Was ist die Blauzungenkrankheit

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Informationen zur Blauzungenkrankheit (Stand 01.02.2017)
(Teilweise wurden diese Informationen von der
Bayerischen Tierseuchenkasse zur Verfügung gestellt)
Was ist die Blauzungenkrankheit?
Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer (Rind, Schaf, Ziege und
wiederkäuende Wildarten). Das Virus wird über Gnitzen (blutsaugende Mücken) von Tier zu Tier
übertragen. In Deutschland trat die Erkrankung erstmals im Sommer 2006 auf und breitete sich
innerhalb von zwei Jahren nahezu flächendeckend über das Bundesgebiet aus. Mit Hilfe einer ab
Frühsommer 2008 bundesweit durchgeführten Pflichtimpfung konnte das Virus erfolgreich
zurückgedrängt werden. Seit 2012 ist Deutschland wieder frei von der Blauzungenkrankheit. Der
Mensch und nichtwiederkäuende Nutztiere sind durch das Blauzungenvirus nicht gefährdet.
Wie ist die Situation in anderen europäischen Staaten?
Seit 2014 hat sich die Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 4 (BTV-4) ausgehend von der östlichen
Mittelmeerregion über den Balkan bis nach Rumänien und Ungarn ausgebreitet. Ende 2015 wurde
BTV-4 auch in Österreich und der Slowakei festgestellt. Mittlerweile ist auch Slowenien und
Norditalien betroffen. Die Sperrzonen im Radius von 150 km um einen Ausbruchsort, aus denen
empfängliche Tiere nur sehr eingeschränkt verbracht werden dürfen, reichen mittlerweile an die
deutsche Grenze heran.
Im September 2015 trat außerdem in Zentralfrankreich die Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 8
(BTV-8 auf). Die Sperrzonen umfassen bereits einen Großteil Frankreichs und reichen bis an die
deutsche Grenze.
Wie lautet die Risikobewertung für Deutschland?
Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), beurteilt in einer
Risikobewertung vom November 2015 das Eintragsrisiko für BTV-4 und BTV-8 nach Deutschland als
wahrscheinlich bis hoch durch die Ausbreitung lebender infizierter Vektoren (Gnitzen) mit dem Wind.
Ein geringes bis mäßiges Risiko geht laut der Bewertung vom Viehverkehr aus den betroffenen
Gebieten aus. Laut einer aktuellen Stellungnahme vom Dezember 2016 ist die Ausbreitung von BTV
auf das Bundesgebiet mittelfristig immer wahrscheinlicher.
Woran erkenne ich bei einem Wiederkäuer die Blauzungenkrankheit?
Die Ausprägung der Erkrankung variiert stark von sehr mild bis tödlich. Es verursacht bei den
betroffenen Tieren unter anderem hohes Fieber sowie Blutungen und Entzündungen im Maul- und
Nasenbereich, an Zitzen und an den Klauen. Aber auch ohne sichtbare Erkrankungszeichen kann es
zu Aborten, Fruchtbarkeitsstörungen und fetalen Missbildungen kommen. Bei Schafen kann es auch
zu der namengebenden Blaufärbung der Zunge kommen. Vor allem Schaf- und Ziegenhalter müssen
mit gravierenden Folgen für ihre Herden rechnen. Berichte aus der Balkanregion sprechen von
Verlusten bis zu 30 % der an Blauzungenkrankheit erkrankten Tiere. Die Tiere, die die Infektion
überstehen, sind in der Regel so geschwächt, dass sie aus der Produktion ausscheiden. Bei Rindern
dagegen zeigen sich sowohl in Frankreich als auch in Österreich momentan nur sehr milde klinische
Symptome. Ob dies so bleibt, kann derzeit nicht beurteilt werden. Die Blauzungenkrankheit ging 2006
und 2007 mit z.T. sehr massiven Krankheitserscheinungen beim Rind einher.
Wie kann ich meinen Tierbestand schützen?
Neben Beschränkungen des Tierverkehrs und der Bekämpfung der übertragenden Mücken stellt die
Impfung der empfänglichen Tiere das wichtigste Element einer erfolgreichen Bekämpfung dar. Der
Bund hat deshalb die vorbeugende freiwillige Impfung von Schafe, Ziegen und Rinder zugelassen.
Dies bedeutet, dass jeder Tierhalter selbst entscheiden kann, ob er seinen Bestand der schützenden
Impfmaßnahme unterziehen möchte. Übrigens ist die Impfung in Österreich auch nur freiwillig.
