Allgemeine Geschäftsbedingungen der Plant Health Cure B.V. (HR-Nr. 17111287) mit Sitz in Oisterwijk (Niederlande) 1. 1.1 1.2 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 ALLGEMEINES Diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachstehend: „Geschäftsbedingungen“) gelten, einmal vereinbart, für alle derzeitigen und zukünftigen Verträge und Rechtsgeschäfte, worunter in jedem Fall Angebote, Verkaufs/Kaufvereinbarungen und Lieferungen verstanden werden, einschließlich aller zum Wiederverkauf bestimmten Produkte (nachstehend: „Produkte“) und Dienstleistungen (nachstehend: „Dienstleistungen“) von Plant Health Cure (nachstehend: „Verkäufer“) mit und/oder an den Vertragspartner (nachstehend: „Käufer“). Abweichungen und/oder Ausschlüsse und/oder Verzicht auf die Geschäftsbedingungen kann bzw. können nur auf der Grundlage eines rechtsgültig unterzeichneten schriftlichen Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer erfolgen. 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 5. 5.1 5.2 5.3 5.4 6. 6.1 6.2 6.3 7. 7.1 STORNIERUNG Wenn der Käufer ungerechtfertigterweise Produkte verweigert oder beanstandet bzw. zu Unrecht eine Auftragsbestätigung des Verkäufers storniert oder deren Annahme verweigert, ist es dem Verkäufer gestattet – neben allen sonstigen durch eine derartige Handlung verursachten Schäden – sich für Folgendes schadlos zu halten: a. für den Fall, dass die Produkte nicht nach billigem Ermessen vom Verkäufer an einen Dritten weiterverkauft werden können: den Preis dieser Produkte; oder b. für den Fall, dass die Produkte vom Verkäufer weiterverkauft werden können oder wenn eine Forderung in Bezug auf den Preis rechtlich nicht zulässig ist: Schadenersatz in Höhe von 50 % (fünfzig Prozent) des für die Produkte geltenden Preises. 8. 8.1 INSPEKTION Sowohl bei der Lieferung als auch während Nutzung, Verarbeitung, Transport, Lagerung und Verkauf der Produkte (die „Verwendung“) hat der Käufer die Produkte zu überprüfen und sich davon zu vergewissern, dass die gelieferten Produkte alle vertraglichen Anforderungen erfüllen. Reklamationen in Bezug auf die Produkte bedürfen der Schriftform und haben dem Verkäufer spätestens innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach dem Lieferdatum zuzugehen, wenn es sich um einen Mangel, ein Versäumnis oder einen Fehler handelt, der aus vernünftiger Inspektion bei der Lieferung hervorgehen kann, und spätestens innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach dem Datum, an dem alle sonstigen Forderungen bekannt wurden oder hätten bekannt werden können, jedoch keinesfalls später als 3 (drei) Monate nach dem für die betreffenden Produkte vereinbarten Lieferdatum. Die Verwendung oder Verarbeitung der Produkte durch den Käufer gilt als vorbehaltlose Annahme der Produkte und als Verzichtserklärung auf alle Ansprüche in Bezug auf diese Produkte. Die Feststellung, ob die gelieferten Produkte den für die Produkte vereinbarten Spezifikationen entsprechen oder nicht, wie in der Auftragsbestätigung des Verkäufers oder – wenn keine Spezifikationen vereinbart wurden – den neusten vom Verkäufer zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte gehandhabten Spezifikationen („Spezifikationen“) angegeben wird, erfolgt ausschließlich anhand einer Analyse der Muster und/oder administrativer Daten, wie diese vom Verkäufer gehandhabt wurden und aus den Posten bzw. Produktserien hervorgehen, in denen die Produkte vom Verkäufer produziert wurden. Produkte, bei denen der Verkäufer schriftlich gestattet oder angibt, dass diese zurückgeschickt werden dürfen oder müssen, werden dem Verkäufer auf Gefahr des Käufers an den vom Verkäufer anzugebenden Ort zurückgesandt. Mängel an einem Teil der in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegebenen Produkte geben dem Käufer nicht das Recht, keines der Produkte anzunehmen. Etwaige Reklamationen berühren die in Artikel 5 aufgeführten Zahlungsverpflichtungen nicht. Nach Erhalt