Fokusthema „Bovines Herpesvirus“

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Fokusthema „Bovines Herpesvirus“
Einleitung....................................................................................2
Stand der BHV1 Bekämpfung in Deutschland ...........................2
Stand der BHV1 Bekämpfung in den Bundesländern bezogen
auf Rinder Stand 31.12.2005 (nach Teuffert et al 2005) ............3
Biologie boviner Herpesviren .....................................................4
Krankheitsformen und klinisches Bild.........................................5
Steckbrief zu BHV1 ....................................................................7
Chronologie der BHV-1 VO ........................................................8
BHV1 Verordnung ......................................................................8
Sanierungsprogramme .............................................................11
Ziele Möglichkeiten und Grenzen der Selektions- und
Markerkonzept bei der BHV1 Sanierung..................................13
Impfung.....................................................................................14
Wirksamkeit und Sicherheit von BHV1 Impfstoffen..................16
Literaturliste ..............................................................................17
Häufig gestellte Fragen (FAQ) .................................................18
Lexikon .....................................................................................20
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Einleitung
Infektionen mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1
(BHV1) bei Rindern führen zu hohen
wirtschaftichen Verlusten in der Milch- und
Fleischproduktion.
Diese
werden
durch
Atemwegserkrankungen, Leistungsminderungen,
Störungen der Fruchtbarkeit sowie Todesfälle
verursacht.
Das
BHV1
löst
spezifische
Krankheitsbilder aus. Dazu gehören die
Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR), die
Infektiöse Pustuläre Vulvovaginitis (IPV) und die
Infektiöse Pustuläre Balanopostitis (IBP).
Die
BHV1
Infektion
gehört
zu
den
anzeigepflichtigen Tierseuchen. Sie wird in
Deutschland nach der „Verordnung zum Schutz
der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen
Herpesvirus Infektion Typ 1 (BHV1 VO)“ bekämpft. Die Umsetzung der Sanierung erfolgt auf
Länderebene und ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich weit fortgeschritten.
Der BHV1 Status hat erhebliche Konsequenzen auf die Vermarktung und den Tierverkehr.
So sind BHV1-positive Rinder im nationalen und internationalen Handel zunehmend
schwieriger abzusetzen oder erzielen geringere Preise. Die Teilnahme an Auktionen und
Tierschauen setzt einen BHV1 Status voraus. Deshalb haben BHV1-freie Länder wie
Dänemark oder die Schweiz erhebliche Handelsvorteile bei der internationalen Vermarktung.
Das Ziel der BHV1 Sanierung in Deutschland ist deshalb ebenfalls die Erlangung des Status
„BHV1-frei“ nach Artikel 10 der EU-Richtlinie 64/432/EWG und die Nutzung der damit
verbundenen Handelsvorteile.
Auf Grund der großen Bedeutung der BHV1 Infektion für Tierärzte und deren Landwirte wird
in diesem Fokusthema das Wesen der BHV1 Infektion, die Sanierungsmaßnahmen sowie
die dabei auftretenden Herausforderungen und die Impfung sowie die Diagnostik
beschrieben.
Stand der BHV1 Bekämpfung in Deutschland
Seit 1986 wird die BHV1 Infektion in den einzelnen Bundesländern in unterschiedlichem
Maße auf freiwilliger Basis bekämpft. Da dieses Verfahren nicht den erwünschten Erfolg
brachte, wurde mit der „Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem
Bovinen Herpesvirus Infektion Typ 1“(BHV1 VO) die staatliche Bekämpfung dieser
Tierseuche gesetzlich geregelt (s. unten).
Das Institut für Epidemiologie der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere
(BFAV) erfasst halbjährlich den Stand der BHV1 Bekämpfung in den 16 Bundesländern. Ziel
ist es, den aktuellen Anteil auf Bestandsebene, bei Rindern insgesamt und Milchkühen in
den Kategorien „BHV1-frei“, „Sanierungsbestände“ und „sonstige Bestände“ zu erheben und
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den Sanierungsfortschritt zu verfolgen.
Grundsätzlich weist der Sanierungsfortschritt in Deutschland einen positiven Trend auf. Auch
hat sich der Anteil in der Kategorie „Sonstige Betriebe“ zugunsten der Kategorie „In
Sanierung“ im Vergleich von 2004 zu 2005 verschoben. Die Sanierung ist in den einzelnen
Bundesländern jedoch unterschiedlich weit fortgeschritten. So weisen die Bundesländer
Bayern und Sachsen-Anhalt mit 94,3 und 91,9 % im Jahr 2005 die höchsten Anteile an
BHV1-freien Rinderbeständen auf.
Stand der BHV1 Bekämpfung in den Bundesländern
bezogen auf Rinder Stand 31.12.2005 (nach Teuffert et al
2005)
Bundesland
BHV1-frei
In Sanierung
Baden-Würtemberg
73,1
20,9
Sonstige
Bestände
6,0
Bayern
91,5
8,2
0,3
Berlin
84,2
0,2
15,6
Brandenburg
55,7
43,8
0,5
Bremen
85,7
13,6
0,7
Hamburg
77,7
22,3
0
Hessen
81,0
12,1
6,9
Mecklenburg-Vorpommern
50,7
47,9
1,4
Niedersachsen
59,7
35,7
4,6
Nordrhein-Westphalen
39,6
40,3
20,1
Rheinland-Pfalz
48,1
27,3
24,6
Saarland
59,4
35,1
5,4
Sachsen
47,0
51,6
1,4
Sachsen-Anhalt
84,3
15,7
0
Schleswig-Holstein
48,9
48,0
3,1
Thüringen
39,2
60,5
0,3
Gesamt
66,4
29,0
4,6
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Biologie boviner Herpesviren
Zuordnung und Morphologie
Die beim Rind vorkommenden Herpesviren
gehören zur Familie der Herpesviridae. Diese
Krankheitserreger sind im Tierreich weit
verbreitete und bei vielen Säugetierarten
nachgewiesen worden. Bisher wurden vier
bovine Herpesviren (BHV) beschrieben (BHV1,
BHV2, BHV4, BHV5). Von dem International
Comittee of Taxonomy of Viruses (ICTV) wird
die
Familie
der
Herpesviridae
nach
biologischen Kriterien in Subfamilien unterteilt:
Alpha-, Beta- und Gammaherpesviridae. Zu
den pathogenen Alphaherpesviren gehören u.a.
das BHV1, das EHV1 und EHV4 sowie der
Erreger der Marekschen Krankheit des
Geflügels (MDV). Alphaherpesviren zeichnen
sich durch ein breites Wirtsspektrum und kurze
Replikationszyklen aus.
Das BHV1 Virus ist ein behülltes doppelsträngiges DNS Virus mit einem Durchmesser von
160 bis 240 nm. Herpesvirus Partikel bestehen morphologisch aus der Virushülle, dem
Kapsid, dem Innenkörper und dem Tegument. Der Innenkörper besteht aus dem
doppelsträngigen linearen DNS-Genom und wird von einem Kapsid umschlossen. Letzteres
umfasst 162 Untereinheiten, die sog. Kapsomere. Innenkörper und Kapsid bilden
gemeinsam das Nukleokapsid. Das Nukleokapsid wird von einer Proteinmatrix, dem
Tegument umgeben, das seinerseits von einer Lipidmembran umschlossen wird.
Arten der Infektion
Von dem bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1) existieren zwei Subtypen, die mit
unterschiedlichen Krankheitsbildern einhergehen. BHV1 Subtyp 1 (BHV1.1) verursacht die
Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR). Dabei handelt es sich um eine seit mehr als 50
Jahren bekannte Erkrankung des Respirationstraktes. Die Übertragung des Virus erfolgt
primär aerogen durch eine Tröpfcheninfektion. Diese geht von klinisch erkrankten oder in der
Inkubation befindlichen Tieren aus. Auch kann eine Virusausscheidung von Tieren
ausgehen, die eine (ggf. symptomlose) Reaktivierung durchmachen. Belebte und unbelebte
Vektoren haben bei der Übertragung ebenfalls eine Bedeutung. Nach einer 2 bis 6-tägigen
Inkubationszeit kommt es zu einer massiven Virusvermehrung in den Epithelzellen der
befallenen Atemschleimhäute. Die Ausscheidung des Virus hält 2 bis 3 Wochen an und
erfolgt mit Nasen- und Tränensekret sowie dem Speichel. Von der primär besiedelten und
geschädigten Schleimhaut breitet sich das Virus dann hämatogen, nerval sowie von Zelle zu
Zelle aus. Durch die Virämie wird der Erreger in Zielgewebe wie Uterus mit Plazenta und
Embryo sowie Ovarien, Eileiter und Euter sekundär abgesiedelt. Deshalb können neben
Umrindern und Zyklusstörungen auch Aborte und Totgeburen sowie Mastitiden auftreten.
Infizierte Epithelzellen zeigen eine ballonierende Degeneration mit Bildung von
Einschlusskörperchen. Unter Beteiligung von Leukozyten und Bakterien kommt es dann zu
herdförmigen eitrigen Einschmelzungen.
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BHV1 Subtyp 2 (BHV1.2) verursacht die Infektiöse Pustuläre Vulvovaginitis (IPV)
beziehungsweise die Infektiöse Pustuläre Balanopostitis (IBP). Beide Erkrankungen sind in
Europa seit langem bekannt. Die Übertragung erfolgte früher durch den Deckackt. BHV1.2
wird mit dem Sperma und dem Vaginal- bzw. Präputialsekret ausgeschieden. Die Einführung
der künstlichen Besamung hat den venerischen Übertragungsmodus jedoch weitgehend
eliminiert. Zwischen weiblichen Tieren erfolgt die Übertragung durch Verschmieren von
virushaltigem Vaginalschleim.
