NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung Senioren

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Niederösterreichische Leitlinie
GEMEINSCHAFTSVERPFLEGUNG
IN STATIONÄREN SENIORENEINRICHTUNGEN
UND FÜR »ESSEN AUF RÄDERN«
1
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
INHALT
1 Vorwort
1.1
Unsere 10 »tut gut«-Ziele der Gemeinschaftsverpflegung
2 Grundlagen
5
6
7
2.1
Voraussetzungen und Ziele
7
2.2
An wen wir uns wenden 7
3 Der ernährungswissenschaftliche Rahmen
8
3.1
Warum richtige Ernährung so wichtig ist
8
3.2
Orientierung an der Ernährungspyramide
9
3.3
Die optimale Versorgung mit Getränken/Exkurs
3.4
Vollverpflegung in der stationären Senioreneinrichtung, Lebensmittelauswahl
10
11
3.4.1 Essbiografie 11
3.4.2 Energiemengen und Nährstoffe in der Vollverpflegung
11
3.5
13
Die Mittagsverpflegung bei Essen auf Rädern – mobile Menüdienste
3.5.1 Lebensmittelauswahl für die Mittagsverpflegung
13
3.5.2 Energiemengen und Nährstoffe für das Mittagessen – Essen auf Rädern
14
4 Speiseplanung bei besonderen Anforderungen
15
5 Speiseplanung, Zubereitung und Verpflegungssysteme
16
5.1
Speiseplanung
5.2
Anforderungen an einen Ein-Wochen-Speiseplan bei Vollverpflegung
in der stationären Senioreneinrichtung
5.3
Anforderungen an einen Ein-Wochen-Speiseplan für die
Mittagsverpflegung bei Essen auf Rädern
16
16
18
5.4 Weitere Anforderungen an den Speiseplan
19
5.5 Zubereitung der Speisen
20
5.6 Warmhaltezeiten und Temperaturen
21
5.7
22
Kommunikation und Kennzeichnung
5.8 Musterspeisepläne
24
5.9
28
Verpflegungssysteme
5.10 Einsatz von Halbfertig- und Fertigprodukten (Convenience-Produkten)
29
Herausgeber: NÖ Gesundheits- und Sozialfonds, Initiative »Tut gut!«
Erstellt von: Mag.a Martina Pecher und Hermine Strohner-Kästenbauer, arge-gemeinschaftsverpflegung.
2
3
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
1
6 Weitere wichtige Aspekte und Voraussetzungen
6.1
Rahmenbedingungen für die Verpflegung in stationären Senioreneinrichtungen 6.2 Serviceangebote im Bereich Essen auf Rädern
30
30
30
6.3 Herkunft von Lebensmitteln, ökologische Aspekte, Nachhaltigkeit
31
6.4 Vorschriften, Hygiene und Personalqualifikation
32
7 Checklisten
34
7.1
Checkliste Vollverpflegung in stationären Senioreneinrichtungen
34
7.2
Checkliste Mittagsverpflegung bei Essen auf Rädern
38
8 Anhang
8.1
Saisonkalender Gemüse und Obst
8.2 Fischratgeber
VORWORT
41
41
Aufgrund gesellschaftlicher und demografischer Veränderungen essen immer mehr Menschen – quer durch
alle Altersstufen – außer Haus. Abwechslungsreiches Essen soll zu unserem Wohlbefinden und unserer
Gesundheit beitragen, indem es gut schmeckt, unserem Bedarf entspricht, unsere Entwicklung fördert,
unsere Leistungsfähigkeit unterstützt und genussvoll erlebt wird. Diese Ansprüche werden zunehmend
und berechtigterweise auch an die Gemeinschaftsverpflegung gestellt.
42
9 Literatur- und Tabellenverzeichnis 43
10Downloads
44
11 Notizen
45
Ziel der Initiative »Tut gut!«ist es daher, zu einer positiven Weiterentwicklung der Gemeinschaftsverpflegung beizutragen: Kinder, Jugendliche, Erwachsene im Berufsleben und ältere Menschen sollen die
Möglichkeit erhalten, außerhalb ihres Zuhauses ein qualitativ hochwertiges, ausgewogenes Essensangebot
vorzufinden, das gleichzeitig schmackhaft ist. Aus diesem Grund wurden im Zuge der österreichweiten
Vorsorgestrategie die »Leitlinien NÖ Gemeinschaftsverpflegung« der Initiative »Tut gut!« basierend auf
aktuellen Qualitätsstandards erstellt, um eine optimale Gestaltung des Verpflegungsangebots zu erleichtern und die Qualitätssicherung maßgeblich zu fördern.
Bei der Bereitstellung von Speisen spielen vor allem die Verpflegerinnen und Verpfleger eine enorm
wichtige Rolle – besonders ihnen sollen die praxisbezogenen Empfehlungen eine fachgerechte Unterstützung bieten.
Die 10 »tut gut«-Ziele der Gemeinschaftsverpflegung spannen einen Bogen um das facettenreiche Thema
und führen dabei alle Interessierten Schritt für Schritt durch die wichtigsten Punkte.
Wir möchten Sie ermutigen, diesen gesundheitsfördernden Leitfaden für die Bereitstellung eines regionalen, schmackhaften Verpflegungsangebotes zu nutzen. So können Sie garantieren, dass nur das Beste
für Ihre Kunden auf den Teller kommt.
4
Dr. Erwin Pröll
Johanna Mikl-Leitner
Landeshauptmann
Landeshauptmann-Stellvertreterin
5
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
1
2 GRUNDLAGEN
1.1 Unsere 10 »tut gut«-Ziele der Gemeinschaftsverpflegung
Mit den NÖ Leitlinien Gemeinschaftsverpflegung unterstützt die Initiative »Tut gut!« verschiedenste Einrichtungen dabei, das Speisenangebot noch stärker in Richtung einer gesunden Ernährung umzustellen.
2.1 Voraussetzungen und Ziele
Unsere Gesellschaft wird immer älter. Schon heute sind rund 1,6 Millionen Menschen
in Österreich älter als 65 Jahre. Entsprechend der Prognose von Statistik Austria1
werden es im Jahr 2050 bereits 2,6 Millionen Menschen sein – fast jeder Dritte. Durch
die gestiegene Lebenserwartung und die lange Zeitspanne des Alterns ergeben sich
große Unterschiede in der Lebens- und Gesundheitssituation und der physischen und
psychischen Leistungsfähigkeit.
Für eine möglichst praktische Umsetzung stellen wir zehn Ziele – einfach und klar formuliert – in den Vordergrund: Damit wollen wir allen Interessierten eine Hilfestellung für die Gestaltung eines genussvollen
und ausgewogenen Speiseplans geben. Zusätzlich ist es uns ein Anliegen, Sie zu motivieren, sich mit
diesem komplexen Thema auseinanderzusetzen – und zwar Schritt für Schritt!
Zu allen 10 Zielen finden Sie in den NÖ Leitlinien Gemeinschaftsverpflegung Grundlagenwissen auf dem
aktuellen Stand und entsprechende Empfehlungen für die Praxis. Wenn Sie noch mehr über unsere »tut
gut«-Ziele erfahren wollen, finden Sie genauere Informationen unter www.noetutgut.at
1. Ausreichend trinken: hauptsächlich ungesüßte ­Getränke
In Niederösterreich gibt es eine Vielzahl von Angeboten, die dazu beitragen, den Alltag
älterer Menschen zu erleichtern: ein flächendeckend ausgebautes Netz von sozialen
Diensten, teilstationäre Pflegemodelle und über 100 stationäre Senioreneinrichtungen,
Pflegeheime oder private Heime.2
Gesundes und aktives Altern ist ein wichtiges Ziel zahlreicher nationaler und internationaler Präventionsprogramme. Maßnahmen bei Projekten im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung sind die Vermittlung von Genuss und Freude beim Essen und Trinken, eine bedarfsgerechte
Energie- und Nährstoffzufuhr, die Vermeidung von Mangelernährung, zielgruppenspezifische Informationsund Kommunikationsmaßnahmen, die Erhaltung von Wohlbefinden, Gesundheit und Leistungsfähigkeit
sowie eine hohe Lebensqualität bis ins höchste Alter.3
2. Abwechslung tut gut: ausgewogener Speiseplan
3. Gut geplant ist halb gewonnen: mehr Effizienz – mehr Qualität
4. Erhöhung des Gemüseanteils
5. Regional und saisonal denken: Verwendung von niederösterreichischen Produkten
6. Ressourcen schonen: Umweltschutz durch Nachhaltigkeit
7. Das Auge isst mit: ansprechende Gestaltung der Speisen und des Essensumfelds
8. Vitamine zum Naschen: Obst als Alternative zu Süßem
Die Initiative »Tut gut!« unterstützt diese Ziele und gibt dazu eine Leitlinie als Mindeststandard für die
Verpflegung in Senioreneinrichtungen und für »Essen auf Rädern« heraus. Die für die Verpflegung in den
Senioreneinrichtungen und für »Essen auf Rädern« verantwortlichen Personen sollen damit bei der Umsetzung eines bedarfsgerechten und ausgewogenen Angebotes unterstützt, die Qualität der Verpflegung
soll verbessert und optimiert werden. Diese Leitlinie gibt allen Beteiligten die Möglichkeit einer laufenden
Überprüfung und Kontrolle anhand der integrierten Checklisten.
2.2 An wen wir uns wenden
Mit dieser Leitlinie für die Gemeinschaftsverpflegung richten wir uns in erster Linie an die Verantwortlichen
und Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, die in stationären Senioreneinrichtungen mit
der Verpflegung befasst sind, und an die Bereitsteller der Verpflegung im Rahmen des Dienstes »Essen
auf Rädern«. Sie haben die wichtige Aufgabe, für eine einwandfreie, wohlschmeckende und vollwertige
Versorgung der Seniorinnen und Senioren zu sorgen.
9. Sicherheit durch Hygiene: Gewährleistung von Qualität
10.Genuss: Nehmen Sie sich Zeit
Diese Leitlinie stellt für die Träger der Einrichtungen, Führungskräfte, Küchenleiterinnen und Küchenleiter,
beratende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und mit der Verteilung befasste Personen der mobilen Dienste
eine Hilfestellung dar, um die Verpflegung zu verbessern und zu optimieren.
1
6
2
3
https://www.statistik.at/web_de/statistiken/bevoelkerung/demographische_prognosen/bevoelkerungsprognosen/index.
html, Datenblatt: Bevölkerungsprognose Österreich, Zugriff am 28.4.2014.
Amt der NÖ Landesregierung, Da|heim in Niederösterreich, www.noelandesheime.at, 2013.
Bundesministerium für Gesundheit, Wissenschaftliche Aufbereitung für Empfehlungen »Ernährung im Alter in verschiedenen Lebenssituationen«, Wien, 2013, Seite 9.
7
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
3 DER ERNÄHRUNGSWISSENSCHAFTLICHE RAHMEN
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
3
3.1 Warum richtige Ernährung so wichtig ist
Eine abwechslungsreiche und ausgewogene Verpflegung ist zur Deckung des Nährstoffbedarfs für ältere Menschen besonders wichtig und trägt dazu bei, die Unabhängigkeit der Seniorinnen und Senioren in möglichst
vielen Bereichen zu erhalten.
Laut österreichischem Ernährungsbericht 2012 ist in Österreich etwa ein Drittel der über 65-jährigen Seniorinnen und Senioren übergewichtig oder adipös (28 % der Männer und 37 % der Frauen). Der Anteil von Personen mit Übergewicht ist im Vergleich zum letzten Ernährungsbericht 2008 leicht rückläufig. Demgegenüber
ist die Häufigkeit von Untergewicht deutlich gestiegen und liegt aktuell bei knapp 17 % (22 % der Männer und
13 % der Frauen).4 Ältere Menschen sind eine sehr inhomogene Gruppe und es gibt große Unterschiede in den
Bedürfnissen, abhängig davon, ob es sich um selbstständig lebende Seniorinnen und Senioren handelt, um
Bewohnerinnen und Bewohner von Seniorenwohnhäusern oder um kranke Personen in Pflegeeinrichtungen.
Denken Sie daran, dass auch Sie mit einer ausgewogenen und abwechslungsreichen Verpflegung
einen wertvollen Beitrag zur Gesundheit der Seniorinnen und Senioren leisten!
3.2 Orientierung an der Ernährungspyramide
Die »tut gut«-Ernährungspyramide7 – in Anlehnung an die derzeit gültige österreichische Ernährungspyramide des Bundesministeriums für Gesundheit – verdeutlicht die Mengenverhältnisse der verschiedenen
Lebensmittel für eine ausgewogene Ernährung. Sie visualisiert die wichtigsten Lebensmittel-Bausteine
und unterstützt auf einfache Weise die Angebotsgestaltung und Speiseplanung.