einer Mitteilung über einen Mangel ist es dem Verkäufer gestattet, alle weiteren Lieferungen auszusetzen, bis in Bezug auf die Reklamationen festgestellt wurde, dass diese unbegründet sind und/oder bis diese widerlegt sind oder bis der Mangel nach sachkundiger Beurteilung des Verkäufers beseitigt wurde. ZUSTANDEKOMEN DES VERTRAGS Die vom Verkäufer in beliebiger Form gemachten Preisangaben binden den Verkäufer nicht, sondern stellen nur eine Aufforderung zur Aufgabe einer Bestellung dar. Alle vom Verkäufer abgegebenen Preisangaben sind frei widerruflich und können ohne (vorherige) Mitteilung geändert werden. Bestellungen sind erst verbindlich, nachdem sie von einer befugten Person im Auftrag des Verkäufers schriftlich akzeptiert wurden („Auftragsbestätigung des Verkäufer“). Es ist dem Verkäufer jederzeit gestattet, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 3. INFORMATIONEN ZU DEN PRODUKTEN 3.1 Der Verkäufer entwickelt zugunsten seiner Produkte Datenblätter („technisches Datenblatt“) und die darin genannten, sich auf die Produkte beziehende Spezifikationen („Spezifikationen“). 3.2 Die verfügbaren Informationen sind auf der Webseite des Verkäufers einzusehen oder werden auf Anfrage zugesandt. Technische Datenblätter werden vom Verkäufer bei jeder Produktsendung mitgeliefert. Der Käufer wird daher erachtet, sich bereits bei der Aufgabe einer Bestellung in hinreichender Weise über die Produkte und die Nutzungsbestimmungen informiert zu haben. Abgesehen von den Bestimmungen in Artikel 8 erfolgt die eventuelle Lieferung von Mustern an den Käufer ausschließlich zu Informationszwecken und sind mit diesen in keiner Weise explizite oder implizite Bedingungen oder Garantien jeglicher Art verbunden. 4. 4.1 6.4 PREISE Die für die Produkte des Verkäufers geltenden Preise und Währungen sind in der Auftragsbestätigung des Verkäufers aufgeführt. Sofern nicht anders vereinbart verstehen sich die Preise des Verkäufers einschließlich Standardverpackung, zzgl. MwSt. und/oder aller sonstigen anwendbaren Steuern, Rechte, Gebühren und/oder Lasten, die in einem bestimmten Land auf die Produkte und/oder die Lieferung erhoben werden („Steuern“). Der Betrag der im Zusammenhang mit dem Verkauf der Produkte beim Käufer zu erhebenden Steuern geht zulasten des Käufers und wird auf jeder Rechnung angegeben bzw. dem Käufer vom Verkäufer separat in Rechnung gestellt. Wenn der Verkäufer einen Rabatt gewährt, so gilt dieser Rabatt nur für die spezifisch in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegebene Lieferung. Wenn vom Verkäufer in dessen Auftragsbestätigung angegeben wird, dass es sich dabei um Festpreise handelt, ist es dem Verkäufer gestattet, den Preis der noch zu liefernden Produkte zu erhöhen, wenn die den Selbstkostenpreis bestimmenden Faktoren einem Anstieg unterlegen waren. Der Käufer wird über eine solche Preisänderung so schnell wie nach billigem Ermessen möglich vom Verkäufer informiert. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Sofern nicht explizit anders in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegeben oder schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach dem Datum der vom Verkäufer für die Produkte versandten Rechnung durch Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto ohne Steuerabzug, Rabatt oder Verrechnung zu erfolgen. Beschwerden in Bezug auf eine Rechnung sind innerhalb von 8 (acht) Tagen nach dem Datum der Rechnung beim Verkäufer einzureichen. Danach wird der Käufer erachtet, die Rechnung akzeptiert zu haben und mit dem Inhalt einverstanden zu sein. Es ist dem Verkäufer gestattet, uneingeschränkt aller sonstigen Rechte des Verkäufers, ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von 1,5 % (eineinhalb Prozent) pro Monat auf überfällige Zahlungen zu berechnen, bis alle ausstehenden Beträge in vollem Umfang beglichen wurden. Wenn zwischen dem Verkäufer und Käufer Streitigkeiten, einschließlich der Lastschrift von überfälligen