(HR-Nr. 17111287) mit Sitz in Oisterwijk

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Plant Health Cure B.V. (HR-Nr. 17111287) mit Sitz in Oisterwijk (Niederlande)
1.
1.1
1.2
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
ALLGEMEINES
Diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachstehend:
„Geschäftsbedingungen“) gelten, einmal vereinbart, für alle derzeitigen und zukünftigen
Verträge und Rechtsgeschäfte, worunter in jedem Fall Angebote, Verkaufs/Kaufvereinbarungen und Lieferungen verstanden werden, einschließlich aller zum
Wiederverkauf bestimmten Produkte (nachstehend: „Produkte“) und Dienstleistungen
(nachstehend: „Dienstleistungen“) von Plant Health Cure (nachstehend: „Verkäufer“)
mit und/oder an den Vertragspartner (nachstehend: „Käufer“).
Abweichungen und/oder Ausschlüsse und/oder Verzicht auf die Geschäftsbedingungen
kann bzw. können nur auf der Grundlage eines rechtsgültig unterzeichneten
schriftlichen Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer erfolgen.
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
5.
5.1
5.2
5.3
5.4
6.
6.1
6.2
6.3
7.
7.1
STORNIERUNG
Wenn der Käufer ungerechtfertigterweise Produkte verweigert oder beanstandet bzw. zu
Unrecht eine Auftragsbestätigung des Verkäufers storniert oder deren Annahme
verweigert, ist es dem Verkäufer gestattet – neben allen sonstigen durch eine derartige
Handlung verursachten Schäden – sich für Folgendes schadlos zu halten:
a. für den Fall, dass die Produkte nicht nach billigem Ermessen vom Verkäufer an
einen Dritten weiterverkauft werden können: den Preis dieser Produkte; oder
b. für den Fall, dass die Produkte vom Verkäufer weiterverkauft werden können oder
wenn eine Forderung in Bezug auf den Preis rechtlich nicht zulässig ist:
Schadenersatz in Höhe von 50 % (fünfzig Prozent) des für die Produkte geltenden
Preises.
8.
8.1
INSPEKTION
Sowohl bei der Lieferung als auch während Nutzung, Verarbeitung, Transport, Lagerung
und Verkauf der Produkte (die „Verwendung“) hat der Käufer die Produkte zu überprüfen
und sich davon zu vergewissern, dass die gelieferten Produkte alle vertraglichen
Anforderungen erfüllen.
Reklamationen in Bezug auf die Produkte bedürfen der Schriftform und haben dem
Verkäufer spätestens innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach dem Lieferdatum zuzugehen,
wenn es sich um einen Mangel, ein Versäumnis oder einen Fehler handelt, der aus
vernünftiger Inspektion bei der Lieferung hervorgehen kann, und spätestens innerhalb
von 7 (sieben) Tagen nach dem Datum, an dem alle sonstigen Forderungen bekannt
wurden oder hätten bekannt werden können, jedoch keinesfalls später als 3 (drei)
Monate nach dem für die betreffenden Produkte vereinbarten Lieferdatum. Die
Verwendung oder Verarbeitung der Produkte durch den Käufer gilt als vorbehaltlose
Annahme der Produkte und als Verzichtserklärung auf alle Ansprüche in Bezug auf diese
Produkte.
Die Feststellung, ob die gelieferten Produkte den für die Produkte vereinbarten
Spezifikationen entsprechen oder nicht, wie in der Auftragsbestätigung des Verkäufers
oder – wenn keine Spezifikationen vereinbart wurden – den neusten vom Verkäufer zum
Zeitpunkt der Lieferung der Produkte gehandhabten Spezifikationen („Spezifikationen“)
angegeben wird, erfolgt ausschließlich anhand einer Analyse der Muster und/oder
administrativer Daten, wie diese vom Verkäufer gehandhabt wurden und aus den Posten
bzw. Produktserien hervorgehen, in denen die Produkte vom Verkäufer produziert
wurden. Produkte, bei denen der Verkäufer schriftlich gestattet oder angibt, dass diese
zurückgeschickt werden dürfen oder müssen, werden dem Verkäufer auf Gefahr des
Käufers an den vom Verkäufer anzugebenden Ort zurückgesandt.
Mängel an einem Teil der in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegebenen
Produkte geben dem Käufer nicht das Recht, keines der Produkte anzunehmen. Etwaige
Reklamationen berühren die in Artikel 5 aufgeführten Zahlungsverpflichtungen nicht.
