Formatiert: Links: 3,5 cm, Rechts: 2,5 cm, Oben: 2,5 cm, Unten: 2,5 cm, Kopfzeilenabstand vom Rand: 1,25 cm, Fußzeilenabstand vom Rand: 1,25 cm Abstract Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit der vergleichenden Analyse der Beziehungen zwischen Christentum und Islam hinsichtlich der jeweiligen Betrachtungsweisen von Mensch, Recht und Erziehung. Die Relevanz des Themas ergibt sich aus der immer größer werdenden Multikulturalität der Moderne, in welcher das Wissen um unterschiedliche Verhaltensweisen, priorisierte Werte und Normen oder verschiedene Auffassungen von Recht und Freiheit der einzelnen Kulturen eine große Rolle spielt. Nicht selten kommt es aufgrund fehlender Kenntnis einer anderen Menschengruppe zu Missverständnissen und durch die mangelnde Toleranzbereitschaft mancher Religionen oder Kulturen verschlimmern sich Situationen, die aus jenem Grund entstanden sind. Globalisierung fordert eine immer stärker werdende Interaktion der beiden Kulturen, durch Kommunikation wird diese ebenfalls forciert und moderne Fortbewegungsmittel erlauben es, innerhalb kürzester Zeit von einem Ort zum anderen zu reisen, von einem Kulturkreis in einen konträren einzutauchen. Außerdem gewinnen Kenntnisse vom arabischen Raum, von den dortigen Gepflogenheiten und den Unterschieden zum Westen auch für das Bundesheer immer mehr an Bedeutung, da sich die Landesverteidigung nicht mehr auf Inlandseinsätze beschränkt. Unwissenheit kann zu Konflikten führen, die nicht auf Ereignissen oder Geschehnissen der Gegenwart basieren, sondern auf eine jahrhundertealte Grundeinstellung zurückzuführen sind. Aus diesem Grunde muss versucht werden, mithilfe einer, an der Philosophie angelehnten, Untersuchung Differenzen und Besonderheiten beider Kulturen darzustellen. Die für die vorliegende Arbeit gestellte forschungsleitende Frage ist folgend formuliert: Welche sind die Unterschiede zwischen christlichem und islamischem Menschenund Freiheitsbegriff und in wie weit beeinflussen diese die jeweilige Erziehung und Bildung? In drei Abschnitten und sechs Kapitel werden Begriffe und grundlegende Ansichten von den jeweiligen Religionen oder Kulturen sowohl philosophisch als auch historisch dargebracht. Abschnitt Nummer eins und folglich das erste Kapitel befasst sich mit zwei sehr wichtigen Begriffen; mit dem des Menschen und dem der Freiheit im Christentum. Diese beiden Themenbereiche sind essenziell für jede weitere Begriffsbestimmung und werden daher zu allererst behandelt. Gegliedert wird in die zwei großen Unterkapitel Mensch und Freiheit und im erstgenannten wird zuerst dialektisch der Begriff des Menschen hergeleitet und dieser danach als denkendes Wesen dargestellt. Im zweiten Teil werden die drei Stufen des menschlichen Geistes erläutert und mit der Wirklichkeit werdenden Freiheitsauffassung – dem Staat – abgeschlossen. Im nächsten Kapitel wird eine vergleichsweise Darstellung zu obigen Begriffen aus Sicht des Islam geschaffen. Es soll der Mensch unter Allah dargestellt werden, wie ihn der Koran sieht und welche Eigenschaften ihm von arabischen Philosophen vor allem im Mittelalter zugeschrieben wurden. Im zweiten Teil wird die islamische Auslegung des Freiheitsbegriffes erklärt und versucht, den idealen islamischen Staat zu verbildlichen. Der zweite Abschnitt beginnt mit dem dritten Kapitel, dieses ist in zwei Unterkapitel gegliedert; zum einen die allgemeinen Menschenrechte und zum anderen Position der Frau im Christentum und es wird versucht, die Grundsätze der Menschenrechte aufzuzeigen und mögliche Probleme bei der Durchsetzung zu nennen. Weiters wird die Stellung der Frau im Westen erläutert, wobei nicht auf die Moderne fokussiert wird, sondern die Lehren und Ansichten Jesus Christi