UMWELTBERICHT zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet

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UMWELTBERICHT
zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Klosterfeld“,
Gemeinde Griesstätt, Landkreis Rosenheim
1.
Einleitung
1.1
Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 2,67 ha.
Das Planungsgebiet befindet sich nördlich von Griesstätt und liegt in einem Abstand
von ca. 200 m zum bestehenden Ortsrand.
Das geplante Gewerbegebiet grenzt unmittelbar an die neue Umgehungsstraße, welche östlich des neuen Gewerbegebietes verläuft, an.
Wie in der Begründung dargestellt, ist es das Ziel dieses Bebauungsplanes wohnortnahe Arbeitsplätze für die Einwohner des Gemeindegebietes zu schaffen.
1.2
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten
umweltrelevanten Ziele und ihre Berücksichtigung
Neben den allgemeinen Gesetzen, wie dem Baugesetzbuch, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG), der
Immissionsgesetzgebung, Abfall- und Wassergesetzgebung wurden im konkreten
Fall die fachlichen Aussagen des Landesentwicklungsprogrammes und des Regionalplanes, in der Form, in der sie im Flächennutzungsplan der Gemeinde enthalten sind beachtet.
So soll laut Regionalplan der Region 18 die Landwirtschaft unter Berücksichtigung
natürlicher Gegebenheiten unterstützt und die vorhandenen Standorte des produzierenden Gewerbes und des Handwerkes ausgebaut werden.
In der Flächennutzungsplanänderung zur vorliegenden Gewerbegebietsplanung
aus dem Jahr 2000 heißt es, dass laut Angabe der Regionalplanungsstelle in der
Gemeinde Griesstätt eine Sicherung der Arbeitsplätze angestrebt wird.
An landschaftlich und ökologisch unbedenklichen Stellen des Gemeindegebietes
könnten neue Arbeitsplätze zur wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung geschaffen werden.
Die vorliegende Planung entspricht den Zielen dieses gemeindlichen Entwicklungsleitbildes
Der Flächennutzungsplan für das Gemeindegebiet wurde am 06.06.2005 rechtsgültig. Das geplante Gewerbegebiet ist dort bereits dargestellt.
Im Flächennutzungsplan sind für den Vorhabensraum keine umweltrelevanten Ziele dargestellt, da dies im Aufstellungszeitraum vor dem 20. 07. 2006 nicht erforderlich war.
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ in drei Stufen: geringe, mäßige und hohe Erheblichkeit.
Bei der Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Schutzgüter
kann unterschieden werden zwischen den Auswirkungen durch den Baubetrieb,
anlage- bzw. bauwerksbedingte Auswirkungen und betriebsbedingte Auswirkungen. Hierbei sind zusätzlich auch Wirkungen in verschiedenen zeitlichen Dimensionen zu berücksichtigen: zeitlich begrenzte (vorübergehende) und dauerhafte Wirkungen, während der Bauzeit und während des Betriebs.
Die Bewertung des Eingriffes erfolgt unter der Vorraussetzung, dass die geforderten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen beachtet werden.
Schutzgut Boden
Beschreibung und Bewertung:
Die Gemeinde beauftragte das Büro Crystal Geotechnik Beratende Ingenieure und
Geologen GmbH mit der Baugrunderkundung im Planungsgebiet
Zur Untergrunderkundung wurden insgesamt acht Baggerschürfe abgeteuft.
Die wesentlichen Aussagen zur Morphologie des Geländes sowie zu Geologie und zu
den qualitativen Eigenschaften der erkundeten Bodenschichten werden im Folgenden
zusammengefasst und teilweise zitiert:
Geologisch-Morphologischer Überblick
(...) Das Gelände im Untersuchungsbereich fällt in nordöstliche Richtung leicht ab,
wobei die Geländeneigung in einer Größenordnung von ca. 5,5 bis 7,5 % ermittelt
wurde. (...)