Zu den bovinen Herpesviren gehört auch BHV2 der Erreger der Bovinen Herpes-Mamillitis
oder Pseudo-Lumpy Skin Disease. BHV3 ist für das Bösartige Katarrhalfieber und BHV5 für
die Herpes-Enzephalitis des Kalbes (ehemals BHV1 Subtyp 3) verantwortlich. Die
Pathogenität von BHV4 ist fraglich.
Latenz
Nach einer primären Virusvermehrung in den Epithelzellen des Atmungstraktes wandert das
Virus über sensorische Fasern des fünften Gehirnnerves (N. Trigeminus) in das trigeminale
Ganglion. Bei genitaler Infektion erfolgt eine Wanderung in das Sakralganglion. Latente
Strukturen konnten auch im regionalen Lymphgewebe nachgewiesen werden. Das
Überstehen einer BHV1 Infektion führt zur Immunität, die auf humoralen Antikörpern v.a.
aber auf lokalen, zellvermittelten Abwehrkräften beruht. Die Immunität geht mit einer latenten
Anwesenheit des Erregers in einem der og. Ganglien einher. Dieser Zustand ist äußerlich
unauffällig und kann nur serologisch diagnostiziert werden. Er wird deshalb als Viruslatenz
bezeichnet. Das im Latenzstadium verharrende BHV1 kann bei entsprechender Belastung
(Stress) reaktiviert, vermehrt und ausgeschieden werden. Dabei wird der Erreger vom
gleichen Gewebe ausgeschieden, in dem er sich schon bei der Primärinfektion vermehrt
hatte, d.h. der Nasenschleimhaut.
Wichtig ist, dass der BHV1 Stamm der ersten Infektion für die Latenz verantwortlich ist. Alle
weiteren rekurrierenden Infektionen werden von diesem Stamm ausgelöst und nehmen ihren
Ausgang von dem primär infizierten Organ. Die Immunität schützt lediglich vor erneuten IBR
Erkrankungen nicht jedoch vor Superinfektionen. Latent BHV1 infizierte Tiere reagieren i.d.R.
serologisch positiv. Ausnahmsweise kann eine negative serologische Reaktion auftreten
(falschnegativ).
Krankheitsformen und klinisches Bild
Die IBR/IPV Viren können beim Rind folgende
Krankheitsbilder verursachen:
-
Infektiöse Bovine Rhinotracheitis
Infektiöse Pustuläre Vulvovaginitis
Infektiöse Pustuläre Balanopostitis
Abort
Konjunktivitis / Keratokonjunktivitis
Meningoenzephalitis
Erkrankungen des Bestandes mit IBR gehen
zum einen von neu eingestellten, klinisch IBR-
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kranken Tieren aus. Zum anderen stellen gesund erscheinende aber latent mit BHV1
infizierte Rinder eine Ansteckungsquelle dar. Bei letzteren kann eine Reaktivierung und
erneute Ausscheidung des Erregers auftreten. Als Auslöser kommen verschiedene
Stressoren wie u.a. Abkalbung, Transport, Crowding, Klimaeinflüsse, andere Erkrankungen
sowie die Behandlung mit Glukokortikoiden oder Impfungen in Frage. Das latent infizierte
und erneut ausscheidende Tier bleibt i.d.R. symptomlos.
Klinische Symptome
Durch die Infektion der oberen Luftwege mit BHV1 kommt es zu einem Verlust der Zilien,
einer Beeinträchtigung der zellvermittelten Abwehr und Lungenfunktion. Dadurch ist die
Widerstandskraft der Schleimhäute gegenüber Sekundärinfektionen mit Pasteurellen,
Mykoplasmen, Parainfluenza 3 und BVD vermindert. Entsprechend der unterschiedlichen
Sekundärinfektionen sowie der unterschiedlichen Abwehrlage variiert das klinische Bild der
IBR.
Zu den typischen Symptomen gehören plötzlich einsetzende Inappetenz, Milchrückgang,
hohes Fieber sowie Nasenausfluß (serös => mukös bis mukofibrinös), Tränenausfluß,
Speicheln und Niedergeschlagenheit. Darüber hinaus sind die Tiere lichtscheu und haben
einen geröteten Naseneingang („Red Nose Disease“) und geschwollene Konjunktiven sowie
Schleimhäute des Flotzmauls. Manchmal sind grauweißliche Flecken zu erkennen. Mitunter
besteht auch mäßiger bis kräftiger Husten. Die Atmung ist oberflächlich, die Atemfrequenz
erhöht. Bei Belastung kann Atemnot auftreten. Aborte treten meist im 6. bis 8.
Trächtigkeitsmonat und zwar erst 1 bis 3 Monate nach der klinischen Erkrankung auf.
Neugeborene Kälber können bereits intrauterin infiziert worden sein. I.d.R. erfolgt die
Infektion bei Kälbern jedoch perinatal durch postpartale Ausscheidung von
primärvermehrtem oder reaktiviertem Virus.
Differentialdiagnosen
Differentialdiagnostisch sind Enzootische Bronchopneumonie, Bovine Virusdiarrhoe/
Mucosal Disease (BVD/MD), Maul- und Klauenseuche (MKS) und Bösartiges Katarrhalfieber
(BKF) zu bedenken.
Verlauf
Morbidität und Letalität hängen von der immunologischen Ausgangssituation des betroffenen
Bestandes, Sekundärerkrankungen des Atmungsapparates sowie zusätzlicher Belastungen
ab. In nicht geimpften Milchvieherden beträgt die Morbidität 10 bis 30% und die Letalität <
3%. Bei ungeimpften Mastrindern ist eine Morbidität von bis zu 100% und eine Letalität von
10% möglich.
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Steckbrief zu BHV1
Bezeichnungen
Biologie des Virus
BHV1 Infektion, Bovine Herpes Virus Infektion Typ 1,
Ansteckende Nasen- und Luftröhrenentzündung, IBR, Red Nose
Disease
Alphaherpesviridae, Herpesvirus
Art der Infektion
IBR, IPV, IPB
Krankheitsbilder
Differentialdiagnosen
Infektiöse Bovine Rhinotracheitis
Infektiöse Pustuläre Vulvovaginitis
Infektiöse Pustuläre Balanopostitis
Abort
Konjunktivitis / Keratokonjunktivitis
Meningoenzephalitis
IBR: Rezidivierende Bronchopneumonie, Fieber, Milchrückgang,
Todesfälle, Kümmern, Aborte im 7.-8. Monat
IPV: Umrindern, Endometritis, verlängerte Güstzeiten, Follikulitis
der Vaginalschleimhaut (Reibeisenvagina)
IBP: Deckunlust, Deckunfähigkeit
Inkubation, Virusvermehrung, Ausscheidung, Immunität mit
Viruslatenz, ggf. Reaktivierung mit erneuter Ausscheidung
Enzot. Bronchopneumonie, BVD/MD, MKS, BKF
Besonderheiten
Viruslatenz in Ganglienzellen
Rechtliche Grundlagen
Prophylaxe
Anzeigepflichtig
BHV1 VO, Deckinfektion VO Rinder gem. Bundesverordnung,
Tierseuchengesetz
Sanierungsmassnahmen der jeweiligen Bundesländer
Weitere Informationen
www.intervet.de, www.vetion.de
Klinische Symptome
Pathogenese
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Chronologie der BHV-1 VO
Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und anderer tierseuchenrechtlicher
Vorschriften vom 18.4.2000, BGBl I 2000, 531
Siebente Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung vom 29.10.2001, BGBl I 2001, 2785
Erste Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung vom 29.11.2001, BGBl I 2001, 3339
Neufassung vom 29.11.2001, BGBl I 2001, 3345
Zweite Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung
tierseuchenrechtlicher Vorschriften vom 12.12.2002, BGBl I 2002, 4532
und
anderer
Neufassung vom 3.2.2003, BGBl I 2003, 159
Zweite Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung und anderer tierseuchenrechtlicher
Verordnungen vom 3.11.2004, BGBl I 2004, 2715
Neufassung vom 3.11.2004, BGBl I 2004, 2727
Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der
Seefischereiverordnung vom 20.12.2005, BGBl I 2005, 3499
BHV1 Verordnung
Die Bekämpfung der Bovinen Herpesvirus Infektion Typ 1 (BHV1) wird seit dem 25.
November 1997 durch die „Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem
Bovinen Herpesvirus Infektion Typ 1“(BHV1 VO) gesetzlich geregelt. Diese erste Form der
BHV1 VO war als Handelsverordnung konzipiert. Neben der Kontrolle beim Verkauf von
Tieren wurde die Anwendung von BHV1 Markerimpfstoffen und entsprechenden
diagnostischen Methoden in die Bekämpftung der BHV1 eingeführt. Allerdings erwies sich
diese erste Fassung als nicht ausreichend für eine erfolgreiche BHV1 Bekämpfung. Deshalb
wurde am 29. November 2001 die „Erste Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung“
erlassen. Mehrmals geändert ist sie in der letzten Fassung vom 20.12.2005 die Grundlage
der derzeitigen BHV1 Bekämpfung in Deutschland.
Seit Dezember 2001 wird die BHV1-Infektion der Rinder in Deutschland flächendeckend
bekämpft. In Bayern sind mittlerweile 93,5 Prozent der Bestände BHV1-frei, in SachsenAnhalt sind es 87,0 Prozent. Im Bundesdurchschnitt liegt der Anteil BHV1-freier Bestände bei
70,8 Prozent (Stand 31.12.2004). Auch in Rheinland-Pfalz ist in den letzten Jahren die Zahl
der BHV1-freien Bestände deutlich angestiegen - sie liegt jetzt über 50 Prozent. Gegenüber
dem Bundesdurchschnitt besteht aber immer noch ein erheblicher Nachholbedarf. Durch
einige Neuerungen für 2006 wird die BHV1-Bekämpfung jetzt weiter erleichtert.
