Steckbriefe 22.11.12

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KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 1 Langmieden
Gebietsübersicht und Sichtbarkeitsanalyse
Die Sichtbarkeit aus Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht erfasst werden
können.
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
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KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 1 Langmieden
Gebietseinordnung und Beschreibung
Landkreis
Konstanz
Größe des
Suchraums
83,7 ha
Netzanbindung
Erschließung
Vorbelastungen
Gemeinde
Engen-Stetten
5,25-5,75 m/s
(bedingte Nutzbarkeit)
Eine Abfrage der Netzanbindung ist notwendig.
Windhöffigkeit
Eine Erschließung ist über Mauenheim und die Ortsverbindungsstraße
nach Hintschingen denkbar.
A 81 quert die Fläche.
Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt westlich von Mauenheim, nördlich der L 919 im
Waldstück Duttenbühl – Langmieden und wird von der A 81 gequert. Naturräumlich zählt das
Gebiet zur Hegaualb und bildet den Abschluss des Hegaubeckens.
Das Gebiet liegt vollständig in einem Mischwald.
Raumordnung und weitere Prüf- und Restriktionskriterien
Ausweisung im
Keine einem Ausbau der Windenergienutzung entgegenstehenden
Regionalplan
Aussagen.
Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter
Bevölkerung,
Pflanzen, Tiere
Kultur- und
Landschaft
Gesundheit des
und biologische
Sachgüter
SchutzMenschen
Vielfalt
gut
Boden
Wasser
Klima und Luft
Artenschutz
Bewertung
Positive
Umweltauswirkung
Geringe negative
Umweltauswirkungen
Negative
Umweltauswirkungen
Erhebliche negative
Umweltauswirkungen
SCHUTZGUT MENSCH
Betroffenheit:
- z.T. Lage im erweiterten Siedlungsabstand für 3 WEA
- im Süden z.T. Lage im Erholungswald Stufe II.
Begründung:
Sowohl aus landschaftlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die Bündelung von WEA
anzustreben. Da mit dieser Bündelung i. d. R. jedoch auch eine Zunahme der Emissionen
einhergeht, sind entsprechend erweiterte Vorsorgeabstände zu den Siedlungsbereichen
einzuhalten. Unter dem Aspekt der Umweltvorsorge wurden zur Vermeidung und Minimierung
von Konflikten erweiterte Siedlungsabstände berücksichtigt.
SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER
Betroffenheit:
Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale mit
besonderer Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3 DSchG):
- Villa Rustica / Römischer Gutshof, Bargemer Wald, Engen OT Bargen in einer Entfernung
< 5km.
Begründung:
Aufgrund der WEA kann das Erscheinungsbild, je nach Position der Anlage zu dem
Kulturdenkmal, beeinträchtigt werden. Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß der
Betroffenheit genauer zu untersuchen.
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HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 1 Langmieden
SCHUTZGUT LANDSCHAFT
Betroffenheit:
- das potentielle Windnutzungsgebiet liegt am nördlichen Rand des Hegaubeckens.
Begründung:
Mit dem Vorhaben ist im südlichen Bereich in geringem Umfang eine Beeinträchtigung der
Blickbeziehungen aud dem Hegaubecken verbunden.
SCHUTZGUT PFLANZEN, TIERE UND BIOLOGISCHE VIELFALT
Betroffenheit:
- entlang der Autobahn befinden sich einige gesetzlich geschützten Biotope;
- das Gebiet wird von einer Verbundachse des Generalwildwegeplans gequert;
- nach Westen grenzt ein FFH-Gebiet mit windkraftempfindlichen Fledermausarten an.
Begründung:
Inwiefern Großsäuger durch Habitatverlust (Anlagenbau und Zuwegung) beeinträchtigt
werden ist im weiteren Verfahren zu klären, ebenso evtl. erforderliche Abstände zu dem FFHGebiet.
SCHUTZGUT BODEN
Betroffenheit:
Kleinräumig ist entlang der Autobahnböschung Bodenschutzwald betroffen.
Begründung:
- Das Vorhaben führt aufgrund der erforderlichen Sicherheitsabstände zur Straße
voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen Umweltauswirkungen.
SCHUTZGUT WASSER
Betroffenheit:
- Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen
Umweltauswirkungen.
SCHUTZGUT KLIMA UND LUFT
Betroffenheit:
- Kleinräumig ist südöstlich der Autobahn Immissionsschutzwald betroffen.
Begründung:
Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen Umweltauswirkungen.
ARTENSCHUTZ
Betroffenheit:
- Informationen zu artenschutzrechtlichen Beeinträchtigungen liegen derzeit nicht vor.
Begründung Artenschutz:
- Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen
Umweltauswirkungen.
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
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KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 1 Langmieden
NATURA 2000
Das NATURA 2000-Gebiet Südliche Baaralb (Gebiets-Nr. 8117-341) mit Vorkommen von
Fledermausarten grenzt nach Westen an. Da windkraftempfindliche Fledermausarten zu den
Schutzzielen gehören ist anhand einer FFH-VP zu klären, inwiefern das Vorhaben zu
erheblichen Beeinträchtigungen führen kann.
Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Entsprechend der „Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei
der Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen“ (LUBW 2012) sind mögliche
Konflikte mit der Avifauna zu klären.
Gleiches gilt für das Vorkommen von windenergieempfindlichen Fledermausarten.
