IBR

Werbung

Ansteckende Nasen-Luftröhren-Entzündung
Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR):
IBR ist eine kontagiöse Infektionskrankheit, die sich als Entzündung der
vorderen Atemwege und der Lunge, bzw. der Geschlechtsorgane als IPV
(Infektiöse pustulöse Vulvuvaginitis) darstellt. Ursache der infektiösen NasenLuftröhren-Entzündung ist das bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV).
Außer in Dänemark, Österreich und der Schweiz, wo IBR getilgt ist, kommt die
IBR weltweit vor. Je dichter der Besatz, desto virulenter (= Grad der Giftigkeit)
ist das Virus. Diese Virusinfektion kann Rinder jeden Alters befallen. Besonders
betroffen sind die Schleimhäute des Atmungs- und Geschlechtsapparates.
Die Infektion mit dem BHV 1 erfolgt über Tröpfchen, beim Deckakt oder bei
der Besamung. Als Erregerhaltig sind Tränen und Nasensekrete sowie Speichel
bzw. Genitalsekret und Sperma von BHV Ausscheidern anzusehen. Durch
Zukauf infizierter Tiere kann BHV in BHV-freie Betrieben eingeschleppt
werden.
Als erstes Symptom der klinischen IBR erfolgt meist ein Temperaturanstieg,
der bald von wässrigem Nasenausfluss ergänzt wird. Das Flotzmaul wird rot und
warm, Speicheln setzt ein, die Milchleistung lässt nach, es entsteht trockener
Husten, die Fresslust geht stark zurück. Mitunter wirken die Tiere benommen,
lustlos, geistig abwesend. Vorhandener Tränenfluss steht häufig in Verbindung
mit einer Bindehautentzündung.
Kommt eine bakterielle Infektion dazu, wird der Augen- und Nasenausfluss
eitrig, die Atemnot nimmt bedrohlichen Charakter an und die Tiere verlieren an
Gewicht. Verwerfen ist ebenso möglich, wie auch Todesfälle durch eitrige
Lungenentzündung.
Meist verläuft die Infektion jedoch ohne äußerlich erkennbare Krankheitserscheinungen. Die Übertragung des Erregers erfolgt in den meisten Fällen
durch Kontakt von Tier zu Tier. Ein einmal infiziertes Rind bleibt während
seines ganzen Lebens Virusträger.
Das tückische an der IBR ist, dass sich das Virus im Tierkörper gleichsam
„verkapseln“ kann, ohne dass Antikörper im Blut nachweisbar sind und in
diesem Fall eine Infektion nicht erkennbar ist. Diese kann auch passieren, wenn
das Rind regelmäßig geimpft wurde. Auch ist es möglich, dass bei einem als
negativ untersuchten Rind, sich dieses zum Zeitpunkt der Probename trotzdem
mit dem Virus angesteckt haben kann.
Als Auslöser für eine sogenannte Reaktivierung von latent infizierten Tieren
kann beispielsweise die Abkalbung, Transport, Kälte Lungenwurmbefall,
Kortisongaben sein.
Die Möglichkeit einer Virusübertragung durch Impfungen ist als Auslöser
ebenfalls bekannt. (Quelle: Buch “Inneren Medizin und Chirurgie des Rindes“
Parey-Verlag). Ein latent, BHV infiziertes Rind, in einem BHV freien Bestand
kann ganz erhebliche klinische und wirtschaftliche Auswirkungen nach sich
ziehen.
In Deutschland ist IBR gemäß Tierschutzseuchengesetz anzeigepflichtig.
Nach der BHV1 Verordnung gilt eine BHV1 Infektion als vorliegend, wenn sie
virologisch oder klinisch und serologisch festgestellt worden ist. Seit 2001 sind
im Rahmen des IBR Bekämpfungsverfahrens alle Nutz- und Zuchtrinder im
Alter von über 9 Monaten durch Blut –oder Milch
serologisch mindestens einmal jährlich auf BHV1 Antikörper zu untersuchen.
Die Bekämpfung ist verkaufspolitisch begründet und dient dem Ziel der
Schaffung erregerfreier und serologisch negativer Rinderbestände.
Als BHV1 betroffen befundene Bestände werden gesperrt. Die Rinder BHV1
positiver Bestände dürfen nur zur Schlachtung in nicht BHV1 freie Bestände
verbracht werden. Die zuständige Behörde kann die Tötung der betroffenen
Tiere anordnen.
Eine Homöopathische Behandlung der IBR entfällt
wegen seuchenrechtlichen Bestimmungen.
Prophylaxe mit IBR oder Herpes Nosoden C200 möglich.
© Praxisgemeinschaft
Birgit Gnadl * THP * Achenweg 30 * D-83236 Übersee
Tel. 0049/(0)8642/5211 * Fax 0049/(0)8642/5979965
und
Angela Lamminger-Reith * THP * Windbichl 4 * D-83317 Teisendorf
Tel. 0049/(0)8656/485 * Fax 0049/(0)8656/983839
Internet: www.nutztierhomoeopathie.de
Herunterladen