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Unmittelbares Verbringen neu geregelt
Nach § 3 der BHV1-Verordnung muss der Transport nicht BHV1-freier Rinder zur
Schlachtung unmittelbar erfolgen. Ebenso müssen nicht BHV1-freie Kälber unmittelbar in die
Mastbestände transportiert werden und auch beim Export oder Verbringen in andere
Mitgliedsbestände der EU muss der Transport der nicht BHV1-freien Tiere ebenfalls
unmittelbar erfolgen. Im Tierseuchenrecht (z.B. Maul- und Klauenseuche-Bekämpfung)
bedeutet der Begriff „unmittelbar“ immer, dass der Transport vom Herkunftsbetrieb direkt in
den aufnehmenden Betrieb ohne Kontakt oder Zuladung von Tieren aus anderen Beständen
zu erfolgen hat. Im Rahmen der BHV1-Bekämpfung hätte dies in mit der Sanierung noch
nicht weit fortgeschrittenen Bundesländern, wie z.B. auch Rheinland-Pfalz, zu erheblichen
Schwierigkeiten geführt. Deshalb wurde allerdings nur für die BHV1-Bekämpfung jetzt
festgelegt, dass auch weiterhin nicht BHV1-freie Schlachttiere und Kälber zum Verbringen in
einen Mastbestand gesammelt werden dürfen. Werden dabei BHV1-freie Tiere zugeladen,
so verlieren diese ihren Status. Alle Tiere auf einem solchen Sammeltransport dürfen nur
gemeinsam im Zielbetrieb (Schlachthof oder Mastbestand) abgeladen werden. Solange die
am Transport beteiligten Personen die Ställe nicht betreten, wird dann von einem
unmittelbaren Transport im Sinne der BHV1-Verordnung ausgegangen. Entsprechendes gilt
für den Export und das Verbringen von Rindern in andere EU-Mitgliedsländer. Für das
Verbringen nicht BHV1-freier Tiere über nicht BHV1-freie Sammelstellen können durch die
zuständigen Behörden Sondergenehmigungen erteilt werden. Einzelne Bundesländer mit
weit fortgeschrittenem Sanierungsstand (z.B. Bayern) legen den Begriff „unmittelbar“ auch im
Rahmen der BHV1-Bekämpfung nach wie vor deutlich enger aus, sodass bei Transporten in
diese Länder die dortigen Bedingungen für die Einstallung von Tieren vom Handel vorab
erfragt werden sollten.
Kennzeichnung der Reagenten
Reagenten, d.h. BHV1-Feldvirus positive Tiere (im gE-ELISA positiv), müssen jetzt
zusätzlich mit runden, roten Ohrmarken gekennzeichnet werden, die die Aufschrift BHV1Reagent tragen. Die Kennzeichnung der Reagenten sollte so kurzfristig wie möglich erfolgen,
spätestens anlässlich der nächsten BHV1-Bestandsuntersuchung. Die Ohrmarken können
beim LKV in Bad Kreuznach bestellt werden. Soweit die Bestellung zusammen mit der
Bestellung von Lebensohrmarken erfolgt, werden die roten Ohrmarken kostenfrei versandt.
Die Kennzeichnung der Reagenten bietet den Vorteil, dass diese dann bei den
Bestandsuntersuchungen leicht zu erkennen sind und so vermieden wird, dass diese Tiere
versehentlich beprobt werden. Bei Bestandsimpfungen kann so leichter sichergestellt
werden, dass BHV1-freie Tiere mit Lebendimpfstoff und BHV1-positive Tiere mit Totimpfstoff
geimpft werden. Kommt es zu Erkrankungen wird durch die roten Ohrmarken deutlich, dass
es sich um ein BHV1-positives Tier handelt, das besser von den anderen Tieren der Herde
isoliert werden sollte, um Neuinfektion durch erkrankungsbedingte Virusausscheidung zu
verhindern.
Abgabe von BHV1-freien Tieren aus Beständen mit weniger als 30% Kühen
Bestände mit weniger als 30% Kühen können bekanntlich durch eine einmalige
Untersuchung aller über neun Monate alten Zucht- und Nutzrinder (Masttiere) als BHV1-frei
anerkannt werden. Sollen aus solchen Beständen BHV1-freie Tiere in andere Bestände
verbracht werden, müssen diese – wie BHV1-freie Tiere aus stabilen Impfbeständen längstens 14 Tage vor dem Verbringen nochmals anhand von Blutproben mit negativem
Ergebnis auf BHV1 untersucht sein. Bislang galt dies unabhängig vom Alter der Tiere, jetzt
müssen nur noch wie in den stabilen Impfbeständen die Tiere in einem Alter von über neun
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Monaten vor dem Verbringen untersucht werden. Aufrechterhalten wird der Status in solchen
Beständen durch jährliche Untersuchung der Tiere über neun Monate, in Beständen, die
ausschließlich in Stallhaltung mästen und nur zur Schlachtung abgeben, durch
Untersuchung aller Tiere über 24 Monate.
Bescheinigung mit 2 Monaten Gültigkeitsdauer für BHV1-freie Tiere unter 9 Monaten
Zur Erleichterung des Handels mit nicht untersuchten, BHV1-freien Kälbern unter neun
Monaten können jetzt für diese Bescheinigungen mit einer Gültigkeitsdauer von zwei
Monaten ausgestellt werden. Dies dürfte zu einer erheblichen Erleichterung beim
angestrebten Handel mit BHV1-freien Kälbern beitragen und durch die Ausstellung von
Sammelbescheinigungen vor allem für die stabilen Impfbestände Einsparungen bei den
Gebühren für die Bescheinigungen ermöglichen.
Übernahme der Untersuchungskosten im LUA durch die Tierseuchenkasse
Wie bereits bekannt gemacht, übernimmt die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz ab 2006 die
Kosten für die Untersuchungen auf BHV1 im Landesuntersuchungsamt in Koblenz zu 100%.
Die Impfung wird von der Tierseuchenkasse nicht mehr unterstützt. Lediglich für Bestände,
die ausschließlich in Stallhaltung mästen, nur zur Schlachtung abgeben und von der
Untersuchungspflicht befreit sind, wird der Impfstoff auch weiterhin von der
Tierseuchenkasse finanziert, da diese Bestände nicht von der Übernahme der
Untersuchungskosten profitieren.
BHV1-Sanierung zügig zum Abschluss bringen
Verstärkt sollte auch 2006 das Angebot der Tierseuchenkasse genutzt werden, die Merzung
der letzten fünf BHV1-positiven Tiere eines Bestandes finanziell zu unterstützen. Für bis zu
sechs Jahre alte Tiere wird eine Unterstützung in Höhe von 300 € gewährt, für über sechs
Jahre alte Tiere beträgt die Unterstützung 150 €. Herdbuchtiere Tiere erhalten nochmals
einen Zuschlag von 50 €. Nach den Erfahrungen des Rindergesundheitsdienstes führt nur
die Merzung der letzten Reagenten zur einer gewissen Sicherheit vor einem BHV1Rückschlag; denn die weit überwiegende Zahl von Rückschlagen bei der BHV1-Sanierung
ist in Beständen mit BHV1-Reagenten und nicht in BHV1-freien Beständen zu verzeichnen.
In Beständen mit Reagenten ist es besonders wichtig, dass konsequent zweimal jährlich
geimpft wird – möglichst der gesamte Bestand ab einem Alter von 3-6 Monaten. Die
Grundimmunisierung und die weiteren Impfungen BHV1-freier Tiere sollten dabei immer mit
Lebendimpfstoff erfolgen (Erstimpfung möglichst intranasal). Impft man ausschließlich die
Reagenten, geht man immer ein hohes Risiko eines Rückschlages ein. In jedem Fall muss
bei ausschließlicher Impfung der Reagenten immer Totimpfstoff verwendet werden. Kritisch
ist die Abkalbung von BHV1-positiven Tieren mit Kontaktmöglichkeit zu BHV1-negativen
Tieren. Abkalbeboxen sollten möglichst so angeordnet werden, dass ein direkter Kontakt zu
anderen Tieren nicht erfolgen kann.
Der Rindergesundheitsdienst hat in Zusammenarbeit mit der Tierseuchenkasse RheinlandPfalz Übersichten für Milchvieh- und Mutterkuhbestände sowie für Bestände mit weniger als
30% Kühen zum Ablauf der BHV1-Sanierung entwickelt, die allen Rinderhaltern Anfang des
Jahres übersandt werden. Fragen zur BHV1-Sanierung beantwortet Ihr Hoftierarzt, Ihr
zuständiges Veterinäramt oder der Rindergesundheitsdienst am Landesuntersuchungsamt in
Koblenz.
Hier finden Sie die BHV1-VO: Änderungen und letzte Neufassung vom 20.12.2005
BHV-1 VO Dezember 2005 (178Kb)
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Sanierungsprogramme
a) Herkömmliche Sanierungskonzepte
Frühere Sanierungskonzepte beruhten neben Hygienemaßnahmen auf dem Einsatz
herkömmlicher nicht markierter Impfstoffe. Alle Rinder sollten frei von BHV1 sein und keine
Antikörper gegen BHV1 im Blut haben. Durch die Verabreichung herkömmlicher BHV1
Impfstoffe bilden die Impflinge jedoch Antikörper, die mit den Antikörpern gegen das
Feldvirus identisch sind. Eine Unterscheidung zwischen Feld- und Impfvirus ist somit nicht
möglich. In beiden Fällen sind die Tiere BHV1-positiv. In früheren Sanierungsprogrammen
wurden die BHV1-freien Rinder und die Nachzucht nicht geimpft, um diese als BHV1-frei zu
erhalten. Folglich hatten BHV1-negative Rinder engen Kontakt zu geimpften Feldvirusinfizierten Tieren und waren somit einem ständigen Infektionsrisiko ausgesetzt.
