Ja zur Impfung - Deutscher Bauernverband

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„Ja“ zur Impfung
Die Länder haben sich gegen eine Fortführung der Pflichtimpfung entschieden und
damit für mehr Eigenverantwortung der Tierhalter bei der Bekämpfung der
Blauzungenkrankheit.
Diese Tatsache darf nicht den Eindruck erwecken, dass eine weitere Impfung
überflüssig ist!
Anbei ein paar Fakten, welche die Entscheidung für die BTV8-Impfung erleichtern sollen:
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Die Impfung ist die bisher einzig wirksame Schutzmaßnahme gegen die
Blauzungenkrankheit.
Sie ist (außer dem Nachweis von Antikörpern nach einer natürlichen Infektion) auch die
zwingende Voraussetzung für den Export in BTV8-freie Gebiete.
Eine Entschädigung von kranken oder verendeten Tieren bei BTV8 wird es nicht mehr
geben!
Wer empfängliche Tiere in BTV8-freie Gebiete exportieren will, muss für die
ordnungsgemäße Impfung (bzw. den Nachweis von Antikörpern nach einer natürlichen
Infektion) und eine zuverlässige Dokumentation sorgen.
Wenn ein einmal grundimmunisiertes Tier jährlich einer Wiederholungsimpfung
unterzogen wird, ist es gegen die Blauzungenkrankheit geschützt und kann ohne
Einhaltung von Fristen gehandelt werden.
Die Wiederholungsimpfung ist eine Einfachimpfung; wird die Impfung jedoch ein Jahr
ausgesetzt, muss erneut mit der zweifachen Grundimmunisierung begonnen und Fristen
vor dem Export eingehalten werden.
Ein einmal natürlich infiziertes Tier hat vermutlich lebenslangen Schutz gegen BTV8, es
darf aber frühestens nach 60 Tagen in BTV8-freie Gebiete verbracht werden.
Ein erstmalig geimpftes Tier kann 60 Tage nach der Grundimmunisierung verbracht
werden.
Die Tierseuchenkassen werden die freiwillige Impfung nur zum Teil unterstützen
(Impfstoffdosen).
Die Impfkosten dürften durch den Übergang in die Eigenverantwortung des Tierhalters
steigen; nicht zuletzt wegen möglicher Rabatte bei steigender Bestellmenge durch den
Tierarzt, wird daher dringend eine persönliche Absprache mit dem Tierarzt vorab
empfohlen.
Nur wenn in diesem Jahr die Impfabdeckung in Deutschland ein Mindestmaß erreicht, ist
damit zu rechnen, dass die europäischen Finanzmittel (ca. 16 Mio. €) für eine Senkung
der Impfkosten genutzt werden können. Der DBV hat sich in dieser Sache ebenso wie
das BMELV bereits an die EU-Kommission gewendet. Auch deshalb: jede erfolgte
Impfung innerhalb von 7 Tagen in der HIT-Datenbank dokumentieren lassen!
Deutscher Bauernverband, Februar 2010
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