Gemäß der Geologischen Übersichtskarte von Deutschland liegt das vorgesehene
Gewerbegebiet im Bereich von glaziären Moräneablagerungen. Etwas weiter nördlich
des geplanten Gewerbegebietes sind gemäß der geologischen Übersichtskarte von
Deutschland Seeablagerungen zu erwarten. Im Zuge der vorliegenden Baugrunderkundung wurden diese jedoch bis 5,5 m unter Geländeoberkante, im Bereich des
tiefstliegenden Schurfes SCH1 nicht festgestellt.
Hinsichtlich der Seeablagerungen ist anzumerken, dass diese nördlich des geplanten
Gewerbegebietes zu erwarten sind. Großräumig fällt das Gelände in nördliche Richtung relativ stark ab, so dass die Seeablagerungen auch höhenmäßig auf einem tieferen Niveau zu erwarten sind.
Bei den Baggerschürfen wurden unterhalb einer Mutterbodenschicht glaziäre Moräneablagerungen in Form von Moräneschluffen und Moränesanden sowie Moränekiesen mit wechselnden, bindigen Beimengungen erkundet.
Zusammenfassende Wertung der Bodenschichten
Bis in die hier gründungsrelevanten Tiefen sind nur gering bis mittel tragfähige und
ebenfalls nur gering bis mittel standfeste Böden zu erwarten.
Die Eigenschaften der beschriebenen Bodenarten sind in nachfolgender Tabelle zusammengestellt und qualitativ bewertet.
Zusammenfassend kann also im Bereich des Planungsgebietes von stark wasserund fließempfindlichen Böden mit geringer bis mittlerer Tragfähigkeit und einer geringen Wasserversickerungsfähigkeit ausgegangen werden.
Der Boden ist bisher ackerbaulich genutzt, also unversiegelt, und kann seine Funktionen wie Grundwasserentstehungsfläche, Puffer, Filter, Lebensraum für Bodenlebewesen etc. uneingeschränkt erfüllen.
Auswirkungen:
Durch Versiegelung und Flächeninanspruchnahme greift das Bauvorhaben in das
Schutzgut Boden ein, das über Wirkungsketten mit allen anderen Elementen des
Naturhaushaltes verknüpft ist.
Durch die Versiegelung wird die Leistungsfähigkeit des Schutzgutes Boden in seinen wesentlichen Funktionen (Produktions-, Transformations-, Regelungs-, Filter-,
Puffer- und Lebensraumfunktion) beeinträchtigt, bzw. vernichtet.
Zudem sind laut Bodengutachten die Moränenschluffe, - und sande- nur bedingt
dazu geeignet Bauwerkslasten aufzunehmen. Die Böden müssen daher unter
Fundamenten teilweise (d= 30-50 cm) ausgetauscht und gegen Kiesschüttungen
ersetzt werden. Auch für die Erschließungsstraßen wird ein Bodenaustausch
(d= 20-40 cm) angeraten.
Durch die hängige Lage des Geländes sind Eingriffe in den Boden durch Geländeeinschnitte und Bodenabtragungen nicht zu vermeiden.
Aufgrund der wenig standfesten Böden sind während der Bauzeit Abböschungen
(ß= 45° bzw. 60°) der Baugrubenwände notwendig. Dies bedeutet größere Eingriffe in eigentlich sonst nicht betroffene Böden.
Während der Bauphase können weiterhin auch später unversiegelte Flächen als
Arbeitsstreifen, sowie als Flächen für Boden- und Materiallagerungen in Anspruch
genommen werden, d.h. durch Erdarbeiten sowie den Fahrzeug- und Maschineneinsatz sind zusätzliche Bodenverdichtungen und Strukturveränderungen zu er-
warten. Ebenso sind die Böden während der Bauphase durch Schadstoffeinträge
durch Fahrzeuge und Maschineneinsatz, Leckagen und Unfälle gefährdet.