Nach Erhalt einer Mitteilung über einen Mangel ist es dem Verkäufer gestattet, alle
weiteren Lieferungen auszusetzen, bis in Bezug auf die Reklamationen festgestellt wurde,
dass diese unbegründet sind und/oder bis diese widerlegt sind oder bis der Mangel nach
sachkundiger Beurteilung des Verkäufers beseitigt wurde.
ZUSTANDEKOMEN DES VERTRAGS
Die vom Verkäufer in beliebiger Form gemachten Preisangaben binden den Verkäufer
nicht, sondern stellen nur eine Aufforderung zur Aufgabe einer Bestellung dar.
Alle vom Verkäufer abgegebenen Preisangaben sind frei widerruflich und können ohne
(vorherige) Mitteilung geändert werden.
Bestellungen sind erst verbindlich, nachdem sie von einer befugten Person im Auftrag des
Verkäufers schriftlich akzeptiert wurden („Auftragsbestätigung des Verkäufer“).
Es ist dem Verkäufer jederzeit gestattet, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen
abzulehnen.
3. INFORMATIONEN ZU DEN PRODUKTEN
3.1 Der Verkäufer entwickelt zugunsten seiner Produkte Datenblätter („technisches
Datenblatt“) und die darin genannten, sich auf die Produkte beziehende Spezifikationen
(„Spezifikationen“).
3.2 Die verfügbaren Informationen sind auf der Webseite des Verkäufers einzusehen oder
werden auf Anfrage zugesandt. Technische Datenblätter werden vom Verkäufer bei jeder
Produktsendung mitgeliefert. Der Käufer wird daher erachtet, sich bereits bei der
Aufgabe einer Bestellung in hinreichender Weise über die Produkte und die
Nutzungsbestimmungen informiert zu haben. Abgesehen von den Bestimmungen in
Artikel 8 erfolgt die eventuelle Lieferung von Mustern an den Käufer ausschließlich zu
Informationszwecken und sind mit diesen in keiner Weise explizite oder implizite
Bedingungen oder Garantien jeglicher Art verbunden.
4.
4.1
6.4
PREISE
Die für die Produkte des Verkäufers geltenden Preise und Währungen sind in der
Auftragsbestätigung des Verkäufers aufgeführt.
Sofern nicht anders vereinbart verstehen sich die Preise des Verkäufers einschließlich
Standardverpackung, zzgl. MwSt. und/oder aller sonstigen anwendbaren Steuern,
Rechte, Gebühren und/oder Lasten, die in einem bestimmten Land auf die Produkte
und/oder die Lieferung erhoben werden („Steuern“).
Der Betrag der im Zusammenhang mit dem Verkauf der Produkte beim Käufer zu
erhebenden Steuern geht zulasten des Käufers und wird auf jeder Rechnung angegeben
bzw. dem Käufer vom Verkäufer separat in Rechnung gestellt.
Wenn der Verkäufer einen Rabatt gewährt, so gilt dieser Rabatt nur für die spezifisch in
der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegebene Lieferung.
Wenn vom Verkäufer in dessen Auftragsbestätigung angegeben wird, dass es sich dabei
um Festpreise handelt, ist es dem Verkäufer gestattet, den Preis der noch zu liefernden
Produkte zu erhöhen, wenn die den Selbstkostenpreis bestimmenden Faktoren einem
Anstieg unterlegen waren.
Der Käufer wird über eine solche Preisänderung so schnell wie nach billigem Ermessen
möglich vom Verkäufer informiert.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern nicht explizit anders in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegeben oder
schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 30 (dreißig)
Tagen nach dem Datum der vom Verkäufer für die Produkte versandten Rechnung durch
Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto ohne Steuerabzug,
Rabatt oder Verrechnung zu erfolgen.
Beschwerden in Bezug auf eine Rechnung sind innerhalb von 8 (acht) Tagen nach dem
Datum der Rechnung beim Verkäufer einzureichen. Danach wird der Käufer erachtet, die
Rechnung akzeptiert zu haben und mit dem Inhalt einverstanden zu sein.
Es ist dem Verkäufer gestattet, uneingeschränkt aller sonstigen Rechte des Verkäufers,
ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von 1,5 % (eineinhalb Prozent) pro Monat auf
überfällige Zahlungen zu berechnen, bis alle ausstehenden Beträge in vollem Umfang
beglichen wurden.