Vakzinationen mit konventionellen Impfstoffen haben i.d.R. zuverlässig vor klinisch
manifesten BHV1 Infektionen geschützt und damit die ökonomischen Verluste in der
Rinderhaltung reduziert. Latente Feldvirusinfektionen konnten durch die Vakzination jedoch
nicht verhindert werden.
b) Heutige Bekämpfungsmaßnahmen
Deshalb war die angestrebte BHV1 Sanierung allein durch Vakzination, ohne ein
begleitendes Bekämpfungsprogramm, nicht möglich. Einige Europäische Länder wie die
Schweiz, Dänemark, Finnland, Schweden und Österreich besitzen heute den Status „BHV1frei“. Aufgrund von Handelsbeschränkungen innerhalb der EU für BHV1-positive Rinder
wurde vor einigen Jahren beschlossen, die BHV1 Sanierung in Deutschland zu intensivieren.
Deshalb werden seit 1997 Infektionen von Rindern mit BHV1 in Deutschland als
anzeigepflichtige Tierseuche bekämpft (VO zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit
dem Bovinen Herpesvirus Typ 1, Erste VO zur Änderung der BHV1 VO vom 29.11.01).
Grundsätzlich basiert die Bekämpfung auf zwei unterschiedlichen Vorgehensweisen.
1. Das Selektionskonzept sieht die Diagnostik und Abschaffung BHV1-positiver Rinder
ohne Impfung vor und erlaubt nur in Ausnahmefällen die Vakzination der Tiere.
Dieses Konzept wird von Bundesländern mit einer geringen BHV1 Seroprävalenz
befolgt. Dagegen versuchen Länder mit einer hohen BHV1 Seroprävalenz, das Virus
mit Hilfe des Markerkonzeptes aus den Beständen zu verdrängen.
2. Das Markerkonzept basiert auf der Impfung mit sog. Markerimpfstoffen und der
serologischen Differenzierung von geimpften und Feldvirus-infizierten Tieren durch
die Markerdiagnostik. Dabei kommen Impfstoffe aus attenuierten bzw. inaktivierten
Erregern zum Einsatz, bei denen ein Glykoprotein (das Glykoprotein E, gE) fehlt
(Deletion).
Grundsätzlich ist die BHV1 VO für die Durchführung von Sanierungsprogrammen geeignet.
Allerdings sind die Ausführungen zum Teil widersprüchlich, kompliziert, und fachlich nicht zu
begründen oder praxisfremd (Beer 2003). Die Bundesländer haben daher eine besondere
Verantwortung bei der Umsetzung der Verordnung und sollten versuchen, die
Ausführungsbestimmungen
entsprechend
anzupassen
und
zu
überwachen.
Es hat sich gezeigt, dass die Bildung von BHV1 Koordinierungsstellen und die konsequente
Aufklärung (Amtsveterinär, Hoftierarzt, Landwirt) die Umsetzung erheblich verbessern. Die
verschiedene Ausgangssituation in den einzelnen Bundesländern macht ein
länderspezifisches Vorgehen notwendig. Der Bekämpfungserfolg hängt weiterhin primär von
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der konsequenten Verfolgung eines Sanierungskonzeptes und einer engen Verzahnung der
Beteiligten vom Landwirt bis zum Amtsveterinär ab.
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Ziele Möglichkeiten und Grenzen der Selektions- und
Markerkonzept bei der BHV1 Sanierung
Ziel
Selektionskonzept
BHV1-freie Tiere, Bestände, Regionen
Möglichkeiten
Verschiedenste, sehr sensitive und
spezifische
serologische
Tests
(Neutralisationstest, indirekter ELISA,
gB-ELISA)
Serologische
Untersuchung
auf
Antikörper in Einzelblutproben und
Poolmilch
Günstige und einfache Überwachung
des Bestandsstatus über Poolmilch
Neutralisationstest
steht
als
Goldstandard zur Verfügung
Keine
Vakzinierung
(Ausnahmen
möglich in Mastbeständen und bei
Reagenten)
Keine Handelsbeschränkungen für freie
Bestände und Regionen
Schnelle epidemiologische Analyse
durch serologisches Screening
Grenzen
Probleme in Beständen und Regionen
mit hoher BHV1 Prävalenz
Hohe Kosten für das Abschaffen BHV1positiver Tiere
Ungeschützte Population ist bis zur
endgültigen
Tilgung
der
latenten
Virusträger gefährdet
Reinfektionen
freier
Bestände
verursachen
hohe
wirtschaftliche
Verluste
Strenge
Anforderungen
an
das
Betriebsmanagement
erforderlich
(Hygienevorschriften)
13
Markerkonzept
BHV1-gE-Antikörper negative Tiere,
Bestände, Regionen
Schutz vor klinischer Erkrankung durch
Impfung
Reduktion
bzw.
Prävention
der
Feldvirusausscheidung
Ev. Verdrängung von Feldvirus durch
Impfvirus
Serologische
Differenzierung
von
geimpften und Feldvirus-infizierten
Tieren durch Markerdiagnostik
Einsatz in Beständen und Regionen
mit hoher Prävalenz
Einsatz
im
Mastbereich
in
Mischbetrieben
Nur ein Testprinzip (gE-blockingELISA)
gE-Antikörpertests weniger sensitiv
und spezifisch (latent infizierte Tiere
werden ggf. übersehen)
nur Einzelproben für den gEAntikörpernachweis geeignet
gE
kann
Serokonversiongegen
insbesondere bei der BHV1 Infektion
geimpfter Tiere erst spät oder gar nicht
erfolgen
Impfung
BHV1-negativer
Tiere
erschwert Diagnostik (nur noch gEELISA)
BHV1 Reaktivierung und (latente)
BHV1 Infektion werden durch die
Impfung nicht vollständig verhindert
Handelsbeschränkungen für geimpfte
Tiere bei Export in freie Regionen
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Impfung
Impfprogramme sind von zentraler Bedeutung für eine erfolgreiche Bekämpfung der BHV1
Infektion. Voraussetzung für deren Erfolg ist jedoch ein optimales Management im Betrieb.
Insbesondere müssen entsprechende Hygiene- und Quarantänemaßnahmen bei der
Einstellung umgesetzt, der Zukauf infizierter Tiere unterbunden und eine lückenlose
Dokumentation sichergestellt werden.
Impfprogramme verhindern die klinische Erkrankung und reduzieren die Erregerausbreitung
in der Herde (Senkung des Infektionsdruckes). Durch den Impfschutz wird die Ausscheidung
von Feldvirus stark eingeschränkt, so dass die Gefahr einer Ansteckung von
Herdenmitgliedern deutlich sinkt. BHV1 freie Tiere wiederum, die einen Impfschutz besitzen,
sind weniger empfänglich für eine Infektion. In Deutschland stehen für die BHV1Bekämpfung markierte Lebend- und Totimpfstoffe zur Verfügung. Daneben sind auch noch
konventionelle Vakzinen zugelassen, die attenuiertes „Vollvirus“ enthalten.
Grundsätzlich wird bei den BHV1 Impfstoffen zwischen Lebendimpfstoffen (attenuiertes
Impfvirus) und Totimpfstoffen (inaktiviertes Impfvirus) unterschieden. Lebendimpfstoffe
enthalten einen infektiösen aber abgeschwächten (attenuierten) BHV1 Stamm. Dieser kann
sich im Wirtstier vermehren, ist aber avirulent. Da das Virus in Lebendimpfstoffen
vermehrungsfähig ist, können diese nicht nur systemisch (intramuskulär oder subkutan)
sondern auch intranasal (d.h. lokal) eingesetzt werden. Sie haben den Vorteil, dass sie auch
zur Notimpfung dienen können, um eine weitere Ausbreitung im Bestand zu verhindern. Bei
intranasaler Verabreichung tritt bereits innerhalb von einigen Stunden eine lokale Immunität
ein. So können auch junge Kälber mit noch vorhandenen maternalen Antikörpern wirksam
geimpft werden.
Totimpfstoffe sind dagegen nicht replikationsfähig und nicht „infektiös“. Bei der Herstellung
von Totimpfstoffen werden die Viruspartikel durch Chemikalien wie Alkohole oder Aldehyde
inaktiviert. Totimpfstoffe beinhalten Adjuvantien wie Aluminiumhydroxid um eine genügende
Immunantwort zu induzieren. Die Applikation erfolgt subkutan um unerwünschte lokale
Reaktionen zu vermeiden. Impfstoffe aus inaktivierten Erregern schützen vor klinischen
Erkrankungen. Sie sollten aber nur in Beständen ohne aktuelles klinisches Geschehen
angewandt werden.
Konventionelle Impfstoffe
Vor 1995 wurde mit konventionellen Impfstoffen bei einem höheren Durchseuchungsgrad nur
der positive Teil der Herde oder der gesamte Bestand geimpft. Dabei bestand jedoch die
Gefahr, dass sich die negativen, nicht geimpften Tiere infizierten und erkrankten. Deshalb
konnten sich in nicht geschützten Herden BHV1 Infektionen ausbreiten. Weiterhin war mit
konventionellen
Impfstoffen
keine
Unterscheidung
zwischen
Impfschutz
und
Infektionsimmunität möglich. Neben Beschränkungen im Tierverkehr führte dies immer
wieder zu Rückschlägen in der BHV1 Bekämpfung. In einigen Bundesländern wird der
Einsatz dieses Vakzinetyps nicht mehr unterstützt (z.B. Bayern).