Durch die spätere Nutzung des Gebietes als Gewerbegebiet können durch „verkehrsbedingte“ Beeinträchtigungen wie zum Beispiel durch Abgase, Staubbildung,
Reifenabriebrückstände und Salzrückstände betriebsbedingte Belastungen für das
Schutzgut Boden entstehen.
Die geplanten Vermeidungsmaßnahmen (s.u.), wie die Reduzierung der versiegelten Flächen auf das notwendige Mindestmaß (Gebäude, Erschließungsstraßen)
und die vorgeschlagenen Verbaumaßnahmen zur Baugrubensicherung können die
Auswirkungen leicht reduzieren.
Ergebnis:
Aufgrund der entstehenden Versiegelungen und vor allem wegen der erforderlichen Bodenabtrags- und Geländemodellierungsmaßnahmen sind erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten.
Schutzgut Wasser
Beschreibung und Bewertung:
Im Planungsgebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden.
Direkt nordwestlich an das Untersuchungsgebiet grenzt ein Wasserschutzgebiet an.
Zu den Grundwasserverhältnissen gibt das Baugrundgutachten folgende Auskünfte:
Grund- und Schichtwasserverhältnisse
Die vorhandenen Bodenschichten besitzen wie beim Schutzgut Boden bereits beschrieben überwiegend eine nur geringe und nur örtlich eine mittlere Wasserdurchlässigkeit.
Dementsprechend ist in den jeweiligen Bereichen (beispielsweise im Zuge von Wasserhaltungsmaßnahmen) von relativ starken Schwankungen hinsichtlich des
Schicht- bzw. Grundwasserandranges auszugehen.
Grundwasserspiegelschwankungen sind deshalb möglich. Deutlich höhere Grundund Schichtwasserspiegel, als im Gutachten erkundet, sind witterungsabhängig möglich. Es wurde jedoch kein zusammenhängendes Grundwasser gefunden.
Bei den festgestellten Untergrundverhältnissen sind Schichtwasserspiegel auch über
dem erkundeten Niveau in sämtlichen Tiefenlagen und in allen Bereichen zu erwarten
und dementsprechend auch baulich zu berücksichtigen.
Zusammenfassend sind Wasserspiegelhöhen bis zur Geländeoberkante im Hinblick
auf die geplanten Baumaßnahmen möglich und zu erwarten. (...)
Auswirkungen:
Versiegelung und Verdichtung reduzieren die Infiltration des Niederschlagswassers in den Boden. Dadurch wird die Grundwasserneubildung vermindert und
gleichzeitig der Oberflächenabfluss erhöht. Durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen , wie z.B. Versickerung der anfallenden Dachabwässer und der Oberflächenentwässerung auf dem Grundstück des Planungsgebietes kann dieser Effekt
jedoch vermindert werden.
Im vorliegenden Fall ist durch die schlechten Versickerungseigenschaften des Bodens eine Oberflächenwasserversickerung auf den zukünftigen Baugrundstücken
nur sehr schlecht möglich.
Ein kleiner Teil des Oberflächenwassers kann auf der Fläche aufgenommen werde, der Rest fließt oberirdisch ab.
Das anfallende Oberflächenwasser muss deshalb über ein Rückhaltebecken
gesammelt und über ein Rigolensystem versickert werden oder aber gedrosselt
dem Kanal zugeführt werden.
Die Grundwasserneubildung auf der Fläche ist dadurch voraussichtlich vermindert.
Durch die guten Puffereigenschaften des Bodens ist das Grundwasser im Planungsgebiet gut geschützt.
Eine Gefährdung des Grundwassers während der Bauphase durch den Eintrag
von Schadstoffen, besonders lösliche und mobile Spurenstoffe (Maschineneinsatz,
Unfälle etc.) ist deshalb als gering anzusehen.
Laut Baugrundgutachten wurde teilweise Schichtwasser in 2,0, bzw. 3,3 m unter
der Geländeoberkante angetroffen und ist grundsätzlich in sämtlichen Tiefenlagen
und in allen Bereichen zu erwarten.
