Infoblatt LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG

Werbung
Infoblatt LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG
Was ist drin? - Das Zutatenverzeichnis
Das Zutatenverzeichnis gibt Auskunft darüber, was in verarbeiteten Lebensmitteln
enthalten ist, es ist sozusagen das „Rezept“. Das ist sehr informativ, stiftet aber
auch Verwirrung durch chemische Bezeichnungen und/ oder E-Nummern.
______________________________________________________________________________
Die Auswahl an Lebensmitteln war noch nie so groß wie heute. Die meisten davon sind
verpackt und unterliegen damit der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Diese
schreibt unter anderem vor, dass auf den Lebensmitteln die Zutaten in absteigender Reihenfolge der Gewichtsanteile angegeben sein müssen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung ist sehr detailliert. Für den täglichen Einkauf sind folgende Informationen hilfreich.
Die Zutatenliste ist an dem Wort „Zutaten“ eindeutig auf der Packung zu finden.
€
„Eine „Zutat“ ist jeder Stoff, einschließlich der Zusatzstoffe, der bei der Herstellung
des Lebensmittels verwendet wird und unverändert oder verändert im Enderzeugnis
vorhanden ist“.
€
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Zutaten und zusammengesetzten Zutaten.
€
Bei Lebensmitteln aus nur einer Zutat (z. B. Mehl, Zucker, Gemüse, Obst) ist keine
Zutatenliste notwendig.
€
Auch sehr klein verpackte Lebensmittel, vorportionierte Backwaren und alkoholische
Getränke mit mehr als 1,2 Vol% (Ausnahme Bier) benötigen kein Zutatenverzeichnis.
€
Bei zusammengesetzten Zutaten (z.B. der Nudel im Nudelsalat oder der Fruchtzubereitung im Obstquark) muss eine Auflistung erst erfolgen, wenn mehr als
2 % im fertigen Lebensmittel enthalten sind. Eine Auflistung entfällt auch, wenn es für
das zusammengesetzte Lebensmittel eine genaue lebensmittelrechtliche Beschreibung gibt (z.B. Fruchtsäfte).
€
Wenn eine Zutat durch den Namen (z.B. Heringssalat) oder ein Bild besonders hervorgehoben wird, muss die Menge in Prozent angegeben werden.
€
Alkohol muss erst ab 1,2 Volumenprozent gekennzeichnet sein.
€
Die vierzehn häufigsten Lebensmittelallergene müssen genannt sein. Das sind glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte,
Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen und Weichtiere
Infoblatt LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG
€
Zusatzstoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie eine Zulassung haben. Der
Klassenname z. B. Farbstoff oder Stabilisator informiert über die technologische Verwendung. Zusätzlich zum Klassennamen muss eine „E-Nummer“ oder die chemische
Bezeichnung angegeben werden.(z.B. Verdickungsmittel Carrageen, oder E 407)
€
Aromen können aus natürlichen Ausgangsstoffen extrahiert werden aber auch mit
Hilfe von physikalischen, mikrobiologischen, enzymatischen oder thermischen Verfahren hergestellt werden. In der Zutatenliste genügt - noch - das Wort "Aroma".
€
Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe müssen zusätzlich noch den Hinweis haben
„mit Süßungsmittel/n. Bei Aspartam ist der Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“
anzugeben.
€
Bei einigen Lebensmitteln sind Sammelbegriffe wie „pflanzliche Öle“, „Fisch“, „Milcheiweiß“ oder „Käse“ erlaubt, damit die Hersteller noch eine gewisse Rezeptfreiheit haben.
€
Anstelle von Konservierungsstoffen werden Lebensmittel häufig mit Schutzgas haltbargemacht. Die Schutzgase (z. B. Kohlendioxid, Helium oder Sauerstoff) müssen
nicht als Zutat angegeben werden, aber auf dem Etikett muss der Hinweis „verpackt
unter Schutzatmosphäre“ aufgedruckt sein.
Kritik - Forderung:
Neue Verordnungen über Zusatzstoffe, Aromen und Enzyme, die zum 20. Februar 2009 in
Kraft traten, sollten so schnell wie möglich umgesetzt werden damit diese Zusatzstoffe für
Verbraucher gekennzeichnet sind.
Die Zahl der Zusatzstoffe sollte so gering wie möglich gehalten werden. So kommen „Biolebensmittel“ mit nur ca. 30 Zusatzstoffen aus. Für konventionell erzeugte Lebensmittel
sind mehr als 300 Zusatzstoffe zugelassen.
Für lose Ware sowie für Speisekarten in Restaurants oder Kantinen gelten eingeschränkte
Kennzeichnungsvorschriften.
Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren 15 Beratungsstellen in Bayern
VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.,
Beratungsstelle Augsburg, Ottmarsgäßchen 8, 86152 Augsburg, Tel: (0821) 15 70 31
www.verbraucherservice-bayern.de
gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
2010
Herunterladen