Untersuchungen - Kreis Siegen

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Kreis Siegen-Wittgenstein
Fachservice Gesundheit und
Verbraucherschutz
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt -
Merkblatt
Grundsatz:
Alle über 9 Monate alten Zucht- und Nutzrinder (außer Reagenten) sind im Abstand von
maximal 12 Monaten zu untersuchen.
Bei über 30 % Kühe alle über 9 Monate alten weiblichen Rinder sowie die zur Zucht vorgesehenen männlichen Rinder.
Basisuntersuchung zur Erlangung des Status „BHV-1- frei“
Rinderbestand
mindestens 30 % Kühe
1.
zweimal Blutserologie aller über 9 Monate alter weiblichen Rinder sowie der zur Zucht vorgesehenen männlichen Tiere im Abstand von 5 - 7 Monaten,
bzw. dreimalige Tankmilch (incl. einmal Blutprobe aller über 9 Mon. alten weiblichen nicht milchgebenden Rinder sowie aller Zuchtbullen und der zur Zucht vorgesehenen männlichen Rinder) wie
gehabt.
2.
Alternativ:
zweimal Blutserologie aller weiblichen Rinder (unabhängig vom Alter) und der zur Zucht vorgesehenen männlichen Tiere im Abstand von 60 Tagen.
Rinderbestand
unter 30 % Kühe
1.
Eine Untersuchung aller über 9 Monate alten Zucht- und Nutzrinder.
2.
Verkaufstiere (außer unmittelbar zur Schlachtung) sind 14 Tage vor dem
Verkauf auf BHV-1-Freiheit hin zu untersuchen (selbst wenn Betrieb frei),
es sei denn, die Tiere sind unter 9 Monate alt oder bereits im Rahmen der letzten Statusuntersuchung mit untersucht worden.
Kontrolluntersuchungen zur Aufrechterhaltung des Status „BHV-1- frei“
Rinderbestand
mindestens 30 % Kühe
Alle über 24 Monate alten Rinder sind einmal (bzw. zweimal über die Bestandsmilch) im Abstand
von maximal 12 Monaten zu untersuchen.
Falls die 12 Monate überschritten werden ruht der Status maximal 3 Monate. In der Zeit sind alle
über 24 Monate alten Rinder einmal blutserologisch zu untersuchen (alternativ zweimal Milch aber 3 Monate Abstand!).
Rinderbestand
unter 30 % Kühe
Alle über 9 Monate alten Zucht- und Nutzrinder sind im Abstand von maximal 12 Monaten blutserologisch zu untersuchen (Fristüberschreitung siehe oben), sofern nicht ausschließlich Rinder in
Stallhaltung gemästet und nur zur Schlachtung abgegeben werden.
Verkaufstiere, die noch nicht in der jährlich durchzuführenden Bestandsuntersuchung mituntersucht
worden sind, müssen, sofern sie älter als 9 Monate sind, 14 Tage vor dem Verkauf untersucht werden.
Für alle Betriebe gilt:
1. Keine Klinik
2. Kein Kontakt zu nicht BHV-1-freien Rindern
3. Zukauf nur mit amtstierärztlicher BHV-1- Freiheitsbescheinigung
MB-09-02
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