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahren zu klären
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahrens sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern
sie durch die potentiellen Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in deren Einflussbereich
liegen:
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/Bundes-/Land- und/Kreisstraße/Schienenwegen
und Bahnanlagen)
- Seilschwebebahnen
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)
- zivile/militärische Richtfunkstrecken
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg
- Wetterradar
- Radaranlagen zur Flugsicherung
- Nachttieffluggebiete
Hinweise zu Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen
- Anwendung der erweiterten Siedlungsabstände für 3 WEA
- Verzicht auf die südliche Teilfläche aufgrund der geringen Flächengröße und der Lage
am Rand des Hegaubeckens.
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HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 1 Langmieden
35,6 ha
Empfehlung zum weiteren Vorgehen
Das Gebiet ist aufgrund der bedingten Windhöffigkeit nur mäßig geeignet. Da zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussagen zum Artenschutz getroffen werden können
und auch aufgrund anderer Erkenntnisse evtl. nicht alle verbliebenen Flächen umsetzbar sein
werden wird empfohlen, die Fläche weiter zu konkretisieren.
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
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KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 2 Stettener Höhe
Gebietsübersicht und Sichtbarkeitsanalyse
Die Sichtbarkeit aus Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht erfasst werden
können.
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HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 2 Stettener Höhe
Gebietseinordnung und Beschreibung
Landkreis
Konstanz
Größe des
Suchraums
141,9 ha
Netzanbindung
Erschließung
Vorbelastungen
Gemeinde
Engen-Stetten
5,25-6,00 m/s
(gute Nutzbarkeit)
Auf Leipferdinger Gemarkung sind auch in Verbindung mit den
bestehenden WEAs Freileitungen vorhanden. Eine Abfrage der
Netzanbindung ist notwendig.
Eine Erschließung ist über Leipferdingen und die K 5926 nach Stetten
denkbar. Eine Erschließung über Engen, Zimmerholz und Stetten ist
vermutlich aufwändiger.
WEAs auf Leipferdinger Gemarkung an der K 5926.
Windhöffigkeit
Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt zwischen Stetten, Aulfingen und Leipferdingen
westlich des Neuhewen am Rand der Hochflächen und wird überwiegend landwirtschaftlich
genutzt. Naturräumlich zählt das Gebiet zur Hegaualb und bildet den Abschluss des
Hegaubeckens.
Raumordnung und weitere Prüf- und Restriktionskriterien
Ausweisung im
Bereits als ‚Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer
Regionalplan
Windkraftanlagen’ in der Teilfortschreibung Regionalplan 2000
enthalten.
Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter
Bevölkerung,
Pflanzen, Tiere
Kultur- und
Landschaft
Gesundheit des
und biologische
Sachgüter
SchutzMenschen
Vielfalt
gut
Boden
Wasser
Klima und Luft
Artenschutz
Bewertung
Positive
Umweltauswirkung
Geringe negative
Umweltauswirkungen
Negative
Umweltauswirkungen
Erhebliche negative
Umweltauswirkungen
SCHUTZGUT MENSCH
Betroffenheit:
- z.T. Lage im erweiterten Siedlungsabstand für 3 WEA
Begründung:
Sowohl aus landschaftlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die Bündelung von WEA
anzustreben. Da mit dieser Bündelung i. d. R. jedoch auch eine Zunahme der Emissionen
einhergeht, sind entsprechend erweiterte Vorsorgeabstände zu den Siedlungsbereichen
einzuhalten. Unter dem Aspekt der Umweltvorsorge wurden zur Vermeidung und Minimierung
von Konflikten erweiterte Siedlungsabstände berücksichtigt.
SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER
Derzeit liegen keine Hinweise/Informationen zu einer möglichen Betroffenheit vor.
SCHUTZGUT LANDSCHAFT
Betroffenheit:
- das potentielle Windnutzungsgebiet liegt zum Teil im Randbereich des
Landschaftsschutzgebiets ‚Hegau’.
- das potentielle Windnutzungsgebiet liegt am nördlichen Rand des Hegaubeckens und ist
recht gut einsehbar.
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
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KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Begründung:
Mit dem Vorhaben ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und eine Einschränkung
der Erholungseignung durch Überformung der Landschaft gegeben. Dies steht dem
Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes entgegen.
Mit dem Vorhaben ist im südlichen Bereich in geringem Umfang eine Beeinträchtigung der
Blickbeziehungen aus dem Hegaubecken verbunden.
SCHUTZGUT PFLANZEN, TIERE UND BIOLOGISCHE VIELFALT
Betroffenheit:
- in geringem Umfang sind gesetzlich geschützte Biotope betroffen;
- das Gebiet wird von einer Verbundachse des Generalwildwegeplans gequert;
- kleinflächig ist ein FFH-Gebiet betroffen.
Begründung:
Mit dem Verlust von Lebensraum und der Zerstörung von Lebensstätten innerhalb von FFHGebieten gehen erhebliche negative Umweltauswirkungen einher. Da windkraftempfindliche
Fledermausarten zu den Schutzzielen des NATURA 2000-Gebiets zählen, ist anhand einer
FFH-VP zu klären, inwiefern das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kann.
SCHUTZGUT BODEN
Betroffenheit:
- Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen
Umweltauswirkungen.
SCHUTZGUT WASSER
Betroffenheit:
- Auf der Fläche ist im nördlichen Bereich Wasserschutzwald betroffen. Das Vorhaben
führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen Umweltauswirkungen.
SCHUTZGUT KLIMA UND LUFT
Betroffenheit:
- Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen
Umweltauswirkungen.
ARTENSCHUTZ
Betroffenheit:
- Im Norden ist kleinräumig ein FFH-Gebiet mit windkraftempfindlichen Fledermausarten
betroffen.