Durch die zu erwartenden Maßnahmen wie Geländeeinschnitte, Bodenaustausch,
Unterkellerung etc. ist dieses Schichtwasser mitbetroffen, das Grundwasser jedoch
voraussichtlich nicht.
Ergebnis:
Aufgrund der geplanten Versiegelungen und der zu erwartenden Eingriffe in das
Schichtwasser durch Geländemodellierungen und Bodenaustauschmaßnahmen
sind mittlere Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu erwarten.
Schutzgut Klima / Luft
Beschreibung und Bewertung:
Die klimatischen Faktoren im Planungsgebiet wie Niederschlag, Temperatur, Wind,
Nebel, Dauer der Vegetationsperiode usw. werden durch seine Lage in der Grundmoränenlandschaft des Inns bestimmt.
Das vorherrschende Windrichtung im Gemeindegebiet ist laut Flächennutzungsplan
überwiegend Südwest bis West.
Das durchschnittliche Temperaturjahresmittel liegt bei ca. 7° bis 8° C, die mittlere
Niederschlagssumme beträgt im Jahresmittel rund 950 mm.
In den für die Landschaft typischen Mulden und Senken in der Umgebung des Ortes
bilden sich, bedingt durch die Grundwassernähe oft Nebel und Kaltluftseen.
Die im Bereich des Planungsgebietes gebildete Kaltluft kann über den leicht geneigten Hang nach Nordosten abfließen.
Auswirkungen:
Durch den Neubau der Gewerbegebäude und durch die entsehende Versiegelung
im Planungsgebiet wird die vorhandene Kaltluftproduktionsfläche verringert.
Durch die Baukörper des Gewerbebetriebes kann, vor allem wenn sie quer zur
Hangfläche liegen eine gewisse Stauwirkung beim Abfluss der Kaltluft aus den
weiter südlich liegenden landwirtschaftlichen Flächen auftreten.
Kaltluftzuflüsse für Siedlungsbereiche o.ä. sind jedoch davon nicht betroffen.
Durch das Vorhaben kann es während der Bauphase zu einer temporären Lärmund Staubbelastung der Anlieger im Bereich Klosterfeld und Essbaum kommen.
Der Hauptort von Griesstätt wird davon jedoch nicht beeinträchtigt werden.
Ergebnis:
Es sind für das Schutzgut Klima / Luft Auswirkungen mit geringer Erheblichkeit zu
erwarten.
Schutzgut Pflanzen / Tiere
Beschreibung und Bewertung:
Das Planungsgebiet liegt in der freien Landschaft nördlich von Griesstätt und ist
gegenwärtig intensiv landwirtschaftlich genutzt (Ackerbau).
Es ist kein Vegetationsbestand vorhanden und das Planungsgebiet beinhaltet keine Biotope der bayerischen Biotopkartierung oder sonstige schutzwürdige Flächen. Es kommen keine nach EG- Richtlinie geschützten Lebensräume oder Arten
im Gebiet des Bebauungsplanes vor.
Auswirkungen:
Der Baumaßnahme findet auf einer intensiv genutzten Ackerbaufläche statt, die für
die Tier- und Pflanzenwelt keine Bedeutung aufweist
Ergebnis:
Durch die Baumaßnahme sind für das Schutzgut Pflanzen / Tiere keine Auswirkungen zu erwarten.
Schutzgut Orts- und Landschaftsbild
Beschreibung und Bewertung:
Die Landschaft in der näheren Umgebung des Planungsgebietes ist geprägt durch
die intensive landwirtschaftliche Nutzung der ausgeräumten Felder und durch die
Trasse der neugebauten Umgehungsstraße von Griesstätt, die das Gebiet des
Bebauungsplanes im Osten tangiert.