Zahlungen, entstehen sollten, gehen alle damit verbundenen Kosten des Verkäufers (einschließlich Rechtsanwaltskosten, Sachverständigenkosten, Gerichtsgebühren und sonstiger Prozesskosten) vollumfänglich zulasten des Käufers. LIEFERUNG UND ANNAHME Sofern nicht ausdrücklich anders in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegeben, werden alle Produkte EXW des Standortes des Verkäufers geliefert, wobei der Ausdruck „EXW“ die Bedeutung hat, die ihm zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung des Verkäufers in der letzten Version der von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce; ICC) veröffentlichten INCOTERMS zuerkannt wurde. Sofern nicht ausdrücklich anders in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegeben, sind alle Zeiten und/oder Daten für die Lieferung durch den Verkäufer Schätzungen und keine endgültigen Fristen. Es ist dem Verkäufer gestattet, die Produkte in Teilen zu liefern und separat in Rechnung zu stellen. Der Verkäufer haftet niemals für indirekte und/oder Folgeschäden, die durch Verzögerung der Lieferung entstanden sind. Eine mögliche Verzögerung bei der Lieferung von Produkten entbindet den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, diese in Empfang zu nehmen und zu bezahlen. Abweichungen bei der Menge der gelieferten Produkte hinsichtlich der in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegebenen Menge geben dem Käufer nicht das Recht, die Produkte zu verweigern. Der Käufer ist dazu verpflichtet, den in der Auftragsbestätigung des Verkäufers für die Menge der gelieferten Produkte angegebenen Preis zu bezahlen. Das Risiko der Produkte geht bei der Lieferung auf den Käufer über. Produkte, deren Lieferung bis zur Bezahlung durch den Käufer ausgesetzt wurde, sowie Produkte, die ungerechtfertigterweise vom Käufer verweigert oder nicht angenommen wurden, werden vom Verkäufer auf Rechnung und Gefahr des Käufers zurückgehalten und gelagert. 8.2 8.3 8.4 9. 9.1 9.2 10. 10.1 10.2 11. 11.1 11.2 (VERLÄNGERTER) EIGENTUMSVORBEHALT Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten und zu liefernden Produkten vor, bis alle derzeitigen und zukünftigen Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer erfüllt sind. Alle an den Käufer gelieferten Produkte gelten somit, als auf unbezahlte Rechnungen geliefert. Solange sämtliche bestellten und/oder gelieferten Produkte nicht vollständig gezahlt wurden, ist der Verkäufer unwiderruflich ermächtigt und berechtigt, die beim Käufer vorhandenen und zuvor vom Verkäufer gelieferten Produkte ohne gerichtliche Intervention zurückzunehmen. Der Käufer ist darüber hinaus nicht berechtigt, über die gelieferten Produkte anders als in der normalen Ausübung seines Betriebs oder Berufs zu verfügen, einschließlich deren Veräußerung. GEWÄHRLEISTUNG Der Verkäufer gewährleistet ausschließlich, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung den Spezifikationen, die in den technischen Datenblättern angegeben sind, entsprechen. Wenn und insoweit es sich um Produkte handelt, die dieser Gewährleistung nicht entsprechen, was entsprechend Artikel 8 dieser Geschäftsbedingungen festgelegt wird und vom Käufer gemeldet wurde, ist es dem Verkäufer gestattet, nach eigenem Ermessen, entweder die Produkte kostenlos auszutauschen oder für diese Produkte eine Gutschrift in Höhe des ursprünglichen Rechnungspreises auszustellen. Daher ist die Verpflichtung des Verkäufers ausschließlich auf den Austausch der Produkte oder die Ausstellung einer Gutschrift für die Produkte beschränkt. Die oben genannte Gewährleistung ist ausschließlich und ersetzt alle sonstigen (u. a. expliziten, impliziten, gesetzlichen, vertraglichen oder anderen) Gewährleistungen. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich auf die Bestimmungen in diesem Artikel. Der Verkäufer haftet nicht für (Folge-)Schäden jeglicher Art und Größe, die vom Käufer oder Dritten erlitten wurden und mit der Erfüllung des Vertrags oder dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Plant Health Cure B.V. (HR-Nr. 17111287) mit Sitz in Oisterwijk (Niederlande) 11.3 11.4 11.5 12. 