Deshalb wird sich deren Wirksamkeit erst zeigen. Nur wenn ausreichend viele Impfungen durchgeführt
wurden, lässt sich die Ausbreitung des Blauzungen-Virus insgesamt stoppen. Ansonsten ist nur der
einzelne, geimpfte Tierbestand geschützt.
Wie schützt der Impfstoff meinen Tierbestand?
Nach der Impfung bildet das Tier sogenannte Antikörper gegen das Blauzungenvirus, aber nur gegen
den geimpften Serotyp (also entweder BTV-4 oder BTV-8; bislang sind leider keine Impfstoffe mit
beiden Serotypen verfügbar – aber man kann gleichzeitig beide Impfstoffe verabreichen, falls
erforderlich). Wird ein Rind nun von einer infizierten Gnitze gestochen, dann bekämpfen diese
Antikörper die Viren und verhindern, dass das Tier erkrankt. Diese Antikörper werden auch nach einer
natürlichen Infektion gebildet, allerdings erkranken dann die Rinder und sind so für 60-80 Tage
Ansteckungsquelle für Gnitzen.
Gibt es eine Wartezeit nach der Impfung?
Die Wartezeit beträgt 0 Tage, der Verzehr von Milch und Fleisch ist uneingeschränkt möglich.
Ab wann wirkt die Impfung?
Der vollständige Impfschutz tritt erst ca. 4 Wochen nach der zweiten Impfung ein. Es ist zu erwarten,
dass Krankheitserscheinungen und Todesraten aber bereits nach der ersten Impfung deutlich geringer
ausfallen.
Welche Auswirkungen hat die Blauzungenkrankheit auf den Viehhandel und die Viehmärkte?
Durch die Einrichtung von Sperrzonen - im Radius von 150 km um einen Ausbruchsort - ergeben sich
für Rinder, Schafe und Ziegen massive Handelshemmnisse, auch wenn sie von der Krankheit selbst
nicht betroffen sind. Für das Verbringen von Tieren aus einer Sperrzone in ein freies Gebiet gibt es
nur zwei Möglichkeiten: Entweder das Tier wurde durch Blutuntersuchung Blauzungenvirus-frei
getestet (dieses Verfahren ist nur in einer festgelegten Stechmücken-freien Zeit möglich – wenn
überhaupt, sind dies nur wenige Wintermonate und der genaue Zeitraum muss durch Experten
festgelegt werden!) oder es wurde wirksam gegen den jeweils festgestellten Blauzungenvirus-Serotyp
geimpft. Derzeit wird auch eine wirksame Impfung des Muttertiers in Verbindung mit einer
ausreichenden Biestmilchversorgung des Jungtiers als Maßnahme gesehen, um ein Verbringen zu
ermöglichen. Aber auch in diesem Fall muss beachtet werden, dass die Impfung einen gewissen
Vorlauf braucht. Ein wirksamer Impfschutz liegt nämlich erst vor, wenn das Muttertier bei der
Erstimpfung zweimal in dem vom Impfstoffhersteller angegeben Abstand geimpft wurde und nach der
zweiten Impfung mindestens 4 Wochen vergangen sind – insgesamt somit ca. 8 Wochen Vorlauf.
Tiere, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen die Sperrzone nicht verlassen. So z.B.
Nutzkälber, die selbst nicht untersucht oder deren Mütter nicht geimpft wurden.
Leistungen der Bayerischen Tierseuchenkasse (BTSK)
Der Landesausschuss der BTSK hat in seiner Frühjahrssitzung am 01.03.2016 beschlossen, die
Impfmaßnahme gegen BTV-4 beim Rind mit 1,00 € und beim Schaf mit 0,25 € pro nachgewiesener
Impfung zu bezuschussen. Der Zuschuss kann nur an den die Impfung durchführenden Tierarzt
gezahlt werden.
Wo kann ich mich informieren?
o
Eine Europakarte mit den aktuellen BT-Restriktionszonen finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/food/animals/docs/ad_control-measures_bt_restrictedzones-map.jpg
o Die Situation in Österreich lässt sich hier verfolgen:
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/btat.html
Weitere fachliche Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des:
 Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (http://www.lgl.bayern.de/)
 Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(http://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de)
 Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(http://www.BMELV.de)
 Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems (http://www.fli.bund.de)
Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Traunstein
-Veterinäramt-
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