Gesundheitszeugnis für Thüringer Rinder zur Holsteinschau in Laasdorf am 17.09.2015 Ausstellende Behörde Herkunftsbestand: Adresse: Auszustellende Tiere OMN Geb. Datum Geschlecht Rasse Das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bestätigt für den Herkunftsbestand und die teilnehmenden Tiere folgenden Tiergesundheitsstatus: 1. Die Rinder sind klinisch gesund und kommen nicht aus einem Herkunftsbestand, in dem anzeigepflichtige Tierseuchen und meldepflichtige Tierkrankheiten in den letzten sechs Monaten aufgetreten sind. Die Tiere stammen nicht aus einem wegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche bei Säugetieren gebildeten Verdachtssperr- oder Sperrbezirk bzw. Beobachtungs- oder Schutzgebiet . 2. Die Rinder sind leukoseunverdächtig, brucellose- und tuberkulosefrei. 3. Die Rinder sind frei von Ektoparasiten und in den Herkunftsbeständen sind wirtschaftlich bedeutsame Endoparasitosen (z.B. Leberegel, Lungenwürmer) amtlich nicht zur Kenntnis gelangt. 4. Die Rinder zeigen keine klinischen Anzeichen von Trichophytie. 5. Anforderungen an den BHV-1-Status der Ausstellungstiere (nicht zutreffendes streichen): 5.1.Die Rinder stammen ausschließlich aus Thüringen als BHV1-freie Region entsprechend Anhang II der Entscheidung 2004/558 EG der Kommission vom 15.Juli 2004. 5.2. Die Rinder stammen aus einem serologisch gB-BHV1-freien Rinderbestand. * 5.2.1. Datum der Anerkennung als freier Bestand:………………………… 5.2.2. Datum der letzten serologischen Untersuchung des Bestandes mittels gB-Elisa am: ………………………. 5.3. Die Rinder stammen aus einem gE-BHV1-freien Rinderbestand . * 5.3.1. In Beständen mit altgeimpften Tieren ( Impfbestand bis 31.12.2012 ) wurden alle gB-Reagenten mittels serologischer Untersuchung auf das gE-Glykoprotein der BHV1 mit negativem Ergebnis untersucht. Datum der letzten Untersuchung: ……………… 5.3.2. Ausstellungsrinder aus BHV1-freien Beständen, in denen bis zum 31.12.2012 noch geimpft wurde sind innerhalb der letzten 14 Tage vor der Ausstellung serologisch auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen das gE-Glykoprotein der BHV1 untersuchen zu lassen . negativer Antikörpernachweis gegen gE- BHV1 am: …………………… 6. Anforderungen an den BVD-Status Die Ausstellungstiere sind BVD-frei und als solche im HIT registriert. 7. Die vom zuständigen Veterinäramt des jeweiligen Herkunftslandkreises gestellten Bedingungen für die Rückführung der Tiere sind zu beachten. Ort, Datum * Nichtzutreffendes streichen Siegel Amtstierarzt