Bringen Sie die Ernährungspyramide gut sichtbar zum Beispiel im Speisesaal oder im gemeinsamen
Aufenthaltsraum an oder übergeben Sie einen Ausdruck bei der Speisenverteilung (zu beziehen
bei www.noetutgut.at)!
Diese Leitlinie gibt Empfehlungen für eine ausgewogene Mischkost und muss im Bedarfsfall an besondere
Anforderungen der Seniorinnen und Senioren angepasst werden (siehe Kapitel 4).
Bei über 85-jährigen Personen, fehlender Bewegung und körperlichen Einschränkungen und Krankheiten sind
Appetitlosigkeit und sehr häufig auch eine zu geringe oder sehr eingeschränkte Nahrungsaufnahme die Folge.
Die sich daraus ergebende Unterversorgung mit notwendigen Nährstoffen kann zu weiteren Erkrankungen
führen.5
BESSER ESSEN
mit Genuss
Daher wird es mit zunehmendem Alter umso wichtiger, Lebensmittel mit einer hohen Nährstoffdichte auszuwählen. Die Verpflegung von Seniorinnen und Senioren sollte daher den aktuellen ernährungswissenschaftlichen Empfehlungen entsprechen, an denen sich die vorliegende Leitlinie orientiert. Die Grundlagen dafür
sind die österreichische Ernährungspyramide des Bundesministeriums für Gesundheit und die D-A-CH-Referenzwerte, ausgearbeitet von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) in Zusammenarbeit mit der
Österreichischen Gesellschaft für Ernährung (ÖGE), der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung (SGE)
und der Schweizerischen Vereinigung für Ernährung. Drei einfache Grundregeln sind bei der Auswahl der
Lebensmittel zu beachten:
FETTES, SÜSSES UND SALZIGES
Täglich max. 1 Portion fett-, zucker- oder salzreiche
Lebensmittel wie Snacks, Limonaden, Süßigkeiten
TIERISCHE FETTE
Streich-, Back- und Bratfette sowie fettreiche
Milchprodukte sparsam verwenden
FISCH, FLEISCH, WURST UND EIER
Wöchentlich 1–2 Portionen Fisch,
max. 3 Portionen mageres Fleisch
oder magere Wurst, max. 3 Eier;
eine Portion Fleisch entspricht der
Größe des eigenen Handtellers
MILCH UND MILCHPRODUKTE
Täglich 3 Portionen
Milchprodukte
PFLANZLICHE FETTE
Täglich 1–2 Esslöffel pflanzliche Öle,
Nüsse oder Samen
Reichlich: Getränke und pflanzliche Lebensmittel
Mäßig: tierische Lebensmittel
Sparsam: fett- und zuckerreiche Lebensmittel
GETREIDE, BROT UND BEILAGEN
Täglich 4 Portionen Getreide,
Brot, Nudeln, Reis oder
Erdäpfel
GEMÜSE UND OBST
Täglich 3 Portionen
Gemüse/Hülsenfrüchte
und 2 Portionen Obst
An dieser Stelle wollen wir auch auf das von der Österreichischen Gesellschaft für Ernährung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung entwickelte ÖGE-Gütesiegel – das einzige staatliche Gütezeichen für den Bereich Gemeinschaftsverpflegung – hinweisen, mit dem Verpflegungseinrichtungen bei der Zusammenstellung nährstoffoptimierter Menüpläne unterstützt und ausgezeichnet werden.6
8
Elmadfa I. et al., Österreichischer Ernährungsbericht 2012, 1. Auflage, Wien, Seite 8 f.
Ernährungssituation von Senioren und Seniorinnen in Österreich und Europa, Mag. Katharina Fritz,
Univ.-Prof. Dr. Ibrahim Elmadfa, Institut für Ernährungswissenschaften der Universität Wien, 2008, Seite 1 ff.
6
http://www.oege.at/index.php/oege-zertifizierte-verpflegung/einfuehrung-und-hintergruende, Zugriff am 27.2.2014.
GETRÄNKE
Täglich mind. 1,5 l
Wasser, alkoholfreie
und energiearme
Getränke
1 Portion = was in eine Hand passt
Quelle: in Anlehnung an die österreichische Ernährungspyramide des Bundesministeriums für Gesundheit.
Eine Initiative von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll und Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka.
www.noetutgut.at
9
4
5
7
Eine Initiative von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll und Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
3
3
3.3 Die optimale Versorgung mit Getränken
Eine vollwertige Verpflegung beginnt damit, ausreichend zu trinken. Erwachsene
ab 65 Jahren sollten gemäß DGE-Empfehlung täglich mind. 1,3 Liter, besser 1,5
Liter Flüssigkeit in Form von Getränken zu sich nehmen. Da das Durstempfinden
im Alter stark nachlässt, muss auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr geachtet
werden. Auch immobilen Personen sollen Getränke – bei Bedarf auch Trinkhilfen –
jederzeit zur Verfügung stehen oder aktiv angeboten werden.8
3.4 Vollverpflegung in der stationären Senioreneinrichtung,
Lebensmittelauswahl
Die Vollverpflegung umfasst alle Mahlzeiten des Tages: drei Hauptmahlzeiten – Frühstück, Mittag- und Abendessen – sowie mindestens zwei Zwischenmahlzeiten. Für eine
vollwertige Verpflegung wird die tägliche Bereitstellung folgender Lebensmittelgruppen
empfohlen (mit Beispielen für eine optimale Lebensmittelauswahl):11
Getränke (Wasser, ungesüßter Früchtetee)
Getreideprodukte und Erdäpfel (fein vermahlene helle Vollkornprodukte, Vielfalt an
­Getreideprodukten, volles Korn, fein gemahlen, Parboiled-Reis, Erdäpfel aus der
Region)
Gemüse und Salat (frisch, gekocht, als Püree oder Saft)
Obst (frisch oder als Kompott ohne Zuckerzusatz)
Milch und Milchprodukte (Trinkmilch, Joghurt, Käse: max. 50 % Fett i. Tr.,
Topfen: max. 20 % Fett i. Tr.)
Fleisch, Wurst, Fisch, Ei (mageres Muskelfleisch, Fleischerzeugnisse oder Wurstwaren
als Belag: max. 20 % Fett)
Fette und Öle (zum Kochen: Rapsöl, für Salate zum Verfeinern: Walnuss-, Weizenkeim-, Oliven- oder Sojaöl)
Bei bestimmten Krankheiten oder starker Unruhe kann sich der Flüssigkeitsbedarf ändern und sollte mit der/dem behandelnden Ärztin/Arzt abgestimmt
werden. Unterstützen Sie die Bewohnerinnen und Bewohner mit einfachen
Gedächtnisstützen dabei, regelmäßig zu trinken (jede Stunde 1/8 Liter Wasser), z. B. durch Führen einer »Stricherlliste«, das Stellen eines Weckers oder
durch Plakate.9
Eine Hilfe zur richtigen Getränkeauswahl bietet die von »G’scheit g’sund« – einer Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit und SIPCAN – ausgearbeitete Getränkeliste. Die hier und in der Checkliste
angeführten »idealen Getränke« gemäß »Liste A« liegen dieser Leitlinie zugrunde.
Als Getränke eignen sich am besten die Getränke gemäß Liste A:
Trink- und Mineralwasser
Ungesüßte Kräuter- und Früchtetees
100%ige Fruchtsäfte, gespritzt (1 : 3; 1 Teil Fruchtsaft mit 3 Teilen Wasser verdünnt)
Achten Sie besonders auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr, da das Durstempfinden im Alter
stark nachlässt!
Exkurs: Alkohol
Sofern nicht von der behandelnden Ärztin/vom behandelnden Arzt anders verfügt, sind alkoholische
Getränke in Maßen genossen durchaus tolerierbar, sie sollten jedoch nicht zur täglichen Trinkmenge
addiert werden.10
10
8
9
10
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in stationären Senioreneinrichtungen, Bonn, 2011, Seite 12.
Getränkeliste SIPCAN, Download 09/2013.
Bundesministerium für Gesundheit, Wissenschaftliche Aufbereitung für Empfehlungen »Ernährung im Alter in
verschiedenen Lebenssituationen«, Wien, 2013, Seite 74.
Wenn durch eingelernte Ernährungsmuster die hier als Beispiele angegebenen optimalen Lebensmittel
nicht angenommen werden, ist auch der sparsame Einsatz von traditionellen Produkten (z. B. fette Wurstsorten wie Extrawurst, Leberkäse, Hartwürste, Streichwurst) möglich.
3.4.1 Essbiografie
Für die Erstellung eines seniorengerechten Speiseplanes und um Wünsche und Vorlieben berücksichtigen zu
können, wird im Vorfeld die Erhebung einer Essbiografie empfohlen. Dabei werden der übliche Tagesablauf,
traditionelle und kulturelle Besonderheiten, Essgewohnheiten und -rituale, besondere Vorlieben, Lieblingsspeisen und -getränke sowie Abneigungen, Unverträglichkeiten und Krankheiten erfragt und dokumentiert.12
3.4.2 Energiemengen und Nährstoffe in der Vollverpflegung
Auf Basis der D-A-CH-Referenzwerte sind Energiemengen und Nährstoffe angegeben, wobei für die Vollverpflegung alle Mahlzeiten eines Tages einbezogen werden. Die Werte sollten im Wochendurchschnitt
erreicht werden. Bei Bedarf ist bei Mangelernährung oder bei erhöhtem Energiebedarf die tägliche Energiezufuhr in Zusammenarbeit mit Ärztinnen/Ärzten und Diätologinnen/Diätologen anzupassen.13
Da die körperliche Betätigung älterer Menschen sehr unterschiedlich ist, werden die Referenzwerte für
die Energie- und Nährstoffzufuhr je nach Aktivität, ausgedrückt durch den PAL-Wert (= physical activity
level), angegeben.14 Für mobile Seniorinnen und Senioren wird ein PAL-Wert von 1,4 zugrunde gelegt. Für
immobile Seniorinnen und Senioren ein PAL-Wert von 1,2. Die Werte beziehen sich auf Normalgewichtige,
13
14
11
12
DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in stationären Senioreneinrichtungen, Bonn, 2011, Seite 15.
DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in stationären Senioreneinrichtungen, Bonn, 2011, Seite 11.
DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in stationären Senioreneinrichtungen, Bonn, 2011, Seite 9.
http://www.lebensmittellexikon.de/p0002500.php, Zugriff am 26.2.2014.
11
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
3
3
bei denen keine quantitative oder qualitative Mangelernährung vorliegt.15
So ergeben sich folgende Richtwerte für die Energie- und Nährstoffmengen bei Vollverpflegung:16
3.5 Die Mittagsverpflegung bei Essen auf Rädern –
mobile Menüdienste
Für ältere Menschen, die vorübergehend Unterstützung benötigen oder Hilfe im Alltag brauchen, bietet Essen auf Rädern seit vielen Jahren die Möglichkeit, eine warme
Mahlzeit (zumeist das Mittagessen) zu beziehen. Die Menüs werden entweder täglich
warm, gekühlt zum Erwärmen oder wöchentlich tiefgekühlt zum Erwärmen zugestellt.
Nährstoffzufuhr in der ­Vollverpflegung
(Angaben pro Tag)
PAL-Wert
mobile Seniorinnen und Senioren
über 65 Jahre
immobile Seniorinnen und Senioren
über 65 Jahre
PAL 1,4
PAL 1,2
Energie (kcal)
1.800
1.540
Energie (kJ)
7.530
6.460
Protein (g)
≤ 67
≤ 57
Fett (g)
Kohlenhydrate (g)
≤ 61
≤ 52
≥ 244
≥ 209
Ballaststoffe (g)
≥ 30
Vitamin E (mg)
12
Vitamin B1 (mg)
1,0
Folat (µg)
Vitamin C (mg)
Calcium (mg)
Magnesium (mg)
Eisen (mg)
Ein vollwertiges und ausgewogenes Mittagessen leistet einen wesentlichen Beitrag
zur täglichen Versorgung mit Nährstoffen und so ist die richtige Zusammenstellung
der Speisen von großer Bedeutung. Neben der Normalkost sollten bei Bedarf auch
alternative Menülinien, wie beispielsweise fleischlose Menüs, leichte Vollkost oder Spezialmenüs für Personen mit Unverträglichkeiten oder Krankheiten, unter diätologischer
bzw. ärztlicher Einbindung angeboten werden.
300
100
1.000
350
10
Die Gesamtenergiezufuhr ergibt sich aus folgenden energieliefernden Nährstoffen:
15 % Protein (Eiweiß) 30 % Fett
55 % Kohlenhydrate
Auf zwei kritische Nährstoffe, die in Zusammenhang mit Prävention besonders in der Langzeitpflege
Bedeutung haben, wird an dieser Stelle hingewiesen.