- Weitere Informationen zu artenschutzrechtlichen Beeinträchtigungen liegen derzeit nicht
vor.
Begründung Artenschutz:
- Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen.
NATURA 2000
Das NATURA 2000-Gebiet ‚Südliche Baaralb’ (Gebiet-Nr. 8117-341) ist im Norden
kleinräumig betroffen.
Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Entsprechend der „Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei
der Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen“ (LUBW 2012) sind mögliche
Konflikte mit der Avifauna zu klären.
Gleiches gilt für das Vorkommen von windenergieempfindlichen Fledermausarten.
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahren zu klären
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahrens sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern
sie durch die potentiellen Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in deren Einflussbereich
8
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
liegen:
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/Bundes-/Land- und/Kreisstraße/Schienenwegen
und Bahnanlagen)
- Seilschwebebahnen
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)
- zivile/militärische Richtfunkstrecken
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg
- Wetterradar
- Radaranlagen zur Flugsicherung
- Nachttieffluggebiete
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
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KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 2 Stettener Höhe
Hinweise zu Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen
- Anwendung der erweiterten Siedlungsabstände für 3 WEA
- Verzicht auf die nördliche Teilfläche zum Schutz und Erhalt des FFH-Gebiets sowie
geschützter Biotope und Verzicht auf ein Eingreifen in den Wasserschutzwald.
37 ha
Empfehlung zum weiteren Vorgehen
Das Gebiet ist aufgrund der guten Windhöffigkeit und geringer Restriktionen gut geeignet. Es
wird empfohlen, das Gebiet unter Beachtung der vorgeschlagenen Flächenabgrenzung weiter
zu konkretisieren. Aspekte des Art4enschutzes sind im weiteren Verfahren zu klären.
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HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 3 Brand
Gebietsübersicht und Sichtbarkeitsanalyse
Die Sichtbarkeit aus Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht erfasst werden
können.
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
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KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 3 Brand
Gebietseinordnung und Beschreibung
Landkreis
Konstanz
Größe des
Suchraums
480,2 ha
Netzanbindung
Erschließung
Vorbelastungen
Gemeinde
Watterdingen
5,25-6,25 m/s
(gute Nutzbarkeit)
Auf Leipferdinger Gemarkung sind auch in Verbindung mit den
bestehenden WEAs Freileitungen vorhanden. Am südlichen Rand des
Gebiets verlaufen zudem 110 KV-Leitungen. Eine Abfrage der
Netzanbindung ist notwendig.
Eine Erschließung ist über Leipferdingen und die K 5926 nach Stetten
denkbar. Eine Erschließung über Watterdingen ist vermutlich
aufwändiger.
WEAs auf Leipferdinger Gemarkung an der K 5926. Südlich des Bisberg
verlaufen Freileitungen.
Windhöffigkeit
Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt zwischen Stetten, Watterdingen und Leipferdingen,
zwischen Neuhewen und Bisberg am Rand des Hegaubeckens. Das reliefierte Gebiet wird
teils landwirtschaftlich, teils als Wald genutzt. Naturräumlich zählt das Gebiet zur Hegaualb
und bildet den Abschluss des Hegaubeckens.
Raumordnung und weitere Prüf- und Restriktionskriterien
Ausweisung im
Keine einem Ausbau der Windenergienutzung entgegenstehenden
Regionalplan
Aussagen.
Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter
Bevölkerung,
Pflanzen, Tiere
Kultur- und
Landschaft
Gesundheit des
und biologische
Sachgüter
SchutzMenschen
Vielfalt
gut
Boden
Wasser
Klima und Luft
Artenschutz
Bewertung
Positive
Umweltauswirkung
Geringe negative
Umweltauswirkungen
Negative
Umweltauswirkungen
Erhebliche negative
Umweltauswirkungen
SCHUTZGUT MENSCH
Betroffenheit:
- z.T. Lage im erweiterten Siedlungsabstand für 3 WEA.
- Störung der Erholungsfunktion aufgrund der Überprägung eines sehr hochwertigen
Landschaftsraumes.
- Das Waldgebiet Maienbol ist als Erholungswald Stufe II ausgewiesen.
Begründung:
Sowohl aus landschaftlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die Bündelung von WEA
anzustreben. Da mit dieser Bündelung i. d. R. jedoch auch eine Zunahme der Emissionen
einhergeht, sind entsprechend erweiterte Vorsorgeabstände zu den Siedlungsbereichen
einzuhalten. Unter dem Aspekt der Umweltvorsorge wurden zur Vermeidung und Minimierung
von Konflikten erweiterte Siedlungsabstände berücksichtigt.
SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER
Betroffenheit:
Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale mit
besonderer Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3 DSchG):
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HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
-
Villa Rustica, Römischer Gutshof, Bargemer Wald, Engen OT Bargen;
Sachgesamtheit "Krenkinger Schlössle", Hauptstr. 43, Engen;
Wohng. Sammlungsgasse 4, Engen;
Sachgesamtheit Stadtmauer mit Mühlbach, Engen;
Kath. Pfarrkirche Maria Himmelfahrt, Hauptstr. 1, Engen
Altes Pfarrhaus, Turmstr. 33, Engen OT Welschingen;
Alte Pfarr- u. Wallfahrtskirche, Turmstr. 40, Engen OT Welschingen;
Hügelgräber Nr. 1 - 9, Flur Langholz, Tengen OT Blumenfeld;
Hügelgräber Nr. 10 - 16, Flur Langholz, Tengen OT Blumenfeld;
ehem. Deutschordensschloß in Tengen, Tengen OT Blumenfeld in einer Entfernung
< 5km.