Markervakzinen
Diese Situation änderte sich 1995 mit der Einführung der sogenannten Markerimpfstoffe
auch DIVA-Vakzinen (differentiating infected from vaccinated animals) genannt. Durch den
Einsatz von Markerimpfstoffen wurde es möglich, impfstoffbedingte und Feldvirus-induzierte
Antikörper zu unterscheiden. Markervakzinen sind Impfstoffe, die auf strukturell veränderten
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Vakzinestämme basieren. Durch die Veränderung können Impf- und Feldvirus unterschieden
werden. Für die Diagnostik wesentlich ist die Tatsache, dass Markerimpfstoffe ein
Antikörperprofil induzieren, welches sich von dem einer Feldinfektion unterscheidet.
Markerimpfstoffe bieten klare Vorteile bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten, die
über serologischen Untersuchungen diagnostiziert werden. Von der Art der Markierung wird
zwischen Positiv- und Negativ-Markervakzinen sowie Subunit-Vakzinen unterschieden.
Zur Herstellung von Positiv-Markervakzinen wird dem Impfstoff ein Marker-Antigen (i.d.R. ein
Protein) zugemischt oder gentechnisch an das Vakzinevirus gebunden. Nachteilig ist, dass
spätere Infektionen mit Feldvirus, d.h. nach der Impfung, nicht mehr nachgewiesen werden
können. Bei Subunit-Vakzinen werden nur Teilstücke von Erregern verwendet. Der Nachweis
von Feldvirusinfektionen ist auch nach der Impfung möglich. Lebendvakzinen davon stehen
natürlich nicht zur Verfügung.
Negativ-Markervakzinen sind dadurch gekennzeichnet, dass dem Virusgenom eine
Komponente fehlt. Da ein Gen teilweise oder vollständig verloren gegangen (deletiert) ist,
spricht man auch von Deletionsmutanten. Diese können auf natürlichem Wege entstehen
oder gentechnisch hergestellt werden. Vorteilhaft beim Einsatz von Negativ-Markervakzinen
ist zum einen die Möglichkeit, dass Feldvirus-Infektionen auch nach einer Impfung
diagnostiziert und zum anderen auch Lebendimpfstoffe hergestellt werden können. Die in
Deutschland eingesetzten Markervakzinen basieren mit einer Ausnahme auf zwei nichtgentechnisch entstandenen Labormutanten. Bei diesen Impfvirus-Stämmen ging die
genetische Information für das Glykoprotein E (gE) durch in vitro Passagierung verloren.
Glykoprotein E ist ein wichtiger Faktor bei der direkten Ausbreitung von Zelle zu Zelle.
Anforderungen an Negativ-Markervakzinen
Zum Einsatz in BHV1-Bekämpfungsprogrammen müssen negativ markierte Impfstoffe
folgende Anforderungen erfüllen:
1. Der Impfstamm muss genetisch stabil sein. Bei Lebendvakzinen dürfen keine
Rückmutationen auftreten.
2. Der im Impfstamm fehlende Genomabschnitt (Deletion) muss in allen Feldvirustypen
enthalten sein. Das bedeutet, dass aufgrund einer Feldvirusinfektion seropositive
Rinder gegen das deletierte Markerantigen Antikörper ausbilden. Somit ist eine
Unterscheidbarkeit zwischen impfstoffbedingten Anktikörpern und Feldvirusinduzierten Antikörpern gegeben.
3. Die „Antikörper-Lücke“ bei mit Markervakzinen geimpften Tieren (d.h. feldvirusfreien
Tieren) muss einfach und schnell nachweisbar sein. Zur Zeit werden dafür ELISA
Systeme eingesetzt. Auch mehrfach geimpfte Tiere müssen im Test negativ bleiben.
4. Die in Zusammenhang mit Markervakzinen eingesetzten Testsysteme sollten mit
unterschiedlichen
Probenmaterialien
wie
Serum,
Plasma,
Einzel- und
Tankmilchproben anwendbar sein. Die Testsysteme müssen eine hohe Sensitivität
und ausreichende Spezifität aufweisen.
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Wirksamkeit und Sicherheit von BHV1 Impfstoffen
Wirksamkeit
Die Wirksamkeit von Impfstoffen wird in experimentellen Studien durch eine Vakzination mit
einer darauffolgenden Belastungsinfektion (Challenge) beurteilt. Da diese experimentellen
Studien i.d.R. an begrenzten Tierzahlen durchgeführt werden, erfolgt eine zusätzliche
Prüfung der Wirksamkeit in Feldstudien. Ein wirksamer BHV1 Impfstoff soll neben einem
klinischen Schutz eine signifikante Verringerung der Ausscheidungsdauer und
-menge des Challenge- oder Feldvirus bewirken. Für die Zulassung in Europa bestehen
neben einer guten klinischen Wirksamkeit folgende Anforderungen. Zum einen müssen die
maximalen Challengevirustiter in den Nasalsekreten nach einer Belastungsinfektion um
mindestens den Faktor 100 reduziert sein. Diese Anforderung muss bei mindestens vier von
fünf vakzinierten Kälbern im Alter von 2 bis 3 Monaten im Vergleich zu nicht geimpften
Kontrolltieren gegeben sein. Zum anderen muss die durchschnittliche Dauer der
Virusausscheidung bei den geimpften Kälbern im Vergleich zu den Kontrolltieren um
mindestens drei Tage verkürzt sein. Aufgrund zahlreicher Wirksamkeitsprüfungen lassen
sich folgende Ergebnisse darstellen:
1. Bei Prüfung konventioneller Impfstoffe erwiesen sich die attenuierten
Lebendimpfstoffe im Vergleich mit inaktivierten Totimpfstoffen i.d.R. als überlegen.
Konventionelle Lebendimpfstoffe verringern die Virusausscheidung wirksamer als
Totimpfstoffe. Auch der Schutz vor klinischen Symptomen war bei Lebendimpfstoffen
zuverlässiger. Lebendimpfstoffe induzieren bereits nach zwei bis drei Tagen eine
Immunität.
2. Auch für attenuierte und inaktivierte Markervakzinen konnte die Wirksamkeit in
zahlreichen Studien demonstriert werden. So wurde gezeigt, dass ein attenuierter
Markerimpfstoff mindestens ebenso zuverlässig vor einer klinischen Erkrankung
schützt wie ein konventioneller Lebendimpstoff. Auch für Markervakzinen konnte in
einer Untersuchung bestätigt werden, dass Lebendimpfstoffe einen besseren
klinischen Schutz induzieren als inaktivierte Impfstoffe. Im direkten Vergleich von
Lebendimpfstoffen „konventionell“ und „deletiert“ hat sich die markierte Vakzine sogar
etwas besser bewährt.
3. In den Niederlanden hat sich der Einsatz eines Lebendimpfstoffes (Stamm GK/D) zur
BHV1-Bekämpfung seit 2001 bewährt. Die Felderfahrungen bestätigen, dass der
Impfstoff einfach und sicher in der Anwendung ist. Außerdem zeigen Saldovergleiche
auf Betriebsniveau über einen Zeitabschnitt von über einem Jahr, dass die BHV1Impfung in nicht IBR-freien Betrieben zu einem wirtschaftlichen Vorteil führen.
4. Die Anforderung an eine Vakzine, bereits kurz nach der Impfung eine stabile
Immunität zu vermitteln, wurde in zwei unterschiedlichen Untersuchungen geprüft.
Die beiden geprüften Impfstämme (Difivac, GK/D) induzierten bereits 2 bis 3 Tage
nach intranasaler Verabreichung eine stabile Immunität. Damit wurde die Eignung
dieser Lebend-Markervakzinen als Notimpfmaßnahme bewiesen.
5. Es gilt als sehr unwahrscheinlich, dass mit Markervakzinen geimpfte Tiere nach einer
Reaktivierung Impfvirus ausscheiden und somit Impfvirus in der Rinderpopulation
zirkuliert. Eine Untersuchung mit dem Impfstamm GK/D hat gezeigt, dass selbst bei
hohen Dexamethasongaben 7 Monate nach intranasaler oder intramuskulärer
Impfstoffverabreichung kein Impfvirus reaktiviert werden konnte. Man geht davon
aus, dass der Impfstamm nicht latent persistiert.
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Sicherheit
An die Sicherheit von Impfstoffen werden vielfältige Anforderungen gestellt, die eine
Gesundheitsgefährdung der vakzinierten Tiere durch die Impfstoffe ausschliessen sollen.
Grundsätzlich gehören dazu die Verträglichkeit bei Überdosierung, mögliche Auswirkungen
auf Reproduktions- und Milchleistung, Kontaminationen des Impfstoffes sowie eine mögliche
Reaktivierung des Impfstammes. Zusammenfassend ergibt sich hinsichtlich der Sicherheit
von BHV1-Impfstoffen folgendes Bild:
1. Überdosierungen und Mehrfachimpfungen führen i.d.R. zu keinen klinischen oder
lokalen Reaktionen bei den Impflingen. Selbst eine 10-fache Überdosierung mit dem
GK/D Impfstamm ließ keine klinischen Symptome erkennen.