Vitamin D:
http://www.dge.de/wissenschaft/referenzwerte/vitamin-d
3.5.1 Lebensmittelauswahl für die Mittagsverpflegung
Für die Zusammenstellung einer ausgewogenen Mittagsmahlzeit werden folgende Lebensmittel besonders
empfohlen (mit Beispielen für eine optimale Auswahl):18
Getreideprodukte und Erdäpfel (ein vermahlene helle Vollkornprodukte, Vielfalt an Getreideprodukten,
volles Korn, fein gemahlen, Parboiled-Reis, Erdäpfel aus der Region)
Gemüse und Salat (frisch, gekocht, als Püree oder Saft)
Obst (frisch oder als Kompott ohne Zuckerzusatz)
Milch und Milchprodukte (Trinkmilch, Joghurt,
Käse: max. 50 % Fett i. Tr., Topfen: max. 20 % Fett i. Tr.)
Fleisch, Wurst, Fisch, Ei (mageres Muskelfleisch, Fleischerzeugnisse oder
Wurstwaren als Belag: max. 20 % Fett)
Fette und Öle (zum Kochen: Rapsöl, für Salate zum Verfeinern: Walnuss-, Weizenkeim-, Oliven- oder
Sojaöl)
Protein(Eiweiß): http://bmg.gv.at/cms/home/attachments/6/2/1/CH1104/CMS1201520486131/ernaehrungimalter.pdf, Seite 6817
Gleichen Sie den unterschiedlichen Nährstoffbedarf der Seniorinnen und Senioren auch mit dem
Frühstück und den Zwischenmahlzeiten aus!
12
15
16
17
DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in stationären Senioreneinrichtungen, Bonn, 2011, Seite 19.
DGE, Umsetzung der D-A-CH-Referenzwerte in die Gemeinschaftsverpflegung, Bonn, Juni 2013.
Bundesministerium für Gesundheit, Wissenschaftliche Aufbereitung für Empfehlungen »Ernährung im Alter in
verschiedenen Lebenssituationen, Wien, 2013.
18
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern, Bonn, 2011, Seite 12.
13
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
3
4 SPEISEPLANUNG
BEI BESONDEREN ANFORDERUNGEN
3.5.2 Energiemengen und Nährstoffe für das Mittagessen – Essen auf Rädern
Die Energiemengen und Nährstoffe werden auf Basis der D-A-CH-Referenzwerte angegeben, wobei für
die Mittagsverpflegung der Drittelansatz gilt: Das Mittagessen soll ein Drittel der täglich empfohlenen
Nährstoffmenge und des Richtwertes für die Energiezufuhr im Durchschnitt von 21 Verpflegungstagen
erreichen. Der Nährstoffgehalt der Kostformen Vollkost und leichte Vollkost ist gleich.19
Beeinträchtigungen oder Krankheiten und Folgekrankheiten können einen negativen Einfluss auf die
Versorgung mit Nährstoffen haben und damit zu Mangelernährung führen.
Da die körperliche Betätigung älterer Menschen sehr unterschiedlich ist, werden die Referenzwerte für
die Energie- und Nährstoffzufuhr je nach Aktivität, ausgedrückt durch den PAL-Wert (= physical activity
level), angegeben.20 Für zu Hause lebende Seniorinnen und Senioren wird ein PAL-Wert von 1,4 zugrunde
gelegt. Bei ausschließlich sitzender oder liegender Lebensweise ein PAL-Wert von 1,2. Die Werte beziehen
sich auf Normalgewichtige, bei denen keine quantitative oder qualitative Mangelernährung vorliegt.21
So ergeben sich folgende Richtwerte für die Energie- und Nährstoffmengen für die Mittagsverpflegung
bei Essen auf Rädern:22
Nährstoffzufuhr für Essen auf Rädern
(Angaben pro Mittagessen)
PAL-Wert
mobile Seniorinnen und Senioren
über 65 Jahre
immobile Seniorinnen und Senioren
über 65 Jahre
PAL 1,4
PAL 1,2
Energie (kcal)
600
514
Energie (kJ)
2.510
2.150
Protein (g)
≤ 30
≤ 25
Fett (g)
≤ 20
≤ 17
Kohlenhydrate (g)
≥ 74
≥ 63
Ballaststoffe (g)
≥ 10
Vitamin E (mg)
4A
Vitamin B1 (mg)
0,3
Folat (µg)
100
Vitamin C (mg)
33A
Calcium (mg)
333
Magnesium (mg)
117A
Eisen (mg)
3,3A
Diese Werte sollten beim Mittagessen deutlich über 1/3 des Referenzwertes für den Tag liegen. Folgende Werte sind für
die genannten Vitamine und Mineralstoffe optimal: Vitamin E: 5,6 mg, Vitamin C: 41,2 mg, Magnesium: 164 mg, Eisen: 4,13 mg.
A
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Österreichische Gesellschaft für Ernährung, Schweizerische Gesellschaft für Ernährung, Schweizerische Vereinigung für Ernährung (Hrsg.): Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr. Neuer Umschau Buchverlag,
Neustadt a. d. Weinstraße, 1. Auflage, 5. korrigierter Nachdruck (2013).
Bei Kau- und Schluckbeschwerden ist unbedingt auf eine vielfältige Lebensmittelauswahl zu achten. Lehnt
ein älterer Mensch bestimmte Speisen ab, die zuvor gerne gegessen wurden, sollte man besonders aufmerksam werden. Jede Speise lässt sich in ihrer Konsistenz so bearbeiten bzw. verändern, dass sie auch
weiterhin gegessen werden kann.23 Siehe dazu auch die Empfehlungen unter:
https://www.gesundheit.gv.at/Portal.Node/ghp/public/content/beschwerden-kauen-schlucken.html
Auch bei ernährungsbedingten Krankheiten wie Diabetes mellitus Typ 2 oder anderen
Stoffwechselerkrankungen ist eine Veränderung des Verpflegungsangebotes notwendig.
Für die Entwicklung und Realisierung von Ernährungskonzepten für ältere Menschen
mit besonderen Anforderungen wird die Zusammenarbeit mit Diätologinnen und Diätologen, Fachärztinnen und -ärzten und Ernährungswissenschafterinnen und -wissenschaftern empfohlen. Auch auf die jeweiligen Fachgesellschaften, wie beispielsweise
die Österreichische Diabetes-Gesellschaft oder die Österreichische Gesellschaft für
Hypertensiologie wird verwiesen.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir auch die folgenden einschlägigen Erscheinungen mit weiteren Informationen und der Möglichkeit zum Downloaden:
Bundesministerium für Gesundheit, Wissenschaftliche Aufbereitung für Empfehlungen »Ernährung im Alter in verschiedenen Lebenssituationen«
http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Ernaehrung/Rezepte_Broschueren_Berichte/
Ernaehrung_im_Alter_in_verschiedenen_Lebenssituationen
Bundesministerium für Gesundheit, Rezeptbroschüre: »Richtige Ernährung ab dem
65. Lebensjahr – leicht gemacht«
http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Ernaehrung/Rezepte_Broschueren_Berichte/Broschuere_Richtige_Ernaehrung_ab_dem_65_Lebensjahr_leicht_gemacht_
IN FORM, Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung, »Fit im Alter – gesund
essen, besser leben«
http://www.fitimalter-dge.de
Wenden Sie sich bei fachspezifischen Fragen an den Verband der Diätologen www.diaetologen.at
und holen Sie sich Unterstützung vom Arbeitskreis »Ernährung & Geriatrie« [email protected]
Die Gesamtenergiezufuhr ergibt sich aus folgenden energieliefernden Nährstoffen:
20 % Protein (Eiweiß) 30 % Fett
50 % Kohlenhydrate
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern, Bonn, 2011, Seite 18.
http://www.lebensmittellexikon.de/p0002500.php, Zugriff am 26.2.2014.
21
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern, Bonn, 2011, Seite 18.
22
DGE, Umsetzung der D-A-CH–Referenzwerte in die Gemeinschaftsverpflegung, Bonn, Juni 2013.
19
14
20
23
https://www.gesundheit.gv.at/Portal.Node/ghp/public/content/beschwerden-kauen-schlucken.html, Zugriff am 3.10.2014.
15
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
5 SPEISEPLANUNG, ZUBEREITUNG
UND VERPFLEGUNGSSYSTEME
5
5.1 Speiseplanung
Um den Anforderungen nach Vielfalt und Abwechslung gerecht zu werden, soll die Speiseplanung für das
Mittagessen in der stationären Senioreneinrichtung zumindest auf einen sechswöchigen Menüzyklus, bei
Essen auf Rädern zumindest auf einen vierwöchigen Menüzyklus ausgerichtet sein; idealerweise sollten
sich die Speisen in diesen sechs/vier Wochen nicht wiederholen.
Anforderungen an einen Ein-Wochen-Speiseplan (7 Verpflegungstage)24 bei Vollverpflegung25
In der folgenden Übersicht werden Empfehlungen für die Häufigkeit der Lebensmittelgruppen, angelehnt
an den DGE-Qualitätsstandard, gegeben. Diese beziehen sich für stationäre Senioreneinrichtungen und
für Essen auf Rädern auf einen Ein-Wochen-Speiseplan (7 Verpflegungstage). Für stationäre Senioreneinrichtungen beziehen sich die Angaben auf eine Vollverpflegung, für Essen auf Rädern auf die Mittagsverpflegung. Die Lebensmittelgruppen sind – wie in der Ernährungspyramide – nach Häufigkeiten gereiht.
Lassen Sie Energiemengen und Nährwerte der Speisepläne auf Basis der Rezepturen berechnen!
Gängige Berechnungsprogramme und ausgebildete Fachleute unterstützen Sie dabei.
Vollverpflegung Lebensmittelgruppe
Häufigkeit in 7 Tagen
Beispiele/Menge pro Tag/Woche27
Getränke
regelmäßig über den Tag verteilt
6 bis 7 Gläser/Tag; 1 Glas = 200 ml Trink-,
Mineralwasser, ca. 10 l pro Woche
Gemüse und Salat
21-mal
400 g pro Tag als Beilage, Gemüsegericht, -püree, -sugo
davon mind. 7-mal Rohkost oder Salat
Gemüse geschnitten oder als Salat
Hülsenfrüchte
mind. 1-mal
30 g pro Woche, Erbsensuppe, Bohnensalat, Linseneintopf
Obst
14-mal
davon mind. 7-mal frisch
250 g pro Tag als Kompott, Röster, Fruchtmus, zu
süßen Mehlspeisen, T
­ opfencremen, Desserts,
Stück Obst, Obstsalat
mind. 21-mal, abwechselnd zu den
Mahlzeiten
mind. 1-mal pro Tag abwechselnd ca. 180 g bis 220 g
pro Tag (bei PAL 1,4); 150 g bis 180 g pro Tag (bei PAL
1,2) als Petersilerdäpfel, Püree, Erdäpfelsalat, Parboiled-Reis, Nudeln, Hirse, Polenta, Knödel, Nockerln,
4 Scheiben (200 g) Brot pro Tag; oder 3 Scheiben Brot
und 50 Getreideflocken pro Tag
davon mind. 14-mal Vollkornprodukte
helle Vollkornteigwaren, Vollkornpizza
max. 2-mal Erdäpfelerzeugnisse
Halb- oder Fertigprodukte: Pommes frites, ­Kroketten
Milch und
Milchprodukte
mind. 14-mal
200 g pro Tag Milch, Joghurt, Topfencreme,
in Desserts, süßen Hauptgerichten, Saucen,
Béchamelsauce, Dressings; 50 g Käse/Tag
Fleisch, Wurst
max. 3-mal in der Mittagsverpflegung
400 g Fleisch/Wurstwaren mager pro Woche (PAL 1,4);
300 g Fleisch/Wurstwaren pro Woche (PAL 1,2) als
Filet, Hendel-/Putenbrust, Spieß
davon max. 1-mal Fleischerzeugnisse
inkl. Wurstwaren
Faschierte Laibchen, Lasagne, Sauce bolognese,
Schinkenfleckerln, Würstel
Fisch
2-mal
80 g Magerfisch/Woche; 70 g Fettfisch/Woche
als Fischfilet, Lachs-Nudeln
Eier
3 Eier pro Woche
inkl. verarbeiteter Eier
Fette
Öle
Rapsöl ist Standard
15 g Margarine pro Tag
15 g pro Tag (PAL 1,4); 10g pro Tag (PAL 1,2)
Erdäpfel, Getreide,
Getreideprodukte
Die Österreichische Gesellschaft für Ernährung empfiehlt zur Berechnung die Programme »DGE-PC professional« oder »nut.s nutritional software.«
http://www.dgexpert.de; http://www.nutritional-software.at
5.2 Anforderungen an einen Ein-Wochen-Speiseplan bei Vollverpflegung in der stationären Senioreneinrichtung
Die Vollverpflegung umfasst alle Mahlzeiten des Tages: drei Hauptmahlzeiten –
Frühstück, Mittag- und Abendessen – sowie mindestens zwei Zwischenmahlzeiten.