Begründung:
Aufgrund der WEA kann das Erscheinungsbild, je nach Position der Anlage zu dem
Kulturdenkmal, beeinträchtigt werden. Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß der
Betroffenheit genauer zu untersuchen.
SCHUTZGUT LANDSCHAFT
Betroffenheit:
- das potentielle Windnutzungsgebiet liegt überwiegend im Randbereich des
Landschaftsschutzgebiets ‚Hegau’.
- das potentielle Windnutzungsgebiet liegt am nordwestlichen Rand des Hegaubeckens
und ist stark einsehbar.
Begründung:
Mit dem Vorhaben ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und eine Einschränkung
der Erholungseignung durch Überformung der Landschaft gegeben. Dies steht dem
Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes entgegen.
Mit dem Vorhaben ist im südlichen Bereich eine Beeinträchtigung der Blickbeziehungen aus
dem Hegaubecken verbunden.
SCHUTZGUT PFLANZEN, TIERE UND BIOLOGISCHE VIELFALT
Betroffenheit:
- Im Süden ist großflächig ein FFH-Gebiet betroffen.
- Im Gebiet sind zahlreiche geschützte Biotope sowie Biotope des landesweiten
Biotopverbunds betroffen.
- das Gebiet wird von einer Verbundachse des Generalwildwegeplans gequert.
- Im Gebiet befinden sich ein Revierpaar des Roten und ein Revierpaar des Schwarzen
Milan (Kartierung Schwarzwald-Baar-Kreis, 2011)
Begründung:
Inwiefern Großsäuger durch Habitatverlust (Anlagenbau und Zuwegung) beeinträchtigt
werden ist im weiteren Verfahren zu klären. Mit dem Verlust von Lebensraum und der
Zerstörung von Lebensstätten innerhalb von FFH-Gebieten gehen erhebliche negative
Umweltauswirkungen einher.
SCHUTZGUT BODEN
Betroffenheit:
- Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen
Umweltauswirkungen.
SCHUTZGUT WASSER
Betroffenheit:
- Im Süden sind Flächen des Wasserschutzgebiets Zonen I, II und III sowie im
nordwestlichen Bereich großflächig geplante Wasserschutzgebietszone IIIB betroffen.
- Im Nordwesten sowie im Südosten sind größere Bereiche als Wasserschutzwald
ausgewiesen.
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
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KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Begründung:
- Eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch Schadstoffeintrag kann nicht
ausgeschlossen werden.
SCHUTZGUT KLIMA UND LUFT
Betroffenheit:
- Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen
Umweltauswirkungen.
ARTENSCHUTZ
Betroffenheit:
- Im Gebiet befinden sich ein Revierpaar des Roten und ein Revierpaar des Schwarzen
Milan (Kartierung Schwarzwald-Baar-Kreis, 2011)
Begründung:
Um negative Auswirkungen auf windkraftempfindliche Arten zu vermeiden, sollten
insbesondere zu besonders sensiblen Bereichen wie den Fortpflanzungsstätten
Vorsorgeabstände eingehalten werden. Inwiefern es sich auch bei Revieren um besonders
sensible Bereiche handelt, zu denen gewisse Abstände eingehalten werden sollten, ist
anhand weiterer Untersuchungen zu klären.
NATURA 2000
Das NATURA 2000-Gebiet ‚Hegaualb’ (Gebiet-Nr. 8118-341) ist im Süden sowie entlang des
Weiherwiesenbachs großflächiger betroffen. Fledermäuse gehören nicht zum speziellen
Schutzzweck des FFH-Gebiets.
Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Hinweise zu dem Vorkommen eines Revierpaares des Roten und eines Revierpaares des
Schwarzen Milans liegen vor. Entsprechend der „Hinweise für den Untersuchungsumfang zur
Erfassung von Vogelarten bei der Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen“
(LUBW 2012) sind mögliche Konflikte mit der Avifauna zu klären.
Gleiches gilt für das Vorkommen von windenergieempfindlichen Fledermausarten.
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahren zu klären
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahrens sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern
sie durch die potentiellen Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in deren Einflussbereich
liegen:
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/Bundes-/Land- und/Kreisstraße/Schienenwegen
und Bahnanlagen)
- Seilschwebebahnen
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)
- zivile/militärische Richtfunkstrecken
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg
- Wetterradar
- Radaranlagen zur Flugsicherung
- Nachttieffluggebiete
Hinweise zu Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen
- Anwendung der erweiterten Siedlungsabstände für 3 WEA
- Verzicht auf die Flächen des FFH-Gebiets ‚Hegaualb’ sowie auf Eingriffe in das
rechtskräftige Wasserschutzgebiet.
- Abrücken von der Hangkante und den stark einsehbaren Bereichen im Süden und
Westen.
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HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 3 Brand
40 ha
Empfehlung zum weiteren Vorgehen
Das Gebiet ist aufgrund der guten Windhöffigkeit und trotz der gegebenen Restriktionen gut
geeignet. Es wird empfohlen, das Gebiet unter Beachtung der vorgeschlagenen
Flächenabgrenzung weiter zu konkretisieren. Aspekte des Artenschutzes sind im weiteren
Verfahren zu klären.
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
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KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 4 Bernerloh
Gebietsübersicht und Sichtbarkeitsanalyse
Die Sichtbarkeit aus Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht erfasst werden
können.
