schulzahnpflege der Primarschule Höri am 4. Mai 2004 erlassen und setzt diese per 16. August 2004 in Kraft. Eine gute und regelmässige kontrollierte Zahnpflege unserer Kindergartenkinder sowie der Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Klassen liegt im Interesse Aller. PRIMARSCHULPFLEGE HÖRI Präsidentin Vizepräsident Corinne Kühn Roger Götz