Für ein ausgewogenes Verpflegungsangebot in stationären Senioreneinrichtungen sind folgende Häufigkeiten für den Einsatz von Lebensmittelgruppen
und Lebensmitteln innerhalb von sieben Verpflegungstagen zu beachten. Da
die Ernährungsbedürfnisse ältere Menschen sehr unterschiedlich sind, müssen die nachfolgenden Empfehlungen gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit
Diätologinnen/Diätologen oder Ernährungswissenschafterinnen/-wissenschaftern angepasst werden.
Bedenken Sie bei der Speiseplanung, dass nur ein vielfältiges und
abwechslungsreiches Angebot alle wichtigen Nährstoffe enthält!
16
DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in stationären Senioreneinrichtungen, Bonn, 2011, Seite 16.
Bundesministerium für Gesundheit, Wissenschaftliche Aufbereitung für Empfehlungen »Ernährung im Alter in verschiedenen Lebenssituationen«, Wien, 2013, Seite 83.
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5.3 Anforderungen an einen Ein-Wochen-Speiseplan für die Mittagsverpflegung bei Essen auf Rädern
5.4 Weitere Anforderungen an den Speiseplan
Üblicherweise besteht das Mittagessen in der Vollverpflegung aus drei Gängen (Suppe, Hauptspeise, Nachspeise); bei Essen auf Rädern aus zwei Gängen (Suppe und Hauptspeise oder Hauptspeise und Nachspeise –
z. B. Kompott oder Milchprodukt). In der Vollverpflegung sollte zum Frühstück oder Abendessen eine
warme Komponente, beim Auslassen von Mahlzeiten eine Ersatzmahlzeit angeboten werden.
Anforderungen an einen Ein-Wochen-Speiseplan (7 Verpflegungstage)26
Mittagsverpflegung Häufigkeit Lebensmittelgruppe in 7 Tagen
Gemüse und Salat
Hülsenfrüchte
7-mal
davon mind. 3-mal Rohkost oder Salat
250 g pro Tag (PAL 1,4); 200 g pro Tag (PAL 1,2) als
Beilagen, Gemüsegerichte, -püree, -sugo;
Gemüse geschnitten oder als Salat
30 g pro Woche
Erbsensuppe, Bohnensalat, Linseneintopf
3-mal
450 g pro Woche als Kompott, Röster, Fruchtmus, zu
süßen Mehlspeisen, Topfencremen, Desserts,
Stück Obst, Obstsalat
Obst
davon mind. 2-mal frisch
7-mal, abwechselnd Erdäpfel, Reis, Teigwaren oder andere Getreideprodukte
pro Woche 7-mal abwechselnd ca. 180 g bis 200 g
pro Tag (bei PAL 1,4); 150 g bis 180 g pro Tag (bei
PAL 1,2) als Petersilerdäpfel, Püree, Erdäpfelsalat,
Parboiled-Reis, Hirse, Polenta, Knödel, Nockerln
davon mind. 1-mal Vollkornprodukte
helle Vollkornteigwaren, Vollkornpizza
max. 1-mal Erdäpfelerzeugnisse
Halb- oder Fertigprodukte: Pommes frites, Kroketten
Milch und
Milchprodukte
mind. 3-mal
420 g pro Woche (PAL 1,4); 300 g pro Woche (PAL
1,2) Milch, Joghurt, Topfencreme, in Desserts, süßen
Hauptgerichten, Saucen, Béchamelsauce, Dressings;
50 g Käse pro Woche
Fleisch, Wurst
max. 3-mal abwechselnd
200 g Fleisch/Wurstwaren mager pro Woche (gegart)
als Filet, Hendel-/Putenbrust, Spieß
davon max. 1-mal Fleischerzeugnisse inkl.
Wurstwaren
Faschierte Laibchen, Lasagne, Sauce bolognese,
Schinkenfleckerln, Würstel
Fisch
1-mal
80 g Magerfisch/Woche; 70 g Fettfisch/Woche als
Fischfilet, Lachs-Nudeln
Eier
1 Ei pro Woche
inkl. verarbeiteter Eier
Öle
Rapsöl ist Standardöl
8 g Rapsöl proTag
Erdäpfel, Getreide,
Getreideprodukte
26
18
Beispiele/Menge pro Tag/Woche27
27
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern, Bonn, 2011, Seite 15.
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern, Bonn, 2011, Seite 39.
Erheben Sie regelmäßig die Wünsche und Anregungen der Seniorinnen und Senioren und
­berücksichtigen Sie diese in der Speiseplanung!
Auswahl von Lebensmitteln und Häufigkeiten im Speiseplan
a) Allgemein:
Saisonale und regionale Angebote werden berücksichtigt
Bei Allergien und/oder Lebensmittelunverträglichkeiten wird eine entsprechende Speisenauswahl ermöglicht
Es sind mehrere Menülinien im Angebot, die diätetische oder spezielle Kostformen
berücksichtigen
b) Menükomponenten für das Mittagessen:
An Tagen mit Schweinefleischgerichten wird bei Bedarf auch eine alternative Fleischsorte oder ein fleischfreies Hauptgericht angeboten
Vegetarische Gerichte (keine Süßspeisen) werden zumindest 1-mal in 7 Verpflegungstagen angeboten (z. B. Krautfleckerln, Spinat-Palatschinken, Gemüselaibchen)
Frittierte und/oder panierte Produkte werden maximal 3-mal in 7 Verpflegungstagen angeboten
Süße Hauptgerichte (z. B. Vollkornpalatschinken, -kaiserschmarren) werden immer mit Obst(produkten)
kombiniert und maximal 1-mal in 7 Verpflegungstagen angeboten
Eine (gebundene) Gemüsesuppe eignet sich besonders gut vor süßen Hauptgerichten
Süße Hauptgerichte zählen nicht als vegetarische Gerichte
Erdäpfel (z. B. als Erdäpfelsalat, -knödel) zählen im Speiseplan zu den sättigenden Beilagen und in
diesem Zusammenhang nicht zum Gemüseanteil
Servieren Sie als Zwischenmahlzeit Obst und Milchprodukte – es muss nicht immer Kuchen sein!
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5
5
5.5 Zubereitung der Speisen
Bei der Zubereitung wird empfohlen, alle Gerichte mit Rezepten und Zubereitungshinweisen zu hinterlegen
und dabei folgende generelle Anforderungen zu beachten:
5.6 Warmhaltezeiten und Temperaturen
Die Warm-/Heißhaltezeit beginnt mit der Beendigung des Garprozesses und endet mit der Abgabe der
Speise an den letzten Tischgast. Sie ist so kurz wie möglich zu halten, da ansonsten Vitamine verloren
gehen und der Genusswert abnimmt. Die Warmhaltezeit zubereiteter Speisen beträgt max. drei Stunden.28
Diese Zusätze werden vermieden:
Geschmacksverstärker
Diese Zusätze werden nicht verwendet:
Künstliche Aromen
Käseimitate (Analogkäse)
Darauf wird bei der Zubereitung geachtet:
Fettarme Zubereitung (dünsten, dämpfen, grillen)
Milch und Milchprodukte mit niedrigen Fettstufen bevorzugen
(z. B. Topfen bis max. 20 % Fett i. Tr., Sauerrahm mit Joghurt
mischen, sparsamer Umgang mit Obers)
Zum Würzen werden Kräuter bevorzugt
Zucker wird in Maßen eingesetzt
Jodsalz wird verwendet und es wird sparsam gesalzen
Für die Zubereitung von Salat eignen sich z. B. Walnuss-, Weizenkeim-,
Oliven- oder Sojaöl (Hinweis: kalt gepresste Öle nicht erhitzen!)
Bei passierter oder pürierter Kost werden die einzelnen Komponenten erkennbar angerichtet
Alle Speisen werden appetitanregend angerichtet und haben ihre typische Farbe
Es werden Portionierungshilfen verwendet, Musterteller für Portionsgrößen oder es gibt einen Kellenplan (Stück-/Mengenangaben zur richtigen Portionierung der Speisekomponenten)
Fleisch soll nicht flachsig oder grobfaserig, sondern zart sein
Ist bei Beeinträchtigung der Kau- und Schluckfähigkeit eine andere Konsistenz notwendig, so sollten
der für die einzelnen Lebensmittel typische Geschmack und die typische Farbe möglichst erhalten
bleiben
Gemäß der Hygiene-Leitlinie für Großküchen, Küchen des Gesundheitswesens und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung sind die Speisen nach dem Erhitzen oder Kochen bei Temperaturen
von mind. 70 °C zu halten.29
Werden Speisen heiß angeliefert, müssen geeignete Transportbehälter – am besten
elektrisch beheizbare Behältnisse – verwendet werden.30
Für weitere Temperaturangaben von gekühlten oder tiefgekühlten Produkten und verschiedenen Rohstoffen verweisen wir auf die Hygiene-Leitlinie für Großküchen, Küchen
des Gesundheitswesens und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung
des Bundesministeriums für Gesundheit, Seite 15 f.
Beachten Sie das Zusatz-Bildungsangebot vom Verband der Diätologen/WIFI »Ausbildung zum
geriatrisch geschulten Koch – Diplomlehrgang«!
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern, Bonn, 2011, Seite 17.
Bundesministerium für Gesundheit‚ Hygiene-Leitlinie für Großküchen, Küchen des Gesundheitswesens und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, veröffentlicht mit Geschäftszahl: BMG-75210/005-II/B/13/2011 vom
2.8.2011, Änderungen, Ergänzungen: BMG-75210/003-II/B/13/2013 vom 29.1.2013, Seite 15.
30
DGE-Praxiswissen, Bewirtschaftungsformen und Verpflegungssysteme, 2. Auflage 2012, Bonn, Seite 23.
28
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5.7 Kommunikation und Kennzeichnung
Der Speiseplan für mind. eine Woche ist allen Beteiligten vorab barrierefrei
zugänglich zu machen, bei Immobilität wird der Speiseplan ausgehändigt oder
mitgeteilt. Alle Speisen werden eindeutig bezeichnet oder werden erklärt, z.
B. »Erbsen-und-Karotten-Gemüse« statt »Gemüsebeilage«, »Zucchinicremesuppe« statt »Tagessuppe«. Die Fleischarten werden angegeben (z. B. Wiener
Schnitzel vom Kalb). Die Verwendung von Alkohol in Speisen wird deklariert.
Werden mehrere Menülinien angeboten, werden diese übersichtlich dargestellt.
Die Preise werden gut lesbar und übersichtlich angeführt.
Tabelle: die 14 Allergene
Für die Deklaration der einzelnen Zutaten und Nährwerte der Speisen besteht
derzeit keine Verpflichtung in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung.
Über kennzeichnungspflichtige Allergene in den angebotenen Speisen ist
laut neuer Lebensmittelinformationsverordnung gemäß der Verordnung (EU)
1169/2011 seit 13. Dezember 2014 zu informieren.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/Gastronomie/Lobbying---Branchenthemen/EU-Lebensmittelinformationsverordnung.html
Deklarationspflicht bei Lebensmitteln
1
GLUTENHALTIGE GETREIDE (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut und deren Hybridstämme) und daraus
hergestellte Erzeugnisse
2
KREBSTIERE und daraus hergestellte Erzeugnisse
3
EIER und daraus gewonnene Erzeugnisse
4
FISCH und -erzeugnisse außer Fischgelatine
5
ERDNÜSSE und daraus hergestellte Erzeugnisse
6
SOJA(bohnen) und -erzeugnisse
7
MILCH und -erzeugnisse (mit Laktose)
8
SCHALENFRÜCHTE (Hasel-, Wal-, Cashew-, Pekan-, Para-, Macadamia- und Queenslandnuss sowie Pistazie und Mandel) und daraus hergestellte Erzeugnisse
9
SELLERIE und -erzeugnisse
10
SENF und -erzeugnisse
11
SESAMSAMEN und -erzeugnisse
12
SCHWEFELDIOXID und SULFITE (ab zehn Milligramm pro Kilogramm oder Liter, angegeben in SO2)
13
LUPINEN und daraus hergestellte Produkte
14
WEICHTIERE wie Schnecken, Muscheln, Tintenfische sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
Auflistung übernommen von https://www.gesundheit.gv.at/Portal.Node/ghp/public/content/kennzeichnungspflichtige-zutaten.html,
Zugriff am 22.7.2014.