Wenn zwischen dem Verkäufer und Käufer Streitigkeiten, einschließlich der Lastschrift
von überfälligen Zahlungen, entstehen sollten, gehen alle damit verbundenen Kosten des
Verkäufers
(einschließlich
Rechtsanwaltskosten,
Sachverständigenkosten,
Gerichtsgebühren und sonstiger Prozesskosten) vollumfänglich zulasten des Käufers.
LIEFERUNG UND ANNAHME
Sofern nicht ausdrücklich anders in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegeben,
werden alle Produkte EXW des Standortes des Verkäufers geliefert, wobei der Ausdruck
„EXW“ die Bedeutung hat, die ihm zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung des Verkäufers
in der letzten Version der von der Internationalen Handelskammer (International
Chamber of Commerce; ICC) veröffentlichten INCOTERMS zuerkannt wurde.
Sofern nicht ausdrücklich anders in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegeben,
sind alle Zeiten und/oder Daten für die Lieferung durch den Verkäufer Schätzungen und
keine endgültigen Fristen. Es ist dem Verkäufer gestattet, die Produkte in Teilen zu liefern
und separat in Rechnung zu stellen. Der Verkäufer haftet niemals für indirekte und/oder
Folgeschäden, die durch Verzögerung der Lieferung entstanden sind.
Eine mögliche Verzögerung bei der Lieferung von Produkten entbindet den Käufer nicht
von seiner Verpflichtung, diese in Empfang zu nehmen und zu bezahlen. Abweichungen
bei der Menge der gelieferten Produkte hinsichtlich der in der Auftragsbestätigung des
Verkäufers angegebenen Menge geben dem Käufer nicht das Recht, die Produkte zu
verweigern. Der Käufer ist dazu verpflichtet, den in der Auftragsbestätigung des
Verkäufers für die Menge der gelieferten Produkte angegebenen Preis zu bezahlen.
Das Risiko der Produkte geht bei der Lieferung auf den Käufer über. Produkte, deren
Lieferung bis zur Bezahlung durch den Käufer ausgesetzt wurde, sowie Produkte, die
ungerechtfertigterweise vom Käufer verweigert oder nicht angenommen wurden,
werden vom Verkäufer auf Rechnung und Gefahr des Käufers zurückgehalten und
gelagert.
8.2
8.3
8.4
9.
9.1
9.2
10.
10.1
10.2
11.
11.1
11.2
(VERLÄNGERTER) EIGENTUMSVORBEHALT
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten und zu liefernden Produkten
vor, bis alle derzeitigen und zukünftigen Forderungen des Verkäufers gegenüber dem
Käufer erfüllt sind. Alle an den Käufer gelieferten Produkte gelten somit, als auf
unbezahlte Rechnungen geliefert. Solange sämtliche bestellten und/oder gelieferten
Produkte nicht vollständig gezahlt wurden, ist der Verkäufer unwiderruflich ermächtigt
und berechtigt, die beim Käufer vorhandenen und zuvor vom Verkäufer gelieferten
Produkte ohne gerichtliche Intervention zurückzunehmen.
Der Käufer ist darüber hinaus nicht berechtigt, über die gelieferten Produkte anders als
in der normalen Ausübung seines Betriebs oder Berufs zu verfügen, einschließlich deren
Veräußerung.
GEWÄHRLEISTUNG
Der Verkäufer gewährleistet ausschließlich, dass die Produkte zum Zeitpunkt der
Lieferung den Spezifikationen, die in den technischen Datenblättern angegeben sind,
entsprechen. Wenn und insoweit es sich um Produkte handelt, die dieser
Gewährleistung nicht entsprechen, was entsprechend Artikel 8 dieser
Geschäftsbedingungen festgelegt wird und vom Käufer gemeldet wurde, ist es dem
Verkäufer gestattet, nach eigenem Ermessen, entweder die Produkte kostenlos
auszutauschen oder für diese Produkte eine Gutschrift in Höhe des ursprünglichen
Rechnungspreises auszustellen. Daher ist die Verpflichtung des Verkäufers
ausschließlich auf den Austausch der Produkte oder die Ausstellung einer Gutschrift für
die Produkte beschränkt.
Die oben genannte Gewährleistung ist ausschließlich und ersetzt alle sonstigen (u. a.
expliziten, impliziten, gesetzlichen, vertraglichen oder anderen) Gewährleistungen.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich auf die Bestimmungen in diesem Artikel.
Der Verkäufer haftet nicht für (Folge-)Schäden jeglicher Art und Größe, die vom Käufer
oder Dritten erlitten wurden und mit der Erfüllung des Vertrags oder dessen
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11.4
11.5
12.
