Informationen zur Blauzungenkrankheit (Stand 01.02.2017) (Teilweise wurden diese Informationen von der Bayerischen Tierseuchenkasse zur Verfügung gestellt) Was ist die Blauzungenkrankheit? Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer (Rind, Schaf, Ziege und wiederkäuende Wildarten). Das Virus wird über Gnitzen (blutsaugende Mücken) von Tier zu Tier übertragen. In Deutschland trat die Erkrankung erstmals im Sommer 2006 auf und breitete sich innerhalb von zwei Jahren nahezu flächendeckend über das Bundesgebiet aus. Mit Hilfe einer ab Frühsommer 2008 bundesweit durchgeführten Pflichtimpfung konnte das Virus erfolgreich zurückgedrängt werden. Seit 2012 ist Deutschland wieder frei von der Blauzungenkrankheit. Der Mensch und nichtwiederkäuende Nutztiere sind durch das Blauzungenvirus nicht gefährdet. Wie ist die Situation in anderen europäischen Staaten? Seit 2014 hat sich die Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 4 (BTV-4) ausgehend von der östlichen Mittelmeerregion über den Balkan bis nach Rumänien und Ungarn ausgebreitet. Ende 2015 wurde BTV-4 auch in Österreich und der Slowakei festgestellt. Mittlerweile ist auch Slowenien und Norditalien betroffen. Die Sperrzonen im Radius von 150 km um einen Ausbruchsort, aus denen empfängliche Tiere nur sehr eingeschränkt verbracht werden dürfen, reichen mittlerweile an die deutsche Grenze heran. Im September 2015 trat außerdem in Zentralfrankreich die Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 8 (BTV-8 auf). Die Sperrzonen umfassen bereits einen Großteil Frankreichs und reichen bis an die deutsche Grenze. Wie lautet die Risikobewertung für Deutschland? Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), beurteilt in einer Risikobewertung vom November 2015 das Eintragsrisiko für BTV-4 und BTV-8 nach Deutschland als wahrscheinlich bis hoch durch die Ausbreitung lebender infizierter Vektoren (Gnitzen) mit dem Wind. Ein geringes bis mäßiges Risiko geht laut der Bewertung vom Viehverkehr aus den betroffenen Gebieten aus. Laut einer aktuellen Stellungnahme vom Dezember 2016 ist die Ausbreitung von BTV auf das Bundesgebiet mittelfristig immer wahrscheinlicher. Woran erkenne ich bei einem Wiederkäuer die Blauzungenkrankheit? Die Ausprägung der Erkrankung variiert stark von sehr mild bis tödlich. Es verursacht bei den betroffenen Tieren unter anderem hohes Fieber sowie Blutungen und Entzündungen im Maul- und Nasenbereich, an Zitzen und an den Klauen. Aber auch ohne sichtbare Erkrankungszeichen kann es zu Aborten, Fruchtbarkeitsstörungen und fetalen Missbildungen kommen. Bei Schafen kann es auch zu der namengebenden Blaufärbung der Zunge kommen. Vor allem Schaf- und Ziegenhalter müssen mit gravierenden Folgen für ihre Herden rechnen. Berichte aus der Balkanregion sprechen von Verlusten bis zu 30 % der an Blauzungenkrankheit erkrankten Tiere. Die Tiere, die die Infektion überstehen, sind in der Regel so geschwächt, dass sie aus der Produktion ausscheiden. Bei Rindern dagegen zeigen sich sowohl in Frankreich als auch in Österreich momentan nur sehr milde klinische Symptome. Ob dies so bleibt, kann derzeit nicht beurteilt werden. Die Blauzungenkrankheit ging 2006 und 2007 mit z.T. sehr massiven Krankheitserscheinungen beim Rind einher. Wie kann ich meinen Tierbestand schützen? Neben Beschränkungen des Tierverkehrs und der Bekämpfung der übertragenden Mücken stellt die Impfung der empfänglichen Tiere das wichtigste Element einer erfolgreichen Bekämpfung dar. Der Bund hat deshalb die vorbeugende freiwillige Impfung von Schafe, Ziegen und Rinder zugelassen. Dies bedeutet, dass jeder Tierhalter selbst entscheiden kann, ob er seinen Bestand der schützenden Impfmaßnahme unterziehen möchte. Übrigens ist die Impfung in Österreich auch nur freiwillig. Deshalb wird sich deren Wirksamkeit erst