Artenschutz_bei_Bauvorhaben

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Heim für Mensch und Tier
Typische Baumaßnahmen:
Sie planen einen Umbau oder Ausbau Ihres Hauses?
Sie möchten eine Fassade sanieren oder einen Dachboden oder Keller ausbauen? Vielleicht wollen Sie
sogar ein altes Gebäude abreißen?
Bitte
bedenken
Sie: Häuser bieten
nicht nur Menschen Schutz und
Lebensraum, sondern auch vielen
Tieren, darunter
zahlreichen besonders geschützten
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Arten. So nutzen
beispielsweise Fledermäuse, verschiedene Vogelarten aber auch wirbellose Tiere wie Hornissen und
Wildbienen Gebäude und Mauerwerk für ihre Fortpflanzung, als Schlafplatz oder zur Überwinterung.
Typische Vogelarten an und in Gebäuden sind Mauersegler, Rauch- und Mehlschwalbe, Haussperling,
Hausrotschwanz, Grauschnäpper, Dohle, Schleiereule und Turmfalke.
Eine andere Tiergruppe, die sich menschliche Bauwerke zu Eigen gemacht hat, sind die Fledermäuse,
zum Beispiel Zwerg- oder Breitflügelfledermaus. Die
Tiere bewohnen im Jahresverlauf unterschiedliche
Quartiere. Zur Aufzucht im Frühjahr und Sommer
brauchen die Weibchen warme, zugluftfreie „Wochenstuben“, etwa auf Dachböden. Die Winterquartiere hingegen müssen kühl, aber frostfrei und von
hoher Luftfeuchtigkeit sein. Da erweisen sich Kellerräume, tiefe Mauerspalten oder Vorsprünge als
ideal.
Bauvorhaben und Naturschutz
Ihr Bauvorhaben lässt sich naturverträglich realisieren, wenn Sie die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes beachten und Tiere der besonders
geschützten Arten weder töten oder erheblich
stören noch ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
beschädigen oder zerstören.
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Von den typischen Gebäudebewohnern sind unter
anderem alle heimischen Vogelarten, Säugetiere
wie Fledermäuse oder Siebenschläfer sowie Wildbienen und Hornissen besonders geschützt.
Der Schutz beinhaltet neben dem Tötungs- und dem
Störungsverbot ausdrücklich auch, dass
Fortpflanzungs- oder
Ruhestätten - hierzu
zählen Nist- und Brutstätten, Balzplätze,
Schlafplätze, WinterM�����������
und Sommerquartiere - nicht beseitigt oder zerstört werden dürfen.
Diese Verbote gelten unabhängig von einer bauoder denkmalschutzrechtlichen Gestattung.
Bedenken Sie bitte, dass wiederholt genutzte Lebensstätten auch dann geschützt sind, wenn die
Tiere sie vorübergehend verlassen haben. Das gilt
für Winter- und Sommerquartiere von Fledermäusen genauso wie zum Beispiel für Vogelniststätten
(z. B. von Höhlenbrütern und Mauerseglern). Einmalig genutzte Lebensstätten, zu denen Hornissennester und viele Vogelnester zählen, sind hingegen
nur für die Dauer ihrer Nutzung geschützt.
Was können Sie tun?
Hier erhalten Sie Auskunft
Häufig lassen sich Beeinträchtigungen von besonders geschützten Tierarten vermeiden, wenn Sie
zum Beispiel Ihre Bauzeiten entsprechend regeln
oder Ersatzquartiere schaffen.
Stadt Osnabrück
Fachbereich Umwelt
Fachdienst Naturschutz und
Landschaftsplanung
Prüfen Sie daher vor Beginn Ihrer Baumaßnahmen, ob einzelne Tiere bzw. Fortpflanzungs- oder
Ruhestätten geschützter Arten betroffen sind oder
betroffen sein könnten. Gibt es zum Beispiel Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Fledermausquartieren oder von Vogel- bzw. Hornissennestern?
Adresse:
Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück
Lassen Sie sich beraten!
Postanschrift:
Postfach 44 60
49034 Osnabrück
Wenn Hinweise vorliegen, dass besonders geschützte Arten betroffen sind, nehmen Sie bitte
Kontakt zu Ihrer Naturschutzbehörde auf. Holen
Sie sich Rat über geeignete und ggf. erforderliche
Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen!
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Telefon: 0541 323-3173
E-Mail: [email protected]
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Naturschutzbehörde Ihnen eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Sie prüft auf Antrag, ob diese Voraussetzungen vorliegen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet:
www.osnabrueck.de/artenschutz
Auch Gehölze bieten Lebensräume für besonders
geschützte Arten. Sofern bei Ihrem Vorhaben ein
Gehölzrückschnitt oder eine Beseitigung erforderlich ist, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Naturschutzbehörde nach einzuhaltenden Schutzbestimmungen.
Nähere Informationen finden Sie auch im Merkblatt „Artenschutz beim Gehölzschnitt“.
Stand 03/2011
Artenschutz bei
Bauvorhaben
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