„Ja“ zur Impfung Die Länder haben sich gegen eine Fortführung der Pflichtimpfung entschieden und damit für mehr Eigenverantwortung der Tierhalter bei der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit. Diese Tatsache darf nicht den Eindruck erwecken, dass eine weitere Impfung überflüssig ist! Anbei ein paar Fakten, welche die Entscheidung für die BTV8-Impfung erleichtern sollen: • • • • • • • • • • • Die Impfung ist die bisher einzig wirksame Schutzmaßnahme gegen die Blauzungenkrankheit. Sie ist (außer dem Nachweis von Antikörpern nach einer natürlichen Infektion) auch die zwingende Voraussetzung für den Export in BTV8-freie Gebiete. Eine Entschädigung von kranken oder verendeten Tieren bei BTV8 wird es nicht mehr geben! Wer empfängliche Tiere in BTV8-freie Gebiete exportieren will, muss für die ordnungsgemäße Impfung (bzw. den Nachweis von Antikörpern nach einer natürlichen Infektion) und eine zuverlässige Dokumentation sorgen. Wenn ein einmal grundimmunisiertes Tier jährlich einer Wiederholungsimpfung unterzogen wird, ist es gegen die Blauzungenkrankheit geschützt und kann ohne Einhaltung von Fristen gehandelt werden. Die Wiederholungsimpfung ist eine Einfachimpfung; wird die Impfung jedoch ein Jahr ausgesetzt, muss erneut mit der zweifachen Grundimmunisierung begonnen und Fristen vor dem Export eingehalten werden. Ein einmal natürlich infiziertes Tier hat vermutlich lebenslangen Schutz gegen BTV8, es darf aber frühestens nach 60 Tagen in BTV8-freie Gebiete verbracht werden. Ein erstmalig geimpftes Tier kann 60 Tage nach der Grundimmunisierung verbracht werden. Die Tierseuchenkassen werden die freiwillige Impfung nur zum Teil unterstützen (Impfstoffdosen). Die Impfkosten dürften durch den Übergang in die Eigenverantwortung des Tierhalters steigen; nicht zuletzt wegen möglicher Rabatte bei steigender Bestellmenge durch den Tierarzt, wird daher dringend eine persönliche Absprache mit dem Tierarzt vorab empfohlen. Nur wenn in diesem Jahr die Impfabdeckung in Deutschland ein Mindestmaß erreicht, ist damit zu rechnen, dass die europäischen Finanzmittel (ca. 16 Mio. €) für eine Senkung der Impfkosten genutzt werden können. Der DBV hat sich in dieser Sache ebenso wie das BMELV bereits an die EU-Kommission gewendet. Auch deshalb: jede erfolgte Impfung innerhalb von 7 Tagen in der HIT-Datenbank dokumentieren lassen! Deutscher Bauernverband, Februar 2010