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HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 4 Bernerloh
Gebietseinordnung und Beschreibung
Landkreis
Konstanz
Größe des
Suchraums
196,5 ha
Netzanbindung
Erschließung
Vorbelastungen
Gemeinde
Tengen, Watterdingen
5,25 - 5,75 m/s
(bedingte Nutzbarkeit)
Die Fläche wird von mehreren Freileitungen gequert. Eine Abfrage der
Netzanbindung ist notwendig.
Eine Erschließung ist über Leipferdingen bzw. Watterdingen und die K
5923 bzw. K 6131 denkbar.
Das Gebiet wird von mehreren Freileitungen gequert.
Windhöffigkeit
Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt zwischen Stetten, Watterdingen und Leipferdingen,
zwischen Neuhewen und Bisberg am Rand des Hegaubeckens. Das reliefierte Gebiet wird
teils landwirtschaftlich, teils als Wald genutzt. Naturräumlich zählt das Gebiet zur Hegaualb
und bildet den Abschluss des Hegaubeckens.
Raumordnung und weitere Prüf- und Restriktionskriterien
Ausweisung im
Keine einem Ausbau der Windenergienutzung entgegenstehenden
Regionalplan
Aussagen.
Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter
Bevölkerung,
Pflanzen, Tiere
Kultur- und
Landschaft
Gesundheit des
und biologische
Sachgüter
SchutzMenschen
Vielfalt
gut
Boden
Wasser
Klima und Luft
Artenschutz
Bewertung
Positive
Umweltauswirkungen
Geringe negative
Umweltauswirkungen
Negative
Umweltauswirkungen
Erhebliche negative
Umweltauswirkungen
SCHUTZGUT MENSCH
Betroffenheit:
- kleinräumig Lage im erweiterten Siedlungsabstand für 3 WEA
- Störung der Erholungsfunktion aufgrund der Überprägung eines sehr hochwertigen
Landschaftsraumes.
Begründung:
Sowohl aus landschaftlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die Bündelung von WEA
anzustreben. Da mit dieser Bündelung i. d. R. jedoch auch eine Zunahme der Emissionen
einhergeht, sind entsprechend erweiterte Vorsorgeabstände zu den Siedlungsbereichen
einzuhalten. Unter dem Aspekt der Umweltvorsorge wurden zur Vermeidung und Minimierung
von Konflikten erweiterte Siedlungsabstände berücksichtigt.
Das Gebiet ragt weit in die Hegaulandschaft hinein und ist von daher sehr stark einsehbar. Ein
Erholungsschwerpunkt wird zudem beeinträchtigt.
SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER
Betroffenheit:
Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale mit
besonderer Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3 DSchG):
- Hügelgräber Nr. 1 - 9, Flur Langholz, Tengen OT Blumenfeld;
- Hügelgräber Nr. 10 - 16, Flur Langholz, Tengen OT Blumenfeld;
- ehem. Deutschordensschloß in Tengen, Tengen OT Blumenfeld in einer Entfernung
< 5km.
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
17
KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Begründung:
Aufgrund der WEA kann das Erscheinungsbild, je nach Position der Anlage zu dem
Kulturdenkmal, beeinträchtigt werden. Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß der
Betroffenheit genauer zu untersuchen.
SCHUTZGUT LANDSCHAFT
Betroffenheit:
- das potentielle Windnutzungsgebiet liegt am nordwestlichen Rand des Hegaubeckens an
der Hangkante und ist stark einsehbar.
Begründung:
Mit dem Vorhaben ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und eine Einschränkung
der Erholungseignung durch Überformung der Landschaft gegeben. Mit dem Vorhaben ist
zudem eine Beeinträchtigung der Blickbeziehungen aus dem Hegaubecken verbunden.
SCHUTZGUT PFLANZEN, TIERE UND BIOLOGISCHE VIELFALT
Betroffenheit:
- in erheblichem Umfang sind gesetzlich geschützte Biotope sowie Biotope des
landesweiten Biotopverbunds betroffen;
- das Gebiet wird von einer Verbundachse des Generalwildwegeplans gequert;
- Flächen eines FFH-Gebiets sind großflächig betroffen.
Begründung:
Inwiefern Großsäuger durch Habitatverlust (Anlagenbau und Zuwegung) beeinträchtigt
werden ist im weiteren Verfahren zu klären. Mit dem Verlust von Lebensraum und der
Zerstörung von Lebensstätten innerhalb von FFH-Gebieten gehen erhebliche negative
Umweltauswirkungen einher.
SCHUTZGUT BODEN
Betroffenheit:
- Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen
Umweltauswirkungen.
SCHUTZGUT WASSER
Betroffenheit:
- Im Norden sind Flächen des nicht rechtskräftigen Wasserschutzgebiets Zonen III B
sowie Wasserschutzwald betroffen.
Begründung:
- Eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch Schadstoffeintrag kann nicht
ausgeschlossen werden.
SCHUTZGUT KLIMA UND LUFT
Betroffenheit:
- Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen
Umweltauswirkungen.
ARTENSCHUTZ
Betroffenheit:
- Am westlichen Rand des Gebiets befindet sich ein Reviernachweis des Roten Milan, im
Osten des Gebiets befindet sich ein Revierpaar (Kartierung Schwarzwald-Baar-Kreis,
2011)
Begründung:
Um negative Auswirkungen auf windkraftempfindliche Arten zu vermeiden, sollten
insbesondere zu besonders sensiblen Bereichen wie den Fortpflanzungsstätten
Vorsorgeabstände eingehalten werden. Inwiefern es sich auch bei Revieren um besonders
sensible Bereiche handelt, zu denen gewisse Abstände eingehalten werden sollten, ist
anhand weiterer Untersuchungen zu klären.