Da der Planungsbereich an einem nach Norden geneigten Hang liegt, ist er vom
Hauptort Griesstätt, der im Süden liegt nur schwer einsehbar. Von der Staatsstraße aus, ist er jedoch von Norden her gesehen sehr gut einsehbar und prägend für
die Ortseingangssituation von Griesstätt
Auswirkungen:
Für die Dauer der Bauzeit kommt es zu visuellen Beeinträchtigungen des Ortsund Landschaftsbildes durch Baufahrzeuge, Maschinen, Container etc.
Durch die größeren Gebäude und Werkhallen des neuen Gewerbegebietes wird
das Orts- und Landschaftsbild an dieser Stelle stark verändert.
Die von Norden her gut einsehbare Lage am geneigten Hang beeinträchtigt die
Ortsrandsituation von Griesstätt.
Durch die vorgesehenen Vermeidungs- und Gestaltungsmaßnahmen kann der
Eingriff in das Schutzgut Orts- und Landschaftsbild jedoch minimiert werden.
Ergebnis:
Für das Schutzgut Orts- und Landschaftsbild sind durch die vorgesehenen Baumaßnahmen Auswirkungen mit hoher Erheblichkeit zu erwarten, die jedoch durch
die vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen zum Teil verringert werden können.
Schutzgut Mensch
Beschreibung und Bewertung:
Da das Planungsgebiet in der freien Landschaft liegt, ist keine Wohnbebauung in
unmittelbarer Nachbarschaft vorhanden.
Die neue Umgehungsstraße von Griesstätt führt an der Ostseite des Planungsgebietes vorbei und bringt eine gewisse Belastung an PKW- und LKW- Verkehr mit
sich.
Die Flächen rund um das Planungsgebiet weisen keine besondere Bedeutung für
die Erholungsnutzung auf, allerdings ist im Flächennutzungsplan der im Westen
des Planungsgebietes verlaufende Wirtschaftsweg als Wander- und Radweg gekennzeichnet.
Auswirkungen:
Die Bewohner der landwirtschaftlichen Anwesen von Essbaum und Klosterfeld
sind am ehesten durch das neue Gewerbegebiet betroffen.
Für das Wohnumfeld der dort wohnenden Menschen können sich gewisse Beeinträchtigungen durch Lärm-, Staub- und Schadstoffemissionen vor allem während
der Bauzeit ergeben.
Da der Abstand vom Planungsgebiet nach Essbaum ca. 200m und nach Klosterfeld ca.100m beträgt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass mit neuen Beeinträchtigungen durch die spätere Nutzung des Gebietes (Gewerbe- Immisssionen) zu rechnen ist, gering, vor allem, wenn man die Vorbelastung durch die Umgehungsstraße
einrechnet.
Ebenfalls sind Emissionen vom Gewebegebiet auf die Wohngebiete des Hauptortes von Griesstätt wegen der großen Entfernung (ca. 200m) nicht zu erwarten.
Für die im Gewerbegebiet wohnenden (Betriebsleiterwohnungen) und arbeitenden
Menschen stellt die Umgehungsstraße eine gewisse Vorbelastung dar.
Die Erholungseignung des Gebietes ist von der Maßnahme nicht betroffen.
Ergebnis:
Für das Schutzgut Mensch sind durch die vorgesehene Baumaßnahme Auswirkungen mit geringer Erheblichkeit zu erwarten.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Im Plangebiet sind keine Kultur- und Sachgüter betroffen.
2.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung
der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung wäre die Fläche weiter durch eine intensiv
landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche bestanden.
Die Schutzgüter Boden und Wasser wären nicht durch Bodenaustauschmaßnahmen, Versiegelungen und Flächeninanspruchnahme betroffen.
Das bisherige Orts- und Landschaftsbild bliebe weiterhin so bestehen.