22
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5
5
5.8 Musterspeisepläne
SENIOREN, Vollverpflegung, Musterspeiseplan (Beispiele)
Montag
Frühstück
Dienstag
Mittwoch
Frühstücksbuffet, abwechselnd z. B.: helles Vollkorngebäck oder Mischbrot,
Zwischenmahlzeit
Zur Auswahl abwechselnd z. B.: Vollkornkekse, Lisenaufstrich,
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Butter, Topfen, Tilsiter, Schinken, Paradeiser, Erdbeermarmelade, Honig, gedünstete Äpfel mit Couscous
Paprika oder Fruchtsalat (Apfel, Beeren) oder Birnenkompott
Erbsencremesuppe
Kürbiscremesuppe
Klare Gemüsesuppe (Kohl,
Karotten, Sellerie)
Paradeissuppe
mit Croutons
Grießnockerlsuppe
Brokkolicremesuppe
Spargelcremesuppe
Germknödel mit BrombeerHimbeer-Sauce
Gemüsestrudel (Karotten,
Schwarzwurzeln, Erbsen)
mit Joghurt-Kräuter-Sauce
Krautfleckerln,
Chinakohlsalat
Geröstete Leber mit Reis
und Eisbergsalat
Seehecht gebacken, Petersilerdäpfel und Gurkensalat
Sellerielaibchen mit
Kräutersauce, ZucchiniParadeiser-Paprika-Gemüse
Schweinsbraten* mit Sauerkraut
und Erdäpfelknödeln
Rhabarberkompott
Apfelkompott
Buttermilchgelee mit
passierten Pfirsichen
Erdbeerjoghurt mit
Haferflocken
Obstsalat (Weintrauben, Äpfel,
Zwetschken)
Marillenjoghurt
Topfencreme mit
Zwetschkenröster
Zwischenmahlzeit
Marille
Vanille-Topfencreme
Müsli mit
Johannisbeeren
Pfirsich
Marillenkompott
Birnen-Apfel-Salat
Obsttörtchen
Abendessen
Zucchini, gefüllt mit
Rinderfaschiertem,
Naturreis, Vogerlsalat
Dinkelweckerl, Liptauer,
Essiggurkerl
Spinat-Topfen-Taler mit
Eisbergsalat
Mangold-Karfiol-Auflauf
Grahamweckerl, gegrillter
Fenchel mit Paradeisern
Roggenbrot, Butter, Pariser,
Gurke
Vollkornbrot, Kräuteraufstrich,
Paradeiser, Schnittlauch
Mittagessen
Getränke
Zum Frühstück gibt es Kaffee oder Tee, zu jedem Gericht ein Getränk: Wasser
oder Mineralwasser, ungesüßter Früchte- oder Kräutertee oder 100%iger Fruchtsaft, 1 : 3 mit Wasser verdünnt
* Alternative zum Schweinefleischgericht anbieten.
Berücksichtigen Sie bei Obst und Gemüse die saisonalen und regionalen Angebote.
24
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5
5
SENIOREN, Essen auf Rädern, Musterspeiseplan (Beispiele)
Montag
Dienstag
Mittwoch
Lauchcremesuppe
Woche 1
Gebratene Hühnerbrust mit
Erbsenreis, Eisbergsalat
Topfenknödel mit Himbeermark
in Nussbröseln
Joghurtcreme mit Zwetschkenröster
Woche 3
Woche 4
Vollkornnudeln
mit Paprika-Paradeis-Sauce
und Parmesan
Gemüsepfanne (Melanzani,
Zucchini, Paprika) mit Glasnudeln und Tofu
26
Vegetarisches Bohnengulasch
(Käferbohnen, Paprika, Karotten, Sellerie), Roggenbrot
Sellerielaibchen mit Kräutersauce, Zucchini-ParadeiserPaprika-Gemüse
Heidelbeer-Tiramisu
Marillenjoghurt
Spargelcremesuppe
Eierschwammerlsauce,
Serviettenknödel,
Eisbergsalat
­ chweinsgulasch*,
S
Vollkornspätzle,
Gurken-Bohnen-Salat
Lachsfilet mit Dillerdäpfeln,
Kürbisgemüse
Topfencreme mit Erdbeeren
Rhabarberkompott
Brokkolicremesuppe
Erdäpfelsuppe
Nudelsuppe
Schweinskotelett* mit
Braterdäpfel, ParadeiserBohnen-Salat
Specklinsen* mit Semmelknödeln, Chinakohlsalat
Krautfleckerln mit Vogerlsalat
Samstag
Faschierte Laibchen vom
Rind mit Erbsenreis,
Rote-Rüben-Salat
Erdäpfel-ZucchiniPuffer auf Blattsalat
mit Joghurtdressing
Forelle vom Grill, Hirsebällchen
mit Knoblauchbutter,
Eisbergsalat
Grießnockerlsuppe
Karfiol-Brokkoli-ErdäpfelAuflauf mit Käse überbacken,
Vogerlsalat
Hirschragout, Vollkornspätzle,
Rotkraut
Gemüsestrudel (Karotten,
Schwarzwurzeln, Erbsen)
mit Joghurt-Kräuter-Sauce
Geröstete Leber mit Reis,
Paradeiser-Gurken-Salat
Vanillepudding
mit Himbeeren
Apfelstrudel
Apfelkompott
Kresseschaumsuppe
Gemüsecremesuppe
Frittatensuppe
Knoblauchkotelett (vom
Schwein)* mit Paprikagemüse
und Braterdäpfeln
Brombeer-Milchshake
Zu jedem Gericht gibt es ein Getränk: Wasser oder Mineralwasser,
* Alternative zum Schweinefleischgericht anbieten.
Berücksichtigen Sie bei Obst und Gemüse die saisonalen und regionalen Angebote.
Grießschmarren mit
Beerenröster
Gebackenes Kabeljaufilet mit
Karfiol-Brokkoli-Gemüse, ,
Erdäpfelsalat
Schweinsbraten* mit Sauerkraut
und Erdäpfelknödeln
Klare Gemüsesuppe
Obstsalat (Äpfel, Trauben,
Birnen)
Vollkorngnocchi mit Käsesauce,
Paradeisersalat
Sonntag
Brokkolicremesuppe
Marillenkompott
Zitronen-­Kräuter-Mousse
Getränke
Gekochtes Rindfleisch
mit Rösterdäpfeln und
Cremespinat
Birnenragout mit
Schokocreme
Hühnergeschnetzeltes mit
Champignons, Kräuterreis,
Häuptelsalat
Freitag
Karottensuppe
Kürbiscremesuppe
Woche 2
Donnerstag
Lauchquiche mit Blattsalaten
Obstkuchen
Rindsroulade,
Bandnudeln, Rote-Rüben-Salat
Topfenpalatschinke
ungesüßter Früchte- oder Kräutertee oder 100%iger Fruchtsaft, 1 : 3 mit Wasser verdünnt
27
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
5
5
5.9 Verpflegungssysteme
Die Speisen können in unterschiedlicher Art bereitgestellt werden. Geeignete
Verpflegungssysteme für ältere Menschen orientieren sich an ernährungsphysiologischen Bedürfnissen und berücksichtigen Geschmäcker und Vorlieben.
In der Praxis sind vier Systeme möglich, die Auswirkungen auf räumliche Anforderungen, Personal, Betriebskosten und Hygiene haben. Mit allen Systemen
ist eine gute Verpflegungsqualität möglich. Die Empfehlungen dieser Leitlinie
gelten für alle Varianten. Folgende Verpflegungssysteme sind möglich:
Leistungsverzeichnis für Angebotslegung (auch bei Selbstbewirtschaftung sinnvoll):
Verpflegungssystem, Logistik (Anlieferung, Warmhalten), Ausgabesystem
Art und Umfang der bestehenden Infrastruktur (Räumlichkeiten, Geräte)
Sechs-/Vier-Wochen-Speisepläne entsprechend der Leitlinie
Ansprechperson, Feedback-Kultur
Art der Bestellung und Abrechnung
Nachweis der gewerblichen Tätigkeit
Betriebliches Qualitätssicherungs- und Hygienekonzept
Einsatz von qualifiziertem Personal und Schulungen
Vergleichbare Referenzen
Maßnahmen bei Nichteinhaltung
Bio-Zertifikat, wenn Bio-Anteil vereinbart
Andere Zertifikate, ISO, IFS (Standards und Normen für Hersteller)
Frisch- und Mischküche
Tägliche Zubereitung der Speisen vor Ort;
Verwendung von frischen und vorgefertigten
Produkten
Cook & Chill (Kühlkost)
Zubereitung der Speisen in einer Zentralküche;
Anlieferung der Speisen in gekühltem Zustand;
zeitnahe Regenerierung der Speisen vor Ort; Ergänzung der Speisen mit
frischen Salaten und Rohkost erforderlich
Tiefkühlsystem
Verpflegung mit angelieferten tiefgekühlten Speisen von professionellen
Anbietern: zeitnahe Regenerierung der Speisen vor Ort; Ergänzung der
Speisen mit frischen Salaten, Rohkost und Obst erforderlich
Warmverpflegung
5.10 Einsatz von Halbfertig- und Fertigprodukten (Convenience-Produkten)31
In der Gemeinschaftsverpflegung werden Produkte unterschiedlicher Convenience-Stufen verwendet.
Produkte der Convenience-Stufe 1 und 2 sind zu bevorzugen.
Convenience-Stufe
Zubereitung der Speisen in einer Zentralküche; Anlieferung der warm
gehaltenen ­Speisen, ggf. auch mit Salaten und Desserts
Beispiele
Küchenfertige Lebensmittel
1
entbeintes, zerlegtes Fleisch; geputztes Gemüse
Garfertige Lebensmittel
2
Filets, Teigwaren, TK-Gemüse, TK-Obst
Aufbereitfertige Lebensmittel
3
Salatdressing, Erdäpfelpüree, Puddingpulver
Regenerierfertige Lebensmittel
4
einzelne Komponenten oder fertige Menüs
Verzehr-/tischfertige Lebensmittel
5
kalte Saucen, fertige Salate, Obstkonserven, Desserts
Jedes Verpflegungssystem hat Vor- und Nachteile und kann mit dem eigenen geschulten Personal oder
mit einem externen Dienstleister umgesetzt werden.
28
Bevor Sie Angebote von externen Verpflegern einholen, w
­ ägen Sie gut ab, welches der Systeme
in Ihrem Fall das Beste ist, und schreiben Sie die Anforderungen genau auf. Vereinbaren Sie eine
­Verkostung der Speisen und eine ­Betriebsbesichtigung beim Anbieter der Verpflegung!
aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Convenience-Produkte in der Gemeinschaftsverpflegung,
1. Auflage, Bonn, 2007.
31
29
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
6 WEITERE WICHTIGE ASPEKTE
UND VORAUSSETZUNGEN
6
Die Qualität der Verpflegung hängt nicht nur von der Speisenqualität, sondern auch von weiteren Rahmenbedingungen und Serviceleistungen ab.
6.3 Herkunft von Lebensmitteln, ökologische Aspekte, Nachhaltigkeit
Die Verwendung von regionalen Produkten im Verpflegungsangebot wird empfohlen. Ziel ist eine ganzjährige Beschaffung von regionalen Produkten aus
verschiedenen Lebensmittelgruppen (z. B. Gemüse, Obst, Fleisch, Milchprodukte, Eier).
Für eine transparente Gestaltung werden Produkte und Produzenten in Listen angeführt, die den Verantwortlichen und Entscheidungsträgern sowie den Seniorinnen und
Senioren als Information bereitgestellt werden. Als Nachweisgarantie dient eine Lieferantenbestätigung, die auf Anforderung vorgelegt wird. Als »regional« gelten Lebensmittel aus Niederösterreich.33
6.1 Rahmenbedingungen für die Verpflegung in stationären
Senioreneinrichtungen
Die Atmosphäre, Gestaltung der Räume und Tische, Essenszeiten, das Service
und die Kommunikation tragen wesentlich zur Freude und zum Genuss beim
Essen bei. Das Essen erfüllt auch eine soziale Funktion: Man geht nicht nur
zu Tisch, um satt zu werden, sondern auch, um Kontakte zu pflegen. Es sollte
immer ausreichend Zeit zum Einnehmen der Mahlzeit zur Verfügung stehen.
In stationären Pflegeeinrichtungen sind Service-Systeme wie Tischgemeinschaften (Schüsseln und Platten werden auf die Tische gestellt, die Portionsgrößen sind frei wählbar) oder Tablettsysteme (die Speisen werden auf Teller
portioniert, über ein Verteilerband auf Tabletts ausgegeben) üblich.32
Der Speiseraum ist für das Wohlfühlen beim Mittagessen besonders wichtig. Es
sollte ein heller, freundlicher, gut zu lüftender Raum mit einem angenehmen
Ambiente sein. Das Mobiliar sollte altersgerecht und leicht zu reinigen sein.
Für weiterführende Informationen verweisen wir auf die Empfehlungen des DGE-Qualitätsstandards für
die Verpflegung in stationären Senioreneinrichtungen, Seite 28 ff.