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HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 4 Bernerloh
NATURA 2000
Das NATURA 2000-Gebiet ‚Hegaualb’ (Gebiet-Nr. 8118-341) ist im Süden und Osten
großflächiger betroffen.
Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Hinweise zu dem Vorkommen eines Reviernachweises sowie eines Revierpaares des Roten
Milans liegen vor. Entsprechend der „Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung
von Vogelarten bei der Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen“ (LUBW
2012) sind mögliche Konflikte mit der Avifauna zu klären.
Gleiches gilt für das Vorkommen von windenergieempfindlichen Fledermausarten.
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahren zu klären
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahrens sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern
sie durch die potentiellen Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in deren Einflussbereich
liegen:
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/Bundes-/Land- und/Kreisstraße/Schienenwegen
und Bahnanlagen)
- Seilschwebebahnen
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)
- zivile/militärische Richtfunkstrecken
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg
- Wetterradar
- Radaranlagen zur Flugsicherung
- Nachttieffluggebiete
Hinweise zu Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen
- Anwendung der erweiterten Siedlungsabstände für 3 WEA
- Verzicht auf die Flächen des FFH-Gebiets ‚Hegaualb’.
- Abrücken von der Hangkante und den stark einsehbaren Bereichen im Süden und
Osten auf das Gebiet nördlich des Postwegs.
- Einhaltung der Abstandsflächen zu Straßen.
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
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KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 4 Bernerloh
50 ha
Empfehlung zum weiteren Vorgehen
Das Gebiet ist aufgrund der bedingten Windhöffigkeit und der starken Restriktionen nur mäßig
geeignet. Es wird empfohlen, das Gebiet nur für den Fall zu konkretisieren, dass andere,
besser geeignete Gebiete aufgrund artenschutzrechtlicher Restriktionen oder anderer derzeit
noch nicht bekannter Konflikte nicht realisierbar sein sollten. Die vorgeschlagene
Flächenabgrenzung ist dann unbedingt zu beachten. Aspekte des Artenschutzes sind im
weiteren Verfahren zu klären.
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HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 5 Egglehau
Gebietsübersicht und Sichtbarkeitsanalyse
Die Sichtbarkeit aus Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht erfasst werden
können.
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
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KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 5 Egglehau
Gebietseinordnung und Beschreibung
Landkreis
Konstanz
Größe des
Suchraums
185,9 ha
Netzanbindung
Erschließung
Vorbelastungen
Gemeinde
Tengen
5,25-5,75 m/s
(bedingte Nutzbarkeit)
Eine größere Freileitung verläuft in ca. 900 m Entfernung südlich des
Gebiets. Eine Abfrage der Netzanbindung ist notwendig.
Eine Erschließung ist über die B 314 und den Waldweg bei ‚Waldfried’
zwischen Tengen und Kommingen vorstellbar. Eine zweite aber
aufwändigere Erschließung ist über Tengen, die K 6137, den Berghof
und den nördlich davon gelegenen Waldweg denkbar.
Im Süden wird das Gebiet durch Freileitungen gequert.
Windhöffigkeit
Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt zwischen Schabelhöfe und Riedöschingen im
Nordwesten, Kommingen und Talheim im Süden und Tengen im Südosten. Das bewaldete,
hügelige Gebiet grenzt an die Gemarkungsgrenze von Blumberg an und wird im Süden durch
die B 314 gequert. Naturräumlich zählt das Gebiet zur Hegaualb.
Raumordnung und weitere Prüf- und Restriktionskriterien
Ausweisung im
Bereits als ‚Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer
Regionalplan
Windkraftanlagen’ in der Teilfortschreibung Regionalplan 2000
enthalten.
Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter
Bevölkerung,
Pflanzen, Tiere
Kultur- und
Landschaft
Gesundheit des
und biologische
Sachgüter
SchutzMenschen
Vielfalt
gut
Boden
Wasser
Klima und Luft
Artenschutz
Bewertung
Positive
Umweltauswirkung
Geringe negative
Umweltauswirkungen
Negative
Umweltauswirkungen
Erhebliche negative
Umweltauswirkungen
SCHUTZGUT MENSCH
Betroffenheit:
- großflächig Lage im erweiterten Siedlungsabstand für 3 WEA
- großflächig Lage im Erholungswald Stufe II,
- sehr starke Einsehbarkeit des Gebiets.
Begründung:
Sowohl aus landschaftlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die Bündelung von WEA
anzustreben. Da mit dieser Bündelung i. d. R. jedoch auch eine Zunahme der Emissionen
einhergeht, sind entsprechend erweiterte Vorsorgeabstände zu den Siedlungsbereichen
einzuhalten. Unter dem Aspekt der Umweltvorsorge wurden zur Vermeidung und Minimierung
von Konflikten erweiterte Siedlungsabstände berücksichtigt.
Das Gebiet ist von weit her sehr stark einsehbar.
SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER
Betroffenheit:
Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmäler mit
besonderer Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3 DSchG):
- Hügelgräber Nr. 1 - 9, Flur Langholz, Tengen OT Blumenfeld;
- Hügelgräber Nr. 10 - 16, Flur Langholz, Tengen OT Blumenfeld;
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HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
- ehem. Deutschordensschloß in Tengen, Tengen OT Blumenfeld;
- Historischer Steinbruch, Gewann "Hinteres Loh", Tengen OT Wiechs in einer Entfernung
< 5km.
Begründung:
Aufgrund der WEA kann das Erscheinungsbild, je nach Position der Anlage zu dem
Kulturdenkmal, beeinträchtigt werden. Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß der
Betroffenheit genauer zu untersuchen.