3.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
Umweltauswirkungen
3.1
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für das Schutzgut Boden
•
•
•
•
Schonender Umgang mit Grund und Boden gem. §1 Abs. 5 BauGB
Wiederverwendung des abgetragenen Mutterbodens in zukünftigen Grünflächen, soweit möglich
Um großflächige Abgrabungen für geforderte flache Böschungen wegen
der wenig standfesten Böden zu vermeiden, sind Verbaumaßnahmen zur
Baugrubensicherung gefordert
Reduzierung der versiegelten Flächen auf das notwendige Mindestmaß
(Gebäude, LKW- Stellplätze, Erschließungsflächen).
PKW - Stellplätze dürfen nicht versiegelt werden
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für das Schutzgut Wasser
•
•
Reduzierung der versiegelten Flächen auf das notwendige Mindestmaß
(Gebäude, LKW- Stellplätze, Erschließungsflächen). PKW - Stellplätze und
Lagerflächen müssen in wasserdurchlässiger Bauweise erfolgen.
Bei einem Starkregenfall anfallendes Oberflächenwasser muss wg. der
schlechten Versickerungsleistung der Böden gespeichert (Regenrückhaltebecken) und dann verzögert über Rigolenschächte versickert werden.
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für das Schutzgut Klima / Luft
•
Pflanzung von großkronigen Laubbäumen entlang der Erschließungsstraßen- und Zufahrten um entstehende Stäube zu binden und der Aufheizung
der Flächen entgegenzuwirken (nur bedingt mikroklimatisch und lufthygienisch wirksam)
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für das Schutzgut Pflanzen / Tiere
Es sind keine Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für dieses
Schutzgut vorgesehen.
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für das Schutzgut Orts- und Landschaftsbild
•
•
Schaffung einer intensiven Eingrünung im Westen, Süden und Norden des
Baugebietes durch die Anlage eines ca. 6 - 8 m breiten Grünstreifens, der mit
Gehölzgruppen aus Bäumen und Sträuchern und einzelstehenden großkronigen Bäumen bepflanzt wird.
Neupflanzung von großkronigen Laubbäumen entlang der neuen Umgehungsstraße und der Erschließungsstraße im Plangebiet
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für das Schutzgut Mensch
•
•
3.2
Vorsehen von passiven Schallschutzmaßnahmen (d.h. ausreichend hohe
Schalldämmung der Außenbauteile und Lüftungseinrichtungen) für die Betriebsleiterwohnungen im Gewerbegebiet
Dichte Eingrünung des Gewerbegebietes im Westen entlang des im Flächennutzungsplan dargestellten Wander- und Radweges
Ausgleichsmaßnahme
Ermittlung des Ausgleichsbedarfs gem. Leitfaden
a)
Einstufung des Plangebietes vor der Bebauung
Intensiv genutzte Ackerfläche (ca. 26.750 m²)
b)
Kategorie I
Einstufung des Plangebietes entsprechend Planung Bebauungsplan
Auf der gesamten Fläche des zukünftigen Gewerbegebietes ist eine Bebauung mit
hohem Versiegelungs- und Nutzungsgrad geplant (GRZ >0,35). Dies entspricht
Typ A.
c)
Ermittlung der Kompensationsfaktoren und des Ausgleichsbedarfs
Laut Matrix im Leitfaden der LfU ist für die Fläche nach Kat. I das Feld A I mit einem
Kompensationsfaktor von 0,3 - 0,6 anzuwenden
Aufgrund der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen und Vermeidungsmaßnahmen im geplanten Baugebiet, wie z.B. Verwendung versickerungsfähiger Beläge
für PKW-Stellplätze, Versickerung der anfallenden Dachabwässer auf den Baugrundstücken bzw. in einem Regenrückhaltebecken, Schaffung einer breiten durchgängigen Eingrünung im Norden, Westen und Süden des Baugebietes, etc. ist für die
betroffene Fläche ein Kompensationsfaktor von 0,35 anzusetzen.
Fläche Feld A I
26.750 m² x 0,35 =
Gesamtausgleichsverpflichtung
d)
9.363 m²
9.363 m²
Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen
Die Gemeinde Griesstätt beabsichtigt den Ausgleich auf zwei verschiedenen Teilflächen durchzuführen.