12.1 Nichterfüllung zusammenhängen oder daraus hervorgehen, es sei denn, dass es sich dabei um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden jeglicher Art und Größe, die vom Käufer oder Dritten erlitten wurden und mit (unsachgemäßer) Lagerung, (unsachgemäßer) Nutzung oder Verwendung der gelieferten Produkte zusammenhängen oder daraus entstanden sind. Die vom Verkäufer erteilten Ratschläge, Auskünfte und Anwendungsmöglichkeiten in Bezug auf die Lagerung oder Nutzung werden ohne Erfolgspflicht und Haftung (deren Auslegung und/oder Anwendung) vom Verkäufer zur Verfügung gestellt. Ebensowenig ist der Verkäufer haftbar, wenn der Käufer oder ein Dritter die staatlichen Vorschriften bei der Nutzung, Lagerung oder anderweitigem Handeln mit den vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Produkten nicht erfüllt hat. Im Falle eines Schadens, der gemäß dem vorliegenden Artikel dem Verkäufer zuzuschreiben ist, ist dieser unter keinen Umständen dem Käufer oder Dritten gegenüber für mehr als den Rechnungsbetrag für die gelieferten Produkte bzw. in Einzelfällen die Höhe der Versicherungsleistung der Haftpflichtversicherung des Verkäufers haftbar. PRODUKTE DRITTER Für den Fall, dass der Verkäufer bei Dritten erworbene Produkte an den Käufer liefert, ist der Verkäufer gegenüber dem Käufer nie zu mehr verpflichtet als dem, was gegenüber dem Verkäufer in den entsprechenden Liefer- und Verkaufsbedingungen des/der betreffenden Dritten gelten würde. Auf Anfrage werden die Geschäftsbedingungen dem Käufer zugesandt. 13. HÖHERE GEWALT 13.1 Keine der Parteien ist in jeglicher Weise für Schäden und/oder (Un-)Kosten haftbar, die aus mangelhafter Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber der anderen Partei hervorgehen oder damit im Zusammenhang stehen, die durch Umstände außerhalb der angemessenen Kontrolle einer solchen Partei verursacht werden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Gesetze und Verordnungen, staatliche Maßnahmen oder andere administrative Maßnahmen, Streiks, Probleme bei der Beschaffung von notwendigen Arbeitskräften oder Rohstoffen, Mangel an logistischen Ressourcen, Störungen bei Werks- oder wichtigen Maschinen, Notreparaturen oder Wartungsarbeiten, Störungen oder einem Mangel an öffentlichen Einrichtungen („höhere Gewalt“). 13.2 Wenn ein Fall höherer Gewalt auftreten sollte, hat die Partei auf deren Seite die höhere Gewalt entsteht, den Vertragspartner unverzüglich durch schriftliche Mitteilung davon in Kenntnis zu setzen, unter Angabe der Ursache der höheren Gewalt und der Art, in der diese die Erfüllung beeinflussen wird. Bei Verzögerung wird die Lieferverpflichtung für einen Zeitraum, der dem Zeitverlust aufgrund der höheren Gewalt entspricht, ausgesetzt. 13.3 Sollte ein Fall von höherer Gewalt jedoch länger als 2 (zwei) Monate nach dem vereinbarten Lieferdatum andauern oder voraussichtlich andauern, so ist es jeder der Parteien gestattet, den entsprechenden Teil der Auftragsbestätigung des Verkäufers zu stornieren, ohne dass dies zu einer Haftung gegenüber dem Vertragspartner führt. 14. ÄNDERUNGEN 14.1 Sofern nicht vereinbart wurde, dass die Spezifikationen während eines bestimmten Zeitraums oder in Bezug auf eine bestimmte Menge von Produkten feststehen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Spezifikationen und/oder die Konstruktion und/oder Herstellung der Produkte zu ändern oder anzupassen, und die bei der Produktion und/oder Herstellung der Produkte verwendeten Materialien von Zeit zu Zeit nach schriftlicher Mitteilung auszutauschen. Dem Käufer ist bekannt, dass von den Daten in den vom Verkäufer über seine eigene Webseiten verbreiteten oder veröffentlichten Katalogen, Datenblättern und anderen beschreibenden Publikationen des Verkäufers dementsprechend von Zeit zu Zeit ohne (vorherige) Ankündigung abgewichen werden kann. 15. AUSSETZUNG UND BEENDIGUNG 15.1 Wenn: (a) der Käufer der Erfüllung seiner Pflichten gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommt; oder 15.2 (b) wenn es seitens des Verkäufers angemessene Zweifel in Bezug auf die Erfüllung der Pflichten des Käufers gegenüber dem Verkäufer gibt und der Käufer dem Verkäufer keine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung des Käufers stellt, und zwar vor dem Datum der geplanten Lieferung, in jedem Fall innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach dem gestellten Ersuchen des Verkäufers nach einer solchen Sicherheit; oder wenn der Käufer Insolvenz bzw. Zahlungsunfähigkeit anmeldet oder angemeldet hat bzw. das Unternehmen des Käufers aufgelöst und/oder abgewickelt wird, oder wenn der Käufer zugunsten seiner Gläubiger eine Einigung herbeiführen möchte oder Rechte abtritt, ist es dem Verkäufer unbeschadet sämtlicher sonstigen Rechte des Verkäufers gestattet, durch schriftliche Mitteilung den Vertrag sofort ohne gerichtliche Intervention aufzulösen und aufgrund seines Eigentumsvorbehalts die von ihm gelieferten Produkte zurückzufordern. Ferner werden in diesem Fall alle ausstehenden Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig. 16. RECHTSVERZICHT 16.1 Wenn es der Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt unterlässt, eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen durchzusetzen, so ist dies nicht als eine Verzichtserklärung auf das Recht des Verkäufers zum Handeln und/oder die Durchsetzung der entsprechenden Bestimmung aufzufassen und werden die Rechte des Verkäufers durch Verzögerung bei der Durchsetzung der entsprechenden Bestimmung bzw. des Unterlassens nicht berührt. 16.2 Der Verzicht durch den Verkäufer in Bezug auf die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Abnehmers ist keine Verzichtserklärung hinsichtlich aller anderen, früheren oder späteren Fälle von Nichterfüllung. 17. INSTANDHALTUNG UND UMSETZUNG 17.1 Wenn eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen als ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, berührt dies in keiner Weise die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen zwischen den Parteien geltenden Bestimmungen und werden diese davon getrennt. 17.2 Die Bestimmungen, die als ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wurden, werden – soweit gesetzlich zulässig – in Bestimmungen umgewandelt, welche die juristische und wirtschaftliche Zielsetzung (des Verkäufers) der ursprünglichen Bestimmungen erfüllen. 18. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND 18.1 Das Rechtsverhältnis/die Rechtsverhältnisse zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegt/unterliegen niederländischem Recht sowie der enthaltenen Anwendung des Wiener Kaufrechts bei internationalen Rechtsbeziehungen. Bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien fällt die Zuständigkeit, vorbehaltlich anderslautender zwingendrechtlicher Vorschriften, ausschließlich dem niederländischen Richter, d. h. dem zuständigen Richter des Gerichts Ostbrabant zu. 18.2 Der Käufer wird den Verkäufer nicht eher rechtlich involvieren, als nachdem der Verkäufer über eine angeblich gegen den Verkäufer bestehende Forderung schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde, und innerhalb von 30 (dreißig) Tagen, nachdem das Ereignis, gegen das sich die Beschwerde richtet, dem Käufer erstmals bekannt wurde und der Käufer innerhalb von 12 (zwölf) Monaten nach der entsprechenden Mitteilung tatsächlich eine Klage eingereicht hat. Der Käufer verliert eventuelle Forderungsrechte bei Überschreitung der vorgenannten und sonstigen in diesen Geschäftsbedingungen genannten Fristen. Diese Geschäftsbedingungen sind bei der niederländischen Handelskammer Ostbrabant unter der HR-Nr. 17111287 hinterlegt und ab dem 1. Mai 2015 gültig. Die aktuelle Version dieser Geschäftsbedingungen ist zu finden auf www.phc.eu.