SCHUTZGUT LANDSCHAFT
Betroffenheit:
- das potentielle Windnutzungsgebiet ist stark einsehbar.
Begründung:
Mit dem Vorhaben ist eine Beeinträchtigung der Blickbeziehungen aus dem Hegaubecken
verbunden.
SCHUTZGUT PFLANZEN, TIERE UND BIOLOGISCHE VIELFALT
Betroffenheit:
- in geringem Umfang sind gesetzlich geschützte Biotope sowie Biotope des landesweiten
Biotopverbunds insbesondere im Südosten betroffen;
- das Gebiet wird von Nordost nach Südwest von einer Verbundachse des
Generalwildwegeplans gequert;
- Flächen eines FFH-Gebiets sind kleinräumig betroffen.
- Im südwestlichen Bereich liegt ein Reviernachweis des Rotmilans (Kartierung
Schwarzwald-Baar-Kreis 2011) vor.
Begründung:
Inwiefern Großsäuger durch Habitatverlust (Anlagenbau und Zuwegung) beeinträchtigt
werden ist im weiteren Verfahren zu klären. Mit dem Verlust von Lebensraum und der
Zerstörung von Lebensstätten innerhalb von FFH-Gebieten gehen erhebliche negative
Umweltauswirkungen einher.
SCHUTZGUT BODEN
Betroffenheit:
- Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen
Umweltauswirkungen.
SCHUTZGUT WASSER
Betroffenheit:
- Im Norden sind großflächig Flächen des nicht rechtskräftigen Wasserschutzgebiets
Zonen III B sowie kleinräumig auch Wasserschutzgebietszone III betroffen.
- Das Gebiet ist im nördlichen Bereich überwiegend als Wasserschutzwald ausgewiesen.
Begründung:
- Eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch Schadstoffeintrag kann nicht
ausgeschlossen werden.
SCHUTZGUT KLIMA UND LUFT
Betroffenheit:
- Kleinräumig ist Immissionsschutzwald Stufe I betroffen. Das Vorhaben führt
voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen Umweltauswirkungen.
ARTENSCHUTZ
Betroffenheit:
- Im Süden des Gebiets im Waldgebiet ‚Brand’ liegt ein Reviernachweis des Roten Milans
vor (Kartierung Schwarzwald-Baar-Kreis 2011) vor.
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raumplaner landschaftsarchitekten
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KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Begründung:
- Um negative Auswirkungen auf windkraftempfindliche Arten zu vermeiden, sollten
insbesondere zu besonders sensiblen Bereichen wie den Fortpflanzungsstätten
Vorsorgeabstände eingehalten werden. Inwiefern es sich auch bei Revieren um
besonders sensible Bereiche handelt, zu denen gewisse Abstände eingehalten werden
sollten, ist anhand weiterer Untersuchungen zu klären.
NATURA 2000
Das NATURA 2000-Gebiet ‚Hegaualb’ (Gebiet-Nr. 8118-341) ist im Süden und Osten
kleinflächig betroffen.
Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Erkenntnisse zum Vorkommen eines Reviernachweises des Roten Milans liegen vor
(Kartierung Schwarzwald-Baar-Kreis 2011). Entsprechend der „Hinweise für den
Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei der Bauleitplanung und
Genehmigung für Windenergieanlagen“ (LUBW 2012) sind mögliche Konflikte mit der
Avifauna zu klären.
Gleiches gilt für das Vorkommen von windenergieempfindlichen Fledermausarten.
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahren zu klären
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahrens sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern
sie durch die potentiellen Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in deren Einflussbereich
liegen:
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/Bundes-/Land- und/Kreisstraße/Schienenwegen
und Bahnanlagen)
- Seilschwebebahnen
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)
- zivile/militärische Richtfunkstrecken
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg
- Wetterradar
- Radaranlagen zur Flugsicherung
- Nachttieffluggebiete
Hinweise zu Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen
- Anwendung der erweiterten Siedlungsabstände für 3 WEA und Verzicht auf Flächen
des Erholungswaldes;
- Verzicht auf die Flächen des FFH-Gebiets ‚Hegaualb’.
- Reduzierung um Flächen mit hochwertigen Biotopen sowie um den Reviernachweis
Rotmilan.
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raumplaner landschaftsarchitekten
KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 5 Egglehau
42 ha
Empfehlung zum weiteren Vorgehen
Das Gebiet ist aufgrund der bedingten Windhöffigkeit und der zahlreichen Restriktionen nur
mäßig geeignet. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussagen zum Artenschutz
getroffen werden können und auch aufgrund anderer Erkenntnisse evtl. nicht alle
verbliebenen Flächen umsetzbar sein werden wird empfohlen, die Fläche unter Beachtung
des Abgrenzungsvorschlags weiter zu konkretisieren. Aspekte des Artenschutzes sind im
weiteren Verfahren zu klären.
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
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KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 6 Verenafohren
Gebietsübersicht und Sichtbarkeitsanalyse
Die Sichtbarkeit aus Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht erfasst werden
können.
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HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 6 Verenafohren
Gebietseinordnung und Beschreibung
Landkreis
Konstanz
Größe des
Suchraums
230,1 ha
Netzanbindung
Erschließung
Vorbelastungen
Gemeinde
Tengen - Wiechs
5,25-6,00 m/s (6,25 m/s)
(gute Nutzbarkeit)
Eine Abfrage der Netzanbindung ist notwendig.