6.2 Serviceangebote im Bereich Essen auf Rädern
Informationen über das Speisenangebot – Menülinien, Kostformen, Portionsgrößen oder spezielle Diätangebote – sind auf Anfrage ebenso zu geben Informationen über Bestell- oder Liefermöglichkeiten, die
Lieferung an Feiertagen oder am Wochenende oder zusätzliche Kosten.
Der ökologische Landbau ist eine besonders nachhaltige Form der Landbewirtschaftung und daher empfehlen wir die Verwendung von Bio-Lebensmitteln. Dies ist auch im
Sinne der Entschließung desNÖ Landtages (Ltg.-605/A-1/33-2001 vom 15. März 2001)
vom 15. März 2001 betreffend den verstärkten Einsatz von biologischen Lebensmitteln
und Lebensmitteln von bäuerlichen Direktvermarktern in Großküchen von öffentlichen
Einrichtungen. Ziel sollte es sein, dass der Anteil an biologisch erzeugten Lebensmitteln 25 % der eingekauften Lebensmittel beträgt.
Die Auslobung von Rohstoffen aus biologischer Landwirtschaft oder des Bio-Anteils muss gemäß
EG-Öko-Verordnung durch ein akkreditiertes Institut kontrolliert und bestätigt werden.
Es werden Fische aus nachhaltigem Fang oder nachhaltiger Zucht mit MSC- oder ASC-Siegel (Marine/
Aquaculture Stewardship Council, Zertifizierungs- und Kennzeichnungsprogramm) verwendet (siehe
Anhang Fischratgeber).
Denken Sie im Sinne der Regionalität auch an das Angebot an heimischen Fischen wie Forelle,
Saibling, ­Karpfen, Zander oder Wels!
Die Messung der Zufriedenheit der Seniorinnen und Senioren reicht über spontane Rückmeldungen, die
dokumentiert werden, bis zu strukturierten, regelmäßigen Befragungen. Die Vorschläge werden berücksichtigt und Maßnahmen zur Verbesserung werden umgesetzt.
Für weiterführende Informationen verweisen wir auf die Empfehlungen des DGE-Qualitätsstandards für
Essen auf Rädern, Seite 19 ff.
32
30
Bundesministerium für Gesundheit, Wissenschaftliche Aufbereitung für Empfehlungen »Ernährung im Alter in verschiedenen Lebenssituationen«, Wien, 2013, Seite 91.
33
In Grenzregionen gelten Produkte als regional, die in einem Umkreis von 50 km bezogen werden.
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NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
6
6
6.4 Vorschriften, Hygiene und Personalqualifikation
Wichtigstes Gebot ist der Schutz der Gesundheit der Seniorinnen und Senioren.
Die ausgegebenen Speisen müssen von hygienisch einwandfreier Qualität sein.
Dazu müssen sowohl bei der Herstellung als auch bei der Verteilung der Speisen zahlreiche rechtliche Bestimmungen eingehalten werden.
In diesen Leitlinien wird auf mögliche Gefahren hingewiesen, die Lebensmittel nachteilig beeinflussen
können, und die Voraussetzungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln werden
aufgelistet. Eine Übersicht der Kapitel und ein Auszug aus dem Inhalt zeigen die Vielschichtigkeit des
Themas. Eine genaue Auseinandersetzung mit den Leitlinien wird empfohlen und auf die Notwendigkeit
der Einhaltung und Umsetzung der Inhalte wird ausdrücklich hingewiesen:
Die Hauptverantwortung für die Sicherheit eines Lebensmittels liegt bei den
Lebensmittelunternehmern bzw. den Lebensmittelunternehmen, die eine mit
der Produktion, der Verabreichung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen, gleichgültig ob sie öffentlich oder privat
sind, auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht.
Für die Hersteller des Speisenangebotes ist besonders die vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegebene »Hygiene-Leitlinie für Großküchen,
Küchen des Gesundheitswesens und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung«34 umzusetzen. »Gemeinschaftsverpflegung« im Sinne dieser Leitlinie ist die
regelmäßige Versorgung einer grundsätzlich konstanten Personengruppe mit Speisen im Rahmen eines
längerfristigen Auftrages.
Ebenso sind die vom Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebene »Leitlinie zur Sicherung der
gesundheitlichen Anforderungen an Personen beim Umgang mit Lebensmitteln«35 sowie die »Leitlinie für
eine gute Hygienepraxis und die Anwendung der Grundsätze des HACCP in Einzelhandelsunternehmen«36
anwendbar.
Bauliche Anforderungen und Räume
Anforderungen an Einrichtungen, Geräte und Geschirr
Reinigung und Desinfektion
Warenübernahme und Lagern von Lebensmitteln
Vorschriften für den Umgang mit speziellen Lebensmitteln
Umgang mit fertig zubereiteten Speisen, Speisenausgabe
Personalhygiene
Wasserversorgung
Abfälle
Vorsorge gegen tierische Schädlinge
Eigenkontrolle der Einhaltung der Hygienevorschriften
Wenden Sie sich bei Fragen zur Lebensmittelhygiene an die zuständigen
Aufsichtsorgane oder an die Zentrale der Abteilung Veterinärangelegenheiten
und Lebensmittelkontrolle in Niederösterreich!
BBundesministerium für Gesundheit, Hygiene-Leitlinie für Großküchen, Küchen des Gesundheitswesens und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, Wien, 2011.
Bundesministerium für Gesundheit, Leitlinie zur Sicherung der gesundheitlichen Anforderungen an Personen beim
Umgang mit Lebensmitteln, Wien, 2013.
36
Bundesministerium für Gesundheit, Leitlinie für eine gute Hygienepraxis und die Anwendung der Grundsätze des HACCP
in Einzelhandelsunternehmen, Wien, 2007.
34
35
32
33
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
7 CHECKLISTEN
7
7.1 Checkliste Vollverpflegung in stationären Senioreneinrichtungen
Hinweis: Die folgende Checkliste fasst nochmals die Empfehlungen der NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung zusammen. Sie dient zur Eigenkontrolle und eigenständigen Überprüfung des aktuellen Verpflegungsangebotes. Eine ausgefüllte Checkliste kann Möglichkeiten zur Verbesserung aufzeigen.
Checkliste Vollverpflegung in stationären Senioreneinrichtungen
J
Obst: 14-mal (als Kompott, Röster, Fruchtmus, zu süßen Mehlspeisen, Desserts)
davon mind. 7-mal frisch
Erdäpfel, Getreide, Getreideprodukte: mind. 21-mal
Checkliste Vollverpflegung in stationären Senioreneinrichtungen
Optimale Versorgung mit Getränken
Es gibt ein ausreichendes Angebot an Getränken
Es besteht die Möglichkeit, jederzeit zu trinken
Immobilen Personen stehen bei Bedarf Trinkhilfen zur Verfügung oder Getränke werden aktiv angeboten
Bei bestimmten Krankheiten oder starker Unruhe wird der Flüssigkeitsbedarf mit der/dem behandelnden Ärztin/
Arzt abgestimmt
abwechselnd Erdäpfel, Reis, Teigwaren, Brot oder andere Getreideprodukte
davon mind. 14-mal Vollkornprodukte
max. 2-mal Erdäpfelerzeugnisse (Pommes frites, Kroketten)
Milch und Milchprodukte: mind. 14-mal
Fleisch, Wurst
max. 3-mal in der Mittagsverpflegung
davon max. 1-mal Fleischerzeugnisse inkl. Wurstwaren
Einfache Gedächtnisstützen erinnern an regelmäßiges Trinken
Fisch: 2-mal
Folgende Getränke werden angeboten:
3 Eier pro Woche (inkl. der verarbeiteten)
Trinkwasser
Fette und Öle: Rapsöl ist Standardöl
Mineralwasser
Weitere Anforderungen an den Speiseplan
Ungesüßte Kräuter- oder Früchtetees
Allgemein:
100%ige Fruchtsäfte, gespritzt (1 : 3; 1 Teil Fruchtsaft mit 3 Teilen Wasser verdünnt)
Das Mittagessen besteht üblicherweise aus drei Gängen: Suppe, Hauptspeise, Nachspeise
(Kompott oder Milchprodukt)
Die Vollverpflegung
Es werden drei Hauptmahlzeiten angeboten (Frühstück, Mittag- und Abendessen)
Es werden mindestens zwei Zwischenmahlzeiten angeboten
Tägliche Bereitstellung folgender Lebensmittelgruppen:
Getränke (z. B. Wasser, ungesüßter Früchtetee)
Getreideprodukte und Erdäpfel (z. B. fein vermahlene helle Vollkornprodukte, Vielfalt an Getreideprodukten,
fein gemahlenes volles Korn, Parboiled-Reis oder Naturreis)
Zum Frühstück oder Abendessen wird eine warme Komponente angeboten
Beim Auslassen von Mahlzeiten wird eine Ersatzmahlzeit angeboten
Wünsche und Anregungen der Seniorinnen und Senioren werden erhoben und berücksichtigt
Saisonale Angebote werden berücksichtigt
Regionale Angebote werden berücksichtigt
Bei Allergien und/oder Lebensmittelunverträglichkeiten wird eine entsprechende Speisenauswahl ermöglicht
Gemüse und Salat (z. B. frisch, gekocht, als Püree oder Saft)
Es sind mehrere Menülinien im Angebot, die diätetische oder spezielle Kostformen berücksichtigen
Obst (frisch oder als Kompott)
Menükomponenten:
Milch und Milchprodukte (z. B. Trinkmilch, Joghurt, Käse: max. 50 % Fett i. Tr., Topfen: max. 20 % Fett)
Portionsgrößen und Mengenangaben werden berücksichtigt (siehe Anforderungen an den Speiseplan)
Fleisch, Wurst, Fisch, Ei (z. B. mageres Muskelfleisch, Fleischerzeugnisse oder Wurstwaren als Belag: max. 20 % Fett)
Vegetarische Gerichte (keine Süßspeisen) werden mind. 1-mal in 7 Verpflegungstagen angeboten
(z. B. Krautfleckerln, Gemüselaibchen)
Fette und Öle (zum Kochen: Rapsöl, für Salate zum Verfeinern: Walnuss-, Weizenkeim-, Oliven- oder Sojaöl)
Essbiografie
Eine Essbiografie der Seniorinnen und Senioren wird erstellt
Speisenangebote bei besonderen Anforderungen
Ernährungskonzepte für ältere Menschen mit besonderen Anforderungen werden in Zusammenarbeit mit
Diätologinnen/Diätologen, Fachärztinnen/-ärzten, Ernährungswissenschafterinnen/-wissenschaftern erstellt
Das Mittagessen
Es wird ein warmes Mittagessen angeboten
Der Speiseplan ist vielfältig und abwechslungsreich
6-wöchiger Menüzyklus (keine Speise wiederholt sich in sechs Wochen)
In 7 Verpflegungstagen werden in der Vollverpflegung angeboten:
Getränke: 6 bis 7 Gläser pro Tag, 1 Glas = 200 ml in Form von Trink- oder Mineralwasser
Gemüse, Salat, Hülsenfrüchte: 21-mal (als Beilage, Gemüsegericht, -püree, -sugo)
davon mind. 7-mal Rohkost oder Salat
Hülsenfrüchte: 30 g pro Woche
34
J
Frittierte und/oder panierte Produkte werden max. 3-mal in 7 Verpflegungstagen angeboten
Süße Hauptgerichte (z. B. Vollkornpalatschinken, -kaiserschmarren) werden maximal 1-mal in
7 Verpflegungstagen angeboten
Süße Hauptgerichte werden immer mit Obst(produkten) kombiniert
Süße Hauptgerichte zählen nicht als vegetarische Gerichte
Erdäpfel (z. B. als Erdäpfelsalat, -knödel) zählen im Speiseplan zu den sättigenden Beilagen und in diesem Zusammenhang nicht zum Gemüseanteil
Zubereitung, Warmhaltezeiten und Kennzeichnung
Die Gerichte werden mit Rezepten und Zubereitungshinweisen hinterlegt
Die Nährstoffe der Rezepte werden mit geeigneten Programmen berechnet
Die Nährstoffempfehlungen werden im Durchschnitt eingehalten
Diese Zusätze werden vermieden:
Geschmacksverstärker
Diese Zusätze werden bei frischer Zubereitung nicht verwendet:
Künstliche Aromen
Käseimitate (Analogkäse)
35
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
7
Checkliste Vollverpflegung in stationären Senioreneinrichtungen
7
J
Checkliste Vollverpflegung in stationären Senioreneinrichtungen
Darauf wird bei der Zubereitung geachtet:
Der Anteil an biologisch erzeugten Lebensmitteln beträgt 25 % der eingekauften Rohwaren
Fettarme Zubereitung (dünsten, dämpfen, grillen)
Die Auslobung von Rohstoffen aus biologischer Landwirtschaft oder des Bio-Anteils auf dem Speiseplan/der
Speisekarte/dem Angebot wird durch ein akkreditiertes Institut kontrolliert und bestätigt