12.1
Nichterfüllung zusammenhängen oder daraus hervorgehen, es sei denn, dass es sich
dabei um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt.
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden jeglicher Art und Größe, die vom Käufer oder
Dritten erlitten wurden und mit (unsachgemäßer) Lagerung, (unsachgemäßer) Nutzung
oder Verwendung der gelieferten Produkte zusammenhängen oder daraus entstanden
sind. Die vom Verkäufer erteilten Ratschläge, Auskünfte und Anwendungsmöglichkeiten
in Bezug auf die Lagerung oder Nutzung werden ohne Erfolgspflicht und Haftung (deren
Auslegung und/oder Anwendung) vom Verkäufer zur Verfügung gestellt.
Ebensowenig ist der Verkäufer haftbar, wenn der Käufer oder ein Dritter die staatlichen
Vorschriften bei der Nutzung, Lagerung oder anderweitigem Handeln mit den vom
Verkäufer an den Käufer gelieferten Produkten nicht erfüllt hat.
Im Falle eines Schadens, der gemäß dem vorliegenden Artikel dem Verkäufer
zuzuschreiben ist, ist dieser unter keinen Umständen dem Käufer oder Dritten
gegenüber für mehr als den Rechnungsbetrag für die gelieferten Produkte bzw. in
Einzelfällen die Höhe der Versicherungsleistung der Haftpflichtversicherung des
Verkäufers haftbar.
PRODUKTE DRITTER
Für den Fall, dass der Verkäufer bei Dritten erworbene Produkte an den Käufer liefert,
ist der Verkäufer gegenüber dem Käufer nie zu mehr verpflichtet als dem, was
gegenüber dem Verkäufer in den entsprechenden Liefer- und Verkaufsbedingungen
des/der betreffenden Dritten gelten würde. Auf Anfrage werden die
Geschäftsbedingungen dem Käufer zugesandt.
13. HÖHERE GEWALT
13.1 Keine der Parteien ist in jeglicher Weise für Schäden und/oder (Un-)Kosten haftbar, die
aus mangelhafter Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber der anderen Partei
hervorgehen oder damit im Zusammenhang stehen, die durch Umstände außerhalb der
angemessenen Kontrolle einer solchen Partei verursacht werden, einschließlich, jedoch
nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Gesetze und Verordnungen, staatliche
Maßnahmen oder andere administrative Maßnahmen, Streiks, Probleme bei der
Beschaffung von notwendigen Arbeitskräften oder Rohstoffen, Mangel an logistischen
Ressourcen, Störungen bei Werks- oder wichtigen Maschinen, Notreparaturen oder
Wartungsarbeiten, Störungen oder einem Mangel an öffentlichen Einrichtungen
(„höhere Gewalt“).
13.2 Wenn ein Fall höherer Gewalt auftreten sollte, hat die Partei auf deren Seite die höhere
Gewalt entsteht, den Vertragspartner unverzüglich durch schriftliche Mitteilung davon in
Kenntnis zu setzen, unter Angabe der Ursache der höheren Gewalt und der Art, in der
diese die Erfüllung beeinflussen wird. Bei Verzögerung wird die Lieferverpflichtung für
einen Zeitraum, der dem Zeitverlust aufgrund der höheren Gewalt entspricht, ausgesetzt.
13.3 Sollte ein Fall von höherer Gewalt jedoch länger als 2 (zwei) Monate nach dem
vereinbarten Lieferdatum andauern oder voraussichtlich andauern, so ist es jeder der
Parteien gestattet, den entsprechenden Teil der Auftragsbestätigung des Verkäufers zu
stornieren, ohne dass dies zu einer Haftung gegenüber dem Vertragspartner führt.
14. ÄNDERUNGEN
14.1 Sofern nicht vereinbart wurde, dass die Spezifikationen während eines bestimmten
Zeitraums oder in Bezug auf eine bestimmte Menge von Produkten feststehen, behält
sich der Verkäufer das Recht vor, die Spezifikationen und/oder die Konstruktion und/oder
Herstellung der Produkte zu ändern oder anzupassen, und die bei der Produktion
und/oder Herstellung der Produkte verwendeten Materialien von Zeit zu Zeit nach
schriftlicher Mitteilung auszutauschen. Dem Käufer ist bekannt, dass von den Daten in
den vom Verkäufer über seine eigene Webseiten verbreiteten oder veröffentlichten
Katalogen, Datenblättern und anderen beschreibenden Publikationen des Verkäufers
dementsprechend von Zeit zu Zeit ohne (vorherige) Ankündigung abgewichen werden
kann.
