Gesundheitszeugnis

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Gesundheitszeugnis für Thüringer Rinder zur Holsteinschau in Laasdorf
am 17.09.2015
Ausstellende Behörde
Herkunftsbestand:
Adresse:
Auszustellende Tiere
OMN
Geb. Datum
Geschlecht
Rasse
Das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bestätigt für den Herkunftsbestand und
die teilnehmenden Tiere folgenden Tiergesundheitsstatus:
1. Die Rinder sind klinisch gesund und kommen nicht aus einem Herkunftsbestand, in dem
anzeigepflichtige Tierseuchen und meldepflichtige Tierkrankheiten in den letzten sechs Monaten
aufgetreten sind.
Die Tiere stammen nicht aus einem wegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche bei Säugetieren
gebildeten Verdachtssperr- oder Sperrbezirk bzw. Beobachtungs- oder Schutzgebiet .
2. Die Rinder sind leukoseunverdächtig, brucellose- und tuberkulosefrei.
3. Die Rinder sind frei von Ektoparasiten und in den Herkunftsbeständen sind wirtschaftlich
bedeutsame Endoparasitosen (z.B. Leberegel, Lungenwürmer) amtlich nicht zur Kenntnis gelangt.
4. Die Rinder zeigen keine klinischen Anzeichen von Trichophytie.
5. Anforderungen an den BHV-1-Status der Ausstellungstiere (nicht zutreffendes streichen):
5.1.Die Rinder stammen ausschließlich aus Thüringen als BHV1-freie Region entsprechend Anhang
II der Entscheidung 2004/558 EG der Kommission vom 15.Juli 2004.
5.2.
Die Rinder stammen aus einem serologisch gB-BHV1-freien Rinderbestand. *
5.2.1. Datum der Anerkennung als freier Bestand:…………………………
5.2.2. Datum der letzten serologischen Untersuchung des Bestandes mittels gB-Elisa
am: ……………………….
5.3.
Die Rinder stammen aus einem gE-BHV1-freien Rinderbestand . *
5.3.1. In Beständen mit altgeimpften Tieren ( Impfbestand bis 31.12.2012 ) wurden alle
gB-Reagenten mittels serologischer Untersuchung auf das gE-Glykoprotein der BHV1
mit negativem Ergebnis untersucht. Datum der letzten Untersuchung: ………………
5.3.2. Ausstellungsrinder aus BHV1-freien Beständen, in denen bis zum 31.12.2012 noch
geimpft wurde sind innerhalb der letzten 14 Tage vor der Ausstellung serologisch auf
das Vorhandensein von Antikörpern gegen das gE-Glykoprotein der BHV1
untersuchen zu lassen .
negativer Antikörpernachweis gegen gE- BHV1 am: ……………………
6.
Anforderungen an den BVD-Status
Die Ausstellungstiere sind BVD-frei und als solche im HIT registriert.
7.
Die vom zuständigen Veterinäramt des jeweiligen Herkunftslandkreises gestellten
Bedingungen für die Rückführung der Tiere sind zu beachten.
Ort, Datum
* Nichtzutreffendes streichen
Siegel
Amtstierarzt
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