Windhöffigkeit
Eine Erschließung kann über Wiechs oder über Opfertshofen und die
Reiathöfe erfolgen. Aufgrund der Topographie wird die Erschließung
vermutlich aufwändiger.
-
Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt südlich von Wiechs, zwischen Merishausen im
Südwesten, Büttenhardt im Südosten und Opfertshofen im Osten auf einer weit in die
Schweiz vorkragenden Zunge. Das Gebiet liegt auf einer bewaldeten, hügeligen Hochfläche
des Randen, der nach Südwesten steil in das Merishusertal abfällt und entsprechend im
Osten, Süden und Westen an die Schweiz angrenzt.
Raumordnung und weitere Prüf- und Restriktionskriterien
Ausweisung im
Im westlichen Bereich ist ein Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz
Regionalplan
und Landschaft betroffen.
Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter
Bevölkerung,
Pflanzen, Tiere
Kultur- und
Landschaft
Gesundheit des
und biologische
Sachgüter
SchutzMenschen
Vielfalt
gut
Boden
Wasser
Klima und Luft
Artenschutz
Bewertung
Positive
Umweltauswirkungen
Geringe negative
Umweltauswirkungen
Negative
Umweltauswirkungen
Erhebliche negative
Umweltauswirkungen
SCHUTZGUT MENSCH
Betroffenheit:
- tw. Lage im erweiterten Siedlungsabstand für 3 WEA zu Wiechs, den Reiathöfen und der
Einrichtung Schlössibuck;
- starke Einsehbarkeit von den nach Osten angrenzenden Hochflächen.
Begründung:
Sowohl aus landschaftlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die Bündelung von WEA
anzustreben. Da mit dieser Bündelung i. d. R. jedoch auch eine Zunahme der Emissionen
einhergeht, sind entsprechend erweiterte Vorsorgeabstände zu den Siedlungsbereichen
einzuhalten. Unter dem Aspekt der Umweltvorsorge wurden zur Vermeidung und Minimierung
von Konflikten erweiterte Siedlungsabstände berücksichtigt.
SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER
Betroffenheit:
Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmäler mit
besonderer Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3 DSchG):
- ehem. Deutschordensschloß in Tengen, Tengen OT Blumenfeld;
- Historischer Steinbruch, Gewann "Hinteres Loh", Tengen OT Wiechs in einer Entfernung
< 5km.
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raumplaner landschaftsarchitekten
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KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Begründung:
Aufgrund der WEA kann das Erscheinungsbild, je nach Position der Anlage zu dem
Kulturdenkmal, beeinträchtigt werden. Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß der
Betroffenheit genauer zu untersuchen.
SCHUTZGUT LANDSCHAFT
Betroffenheit:
- Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen
Umweltauswirkungen.
SCHUTZGUT PFLANZEN, TIERE UND BIOLOGISCHE VIELFALT
Betroffenheit:
- in geringem Umfang sind gesetzlich geschützte Biotope im Westen betroffen.
- Im Westen befindet sich ein Schutzbedürftiger Bereich für Natur und Landschaft.
Begründung:
Das Vorhaben ist voraussichtlich mit negativen Auswirkungen verbunden.
SCHUTZGUT BODEN
Betroffenheit:
- Fast im gesamten Gebiet sind Böden mit hoher Bedeutung als Standort für natürliche
Vegetation betroffen.
Begründung:
Das Vorhaben kann zum Verlust bzw. der Beeinträchtigung ökologisch hochwertiger Böden
führen. Im Zusammenhang mit Windenergieanlagen ist jedoch mit verhältnismäßig geringen
dauerhaften Bodeninanspruchnahmen auszugehen.
SCHUTZGUT WASSER
Betroffenheit:
- Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen
Umweltauswirkungen.
SCHUTZGUT KLIMA UND LUFT
Betroffenheit:
- Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen
Umweltauswirkungen.
ARTENSCHUTZ
Betroffenheit:
- Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen
Umweltauswirkungen.
NATURA 2000
Das Schutzsystem NATURA 2000 ist nicht betroffen.
Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Entsprechend der „Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei
der Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen“ (LUBW 2012) sind mögliche
Konflikte mit der Avifauna zu klären.
Gleiches gilt für das Vorkommen von windenergieempfindlichen Fledermausarten.
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahren zu klären
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahrens sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern
sie durch die potentiellen Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in deren Einflussbereich
liegen:
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raumplaner landschaftsarchitekten
KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
-
Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/Bundes-/Land- und/Kreisstraße/Schienenwegen
und Bahnanlagen)
Seilschwebebahnen
Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)
zivile/militärische Richtfunkstrecken
BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg
Wetterradar
Radaranlagen zur Flugsicherung
Nachttieffluggebiete
Hinweise zu Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen
- Anwendung der erweiterten Siedlungsabstände für 3 WEA (die Nutzung der Gebäude
‚Schlösslibuck ist noch zu klären);
- Reduzierung um Flächen mit hochwertigen Biotopen und um die Kernbereiche der
Schutzbedürftigen Bereiche für Natur und Landschaft.
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER
raumplaner landschaftsarchitekten
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KONZEPT STUFE 4 – VERTIEFTE BETRACHTUNG MÖGLICHER KONZENTRATIONSZONEN – STAND NOVEMBER 2012
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 6 Verenafohren
95 ha
Empfehlung zum weiteren Vorgehen
Das Gebiet ist aufgrund der guten Windhöffigkeit und der geringen Restriktionen unter
Beachtung der Abgrenzungsvorschläge gut geeignet. Aspekte des Artenschutzes sind im
weiteren Verfahren zu klären.
30
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