Milch und Milchprodukte mit niedrigen Fettstufen werden bevorzugt (z. B. Topfen bis max. 20 % Fett i. Tr.,
Sauerrahm mit Joghurt mischen, sparsamer Umgang mit Obers)
J
Es werden Fische aus nachhaltigem Fang oder nachhaltiger Zucht (mit MSC- oder ASC-Siegel) verwendet
Zum Würzen werden Kräuter bevorzugt
Auch das Angebot an heimischen Fischen, wie Forelle, Saibling, Karpfen, Zander oder Wels, wird berücksichtigt
Zucker wird in Maßen eingesetzt
Es werden Mehrportionsgebinde und Mehrweggeschirr eingesetzt
Jodsalz wird verwendet und es wird sparsam gesalzen
Vorschriften, Hygiene und Personalqualifikation
Für die Zubereitung von Salat werden kalt gepresste Öle (z. B. Walnuss-, Weizenkeim-, Oliven- oder Sojaöl) verwendet
Die Einhaltung der Hygiene-Vorschriften ist durch die amtliche Lebensmittelkontrolle bestätigt und wird vorgewiesen
Bei passierter oder pürierter Kost werden die einzelnen Komponenten erkennbar angerichtet
Alle Speisen werden appetitanregend präsentiert und haben ihre typische Farbe
Es werden Portionierungshilfen verwendet, Musterteller für Portionsgrößen oder ein Kellenplan
Gemüse, Teigwaren und Reis sind möglichst bissfest
Fleisch ist nicht flachsig oder grobfaserig, sondern zart
Bei anderer Konsistenz bleiben der für die einzelnen Lebensmittel typische Geschmack und die typische Farbe erhalten
Warmhaltezeiten und Temperaturen
Die Warmhaltezeit zubereiteter Speisen beträgt max. 3 Stunden
Nach dem Erhitzen oder Kochen werden die Speisen so heiß wie möglich, jedenfalls aber bei Temperaturen über
70 °C gehalten
Auf heißem Weg hergestellte, leicht verderbliche Speisen (z. B. Pudding, Cremen) werden nach der Herstellung
abgekühlt und bei Temperaturen bis max. 4 °C (Toleranz bis 6 °C) gehalten
Für heiß anzuliefernde Speisen werden geeignete Transportbehälter – am besten elektrisch beheizbare Behältnisse – verwendet
Information und Kennzeichnung
Die »tut gut«-Ernährungspyramide ist gut sichtbar ausgehängt
Der Speiseplan für mind. eine Woche wird allen Beteiligten vorab barrierefrei zugänglich gemacht oder
bei Immobilität ausgehändigt oder mitgeteilt
Alle Speisen werden eindeutig bezeichnet oder erklärt
Die Fleischarten werden benannt
Werden mehrere Menülinien angeboten, werden diese übersichtlich dargestellt
Die Verwendung von Alkohol in Speisen wird deklariert
Preise sind gut lesbar und übersichtlich dargestellt
Die Allergenkennzeichnung gemäß den aktuellen Vorgaben wird eingehalten
Einsatz von Halbfertig- und Fertigprodukten
Produkte der Convenience-Stufe 1 und 2 werden bevorzugt
Weitere wichtige Aspekte/Rahmenbedingungen für die Verpflegung
Es steht ausreichend Zeit zum Essen zur Verfügung
Der Speiseraum ist hell, freundlich und leicht zu lüften
Der Speiseraum hat ein angenehmes Ambiente
Das Mobiliar ist altersgerecht und leicht zu reinigen
Herkunft von Lebensmitteln, ökologische Aspekte, Nachhaltigkeit
Niederösterreichische/regionale Produkte aus verschiedenen Lebensmittelgruppen (z. B. Gemüse, Obst, Fleisch,
Milchprodukte, Eier) werden ganzjährig verwendet
Produkte und Produzenten werden in Listen angeführt, die als Information bereitgestellt werden
36
37
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
7
7
7.2 Checkliste Mittagsverpflegung bei Essen auf Rädern
Hinweis: Die folgende Checkliste fasst nochmals die Empfehlungen der NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung zusammen. Sie dient zur Eigenkontrolle und eigenständigen Überprüfung des aktuellen Verpflegungsangebotes. Eine ausgefüllte Checkliste kann Möglichkeiten zur Verbesserung aufzeigen.
Checkliste Mittagsverpflegung bei Essen auf Rädern
J
Frittierte und/oder panierte Produkte werden max. 3-mal in 7 Verpflegungstagen angeboten
Süße Hauptgerichte (z. B. Vollkornpalatschinken, -kaiserschmarren) werden maximal 1-mal in 7 Verpflegungstagen
angeboten
Süße Hauptgerichte werden immer mit Obst(produkten) kombiniert
Checkliste Mittagsverpflegung bei Essen auf Rädern
Erdäpfel (z. B. als Erdäpfelsalat, -knödel) zählen im Speiseplan zu den sättigenden Beilagen und in diesem Zusammenhang nicht zum Gemüseanteil
Das Mittagessen
Zubereitung, Warmhaltezeiten und Kennzeichnung
Es wird ein warmes Mittagessen angeboten
Die Gerichte werden mit Rezepten und Zubereitungshinweisen hinterlegt
Der Speiseplan ist vielfältig und abwechslungsreich
Die Nährstoffe der Rezepte werden mit geeigneten Programmen berechnet
4-wöchiger Menüzyklus (keine Speise wiederholt sich in vier Wochen)
Die Nährstoffempfehlungen werden im Durchschnitt eingehalten
In 7 Verpflegungstagen werden zum Mittagessen bei Essen auf Rädern angeboten:
Diese Zusätze werden vermieden:
Gemüse, Salat, Hülsenfrüchte: 7-mal (als Beilage, Gemüsegericht, -püree, -sugo)
Geschmacksverstärker
davon mind. 3-mal Rohkost oder Salat
Diese Zusätze werden bei frischer Zubereitung nicht verwendet:
Hülsenfrüchte: 30 g pro Woche
Künstliche Aromen
Obst: 3-mal (als Kompott, Röster, Fruchtmus, zu süßen Mehlspeisen, Desserts)
davon mind. 2-mal frisch
Erdäpfel, Getreide, Getreideprodukte: 7-mal
abwechselnd Erdäpfel, Reis, Teigwaren, Brot oder andere Getreideprodukte
Käseimitate (Analogkäse)
Darauf wird bei der Zubereitung geachtet:
Fettarme Zubereitung (dünsten, dämpfen, grillen)
davon mind. 1-mal Vollkornprodukte
Milch und Milchprodukte mit niedrigen Fettstufen werden bevorzugt (z. B. Topfen bis max. 20 % Fett i. Tr.,
Sauerrahm mit Joghurt mischen, sparsamer Umgang mit Obers)
max. 1-mal Erdäpfelerzeugnisse (Pommes frites, Kroketten)
Zum Würzen werden Kräuter bevorzugt
Milch und Milchprodukte: mind. 3-mal
Zucker wird in Maßen eingesetzt
Fleisch, Wurst
Jodsalz wird verwendet und es wird sparsam gesalzen
max. 3-mal, abwechselnd als Filet, Hendel-/Putenbrust, Spieß
Fette und Öle (zum Kochen: Rapsöl, für Salate zum Verfeinern: Walnuss-, Weizenkeim-, Oliven- oder Sojaöl)
davon max. 1-mal Fleischerzeugnisse (Faschierte Laibchen, Lasagne, Sauce bolognese, Schinkenfleckerln)
inkl. Wurstwaren
Alle Speisen werden appetitanregend präsentiert und haben ihre typische Farbe
Gemüse, Teigwaren und Reis sind möglichst bissfest
Fisch: 1-mal
Fleisch ist nicht flachsig oder grobfaserig, sondern zart
1 Ei pro Woche
Warmhaltezeiten und Temperaturen
Fette und Öle: Rapsöl ist Standardöl
Die Warmhaltezeit zubereiteter Speisen beträgt max. 3 Stunden
Weitere Anforderungen an den Speiseplan
Allgemein:
Nach dem Erhitzen oder Kochen werden die Speisen so heiß wie möglich, jedenfalls aber bei Temperaturen über
70 °C gehalten
Das Mittagessen besteht aus zwei Gängen: Suppe und Hauptspeise oder Hauptspeise und Nachspeise (Kompott
oder Milchprodukt)
Auf heißem Weg hergestellte, leicht verderbliche Speisen (z. B. Pudding, Cremen) werden nach der Herstellung
abgekühlt und bei Temperaturen bis max. 4 °C (Toleranz bis 6 °C) gehalten
Maximal 4-mal in 7 Verpflegungstagen Hauptspeise und Nachspeise
Mind. 3-mal in 7 Verpflegungstagen Suppe und Hauptspeise
Für heiß anzuliefernde Speisen werden geeignete Transportbehälter – am besten elektrisch beheizbare Behältnisse – verwendet
Wünsche und Anregungen der Seniorinnen und Senioren werden erhoben und berücksichtigt
Information und Kennzeichnung
Saisonale Angebote werden berücksichtigt
Die »tut gut«-Ernährungspyramide wird ausgehändigt
Regionale Angebote werden berücksichtigt
Informationen über das Speisenangebot (Menülinien, Kostformen, Portionsgrößen oder spezielle Diätangebote)
werden auf Anfrage gegeben
Bei Allergien und/oder Lebensmittelunverträglichkeiten wird eine entsprechende Speisenauswahl ermöglicht
Es sind mehrere Menülinien im Angebot, die diätetische oder spezielle Kostformen berücksichtigen
Menükomponenten:
Portionsgrößen und Mengenangaben werden berücksichtigt (siehe Anforderungen an den Speiseplan)
Vegetarische Gerichte (keine Süßspeisen) werden mind. 1-mal in 7 Verpflegungstagen angeboten
(z. B. Krautfleckerln, Gemüselaibchen)
38
J
Informationen über Bestell- oder Liefermöglichkeiten, Lieferung an Feiertagen und am Wochenende oder zusätzliche Kosten werden auf Anfrage gegeben
Die Allergenkennzeichnung gemäß den aktuellen Vorgaben wird eingehalten
Angebotseinholung für die Verpflegung bei Essen auf Rädern
Für die Angebotseinholung von Lieferanten wird ein Leistungsverzeichnis erstellt
39
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
8 ANHANG
7
Checkliste Mittagsverpflegung bei Essen auf Rädern
Im Rahmen der Angebotslegung werden die Speisen verkostet
J
8.1 Saisonkalender Gemüse und Obst
Im Rahmen der Angebotslegung wird eine Betriebsbesichtigung beim Anbieter der Verpflegung vorgenommen
Genussvoll durch die Jahreszeiten
Einsatz von Halbfertig- und Fertigprodukten
Legende: 1 bis 12 steht für die Monate Jänner bis Dezember, angegeben sind die Lagerfähigkeit
und die Zeitspanne der Ernte im Freiland, welche je nach Klima und Sorte variieren kann.
Produkte der Convenience-Stufe 1 und 2 werden bevorzugt
Herkunft von Lebensmitteln, ökologische Aspekte, Nachhaltigkeit
Produkte und Produzenten werden in Listen angeführt, die als Information bereitgestellt werden
Der Anteil an biologisch erzeugten Lebensmitteln beträgt 25 % der eingekauften Rohwaren
Spinat
Spargel
Rhabarber
Radieschen
Jungzwiebel
Häuptelsalat
FRüHlinG
Niederösterreichische/regionale Produkte aus verschiedenen Lebensmittelgruppen (z. B. Gemüse, Obst, Fleisch,
Milchprodukte, Eier) werden ganzjährig verwendet
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Gemüsefenchel
Fisole
Feldgurke
Erbse
Brokkoli
Erdbeere
SoMMER
Die Auslobung von Rohstoffen aus biologischer Landwirtschaft oder des Bio-Anteils wird durch ein akkreditiertes
Institut kontrolliert und bestätigt
Es werden Fische aus nachhaltigem Fang oder nachhaltiger Zucht (mit MSC- oder ASC-Siegel) verwendet
Auch das Angebot an heimischen Fischen, wie Forelle, Saibling, Karpfen, Zander oder Wels, wird berücksichtigt
Es werden Mehrportionsgebinde und Mehrweggeschirr eingesetzt
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Paradeiser
Paprika
Kohlrabi
Karfiol
Melanzani
Mangold
Vorschriften, Hygiene und Personalqualifikation
Die Einhaltung der Hygiene-Vorschriften ist durch die amtliche Lebensmittelkontrolle bestätigt und wird vorgewiesen
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Apfel
Radicchio
Porree
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Stachelbeere
Ribisel
Marille
Kürbis
Kraut
HERBSt
Feuerbohne
1
Kirsche
Himbeere
Zucchini
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Weintraube
Weingartenpfirsich
Quitte
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Chinakohl
Erdäpfel
Karotte
Knoblauch
Knollensellerie
WintER
Zwetschke
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Kriecherl
Brombeere
Birne
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Kohlsprossen
Pastinake
Rote Rübe
Schwarzwurzel
Vogerlsalat
Zwiebel
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Das Saisonposter ist ein Projekt im Rahmen der Klima-Aktions-Woche.