Beide unten beschriebenen Ausgleichsflächen sind Bestandteil des Ausgleichskonzeptes der Gemeinde, das Anfang Juli 2008 erstellt und am 3.7.08 mit Frau Kastner
von der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt wurde.
Die erste Fläche (Berechnung Nr. 5 , Teilfläche 1 im Ausgleichskonzept) liegt auf der
Flurnummer 456 und teilweise 457 der Gemarkung Griesstätt bei der Gründeponie in
Wenig.
Im Folgenden ist ein Luftbildausschnitt der Fläche dargestellt. Es handelt sich um die
Fläche 1 mit einer Flächengröße von 5.400 m².
Laut der Besprechung mit Frau Kastner kann hier der Faktor 1,3 zur Anwendung
kommen (möglich bei aufwändigeren Neugestaltungsmaßnahmen auf vorher intensiv
genutzten Flächen). Somit ist durch diese Fläche eine Ausgleichsbedarf von 7.020 m²
abgedeckt.
Wie oben beschrieben sind folgende Ausgleichsmaßnahmen geplant:
- Schaffung von Rohboden- und offenen Kiesflächen auf der Hauptfläche im Westen
durch Entfernung der Humusauflage, teilweise bis zum anstehenden Kies.
- Pflanzung von Baum- und Strauchgruppen entlang der Fläche zur Straße
- Anlage eines extensiven Saumbereiches entlang des bestehenden Gehölzrandes.
Die restlichen noch benötigten 2.343 m² ( 9.363 m² - 7.020 m²) sollen auf dem
Grundstück mit der Flurnummer 1026, Gemarkung Kolbing, Gemeinde Griesstätt
nachgewiesen werden.
Auch diese Fläche ist im Ausgleichskonzept der Gemeinde mit der Berechnungsnummer 2, “Fläche östlich des Schmiedinger Weiher“ enthalten.
Auch hier kann der Berechnungsfaktor 1,3 zur Anwendung kommen, so dass bei
einer Flächengröße von 3.900 m² insgesamt 5.070 m² angerechnet werden können.
Für die benötigte Ausgleichsmaßnahme werden von dieser Fläche also 2.343 m²
„abgebucht“, so dass noch eine „Restfläche“ von 2.727 m² (5070 m² - 2.343 m²) im
Ausgleichskonzept verbleibt.
Wie oben beschrieben sind folgende Ausgleichsmaßnahmen geplant:
- Schaffung von Rohboden- und offenen Kiesflächen durch Entfernung der
Humusauflage, teilweise bis zum anstehenden Kies.
- zum Teil Verdichtung der Kiesflächen, so dass wechselfeuchte Wasserflächen entstehen können
- Bepflanzen der Randbereiche zur landwirtschaftlichen Fläche mit einer artenreichen
Baum- und Strauchhecke.
Die benötigte Ausgleichsfläche von 9.363 m² ist also durch die beiden Teilflächen mit
einmal 7.020 m² und einmal 2.343 m² abgedeckt.
4.
Alternative Planungsmöglichkeiten
Der jetzige Standort für das Gewerbegebiet wurde während der Aufstellung des
neuen Flächennutzungsplanes der Gemeinde geprüft und mit den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.
Alternative Standorte für eine Neuansiedlung von Gewerbeflächen im Gemeindegebiet wurden im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan nicht untersucht, da
hiermit der rechtsgültige Flächennutzungsplan realisiert werden sollte.
Im Rahmen der Bebauungsplanung wurden mehrere Bebauungsalternativen mit
unterschiedlichen Erschließungsvarianten untersucht.
Die jetzige Planung ist für mehrere Erschließungsvarianten offen und berücksichtigt die Belange der derzeitigen Kaufinteressenten der Gewerbegrundstücke
5.
Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Für die Beurteilung der Eingriffsregelung wurde der Bayerische Leitfaden „Bauen
im Einklang mit Natur und Landschaft – Eingriffregelung in der Bauleitplanung“ des
Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen (2003)
verwendet.
Für die Bearbeitung der Umweltprüfung wurde der Leitfaden „Der Umweltbericht in
der Praxis – ergänzte Fassung“ der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern und des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen (2007) herangezogen.
Als Grundlage für die verbal – argumentative Darstellung und Bewertung der
Schutzgüter Boden und Wasser wurde das Baugrundgutachten des Büros Crystal
Geotechnik Beratende Ingenieure und Geologen GmbH vom 7.12.2007 herangezogen.
Für die Beurteilung der übrigen Schutzgüter wurde als Datenquelle der Flächennutzungsplan der Gemeinde Griesstätt aus dem Jahr 2004 verwendet.
Die Bestandsaufnahme des Geländes erfolgte am 14.12.07.
Die geplanten Ausgleichsflächen wurden im Rahmen der Erstellung eines Gesamtkonzeptes am 28.06.08 kartiert und am 3.7.08 mit Frau Kastner von der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Schwierigkeiten und Kenntnislücken gab es nicht.
6.
Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Generell ist es sinnvoll die Überwachung auf solche Umstände zu konzentrieren,
die bereits dem Umweltbericht zu Grunde lagen und bei denen Prognoseunsicherheit besteht.
Unerwartet können aufgrund der differenzierten Bodenverhältnisse dann Folgeeffekte eintreten, wenn die Versickerungsleistung der Böden im Baugebiet und in der
geplanten Rückhalteeinrichtung nicht den Erwartungen entspricht.
Aus diesem Grund ist das geplante Regenrückhaltebecken alle zwei Jahre auf seine Funktionsfähigkeit bzgl. der Versickerungsleistung zu überprüfen.
7.
Allgemein verständliche Zusammenfassung
Die Betroffenheit der Schutzgüter ist aus nachfolgender Tabelle abzulesen
Schutzgut
Baubed.
Auswirkung
Anlagebed. Auswirkung
Betriebsbed. Auswirkung
Boden
Wasser /
Oberflächengewässer
Wasser / Grundwasser, Schichtwasser
Klima / Luft
Pflanzen / Tiere
Orts- und Landschaftsbild
Mensch / Lärm
Mensch / Erholung
Kultur- und Sachgüter
hoch
keine
gering
keine
gering
keine
Ergebnis
bez. auf
die Erheblichkeit
hoch
keine
mittel
gering
gering
mittel
gering
gering
mittel
gering
keine
hoch
gering
keine
mittel
gering
keine
hoch
gering
gering
keine
gering
gering
keine
gering
gering
keine
gering
gering
keine
Es ist ersichtlich, dass die Auswirkungen der Planung bezogen auf die Schutzgüter
Boden, Wasser sowie Orts- und Landschaftsbild nicht unproblematisch, aber durch
entsprechende Vermeidungsmaßnahmen trotzdem lösbar sind.
Wie unter Punkt 4.1 dargestellt werden zahlreiche Maßnahmen zur Vermeidung und
Verminderung des Eingriffes vorgesehen.
Unter Punkt 4.2. wird der benötigte Ausgleichsbedarf dargestellt.
Die Ausgleichsmaßnahmen finden auf 2 verschiedenen Flächen im Gemeindegebiet satt und sind sowohl im Ausgleichskonzept der Gemeinde enthalten als auch
bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde vorabgestimmt.
Umwelt und Planung
S. Schwarzmann, J. Schneider
Landschaftsarchitekten
Steinstraße 19
83064 Raubling
Tel.: 08035-876088
[email protected]
Architekten Hans Baumann
& Freunde
Falkenberg 24
85665 Moosach
Tel.: 08091/ 56 980
[email protected]
Raubling, den 01. 02. 2008
Falkenberg, 01. 02. 2008
Dipl. Ing. Sabine Schwarzmann
Dipl. Ing. Hans Baumann
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