2. Untersuchungen zum Einfluss einer BHV1 Impfung auf tragende Tiere mit dem GK/D
Impfstamm ergaben, dass selbst bei Überdosierung keine Aborte auftraten. Alle
neugeborenen Kälber waren BHV1-frei. Zudem wurde festgestellt, dass die
Milchleistung nicht negativ beeinflusst wird.
3. In der Vergangenheit gab es durch den Zusatz von fetalem Kälberserum (FKS)
kontaminierte Impfstoffe und daraus resultierende Infektionen der Impflinge mit z. B.
BVDV (Bovines Virusdiarrhoe Virus). Eine serumfreie Produktion schließt
diesbezügliche Sicherheitsrisiken bei der neu entwickelten Vakzine (Stamm GK/D)
jetzt aus.
4. Grundsätzlich besteht bei Lebendimpfstoffen über die im Impfling etablierte Latenz
das Potential einer lytischen Reaktivierung. Tatsächlich wurde bei konventionellen
Impfstoffen eine Provokation der Reaktivierung von Impfvirus durch Transport oder
die Verabreichung von Kortikosteroiden beschrieben. Berichte über eine
Reaktivierbarkeit der Markerimpfstoffe sind unterschiedlich. In einer Untersuchung
konnte der intranasal und intramuskulär verabreichte Markerimpfstoff (Stamm GK/D)
nach Applikation von Dexamethason 7 Monate post vaccinationem nicht reaktiviert
und isoliert werden. Weitere Untersuchungen zur Übertragung von reaktiviertem
Impfvirus haben zudem gezeigt, dass die Gefahr einer Ausbreitung von Impfvirus in
der Rinderpopulation vernachlässigbar ist.
Literaturliste
Literaturliste für Fokus Thema BHV 1, Stand 28.05.04
Ansprechpartner: Prof. Heuwieser, [email protected]
Bätza, H.-J. (2003): Die neue BHV-1- Verordnung. Berl. Münch. Tierärztl. Wschr. 116, 179182
Beer, M. (2003): Konsequenzen aus der BHV 1-Verordnung. 4. Internationales Symposium
zur BHV 1-Bekämpfung, 12.-14. März, 2003, Stendal, Tagungsbroschüre 35-37
Beer, M.; König, P.; Schielke, G.; Trapp, S. (2003): Markerdiagnostik in der Bekämpfung des
Bovinen Herpesvirus vom Typ 1: Möglichkeiten und Grenzen. Berl. Münch. Tierärztl. Wschr.
116, 183-191
Brunner, R. (2003): Neuentwicklung bei Markerimpfstoffen. Nutztierspiegel 2, 127-130
17
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Gehrmann, B.; Tyrpe, A.; Körber, R. (2003): Tilgung der BHV-1 in Rinderbeständen
Sachsen-Anhalts mittels Markervakzine – Ein Erfahrungsbericht. Berl. Münch. Tierärztl.
Wschr. 116, 203-207
Intervet (2002): IBR erfolgreich sanieren! Bovilis®, IBR Marker Lebendimpstoff. Broschüre,
Intervet Deutschland GmbH, Postfach 1130, 85701 Unterschleißheim
Meves, L.; Gehrmann, B. (1999): Erste vergleichende Testung von drei verschiedenen neu
entwickelten BHV1-gE-ELISA. Tierärztl. Umschau 54, 438-442
Stöber, M. (2002): Krankheiten der Atmungsorgane, des Zwerchfells und der Brustwand. In:
M. Stöber (Hrsg): Innere Medizin und Chirurgie des Rindes, 4. Auflage, Parey Buchverlag.
Straub, O. C. (2001): Advances in BHV1 (IBR) Research. Dtsch. Tierärztl. Wschr. 108, 401440
Teuffert, J.; Pötzsch, C.; Kroschewski, K.; Schlüter, H.; Schielke, G. (2003): Entwicklung der
BHV1-Sanierung anhand des Berichtsbogens; Sanierungsbestand und Probleme in der
amtlichen Berichterstattung. 4. Internationales Symposium zur BHV 1-Bekämpfung, 12.-14.
März, 2003, Stendal, Tagungsbroschüre 38-47
Trapp, S.; Beer, M.; Mettenleiter, T. (2003): Biologie boviner Herpesviren. Berl. Münch.
Tierärztl. Wschr. 116, 171-178
Trapp, S.; König, P.; Beer, M. (2003): Konventionelle und markierte BHV-1-Impfstoffe in
Deutschland: Eine kurze Übersicht. Berl. Münch. Tierärztl. Wschr. 116, 208-215
Truyen, U. et al. (2003) BHV-1-Bekämpfung in Bayern: Eine markerunabhängige Strategie.
Berl. Münch. Tierärztl. Wschr. 116, 197-202
Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ1
(BHV1 Verordnung) http://www.vetion.de/gesetze/Gesetzestexte/BHV1_VO.htm (Stand
23.12.05)
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bringt die BHV1 Sanierung?
Es gibt zwei wichtige Gründe für eine BHV1 Sanierung. Zum einen geht es darum, den
Status „BHV1-frei“ zu erreichen. Damit entfallen die empfindlichen Handelsbeschränkungen,
die für „Sanierungsbestände“ oder „Sonstige Bestände“ gelten. Zum anderen verursachen
die durch BHV1 hervorgerufenen Erkrankungen grosse wirtschaftiche Verluste in der Milchund Fleischproduktion. Dazu gehören Atemwegserkrankungen, Leistungsminderungen,
Störungen der Fruchtbarkeit (Aborte, Umrindern) sowie Todesfälle. Gerade in Zeiten
niedriger Milchpreise müssen die Milcherzeuger alle ertragsmindernden Faktoren
konsequent ausschließen. Dazu gehört eine konsequente BHV1 Sanierung. Langfristiges
Ziel ist es, den Status „BHV1-frei“ für ganz Deutschland zu erreichen.
Was bedeutet Lebend- und Totimpfstoff?
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Fokusthema „Bovines Herpesvirus“
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Lebendimpfstoffe enthalten einen infektiösen aber abgeschwächten (attenuierten) BHV1
Stamm. Dieser kann sich im Wirtstier vermehren, ist aber avirulent. Da das Virus in
Lebendimpfstoffen vermehrungsfähig ist, können diese nicht nur systemisch sondern auch
intranasal eingesetzt werden. Bei intranasaler Verabreichung tritt bereits innerhalb von
einigen Stunden eine lokale Immunität ein. Auch können junge Kälber mit noch vorhandenen
maternalen Antikörpern wirksam geimpft werden. Lebendimpfstoffe sind für die Notimpfung
geeignet. Totimpfstoffe sind dagegen nicht replikationsfähig und nicht infektiös. Die
Applikation erfolgt subkutan um unerwünschte lokale Reaktionen zu vermeiden. Impfstoffe
aus inaktivierten Erregern schützen vor klinischen Erkrankungen. Totimpfstoffe werden
bevorzugt bei Reagenten (stabile Seuchenlage) eingesetzt.
Wann muss ich Lebend- und wann Totimpfstoff einsetzen?
Ein allgemein gültiges Impfschema kann nicht empfohlen werden. Zum einen spielen der
Durchseuchungsgrad und die Haltungsbedingungen eine Rolle und zum anderen müssen
die jeweiligen Leitlinien der Bundesländer berücksichtigt werden. Eine Absprache mit den
Veterinärbehörden ist erforderlich. Eine Grundimmunisierung sollte im infizierten Bestand mit
Lebendvakzine (zweimalige Impfung im Abstand von 4 – 6 Wochen vor dem 3.
Lebensmonat) erfolgen. Beim Impfstoff mit dem Impfstamm GK/D ist eine Einmalimpfung als
Basisschutz ausreichend! Bei weiterführenden Impfungen kann dann auch inaktivierte
Vakzine eingesetzt werden. Lebendimpstoffe haben den Vorteil, dass sie auch zur
Notimpfung dienen können, um eine weitere Ausbreitung im Bestand zu verhindern.
Was ist eigentlich eine Markervakzine?
Ziel einer Impfung ist es, Abwehrkräfte (humoral, zellulär) gegen einen Erreger auszubilden
und damit einen Infektionsschutz aufzubauen. Bei herkömmlichen (konventionellen)
Impfstoffen ist keine Unterscheidung zwischen den vom Impfvirus hervorgerufenen
Antikörpern und den vom Feldvirus induzierten Antikörpern gegeben. Deshalb ist eine
effektive BHV1 Sanierung mit konventionellen Impfstoffen nicht erfolgreich.
Markierte Impfstoffe (Markervakzine) sind Impfstoffe, die auf strukturell veränderten
Vakzinestämmen basieren. Dadurch ist es möglich, impfstoffbedingte und vom Feldvirus
induzierte Antikörper zu unterscheiden. Für die Diagnostik ist wesentlich, dass
Markerimpfstoffe ein Antikörperprofil induzieren, welches sich von dem einer Feldinfektion
unterscheidet. Markerimpfstoffe bieten klare Vorteile bei der Bekämpfung von
Infektionskrankheiten, die über serologische Untersuchungen diagnostiziert werden.
Wie sicher sind die Impfstoffe?
Für die Zulassung werden an die Sicherheit von Impfstoffen vielfältige Anforderungen
gestellt. Diese sollen eine Gesundheitsgefährdung der vakzinierten Tiere durch die
Impfstoffe ausschliessen. Grundsätzlich gehören dazu die Verträglichkeit bei Überdosierung,
mögliche Auswirkungen auf Reproduktions- und Milchleistung, Kontaminationen des
Impfstoffes sowie eine mögliche Reaktivierung des Impfstammes.
Kontrollierte Untersuchungen mit dem GK/D Impfstamm haben ergeben, dass selbst bei
mehrfacher Überdosierung keine klinischen Symptome, keine Aborte und keine negativen
Einflüsse auf die Milchleistung auftraten. Auch waren alle neugeborenen Kälber BHV1-frei.
