Heim für Mensch und Tier Typische Baumaßnahmen: Sie planen einen Umbau oder Ausbau Ihres Hauses? Sie möchten eine Fassade sanieren oder einen Dachboden oder Keller ausbauen? Vielleicht wollen Sie sogar ein altes Gebäude abreißen? Bitte bedenken Sie: Häuser bieten nicht nur Menschen Schutz und Lebensraum, sondern auch vielen Tieren, darunter zahlreichen besonders geschützten B�������������������� Arten. So nutzen beispielsweise Fledermäuse, verschiedene Vogelarten aber auch wirbellose Tiere wie Hornissen und Wildbienen Gebäude und Mauerwerk für ihre Fortpflanzung, als Schlafplatz oder zur Überwinterung. Typische Vogelarten an und in Gebäuden sind Mauersegler, Rauch- und Mehlschwalbe, Haussperling, Hausrotschwanz, Grauschnäpper, Dohle, Schleiereule und Turmfalke. Eine andere Tiergruppe, die sich menschliche Bauwerke zu Eigen gemacht hat, sind die Fledermäuse, zum Beispiel Zwerg- oder Breitflügelfledermaus. Die Tiere bewohnen im Jahresverlauf unterschiedliche Quartiere. Zur Aufzucht im Frühjahr und Sommer brauchen die Weibchen warme, zugluftfreie „Wochenstuben“, etwa auf Dachböden. Die Winterquartiere hingegen müssen kühl, aber frostfrei und von hoher Luftfeuchtigkeit sein. Da erweisen sich Kellerräume, tiefe Mauerspalten oder Vorsprünge als ideal. Bauvorhaben und Naturschutz Ihr Bauvorhaben lässt sich naturverträglich realisieren, wenn Sie die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes beachten und Tiere der besonders geschützten Arten weder töten oder erheblich stören noch ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigen oder zerstören. F���������������� D�������������� G������������ Von den typischen Gebäudebewohnern sind unter anderem alle heimischen Vogelarten, Säugetiere wie Fledermäuse oder Siebenschläfer sowie Wildbienen und Hornissen besonders geschützt. Der Schutz beinhaltet neben dem Tötungs- und dem Störungsverbot ausdrücklich auch, dass Fortpflanzungs- oder Ruhestätten - hierzu zählen Nist- und Brutstätten, Balzplätze, Schlafplätze, WinterM����������� und Sommerquartiere - nicht beseitigt oder zerstört werden dürfen. Diese Verbote gelten unabhängig von einer bauoder denkmalschutzrechtlichen Gestattung. Bedenken Sie bitte, dass wiederholt genutzte Lebensstätten auch dann geschützt sind, wenn die Tiere sie vorübergehend verlassen haben. Das gilt für Winter- und Sommerquartiere von Fledermäusen genauso wie zum Beispiel für Vogelniststätten (z. B. von Höhlenbrütern und Mauerseglern). Einmalig genutzte Lebensstätten, zu denen Hornissennester und viele Vogelnester zählen, sind hingegen nur für die Dauer ihrer Nutzung geschützt. Was können Sie tun? Hier erhalten Sie Auskunft Häufig lassen sich Beeinträchtigungen von besonders geschützten Tierarten vermeiden, wenn Sie zum Beispiel Ihre Bauzeiten entsprechend regeln oder Ersatzquartiere schaffen. Stadt Osnabrück Fachbereich Umwelt Fachdienst Naturschutz und Landschaftsplanung Prüfen Sie daher vor Beginn Ihrer Baumaßnahmen, ob einzelne Tiere bzw. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten geschützter Arten betroffen sind oder betroffen sein könnten. Gibt es zum Beispiel Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Fledermausquartieren oder von Vogel- bzw. Hornissennestern? Adresse: Stadthaus 1 Natruper-Tor-Wall 2 49076 Osnabrück Lassen Sie sich beraten! Postanschrift: Postfach 44 60 49034 Osnabrück Wenn Hinweise vorliegen, dass besonders geschützte Arten betroffen sind, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Naturschutzbehörde auf. Holen Sie sich Rat über geeignete und ggf. erforderliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen! Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Telefon: 0541 323-3173 E-Mail: [email protected] Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Naturschutzbehörde Ihnen eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Sie prüft auf Antrag, ob diese Voraussetzungen vorliegen. Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.osnabrueck.de/artenschutz Auch Gehölze bieten Lebensräume für besonders geschützte Arten. Sofern bei Ihrem Vorhaben ein Gehölzrückschnitt oder eine Beseitigung erforderlich ist, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Naturschutzbehörde nach einzuhaltenden Schutzbestimmungen. Nähere Informationen finden Sie auch im Merkblatt „Artenschutz beim Gehölzschnitt“. Stand 03/2011 Artenschutz bei Bauvorhaben