Johanna Sedlmeier - Fachschaft Philosophie

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Jürgen Habermas: Diskurstheoretische Interpretation des Rechts
(aus: Faktizität und Geltung, Kap. III: „Zur Rekonstruktion des Rechts (I): Das System
der Rechte“)
Jürgen Habermas zählt zu den bedeutendsten Philosophen und Intellektuellen der Gegenwart.
Seine Themenschwerpunkte reichen weit über die der Philosophie hinaus: Neben Soziologie
beschäftigt er sich auch mit tagespolitischen Themen, zu denen er oftmals öffentlich Stellung
bezieht. Sein Lebenswerk – die Diskurstheorie – ruft auch außerhalb der Philosophie
vielfache Reaktionen hervor. Die Diskurstheorie beschäftigt sich grundsätzlich mit der
sprachlichen Interaktion von Individuen: Welche Voraussetzungen benötigt man, wenn
Menschen miteinander diskutieren und wie ist das Prozedere, um schließlich zu einer
Einigung zu gelangen? Habermas entwickelt dafür zwei Prinzipien: das Diskursprinzip und
den Universalisierungsgrundsatz. Unser Text geht dabei einen Schritt weiter: er beschäftigt
sich mit der diskurstheoretischen Anwendung dieser Prinzipien auf den Bereich der
politischen Philosophie. Habermas´ Hauptanliegen ist dabei zu klären, wie Legitimität aus
Legalität entstehen kann. Das dritte Kapitel seines Werks Faktizität und Geltung beinhaltet
die diskurstheoretische Interpretation des Rechts. Sein Ziel ist die Begründung eines Systems
der Rechte, das die private und öffentliche Autonomie der Bürger gleichgewichtig zur
Geltung bringt. Ob ihm das gelingt und ob seine Argumentation überzeugt ist, wird sich im
Kurs zeigen.
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