Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) ist ein branchenübergreifender Zusammenschluss von Unternehmen und Personen, die sich für eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion engagieren. Zu seinen Mitgliedern gehören Hersteller und Händler von „Ohne Gentechnik“-Lebensmitteln sowie Futtermittelhersteller, Landwirte und Dienstleister wie Zertifizierer und Labore. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen durch die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung in die Lage versetzt werden, eine informierte Kaufentscheidung zu treffen. Denn sie können mit dem Kauf gekennzeichneter Produkte eine gentechnikfreie Landwirtschaft fördern. Ziel der Verbandsarbeit ist die Verbreitung der „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung. Der VLOG betreibt Verbraucherinformation und unterstützt Hersteller bei der Erzeugung und Händler bei der Vermarktung von entsprechenden Lebensmitteln. Damit trägt der Verband auch aktiv zum Umwelt- und Verbraucherschutz bei. Aufgaben des Verbandes Der Verband bietet Interessierten eine Plattform für den Austausch von Informationen, Wissen und Erfahrungen rund um die Herstellung und Vermarktung von Lebensmitteln ohne Gentechnik. Neben seiner Funktion als Interessenforum ist der VLOG für die Vergabe und die Verwaltung des Siegels „Ohne GenTechnik“ zuständig. Er engagiert sich für eine breite Nutzung des Logos und berät interessierte Unternehmen, wie sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kennzeichnung erfüllen können. Außerdem informiert der Verband mit umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit über die Kennzeichnung und die Vorteile einer gentechnikfreien Lebensmittelproduktion. Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. VLOG Chausseestraße 8 / F 10115 Berlin Telefon +49 30 788 90 682 Fax +49 30 788 90 686 [email protected] www.ohnegentechnik.org www.facebook.com/OhneGentechnik www.twitter.com/ohnegentechnik Stand 10/2015 Das „Ohne GenTechnik“ Siegel Das Siegel „Ohne GenTechnik“ Das „Ohne GenTechnik“ Siegel bietet Orientierung und die Sicherheit, dass in den gekennzeichneten Lebensmitteln keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthalten sind. Außerdem wurde auch bei der Tierfütterung auf gentechnisch veränderte Futterpflanzen verzichtet. Alle Produkte, die das Siegel tragen können, finden Sie in unserer Produktdatenbank unter: www.ohnegentechnik.org/produktdatenbank Zentrale Voraussetzungen Bei der Herstellung von tierischen Produkten dürfen nur Futtermittel eingesetzt werden, die nach den EU-Verordnungen Nr. 1829/2003 und Nr. 1830/2003 gentechnikfrei sind. Muss die Fütterung noch umgestellt werden, gelten strenge Fristen. Nutzen der „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung In der Verarbeitung dürfen Lebensmittelzutaten, Zusatzstoffe oder Verarbeitungshilfsstoffe keine gentechnisch veränderten Organismen sein, solche enthalten, daraus bestehen oder durch diese hergestellt worden sein. Die EU-Kennzeichnungsverordnung für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel (Nr. 1829/2003 und 1830/2003) sieht einen Hinweis in der Zutatenliste vor, wenn das Produkt aus gentechnisch veränderten Organismen (z.B. Pflanzen) hergestellt wurde. Tierische Produkte wie Milch, Eier und Fleisch sind von der Kennzeichnung ausgenommen, auch wenn die Tiere mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert worden sind. Eine Änderung der EU-Gesetze ist derzeit politisch nicht durchsetzbar. Die freiwillige „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung ist eine deutsche Regelung. Sie bietet Unternehmen, die auch im Tierfutter auf gentechnisch unveränderte Pflanzen setzen, die Möglichkeit Lebensmittel mit dem entsprechenden Label oder Hinweis zu bewerben. Verbraucherinnen und Verbraucher können mit dem Kauf von so gekennzeichneten Lebensmitteln eine gentechnikfreie Landwirtschaft unterstützen. Was bedeutet „Ohne Gentechnik“? Für Lebensmittel, die mit den Worten „Ohne Gentechnik“ oder dem entsprechenden Label gekennzeichnet sind, gilt: Wer kann das Siegel nutzen? • Der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder Teilen davon ist verboten. • Ebensowenig dürfen Vitamine, Aromen, Enzyme und andere Lebensmittelzusatzstoffe, die mithilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden, verwendet werden. • Auch beim Futter sind gentechnisch veränderte Pflanzen nicht erlaubt. Dabei müssen strenge Fristen eingehalten werden. Externe Prüfinstitute kontrollieren vor Ort die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Jedes Unternehmen, das die gesetzlichen Voraussetzungen für eine „Ohne Gentechnik“Kennzeichnung und die spezifischen Siegelnutzungsregeln des VLOG erfüllt, kann auf Antrag das einheitliche „Ohne GenTechnik“ Logo zur Kennzeichnung von Lebensmitteln nutzen. Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 3a und 3b des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes (EGGenTDurchfG). Die Siegelnutzungsregeln finden Sie auf unserer Homepage: www.ohnegentechnik.org