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Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik
Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG)
ist ein branchenübergreifender Zusammenschluss von
Unternehmen und Personen, die sich für eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion
engagieren. Zu seinen Mitgliedern gehören Hersteller
und Händler von „Ohne Gentechnik“-Lebensmitteln
sowie Futtermittelhersteller, Landwirte und Dienstleister
wie Zertifizierer und Labore.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen durch die
„Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung in die Lage versetzt
werden, eine informierte Kaufentscheidung zu treffen.
Denn sie können mit dem Kauf gekennzeichneter Produkte eine gentechnikfreie Landwirtschaft fördern.
Ziel der Verbandsarbeit ist die Verbreitung der
„Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung. Der VLOG betreibt
Verbraucherinformation und unterstützt Hersteller bei
der Erzeugung und Händler bei der Vermarktung von
entsprechenden Lebensmitteln. Damit trägt der Verband
auch aktiv zum Umwelt- und Verbraucherschutz bei.
Aufgaben des Verbandes
Der Verband bietet Interessierten eine Plattform für
den Austausch von Informationen, Wissen und Erfahrungen rund um die Herstellung und Vermarktung von
Lebensmitteln ohne Gentechnik.
Neben seiner Funktion als Interessenforum ist der
VLOG für die Vergabe und die Verwaltung des Siegels
„Ohne GenTechnik“ zuständig. Er engagiert sich für
eine breite Nutzung des Logos und berät interessierte
Unternehmen, wie sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kennzeichnung erfüllen können.
Außerdem informiert der Verband mit umfangreicher
Öffentlichkeitsarbeit über die Kennzeichnung und die
Vorteile einer gentechnikfreien Lebensmittelproduktion.
Verband Lebensmittel
ohne Gentechnik e.V.
VLOG
Chausseestraße 8 / F
10115 Berlin
Telefon +49 30 788 90 682
Fax +49 30 788 90 686
[email protected]
www.ohnegentechnik.org
www.facebook.com/OhneGentechnik
www.twitter.com/ohnegentechnik
Stand 10/2015
Das „Ohne
GenTechnik“
Siegel
Das Siegel „Ohne GenTechnik“
Das „Ohne GenTechnik“ Siegel bietet Orientierung und
die Sicherheit, dass in den gekennzeichneten Lebensmitteln keine gentechnisch veränderten Bestandteile
enthalten sind. Außerdem wurde auch bei der Tierfütterung auf gentechnisch veränderte Futterpflanzen
verzichtet. Alle Produkte, die das Siegel tragen können,
finden Sie in unserer Produktdatenbank
unter: www.ohnegentechnik.org/produktdatenbank
Zentrale Voraussetzungen
Bei der Herstellung von
tierischen Produkten
dürfen nur Futtermittel
eingesetzt werden, die
nach den EU-Verordnungen Nr. 1829/2003 und
Nr. 1830/2003 gentechnikfrei sind. Muss
die Fütterung noch umgestellt werden, gelten
strenge Fristen.
Nutzen der „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung
In der Verarbeitung
dürfen Lebensmittelzutaten, Zusatzstoffe oder
Verarbeitungshilfsstoffe
keine gentechnisch
veränderten Organismen
sein, solche enthalten,
daraus bestehen oder
durch diese hergestellt
worden sein.
Die EU-Kennzeichnungsverordnung für gentechnisch
veränderte Lebens- und Futtermittel (Nr. 1829/2003
und 1830/2003) sieht einen Hinweis in der Zutatenliste vor, wenn das Produkt aus gentechnisch veränderten Organismen (z.B. Pflanzen) hergestellt wurde.
Tierische Produkte wie Milch, Eier und Fleisch sind
von der Kennzeichnung ausgenommen, auch wenn
die Tiere mit gentechnisch veränderten Pflanzen
gefüttert worden sind. Eine Änderung der EU-Gesetze
ist derzeit politisch nicht durchsetzbar.
Die freiwillige „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung ist
eine deutsche Regelung. Sie bietet Unternehmen, die
auch im Tierfutter auf gentechnisch unveränderte
Pflanzen setzen, die Möglichkeit Lebensmittel mit
dem entsprechenden Label oder Hinweis zu bewerben.
Verbraucherinnen und Verbraucher können mit dem
Kauf von so gekennzeichneten Lebensmitteln eine
gentechnikfreie Landwirtschaft unterstützen.
Was bedeutet „Ohne Gentechnik“?
Für Lebensmittel, die mit den Worten „Ohne Gentechnik“ oder dem entsprechenden Label gekennzeichnet sind, gilt:
Wer kann das Siegel nutzen?
• Der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder Teilen davon ist verboten.
• Ebensowenig dürfen Vitamine, Aromen, Enzyme
und andere Lebensmittelzusatzstoffe, die mithilfe
von gentechnisch veränderten Mikroorganismen
hergestellt wurden, verwendet werden.
• Auch beim Futter sind gentechnisch veränderte
Pflanzen nicht erlaubt. Dabei müssen strenge Fristen
eingehalten werden.
Externe Prüfinstitute kontrollieren vor Ort die Einhaltung
der gesetzlichen Bestimmungen.
Jedes Unternehmen, das die gesetzlichen
Voraussetzungen für eine „Ohne Gentechnik“Kennzeichnung und die spezifischen Siegelnutzungsregeln des VLOG erfüllt, kann auf
Antrag das einheitliche „Ohne GenTechnik“
Logo zur Kennzeichnung von Lebensmitteln
nutzen. Die rechtliche Grundlage bilden die
§§ 3a und 3b des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes (EGGenTDurchfG). Die
Siegelnutzungsregeln finden Sie auf unserer
Homepage: www.ohnegentechnik.org
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