näher erklärt werden. Folglich ist das Kapitel Nummer vier in die beiden Unterkapitel Menschenrechte und Stellung der Frau im Islam geteilt und wird versuchen, eine Einführung in die Menschenrechte des Islam zu geben, sowie darzulegen, wo diese mit Problemen zu kämpfen haben und ob sie überhaupt universell gelebt werden. Im zweiten Unterkapitel wird die unterschiedliche Stellung der Frau, in Bezug auf den Mann, im Islam dargelegt. Abschnitt Nummer drei wird in fünftes und sechstes Kapitel gegliedert. Kapitel fünf teilt sich in drei Unterkapitel; Entwicklung, Bildung und Erziehung im Christentum. Neben der Begriffsbestimmung genannter Themen wird der Unterschied zwischen Entwicklung und Bildung aufgezeigt und versucht, eine passende Definition für den Begriff Erziehung zu finden und darzulegen. Das sechste und letzte Kapitel gliedert sich ebenfalls in drei Unterkapitel, beginnend bei einer allgemeinen Einleitung und dem Blick auf die Gemeinschaft – insbesondere Familie – und endend mit dem Versuch, Erklärungen für momentane Fehlstände der Entwicklung in arabischen Regionen zu finden, gibt es einen Überblick über allgemeine Zustände im Islam in der Vergangenheit und Gegenwart. Die interesseleitende Fragestellung wird am ehesten durch die Verwendung der geisteswissenschaftlichen Methode – der Hermeneutik – beantwortet. Es werden durch die qualitative Methode Textanalysen durchgeführt und erhaltene Ergebnisse empirisch aufgearbeitet. Textquellen stellen vor allem Werke von Religionswissenschaftlern und Philosophen dar, weiters werden Vorlesungen der Theresianischen Militärakademie verwendet und manche Passagen des vorliegenden Textes auch mit öffentlichen Quellen bearbeitet. Die aus dieser Arbeit gewonnenen Erkenntnisse schildern sich folgendermaßen: Der westliche Mensch, bestimmt von Philosophen, ist unterbestimmt, wenn man behauptet, er wäre rein anorganisch; chemische, biologische Prozesse alleine vermögen nicht, eine Kraft zu erzeugen, welche eine ursprüngliche Wirkung erzeugt. Die Annahme, dass der Mensch nun nur eine Kombination aus Organischem und Anorganischem ist, ist ebenfalls noch nicht vollkommen richtig, obwohl hier bereits etwas existiert, was Selbstbewegung verursacht. Tier und Pflanze sind also auf dieser Ebene bereits genügend bestimmt – der Mensch jedoch denkt über das, was er ist, nach und das ist das Selbstbewusstsein, das ihn vom Tier unterscheidet. Der Mensch ist denkend, und weil er dies tut, ist es ihm möglich, eine Meinung zu haben, die in einer bestimmten Freiheitsauffassung mündet. Diese Auffassung einer bestimmten Lebensweise wird im westlichen Staat verwirklicht und außerdem tätlich mitgestaltet durch demokratische Rechte eines jeden Bürgers. Im Islam bekleidet der Mensch eine ganz andere Position; die Philosophie, welche die Begriffsbestimmung unterstützten kann, wird seit vielen Jahren in arabischen Staaten nur subjektiv im Dienste der Religion eingesetzt und die allgemeine Ansicht vertritt den Glauben, dass der Koran selbst reine Vernunft ist. Aus ihm geht auch der Mensch als Sklave oder Diener hervor, der zwar Vernunft besitzt, diese jedoch ohne Anleitung – von Prophet oder Imam – nicht gänzlich richtig einsetzen und damit nie wirklich frei sein kann. Aufgrund der westlichen Basis aller islamischen Philosophen entstanden viele Parallelen, jedoch wurden wirklich freidenkende Denker als Ketzer bezeichnet und somit gab es in arabischen Gebieten bis heute keine Zeit, die mit unserer Aufklärung zu vergleichen wäre. Das Wort Freiheit gibt es im Arabischen nicht in der uns bekannten Bedeutung und nur durch die Gerechtigkeit eines Herrschers soll sie – nach philosophischer Ansicht – gewährleistet werden; keine Unterdrückung, aber auch keine Beteiligung an