Jürgen Habermas: Diskurstheoretische Interpretation des Rechts (aus: Faktizität und Geltung, Kap. III: „Zur Rekonstruktion des Rechts (I): Das System der Rechte“) Jürgen Habermas zählt zu den bedeutendsten Philosophen und Intellektuellen der Gegenwart. Seine Themenschwerpunkte reichen weit über die der Philosophie hinaus: Neben Soziologie beschäftigt er sich auch mit tagespolitischen Themen, zu denen er oftmals öffentlich Stellung bezieht. Sein Lebenswerk – die Diskurstheorie – ruft auch außerhalb der Philosophie vielfache Reaktionen hervor. Die Diskurstheorie beschäftigt sich grundsätzlich mit der sprachlichen Interaktion von Individuen: Welche Voraussetzungen benötigt man, wenn Menschen miteinander diskutieren und wie ist das Prozedere, um schließlich zu einer Einigung zu gelangen? Habermas entwickelt dafür zwei Prinzipien: das Diskursprinzip und den Universalisierungsgrundsatz. Unser Text geht dabei einen Schritt weiter: er beschäftigt sich mit der diskurstheoretischen Anwendung dieser Prinzipien auf den Bereich der politischen Philosophie. Habermas´ Hauptanliegen ist dabei zu klären, wie Legitimität aus Legalität entstehen kann. Das dritte Kapitel seines Werks Faktizität und Geltung beinhaltet die diskurstheoretische Interpretation des Rechts. Sein Ziel ist die Begründung eines Systems der Rechte, das die private und öffentliche Autonomie der Bürger gleichgewichtig zur Geltung bringt. Ob ihm das gelingt und ob seine Argumentation überzeugt ist, wird sich im Kurs zeigen.