Ansteckende Nasen-Luftröhren-Entzündung Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR): IBR ist eine kontagiöse Infektionskrankheit, die sich als Entzündung der vorderen Atemwege und der Lunge, bzw. der Geschlechtsorgane als IPV (Infektiöse pustulöse Vulvuvaginitis) darstellt. Ursache der infektiösen NasenLuftröhren-Entzündung ist das bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV). Außer in Dänemark, Österreich und der Schweiz, wo IBR getilgt ist, kommt die IBR weltweit vor. Je dichter der Besatz, desto virulenter (= Grad der Giftigkeit) ist das Virus. Diese Virusinfektion kann Rinder jeden Alters befallen. Besonders betroffen sind die Schleimhäute des Atmungs- und Geschlechtsapparates. Die Infektion mit dem BHV 1 erfolgt über Tröpfchen, beim Deckakt oder bei der Besamung. Als Erregerhaltig sind Tränen und Nasensekrete sowie Speichel bzw. Genitalsekret und Sperma von BHV Ausscheidern anzusehen. Durch Zukauf infizierter Tiere kann BHV in BHV-freie Betrieben eingeschleppt werden. Als erstes Symptom der klinischen IBR erfolgt meist ein Temperaturanstieg, der bald von wässrigem Nasenausfluss ergänzt wird. Das Flotzmaul wird rot und warm, Speicheln setzt ein, die Milchleistung lässt nach, es entsteht trockener Husten, die Fresslust geht stark zurück. Mitunter wirken die Tiere benommen, lustlos, geistig abwesend. Vorhandener Tränenfluss steht häufig in Verbindung mit einer Bindehautentzündung. Kommt eine bakterielle Infektion dazu, wird der Augen- und Nasenausfluss eitrig, die Atemnot nimmt bedrohlichen Charakter an und die Tiere verlieren an Gewicht. Verwerfen ist ebenso möglich, wie auch Todesfälle durch eitrige Lungenentzündung. Meist verläuft die Infektion jedoch ohne äußerlich erkennbare Krankheitserscheinungen. Die Übertragung des Erregers erfolgt in den meisten Fällen durch Kontakt von Tier zu Tier. Ein einmal infiziertes Rind bleibt während seines ganzen Lebens Virusträger. Das tückische an der IBR ist, dass sich das Virus im Tierkörper gleichsam „verkapseln“ kann, ohne dass Antikörper im Blut nachweisbar sind und in diesem Fall eine Infektion nicht erkennbar ist. Diese kann auch passieren, wenn das Rind regelmäßig geimpft wurde. Auch ist es möglich, dass bei einem als negativ untersuchten Rind, sich dieses zum Zeitpunkt der Probename trotzdem mit dem Virus angesteckt haben kann. Als Auslöser für eine sogenannte Reaktivierung von latent infizierten Tieren kann beispielsweise die Abkalbung, Transport, Kälte Lungenwurmbefall, Kortisongaben sein. Die Möglichkeit einer Virusübertragung durch Impfungen ist als Auslöser ebenfalls bekannt. (Quelle: Buch “Inneren Medizin und Chirurgie des Rindes“ Parey-Verlag). Ein latent, BHV infiziertes Rind, in einem BHV freien Bestand kann ganz erhebliche klinische und wirtschaftliche Auswirkungen nach sich ziehen. In Deutschland ist IBR gemäß Tierschutzseuchengesetz anzeigepflichtig. Nach der BHV1 Verordnung gilt eine BHV1 Infektion als vorliegend, wenn sie virologisch oder klinisch und serologisch festgestellt worden ist. Seit 2001 sind im Rahmen des IBR Bekämpfungsverfahrens alle Nutz- und Zuchtrinder im Alter von über 9 Monaten durch Blut –oder Milch serologisch mindestens einmal jährlich auf BHV1 Antikörper zu untersuchen. Die Bekämpfung ist verkaufspolitisch begründet und dient dem Ziel der Schaffung erregerfreier und serologisch negativer Rinderbestände. Als BHV1 betroffen befundene Bestände werden gesperrt. Die Rinder BHV1 positiver Bestände dürfen nur zur Schlachtung in nicht BHV1 freie Bestände verbracht werden. Die zuständige Behörde kann die Tötung der betroffenen Tiere anordnen. Eine Homöopathische Behandlung der IBR entfällt wegen seuchenrechtlichen Bestimmungen. Prophylaxe mit IBR oder Herpes Nosoden C200 möglich. © Praxisgemeinschaft Birgit Gnadl * THP * Achenweg 30 * D-83236 Übersee Tel. 0049/(0)8642/5211 * Fax 0049/(0)8642/5979965 und Angela Lamminger-Reith * THP * Windbichl 4 * D-83317 Teisendorf Tel. 0049/(0)8656/485 * Fax 0049/(0)8656/983839 Internet: www.nutztierhomoeopathie.de