Eine serumfreie Produktion schließt Risiken in Form von Kontaminationen mit anderen Viren
aus. In Praxi hat die theoretisch mögliche Reaktivierung von Impfvirus durch Transport oder
die Verabreichung von Kortikosteroiden keine Bedeutung.
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Fokusthema „Bovines Herpesvirus“
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Kann ich eine Notimpfung machen ?
Ein Lebendimpfstoff wie Bovilis® IBR Marker kann intranasal und auch in Gegenwart
maternaler Antikörper verabreicht werden. Dies ist bei akuter Infektionsgefahr wichtig und bei
jungen Kälbern wenn respiratorische Probleme auftreten. So wurde in einer Untersuchung
gezeigt, dass eine intranasale Impfung drei bzw. vier Tage vor einer Belastung die klinischen
Symptome (Fieber, Virusausscheidung) deutlich reduzierte. Weiterhin wurde demonstriert,
dass eine intranasale Applikation bei Kälbern in einem Alter von zwei Wochen einen
signifikanten Schutz gegen eine Belastungsinfektion gewährt.
Können geimpfte Tiere BHV1 ausscheiden ?
Durch eine Impfung mit einem Lebendimpstoff werden die Dauer und die Höhe der
Ausscheidung von Feldvirus deutlich reduziert aber nicht hundertprozentig verhindert.
Deshalb kann bei geimpften feldviruspositiven Tieren in Einzelfällen Feldvirus im
Nasenschleimtupfer nachgewiesern werden.
Hinsichtlich der Ausscheidung von Impfvirus besteht bei Lebendimpfstoffen die Möglichkeit
einer Reaktivierung, wenn der Impfstamm latent persistiert.
So wurde nach Transport oder Verabreichung von Kortikosteroiden bei konventionellen
Impfstoffen eine Provokation der Reaktivierung von Impfvirus beschrieben. Berichte über
eine Reaktivierbarkeit der Markerimpfstoffe sind unterschiedlich. In einer Untersuchung
konnte der intranasal und intramuskulär verabreichte Markerimpfstoff (Stamm GK/D) nach
Applikation von Dexamethason 7 Monate post vaccinationem nicht reaktiviert und isoliert
werden.
Lexikon
Abort
Abgang der Frucht vor Erreichen der unteren Grenze der physiologischen Tragezeit. Frucht
ist nicht lebensfähig.
Adjuvans
Unspezifisch wirsame Substanz, die in Kombination mit Antigenen einen verstärkten,
schnelleren und länger anhaltenden Immunisierungseffekt bewirkt. Es spielt besonders bei
der Applikation von Todvakzinen eine große Rolle. Meist handelt es sich dabei um
anorganische Kolloide. Der immunstimmulierende Effekt wird durch die langsamere
Resorption und die daraus resultierende Verweildauer an der Injektionsstelle begünstigt.
aerogen
Durch Luft übertragen, über die Luftwege erworben.
Aldehyd
Vertreter einer vielgestaltigen organischen Verbindungsklasse, die durch die Aldehyd- oder
Formylgruppe gekennzeichnet ist. Die Aldehydgruppe ist sehr reaktiv. Aldehyde sind in der
Natur weit verbreitet (Zucker, ätherische Öle, ranzige Fette).
Antikörper
Proteine, die aufgrund ihrer elektrophoretischen Eigenschaften zu den Gamma-Globulinen
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Fokusthema „Bovines Herpesvirus“
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(Ig) gezählt werden, häufig aber als Immunglobuline bezeichnet werden. Es gibt fünf
Hauptarten: IgG, IgM, IgA, IgD, IgE und speziesspezifische Unterklassen (z.B. IgG1). Sie
werden auf einen immunogenen Reiz hin gebildet und reagieren spezifisch mit dem Antigen,
das ihre Bildung indiziert hat.
attenuiert
Gezielte künstliche Abschwächung oder Aufhebung der Virulenz eines vermehrungsfähigen,
pathogenen Mikroorganismus für einen bestimmten Wirt oder eine bestimmte Zellart unter
Erhalt der Vermehrungsfähigkeit.
avirulent
Ausdruck für das Fehlen krankmachender Eigenschaften eines bestimmten Mikroorganismus
aus einer pathogenen Spezies.
Challenge
Belastungsinfektion;
Immunitätstest, bei dem die Belastbarkeit einer Immunität durch eine experimentelle
Infektion geprüft wird. Dient dem Nachweis der Wirksamkeit von Impfstoffen.
Dazu wird eine Tiergruppe mit dem zu testenden Impfstoff immunisiert. Nach Ausbildung der
Immunität wird diese Tiergruppe gemeinsam mit einer unbehandelten Kontrollgruppe dem
entsprechenden Pathogen ausgesetzt und die Reaktion beider Gruppen beobachtet.
Crowding
Zusammenbringen oder Halten von Tieren aus unterschiedlichen Biotopen in hoher
Besatzdichte.
Degeneration, ballonierend
Zytopathogener Effekt
Deletion, deletiert
Verlorengehen eines Genombereiches eines Virus durch eine Mutation;
Chromosomensegmentverlust (Verlust eines DNA-Segments) infolge einer Mutation.
Differenzialdiagnose
Unterscheidung und Abgrenzung von Krankheiten mit ähnlichen Krankheitsbildern.
DIVA
differentiating infected from vaccinated animals, Überbegriff für markierte Impfstoffe
ELISA
Enzyme linked immuno sorbent assay;
sensitiver Enzymimmunotest bei der spez. Antikörper (oder Antigne) gegen das zu
bestimmenden Antigen (oder Antikörper) an einen Träger gebunden sind. Nach der AG-AKReaktion werden die Immunkomplexe an einen weiteren Antikörper gebunden. Dieser ist mit
einem Enzym gekoppelt. Nach der Reaktion mit einem chromogenen Substrat erfolgt eine
photometrische Messung. Wertvolles Diagnostikum für den Routine-Einsatz bei der
Tierseuchenbekämpfung
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Fokusthema „Bovines Herpesvirus“
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Epithelgewebe
Geschlossene Zellverbände, die
1. als Oberflächen- oder Deckepithel die Körperoberfläche und alle inneren Oberflächen
auskleiden,
2. als Drüsenepithel im Dienste der Sekretion oder 3. als Sinnesepithel der
Reizaufnahme dienen.
Sie gehen aus allen drei Keimblättern hervor.
Das Oberflächenepithel wird nach morphologischen Kriterien in einschichtiges, mehrstufiges
und mehrschichtiges Epithel eingeteilt.
Feldvirus
unter natürlichen Bedingungen in der Umwelt vorkommendes Virus
FKS, Fetales Kälberserum
Für die Anzüchtung von Zellen häufig verwendetes Kulturmedium, das zahlreiche Nährstoffe
für nahezu alle Zellen enthält.
Ganglion, Sakralganglion
Trigeminalganglion
Anhäufung von Nervenzellen bzw. von Nervenzellkörpern (Perikarya), die aufgrund der
Einbeziehung von Glia und Bindegewebe zum Teil einen organartigen Charakter haben
können.
Glykoprotein
Ein Protein (Eiweiß), das einen Zuckerrest besitzt.
gE Glykoprotein
Das BHV1 Genom umfasst einen langen und einen kurzen Bereich. Der kurze
Genombereich enthält u.a. ein spezielles Glykoprotein, das Glykoprotein E, gE. Durch
Deletion entsteht eine Markierung (Negativ-Marker)
Genom
Haploider (einfacher) Chromosomensatz mit der Gesamtheit seiner Erbfaktoren.
Glukokortikoide
Steroidhormon der Nebennierenrinde. Die wichtigsten natürlichen Glukokortikoide sind das
Kortisol, Kortikosterol und das Kortisolabbauprodukt Kortison.
Hämatogen
auf dem Blutweg; mit Hilfe des Blutes; dem Blut entstammend
Humoral
Die Körperflüssigkeit betreffend, auf dem Weg über die Körperflüssigkeit erfolgend (häufig im
Zusammenhang mit der Immunabwehr verwendet).
IBR
Infektiöse Bovine Rhinotracheitis, rezidivierende Bronchopneumonie, Fieber, Milchrückgang,
Todesfälle, Kümmern, Aborte im 7.-8. Monat
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Immunität
Künstlich (Impfstoff) oder natürlich (Infektion) erworbener Schutz eines Organismus gegen
Krankheitserreger, der durch das Vorhandensein spezifischer Antikörper und spezifischen TLymphozyten gekennzeichnet ist. Daneben verfügt der Organismus über den
unspezifischen, angeborenen Abwehrmechanismus (Resistenz).
Impfstoff/Vakzine
Aufbereitung aus lebenden oder abgetöteten Krankheitserregern oder aus inaktivierten
Toxinen bzw. Toxoiden von Erregern.
inaktiviert
Unwirksam, neutral, abgetötet
Inaktivierung
Vorgang, bei dem durch physikalische, physikochemische und chemische Faktoren der
Verlust der Vermehrungsfähigkeit und anderer biologischer Aktivitäten eines Erregers
erreicht wird.
Inappetenz
Appetitlosigkeit
Infektion
Eindringen, Haften und Vermehren eines infektiösen Agens in einen Wirtsorganismus unter
Auslösung einer Reaktion
Infektiös
Ansteckend. Eigenschaft pathogener Erreger, sich auf einem potentiellen Wirt anzusiedeln
oder in ihn einzudringen.