der Führung eines Staates, wie dies in einer westlichen Demokratie der Fall ist, kann dadurch entstehen und frei wird außerdem nur jener sein, der sich der Macht der Religion, ihrer Schriften und Allah unterwirft. Menschenrechte der Vereinten Nationen beanspruchen für sich, allgemeine Gültigkeit zu besitzen, da sie auf den Grundrechten des Menschen basieren. Sie sichern jedem Menschen dieses Planeten, unabhängig von Hautfarbe, Herkunft und Religion, essenzielle Dinge wie Freiheit, Würde oder Frieden zu. Grundsätzlich sind sie zwar allgemeingültig, jedoch wurden sie von einigen Staaten nicht unterzeichnet und außerdem wirft die Auslegung selbiger, unter anderem von westlichen Staaten wie den USA, Probleme der Glaubwürdigkeit auf. Ist ein Eingreifen bei Menschenrechtsverletzungen nämlich von den in einem Gebiet vorhandenen Rohstoffvorkommen abhängig, so können dies Gegner dieser Rechte schnell dazu verwenden, sie als nicht universell anzuprangern. Die Deklaration islamischer Menschenrechte ist jenen der Vereinten Nationen nicht unähnlich, doch basieren diese auf einem Schriftstück – der Sharia –, welches viele Jahrhunderte alt ist. Zyniker mögen sagen, dass diese Rechte des Islam nur zur Beschwichtigung des Westens entworfen wurden, denn die Frage besteht darin, ob universelle Freiheiten eines jeden Individuums mit der Sharia vereinbar sind, solange sich der Islam nicht für eine Aufklärung öffnet. Die Frau ist ein in beiden Gesellschaften oft angesprochenes Thema. Ist sie im Westen – zumindest offiziell – dem Mann gleichgestellt, so wird sie diesem im Islam eindeutig rangmäßig unterstellt. Sowohl die dem Mann erlaubte Züchtigung seiner Ehefrau als auch eine um die Hälfte verringerte Bedeutung bei Gerichtsverfahren oder Erbrecht lassen dies aus dem Koran hervorgehen, jedoch ist die Kleidungsvorschrift genauso für den Muslim als auch für die Muslima gültig und eine reine Auslegungssache des jeweiligen Staates. Diskriminierung der Frau in diesem Bereich liegt also nicht am Koran, sondern an der Auslegung einzelner Suren durch Extremisten. Aus philosophischer Sicht ist Bildung die Möglichkeit eines jeden Menschen, welche jedoch zum Zwang wird, aus Normen des Denkens auszubrechen und somit von der selbstverschuldeten Unmündigkeit abzukommen. Erziehung hingegen ist jeder Vorgang, der in einer bestimmten Richtung abläuft und – bewusst oder unbewusst – ein Subjekt beeinflusst. Es gibt zwar keine klare Definition, auf welche sich sämtliche Wissenschaften einigen können, jedoch kann gesagt werden, dass sich Erziehung durch die praktische Anwendbarkeit von Bildung unterscheidet. Letztere hat viel eher den Zweck, durch Aneignung von theoretischem Wissen freies Denken zu ermöglichen, als einen Charakter zu formen. Erziehung dient der Bildung des Geistes und somit der Entwicklung eines jeden Individuums, um zu einer mündigen Person und einem wichtigen Bestandteil der jeweiligen Gemeinschaft zu werden. Die Erziehung im arabischen Raum läuft grundsätzlich gleich ab wie dies in westlichen Familien der Fall ist. Ein Unterschied ist die Religionszugehörigkeit, die bereits ab der Geburt gegeben ist. Wichtige Erziehungsgrundsätze bilden Respekt und Gehorsam gegenüber Religion, Staat und Familie, Widerrede wird nicht geduldet und die wirkliche Diskrepanz von westlicher und östlicher Erziehung entsteht zu Beginn der Pubertät; dann wird der Umgang mit dem jeweils anderen Geschlecht im Islam eingeschränkt, Kleidungsvorschriften werden vorgegeben und es entsteht die Trennung zwischen häuslichem und öffentlichem Bereich, welche strikt einzuhalten ist. Junge Frauen dürfen oft nur mehr in Begleitung das Haus verlassen und der pubertierende Junge wird nur widerwillig untertags im eigenen Zuhause geduldet.