Infoblatt LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG Was ist drin? - Das Zutatenverzeichnis Das Zutatenverzeichnis gibt Auskunft darüber, was in verarbeiteten Lebensmitteln enthalten ist, es ist sozusagen das „Rezept“. Das ist sehr informativ, stiftet aber auch Verwirrung durch chemische Bezeichnungen und/ oder E-Nummern. ______________________________________________________________________________ Die Auswahl an Lebensmitteln war noch nie so groß wie heute. Die meisten davon sind verpackt und unterliegen damit der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Diese schreibt unter anderem vor, dass auf den Lebensmitteln die Zutaten in absteigender Reihenfolge der Gewichtsanteile angegeben sein müssen. Die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung ist sehr detailliert. Für den täglichen Einkauf sind folgende Informationen hilfreich. Die Zutatenliste ist an dem Wort „Zutaten“ eindeutig auf der Packung zu finden. € „Eine „Zutat“ ist jeder Stoff, einschließlich der Zusatzstoffe, der bei der Herstellung des Lebensmittels verwendet wird und unverändert oder verändert im Enderzeugnis vorhanden ist“. € Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Zutaten und zusammengesetzten Zutaten. € Bei Lebensmitteln aus nur einer Zutat (z. B. Mehl, Zucker, Gemüse, Obst) ist keine Zutatenliste notwendig. € Auch sehr klein verpackte Lebensmittel, vorportionierte Backwaren und alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Vol% (Ausnahme Bier) benötigen kein Zutatenverzeichnis. € Bei zusammengesetzten Zutaten (z.B. der Nudel im Nudelsalat oder der Fruchtzubereitung im Obstquark) muss eine Auflistung erst erfolgen, wenn mehr als 2 % im fertigen Lebensmittel enthalten sind. Eine Auflistung entfällt auch, wenn es für das zusammengesetzte Lebensmittel eine genaue lebensmittelrechtliche Beschreibung gibt (z.B. Fruchtsäfte). € Wenn eine Zutat durch den Namen (z.B. Heringssalat) oder ein Bild besonders hervorgehoben wird, muss die Menge in Prozent angegeben werden. € Alkohol muss erst ab 1,2 Volumenprozent gekennzeichnet sein. € Die vierzehn häufigsten Lebensmittelallergene müssen genannt sein. Das sind glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen und Weichtiere Infoblatt LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG € Zusatzstoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie eine Zulassung haben. Der Klassenname z. B. Farbstoff oder Stabilisator informiert über die technologische Verwendung. Zusätzlich zum Klassennamen muss eine „E-Nummer“ oder die chemische Bezeichnung angegeben werden.(z.B. Verdickungsmittel Carrageen, oder E 407) € Aromen können aus natürlichen Ausgangsstoffen extrahiert werden aber auch mit Hilfe von physikalischen, mikrobiologischen, enzymatischen oder thermischen Verfahren hergestellt werden. In der Zutatenliste genügt - noch - das Wort "Aroma". € Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe müssen zusätzlich noch den Hinweis haben „mit Süßungsmittel/n. Bei Aspartam ist der Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“ anzugeben. € Bei einigen Lebensmitteln sind Sammelbegriffe wie „pflanzliche Öle“, „Fisch“, „Milcheiweiß“ oder „Käse“ erlaubt, damit die Hersteller noch eine gewisse Rezeptfreiheit haben. € Anstelle von Konservierungsstoffen werden Lebensmittel häufig mit Schutzgas haltbargemacht. Die Schutzgase (z. B. Kohlendioxid, Helium oder Sauerstoff) müssen nicht als Zutat angegeben werden, aber auf dem Etikett muss der Hinweis „verpackt unter Schutzatmosphäre“ aufgedruckt sein. Kritik - Forderung: Neue Verordnungen über Zusatzstoffe, Aromen und Enzyme, die zum 20. Februar 2009 in Kraft traten, sollten so schnell wie möglich umgesetzt werden damit diese Zusatzstoffe für Verbraucher gekennzeichnet sind. Die Zahl der Zusatzstoffe sollte so gering wie möglich gehalten werden. So kommen „Biolebensmittel“ mit nur ca. 30 Zusatzstoffen aus. Für konventionell erzeugte Lebensmittel sind mehr als 300 Zusatzstoffe zugelassen. Für lose Ware sowie für Speisekarten in Restaurants oder Kantinen gelten eingeschränkte Kennzeichnungsvorschriften. Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren 15 Beratungsstellen in Bayern VerbraucherService Bayern im KDFB e.V., Beratungsstelle Augsburg, Ottmarsgäßchen 8, 86152 Augsburg, Tel: (0821) 15 70 31 www.verbraucherservice-bayern.de gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2010