Inkubationszeit
Zeitspanne zwischen der Ansteckung (Infektion) des Wirts mit dem Erreger und dem
Auftreten der ersten klinischen Krankheitserscheinungen. Bei den verschiedenen
Infektionskrankheiten unterschiedlich lang (zwischen wenigen Stunden bis mehrere Wochen,
in Ausnahmefällen Monate bis Jahre), abhängig vom Wirt und seiner Disposition, der
spezifischen und unspezifischen Abwehr, Art und Virulenz des Erregers und der
Befallsstärke.
Intrauterin
Innerhalb des Uterus (Gebärmutter) bzw. in den Uterus hinein
IPB
Infektiöse Pustuläre Balanopostitis
Deckunlust, Deckunfähigkeit
IPV
Infektiöse Pustuläre Vulvovaginitis
Umrindern, Endometritis, verlängerte Güstzeiten, Follikulitis der Vaginalschleimhaut
(Reibeisenvagina)
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Kapsid
Einfachste Strukturform eines Virus. Ein Kapsid ist ein aus einzelnen Bausteinen
(Kapsomeren) aufgebauter geometrischer Körper unterschiedlicher Symmetrie, der das
Virusgenom und assoziierte Proteine aufnimmt.
Kapsomer
Morphologische Einheit eines Virus.
Keratokonjunktivitis
Horn- und Bindehautentzündung
Konjunktivitis
Bindehautentzündung
Entzündung der Konjunktiva durch endogene oder exogene Ursachen. Man unterscheidet
zwischen einer primären, sekundären und symptomatischen Konjunktivitis oder nach der
Absonderung der Bindehaut (serös, katarrhalisch, fibrinös, pseudomembranös, diphtheroid
oder follikulär).
Lebendimpfstoff
Impfstoff aus virulenz- u. pathogenitätsabgeschwächten, jedoch vermehrungsfähigen
Keimen, die eine echte Infektion hervorrufen u. dadurch aktiv immunisieren.
Letalität
Sterblichkeit
Leukozyten
Sammelbegriff für die weißen Blut- und Lymphzellen, die den roten Blutkörperchen
(Erythrozyten) gegenübergestellt werden. Ihre relative Anzahl weist artspezifische
Unterschiede auf. Außerdem ist die Zahl der Leukozyten bei Jungtieren höher. Die Anzahl
weißer Blutkörperchen nimmt mit fortschreitendem Alter ab. Man unterscheidet bei den
Leukozyten zwischen den Lymphozyten, den Monozyten und den Granulozyten.
Markervakzine
Ein Markerimpfstoff ermöglicht durch spezielle Markierungen die Unterscheidung zwischen
Infektions- und Impftiter bei der serologischen Untersuchung. Man unterscheidet zwischen
Deletions-/Negativ- oder Positivmarker.
maternal
Mütterlich, vom Muttertier stammend
Mastitis
Entzündung der Milchdrüse
Meningoenzephalitis
Auf das Gehirn übergreifende Entzündung der Gehirnhäute.
Morbidität
Erkrankungsziffer, Erkrankungshäufigkeit
Anzahl an Individuen einer Ausgangspopulation bestimmter Größe, die innerhalb einer
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bestimmten Periode von einer bestimmten Erkrankung betroffen ist.
Morphologie
Wissenschaft von Bau und von der Gestalt der Tiere und ihrer Organe.
Mykoplasmen
Unbewegliche kokkoide Bakterien, die zur Familie der Mykoplasmataceae gehören, keine
feste Zellwand besitzen und pathogen für Mensch und Tier sind.
Neutralisationstest
In-vitro-Test zum Nachweis neutralisierender Antikörper. Meist handelt es sich um einen
Serumneutralisationstest, bei dem im Serum enthaltene neutralisierende Antikörper die
Infektiosität von z.B. Viren hemmen. Die Neutralisation der Infektiosität wird durch
Ausbleiben des zytopathologischen Effekts oder aufgrund der fehlenden Immunfluoreszenz
einer Zellkultur bestimmt.
Notimpfung
Impfung bei schon vorhandenen klinischen Befunden.
Nukleokapsid, Kapsid
Komplex aus Kapsomeren, Virus-Genom und bestimmter Proteine. Die Symmetrie kann
helikal oder ikosaedrisch sein.
Ovar
Weibliche Keimdrüse
Passage
Weiterkultivierung eines belebten Pathogens auf einem neuen Nährboden, einer Zellkultur,
einem embryonierten Hühnerei oder einem Versuchstier zur weiteren Erhaltung oder zur
Stabilisierung, bei Attenuierung auch Abschwächung krankmachender Eigenschaften.
Pathogenität
Fähigkeit äußerer oder innerer Einflüsse, eine Krankheit zu verursachen oder
Krankheitsprozesse auszulösen. Gesamtheit der krankmachenden Potenzen eines Erregers.
Sie stellt für eine Erregerart ein qualitatives Merkmal dar.
Perinatal
Zeitlich um die Geburt herum
Persistierend
Feststehend, fortdauernd, verharrend, unverändert bleibend, stehen bleibend.
Plazenta
Selektive permeable Barriere zwischen fetalem und maternalem Kreislauf,
Stoffaustauschorganen sowie zwischen Mutter und Frucht. Die Plazenta verhindert in
Abhängigkeit von der Art der Plazentation den Übertritt von Makromolekülen. Die Plazenta
setzt sich aus einem fetalen Anteil mit Zotten (Chorionzotten) und dem maternalen
Endometrium zusammen.
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Postpartal
Nach der Geburt
Prävalenz
Grundanteil, mit dem eine bestimmte Krankheit (oder ein bestimmtes Merkmal) in einer
bestimmten Bevölkerung (Population) vorkommt.
Replikationszyklus
Identische
Verdopplung
von
genetischem
Material
(RNA
oder
DNA).
Ermöglicht die identische Weitergabe der genetischen Information von Generation zu
Generation. Enzymatischer Prozess, der bei doppelsträngiger DNA in 3 Stufen abläuft:
Strangtrennung und Entspiralisierung, Verdoppelung durch gerichtete Verknüpfung der
Nukleotide und Wiederherstellung der Doppelstrang-Struktur.
Sekundärerkrankung
Zweitinfektion
Zusätzliche Ansteckung eines bereits infizierten Organismus mit einem anderen Erreger.
Dabei siedeln sich die Sekundärerreger an die Organe und Gewebe an, die bereits durch die
Primäinfektion vorgeschädigt sind.
Selektionskonzept
Ziel des Selektionskonzeptes bei der BHV1- Sanierung ist es, freie Tiere, Bestände und
Regionen zu schaffen. Dies erfolgt durch serologische Untersuchung auf Antikörper in
Einzelblutproben und Poolmilch und Abschaffung positiver Tiere.
Sensitivität
Mass für die Fähigkeit eines Testes infizierte Tiere zu identifizieren. Bsp: Sensitivität von
97% bedeutet, dass 3 % der Testergebnisse falsch negativ sind, d.h. die Tiere als nicht
infiziert diagnostiziert werden obwohl sie de facto infiziert sind.
Serokonversion
Mindestens 4-facher Anstieg des Antikörpertiters gegenüber dem Ausgangswert.
Seroprävalenz
s. Prävalenz
Spezifität
Mass für die Fähigkeit eines Testes nicht infizierte Tiere zu identifizieren. Bsp: Spezifität von
97% bedeutet, dass 3 % der Testergebnisse falsch positiv sind, d.h. die Tiere als infiziert
diagnostiziert werden obwohl sie de facto nicht infiziert sind.
Subunit-Vakzine
Bei Subunit-Vakzinen werden nur Teilstücke von Erregern verwendet. Lebendvakzinen gibt
es deshalb natürlich nicht. Der Nachweis von Feldvirusinfektionen ist auch nach einer
Impfung möglich.
Superinfektion
Reinfektion
Bei noch bestehendem Primärinfekt und unvollständiger Immunität neuerliche Infektion mit
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dem gleichen Erreger.
Totimpfstoff/Totvakzine
Impfstoff, der aus abgetöteten Krankheitserregern besteht.
Tröpfcheninfektion
Infektion, bei der der Erreger über kleinste Tröpfchen, meist Körperflüssigkeiten, auf den Wirt
übertragen wurde.
Uterus
Gebärmutter; Implantations- und Entwicklungsort der befruchteten
Haussäugetiere besitzen einen Uterus bicornis, der das Cavum uteri umgibt.
Eizelle.
Die
Vakzination
Schutzimpfung, Erzeugung einer Immunität
Vakzine
Impfstoff
Vektor
Belebter oder unbelebter Krankheitsüberträger
Virämie
Vorkommen von Viren im Blut (Virusseptikämie). Stadium in der Pathogenese generalisierter
Virusinfektionen. Nach einer lokalen Virusvermehrung in primäraffinen Organen und
regionalen Lymphknoten verbreitet sich das Virus unter anderem hämatogen (primäre
Virämie) in Parenchyme und andere Prädilektionsstellen. Auf die dortige Organmanifestation
folgt häufig eine sekundäre Virämie. Das Virus wird dabei entweder frei im Plasma
transportiert oder ist mit Blutzellen assoziiert. (zellassoziierte Virämie)
Viruslatenz
Zustand im Verlauf einer Virusinfektion, bei dem kein infektiöses Virus im Wirtsorganismus
nachgewiesen werden kann. Jedoch befindet sich das Virusgenom über einen längeren
Zeitraum entweder in dem Wirtszellgenom oder es lagert extrachromosomal in der
Wirtszelle. Die Reaktivierung durch Stressoren setzt erneut infektiöses Virus frei.
Zilien
Histologisch: Mit Transportaufgaben betraute Kinozilie bestimmter Schleimhautepithelien.
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