40
Klimaschutz. Wir tun Was.
www.soschmecktnoe.at
www.enu.at
41
42
Fischprodukte, die
bereits mit den MSC- und
ASC-Siegeln zertifiziert
oder nach Bio-Richtlinien
produziert wurden, sind
grundsätzlich empfehlenswert. Somit bleiben
sie in der Liste unberücksichtigt.
Kaufen Sie Fischprodukte
mit den Siegeln von MSC,
ASC oder Bio-Gütesiegeln.
Sollte Ihr Lieblingsfisch keines dieser Siegel tragen, hilft
Ihnen dieser Einkaufsratgeber
weiter. Mit dem Einkauf von
Fisch, der hier grün als „Gute
Wahl“ gekennzeichnet wurde,
entscheiden Sie sich für eine
gute Alternative.
So nutzen Sie diesen
Ratgeber
Alaska-Seelachs NW-Pazifik
Forelle Europa
Garnele, Eismeer/Kaltwasser NO-Arktis
Garnele, Krabbe Nordsee
Heilbutt, Pazifischer NO-Pazifik
Kabeljau/Dorsch NO-Arktis,
Norwegische See, westliche Ostsee
Lachs Nordeuropa, NO-Pazifik (Kanada)
Leng Island
Makrele NO-, NW-Atlantik
Sardine NO-Atlantik, östl. Mittelatlantik
Schellfisch Island, Nordsee, NO-Arktis,
Norwegische See
Scholle Ostsee
Zweite Wahl!
W
W
W/Z
W
W
W
W
W
Z
W
W
W
Aal Europa
Goldbrasse/Dorade Mittelmeer
Dornhai/Schillerlocke
Forelle Südamerika
Garnele, Eismeer/Kaltwasser
NO-, NW-Atlantik
Garnele, Shrimp Tropen
Granatbarsch
Hai und Rochen
Heilbutt NO-, NW-Atlantik
Jakobsmuschel Mittelmeer, NO-Atlantik
Kabeljau NW-, NO-Atlantik, Pazifik
Lachs Ostsee, NW-Pazifik, Chile
Leng NO-Atlantik
Makrele Mittelmeer, östl. Mittelatlantik
Miesmuschel europ. Bodenkulturen
Oktopus
Rotbarsch NO-, NW-Atlantik
Lieber nicht!
W
W/Z
W
W
W
W
W
W/Z
W
W
W/Z
W
W
W/Z
W/Z
W
Z
Seehecht SO-Atlantik (Südafrika, Namibia) W
Seelachs/Köhler Island
W
Sprotte Nordsee
W
Thun, Bonito Indischer Ozean, Pazifik
W
Zander Westeuropa
W
© 03/2014 WWF Österreich, Wien · ZVR. Nr.: 751753867
Foto: © Dudarev Mikhail - Fotolia.com
Spenderservice: 01/488 17-242 · Druck: gugler* Melk
WWF Österreich
Ottakringer Straße 114-116
1160 Wien
Tel: +43 1 488 17 - 0
Fax: +43 1 488 17 - 29
facebook.com/WWFOesterreich
Schicken Sie eine SMS mit „Meere“ an 0664 660 2555 oder
werden Sie Meeres-Pate unter: meere.patenschaft.at
Unterstützen Sie unsere Projekte zum
Schutz der Meere mit einer Spende!
Zusätzliche Tipps für den Fischeinkauf und weiterführende Infos finden Sie im Internet unter
www.wwf.at/fischfuehrer
Dieser Taschenratgeber ist für Konsumenten entwickelt worden. Er hilft Ihnen, direkt beim Einkauf
die richtige Wahl zu treffen.
Besser informiert
Hering NO-Atlantik
W
Jakobsmuschel Europa, Südostasien, Japan Z
Kabeljau/Dorsch östliche Ostsee
W
Karpfen
Z
Lachs, Pazifischer NO-Pazifik (USA)
W
Miesmuschel europ. Hängekulturen
Z
Sprotte Ostsee
W
Wels, Afrikanischer, Europäischer Europa Z
Gute Wahl!
*Der Bewertung von Fischereien und Aquakulturen liegt jeweils eine
Methode zugrunde, die von mehreren Umweltverbänden entwickelt
und von wissenschaftlichen Fischereiinstituten, wie dem Thünen-Institut, geprüft wurde. Die Bewertungen basieren auf aktuellen wissenschaftlichen Daten.
Daraus ergeben sich drei Kategorien:
Gute Wahl | Zweite Wahl | Lieber nicht
Nutzen Sie Ihre Verbrauchermacht. Ihr
Einkaufsverhalten beeinflusst das Angebot.
So können Sie mithelfen, die Fischbestände
und Meeresnatur zu schützen. Achten Sie
beim Fischkauf auf Produkte mit Bio- und
Umweltsiegel. Sollten die nicht verfügbar sein,
entscheiden Sie sich für Fisch, der hier grün
markiert auf der Liste steht. So betreiben Sie
aktiven Meeresschutz.
Sie entscheiden
Fische und Meeresumwelt sind wertvoll.
Betrachten Sie daher Fisch als nicht alltägliche
Delikatesse und kaufen Sie überlegt ein.
Beim Kauf von Zuchtfisch entscheiden Sie sich
am besten für Produkte mit dem „ASC“-Siegel
oder solche mit Bio-Gütesiegel.
Beim Wildfisch kennzeichnet das „MSC“-Siegel
die Herkunft aus umweltverträglicher, nachhaltiger Fischerei.
Nicht zertifizierte Fischprodukte bewertet
der WWF anhand folgender Kritierien: dem
Zustand der Fischbestände, der Umweltauswirkungen und dem Management von Fischereien und Zuchten weltweit.*
Darauf sollten Sie achten
Unsere Weltmeere werden geplündert. 30 %
der Fischbestände werden überfischt und
57 % voll genutzt. 40 % des Fangs, darunter
Haie, Seevögel, Meeresschildkröten, Delfine
und Wale, verenden qualvoll als sogenannter
Beifang in den Netzen. Auch die Aquakultur,
also die Zucht von Fisch und Meeresfrüchten, trägt zur Überfischung bei, denn das
Futter besteht oft aus Fischmehl oder -öl
– wiederum gewonnen aus Wildfischerei.
Bei offenen Aquakulturen gelangen Medikamente, Chemikalien und Fischkot in die
Meeresumwelt. Höchste Zeit zu handeln!
Fisch in Not
W = Wildfang
Z = Zucht
Pangasius Vietnam (Zucht in Umstellung)
Sardine Mittelmeer
W
Schellfisch NO-Atlantik
W
Schnapper/Snapper
W
Scholle NO-Atlantik, Pazifik
W
Schwertfisch
W
Seehecht
W
Seelachs/Köhler NO-Atlantik
W
Seeteufel NO-, NW-Atlantik
W
Seezunge NO-Atlantik, Mittelmeer
W
Steinbeißer NO-, NW-Atlantik
W
Thun, Bonito Atlantik
W
Thun, Gelbflossen, Großaugen, Weißer W
Thun, Roter/Blauflossen
W/Z
Tilapia
Z
Viktoriabarsch
W
Wittling/Merlan NO-Atlantik
W
Zander Osteuropa
W
EINKAUFSRATGEBER
FISCHE UND
MEERESFRÜCHTE
2014
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
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9 LITERATUR- UND TABELLENVERZEICHNIS
8.2 Fischratgeber
n aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e.V., Dirschauer C.: Convenience-Produkte in der Gemeinschaftsverpflegung, 1. Auflage, Bonn, 2007
n aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e.V., DGE Deutsche Gesellschaft für Ernährung: Verpflegungssysteme in der Gemeinschaftsverpflegung, Bonn, 2011
n BMG (Bundesministerium für Gesundheit): Die österreichische Ernährungspyramide, Wien, 2010
n BMG (Bundesministerium für Gesundheit): Gesund genießen, 2. Auflage, Wien, Jänner 2012
n BMG (Bundesministerium für Gesundheit): Hygiene-Leitlinie für Großküchen, Küchen des Gesundheitswesens und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, Wien,
n BMG (Bundesministerium für Gesundheit): Leitlinie zur Sicherung der gesundheitlichen Anforderungen an Personen beim Umgang mit Lebensmitteln, Wien, 2013
veröffentlicht: 2.8.2011, Änderungen, Ergänzungen: 29.1.2013
n BMG (Bundesministerium für Gesundheit): Leitlinie für eine gute Hygienepraxis und die Anwendung der Grundsätze des HACCP in Einzelhandelsunternehmen, Wien, 2007
n BMG (Bundesministerium für Gesundheit): Wissenschaftliche Aufbereitung für Empfehlungen „Ernährung im Alter in verschiedenen Lebenssituationen“, Wien, 2013
n D-A-CH: Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE), Österreichische Gesellschaft für Ernährung (ÖGE), Schweizerische Gesellschaft für Ernährung (SGE), Schweizerische Vereinigung
n Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.: DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern, Bonn, 2011
für Ernährung (SVE): Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr, Verlag Umschau Braus, Frankfurt am Main, 1. Auflage, 5. korrigierter Nachdruck, 2013
n Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.: DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in stationären Senioreneinrichtungen, Bonn, 2011
n Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.: Gemeinschaftsverpflegung und Qualitätssicherung, Fit im Alter – Gesund essen, besser leben, Bonn, 2. Auflage 9/2011
n Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.: DGE-Praxiswissen, HACCP – Gesundheitliche Gefahren durch Lebensmittel identifizieren, bewerten und beherrschen, Bonn, 2. Auflage 2012
n Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V., Schnur E.: Umsetzung der D-A-CH-Referenzwerte in die Gemeinschaftsverpflegung, Bonn, Juni 2013
n »die umweltberatung« Niederösterreich, Kaiblinger K., Zehetgruber R.: So schmeckt Niederösterreich, Kulinarischer Klimaschutz in der Gemeinde, St. Pölten, Mai 2007
n Elmadfa I., emer. o. Univ.-Prof. Dr., Institut für Ernährungswissenschaften: Österreichischer Ernährungsbericht 2012, Wien, 1. Auflage 9/2012
n Gesundes Oberösterreich: Handbuch „Gesunde Küche“, Linz, 3. Auflage 2012
n Gesundheitsfonds Steiermark: Mindeststandards in der Gemeinschaftsverpflegung, Graz, 2011
n Interessengemeinschaft Senioren: Kriterienkatalog für eine verantwortungsbewusste Seniorenverpflegung, Wien, 2010
n Mag. Katharina Fritz, o. Univ.-Prof. Dr. Ibrahim Elmadfa, Institut für Ernährungswissenschaften der Universität Wien: Ernährungssituation von Senioren und Seniorinnen in
Österreich und Europa, Wien, 2008 n NÖ Senioren- und Pflegeeinrichtungen: Da|heim in Niederösterreich, alle Standorte und Angebote, St. Pölten, 2013
n SIPCAN, G’scheit g’sund. Eine Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit: Getränkeliste Teil 1 – geordnet nach Zucker-/Süßstoffgehalt, 09/2013
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NÖ Leitlinie Gemeinschaftsverpflegung – Initiative »Tut gut!«
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11 NOTIZEN
nhttps://www.statistik.at/web_de/statistiken/bevoelkerung/demographische_prognosen/bevoelkerungsprognosen/index.html, Datenblatt: Bevölkerungsprognose Österreich,
Zugriff am 28.4.2014
nhttp://www.oege.at/index.php/oege-zertifizierte-verpflegung/einfuehrung-und-hintergruende, Zugriff am 27.2.2014
nhttp://www.lebensmittellexikon.de/p0002500.php, Zugriff am 26.2.2014
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IMPRESSUM UND VERWENDUNGSHINWEISE
Medieninhaber, Herausgeber und Copyright: NÖ Gesundheits- und Sozialfonds, Initiative »Tut gut!«, Stattersdorfer Hauptstraße 6C, 3100 St. Pölten;
Autorinnen: Mag.ª Martina Pecher, Hermine Strohner-Kästenbauer; Gestaltung und Layout: Werbeagentur Schürz & Lavicka (www.sul.at); Fotos/Grafiken:
iStockphoto.com, Initiative »Tut gut!«; Druckabwicklung: Berger Print GmbH, Gmünd © November 2016
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