15. AUSSETZUNG UND BEENDIGUNG
15.1 Wenn:
(a) der Käufer der Erfüllung seiner Pflichten gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommt;
oder
15.2 (b) wenn es seitens des Verkäufers angemessene Zweifel in Bezug auf die Erfüllung der
Pflichten des Käufers gegenüber dem Verkäufer gibt und der Käufer dem Verkäufer keine
ausreichende Sicherheit für die Erfüllung des Käufers stellt, und zwar vor dem Datum der
geplanten Lieferung, in jedem Fall innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach dem gestellten
Ersuchen des Verkäufers nach einer solchen Sicherheit; oder wenn der Käufer Insolvenz
bzw. Zahlungsunfähigkeit anmeldet oder angemeldet hat bzw. das Unternehmen des
Käufers aufgelöst und/oder abgewickelt wird, oder wenn der Käufer zugunsten seiner
Gläubiger eine Einigung herbeiführen möchte oder Rechte abtritt, ist es dem Verkäufer
unbeschadet sämtlicher sonstigen Rechte des Verkäufers gestattet, durch schriftliche
Mitteilung den Vertrag sofort ohne gerichtliche Intervention aufzulösen und aufgrund
seines Eigentumsvorbehalts die von ihm gelieferten Produkte zurückzufordern. Ferner
werden in diesem Fall alle ausstehenden Forderungen des Verkäufers gegenüber dem
Käufer sofort fällig.
16. RECHTSVERZICHT
16.1 Wenn es der Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt unterlässt, eine Bestimmung dieser
Geschäftsbedingungen durchzusetzen, so ist dies nicht als eine Verzichtserklärung auf das
Recht des Verkäufers zum Handeln und/oder die Durchsetzung der entsprechenden
Bestimmung aufzufassen und werden die Rechte des Verkäufers durch Verzögerung bei
der Durchsetzung der entsprechenden Bestimmung bzw. des Unterlassens nicht berührt.
16.2 Der Verzicht durch den Verkäufer in Bezug auf die Nichterfüllung der Verpflichtungen des
Abnehmers ist keine Verzichtserklärung hinsichtlich aller anderen, früheren oder
späteren Fälle von Nichterfüllung.
17.
INSTANDHALTUNG UND UMSETZUNG
17.1 Wenn eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen als ungültig oder nicht
durchsetzbar erklärt wird, berührt dies in keiner Weise die Gültigkeit oder
Durchsetzbarkeit der übrigen zwischen den Parteien geltenden Bestimmungen und
werden diese davon getrennt.
17.2 Die Bestimmungen, die als ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wurden, werden –
soweit gesetzlich zulässig – in Bestimmungen umgewandelt, welche die juristische und
wirtschaftliche Zielsetzung (des Verkäufers) der ursprünglichen Bestimmungen erfüllen.
18. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
18.1 Das Rechtsverhältnis/die Rechtsverhältnisse zwischen dem Verkäufer und dem Käufer
unterliegt/unterliegen niederländischem Recht sowie der enthaltenen Anwendung des
Wiener Kaufrechts bei internationalen Rechtsbeziehungen. Bei eventuellen
Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien fällt die Zuständigkeit, vorbehaltlich
anderslautender zwingendrechtlicher Vorschriften, ausschließlich dem niederländischen
Richter, d. h. dem zuständigen Richter des Gerichts Ostbrabant zu.
18.2 Der Käufer wird den Verkäufer nicht eher rechtlich involvieren, als nachdem der
Verkäufer über eine angeblich gegen den Verkäufer bestehende Forderung schriftlich in
Kenntnis gesetzt wurde, und innerhalb von 30 (dreißig) Tagen, nachdem das Ereignis,
gegen das sich die Beschwerde richtet, dem Käufer erstmals bekannt wurde und der
Käufer innerhalb von 12 (zwölf) Monaten nach der entsprechenden Mitteilung tatsächlich
eine Klage eingereicht hat. Der Käufer verliert eventuelle Forderungsrechte bei
Überschreitung der vorgenannten und sonstigen in diesen Geschäftsbedingungen
genannten Fristen.
Diese Geschäftsbedingungen sind bei der niederländischen Handelskammer
Ostbrabant unter der HR-Nr. 17111287 hinterlegt und ab dem 1. Mai 2015 gültig.
Die aktuelle Version dieser Geschäftsbedingungen ist zu finden auf www.phc.eu.
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