zeigen. Nur wenn ausreichend viele Impfungen durchgeführt wurden, lässt sich die Ausbreitung des Blauzungen-Virus insgesamt stoppen. Ansonsten ist nur der einzelne, geimpfte Tierbestand geschützt. Wie schützt der Impfstoff meinen Tierbestand? Nach der Impfung bildet das Tier sogenannte Antikörper gegen das Blauzungenvirus, aber nur gegen den geimpften Serotyp (also entweder BTV-4 oder BTV-8; bislang sind leider keine Impfstoffe mit beiden Serotypen verfügbar – aber man kann gleichzeitig beide Impfstoffe verabreichen, falls erforderlich). Wird ein Rind nun von einer infizierten Gnitze gestochen, dann bekämpfen diese Antikörper die Viren und verhindern, dass das Tier erkrankt. Diese Antikörper werden auch nach einer natürlichen Infektion gebildet, allerdings erkranken dann die Rinder und sind so für 60-80 Tage Ansteckungsquelle für Gnitzen. Gibt es eine Wartezeit nach der Impfung? Die Wartezeit beträgt 0 Tage, der Verzehr von Milch und Fleisch ist uneingeschränkt möglich. Ab wann wirkt die Impfung? Der vollständige Impfschutz tritt erst ca. 4 Wochen nach der zweiten Impfung ein. Es ist zu erwarten, dass Krankheitserscheinungen und Todesraten aber bereits nach der ersten Impfung deutlich geringer ausfallen. Welche Auswirkungen hat die Blauzungenkrankheit auf den Viehhandel und die Viehmärkte? Durch die Einrichtung von Sperrzonen - im Radius von 150 km um einen Ausbruchsort - ergeben sich für Rinder, Schafe und Ziegen massive Handelshemmnisse, auch wenn sie von der Krankheit selbst nicht betroffen sind. Für das Verbringen von Tieren aus einer Sperrzone in ein freies Gebiet gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder das Tier wurde durch Blutuntersuchung Blauzungenvirus-frei getestet (dieses Verfahren ist nur in einer festgelegten Stechmücken-freien Zeit möglich – wenn überhaupt, sind dies nur wenige Wintermonate und der genaue Zeitraum muss durch Experten festgelegt werden!) oder es wurde wirksam gegen den jeweils festgestellten Blauzungenvirus-Serotyp geimpft. Derzeit wird auch eine wirksame Impfung des Muttertiers in Verbindung mit einer ausreichenden Biestmilchversorgung des Jungtiers als Maßnahme gesehen, um ein Verbringen zu ermöglichen. Aber auch in diesem Fall muss beachtet werden, dass die Impfung einen gewissen Vorlauf braucht. Ein wirksamer Impfschutz liegt nämlich erst vor, wenn das Muttertier bei der Erstimpfung zweimal in dem vom Impfstoffhersteller angegeben Abstand geimpft wurde und nach der zweiten Impfung mindestens 4 Wochen vergangen sind – insgesamt somit ca. 8 Wochen Vorlauf. Tiere, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen die Sperrzone nicht verlassen. So z.B. Nutzkälber, die selbst nicht untersucht oder deren Mütter nicht geimpft wurden. Leistungen der Bayerischen Tierseuchenkasse (BTSK) Der Landesausschuss der BTSK hat in seiner Frühjahrssitzung am 01.03.2016 beschlossen, die Impfmaßnahme gegen BTV-4 beim Rind mit 1,00 € und beim Schaf mit 0,25 € pro nachgewiesener Impfung zu bezuschussen. Der Zuschuss kann nur an den die Impfung durchführenden Tierarzt gezahlt werden. Wo kann ich mich informieren? o Eine Europakarte mit den aktuellen BT-Restriktionszonen finden Sie hier: http://ec.europa.eu/food/animals/docs/ad_control-measures_bt_restrictedzones-map.jpg o Die Situation in Österreich lässt sich hier verfolgen: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/btat.html Weitere fachliche Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (http://www.lgl.bayern.de/) Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (http://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de) Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (http://www.BMELV.de) Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems (http://www.fli.bund.de) Mit freundlichen Grüßen Landratsamt Traunstein -Veterinäramt-