Der Begriff des Menschen als Grundlage von christlichen und

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1,25 cm, Fußzeilenabstand vom
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Abstract
Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit der vergleichenden Analyse der
Beziehungen
zwischen
Christentum
und
Islam
hinsichtlich
der
jeweiligen
Betrachtungsweisen von Mensch, Recht und Erziehung.
Die Relevanz des Themas ergibt sich aus der immer größer werdenden Multikulturalität
der Moderne, in welcher das Wissen um unterschiedliche Verhaltensweisen, priorisierte
Werte und Normen oder verschiedene Auffassungen von Recht und Freiheit der
einzelnen Kulturen eine große Rolle spielt. Nicht selten kommt es aufgrund fehlender
Kenntnis einer anderen Menschengruppe zu Missverständnissen und durch die
mangelnde Toleranzbereitschaft mancher Religionen oder Kulturen verschlimmern sich
Situationen, die aus jenem Grund entstanden sind.
Globalisierung fordert eine immer stärker werdende Interaktion der beiden Kulturen,
durch Kommunikation wird diese ebenfalls forciert und moderne Fortbewegungsmittel
erlauben es, innerhalb kürzester Zeit von einem Ort zum anderen zu reisen, von einem
Kulturkreis in einen konträren einzutauchen. Außerdem gewinnen Kenntnisse vom
arabischen Raum, von den dortigen Gepflogenheiten und den Unterschieden zum
Westen auch für das Bundesheer immer mehr an Bedeutung, da sich die
Landesverteidigung nicht mehr auf Inlandseinsätze beschränkt.
Unwissenheit kann zu Konflikten führen, die nicht auf Ereignissen oder Geschehnissen
der Gegenwart basieren, sondern auf eine jahrhundertealte Grundeinstellung
zurückzuführen sind. Aus diesem Grunde muss versucht werden, mithilfe einer, an der
Philosophie angelehnten, Untersuchung Differenzen und Besonderheiten beider
Kulturen darzustellen.
Die für die vorliegende Arbeit gestellte forschungsleitende Frage ist folgend formuliert:
Welche sind die Unterschiede zwischen christlichem und islamischem Menschenund Freiheitsbegriff und in wie weit beeinflussen diese die jeweilige Erziehung und
Bildung?
In drei Abschnitten und sechs Kapitel werden Begriffe und grundlegende Ansichten von
den jeweiligen Religionen oder Kulturen sowohl philosophisch als auch historisch
dargebracht.
Abschnitt Nummer eins und folglich das erste Kapitel befasst sich mit zwei sehr
wichtigen Begriffen; mit dem des Menschen und dem der Freiheit im Christentum.
Diese beiden Themenbereiche sind essenziell für jede weitere Begriffsbestimmung und
werden daher zu allererst behandelt. Gegliedert wird in die zwei großen Unterkapitel
Mensch und Freiheit und im erstgenannten wird zuerst dialektisch der Begriff des
Menschen hergeleitet und dieser danach als denkendes Wesen dargestellt. Im zweiten
Teil werden die drei Stufen des menschlichen Geistes erläutert und mit der Wirklichkeit
werdenden Freiheitsauffassung – dem Staat – abgeschlossen.
Im nächsten Kapitel wird eine vergleichsweise Darstellung zu obigen Begriffen aus
Sicht des Islam geschaffen. Es soll der Mensch unter Allah dargestellt werden, wie ihn
der Koran sieht und welche Eigenschaften ihm von arabischen Philosophen vor allem
im Mittelalter zugeschrieben wurden. Im zweiten Teil wird die islamische Auslegung
des Freiheitsbegriffes erklärt und versucht, den idealen islamischen Staat zu
verbildlichen.
Der zweite Abschnitt beginnt mit dem dritten Kapitel, dieses ist in zwei Unterkapitel
gegliedert; zum einen die allgemeinen Menschenrechte und zum anderen Position der
Frau im Christentum und es wird versucht, die Grundsätze der Menschenrechte
aufzuzeigen und mögliche Probleme bei der Durchsetzung zu nennen. Weiters wird die
Stellung der Frau im Westen erläutert, wobei nicht auf die Moderne fokussiert wird,
sondern die Lehren und Ansichten Jesus Christi näher erklärt werden.
Folglich ist das Kapitel Nummer vier in die beiden Unterkapitel Menschenrechte und
Stellung der Frau im Islam geteilt und wird versuchen, eine Einführung in die
Menschenrechte des Islam zu geben, sowie darzulegen, wo diese mit Problemen zu
kämpfen haben und ob sie überhaupt universell gelebt werden. Im zweiten Unterkapitel
wird die unterschiedliche Stellung der Frau, in Bezug auf den Mann, im Islam
dargelegt.
Abschnitt Nummer drei wird in fünftes und sechstes Kapitel gegliedert. Kapitel fünf
teilt sich in drei Unterkapitel; Entwicklung, Bildung und Erziehung im Christentum.
Neben der Begriffsbestimmung genannter Themen wird der Unterschied zwischen
Entwicklung und Bildung aufgezeigt und versucht, eine passende Definition für den
Begriff Erziehung zu finden und darzulegen.
Das sechste und letzte Kapitel gliedert sich ebenfalls in drei Unterkapitel, beginnend bei
einer allgemeinen Einleitung und dem Blick auf die Gemeinschaft – insbesondere
Familie – und endend mit dem Versuch, Erklärungen für momentane Fehlstände der
Entwicklung in arabischen Regionen zu finden, gibt es einen Überblick über allgemeine
Zustände im Islam in der Vergangenheit und Gegenwart.
Die interesseleitende Fragestellung wird am ehesten durch die Verwendung der
geisteswissenschaftlichen Methode – der Hermeneutik – beantwortet. Es werden durch
die qualitative Methode Textanalysen durchgeführt und erhaltene Ergebnisse empirisch
aufgearbeitet.
Textquellen stellen vor allem Werke von Religionswissenschaftlern und Philosophen
dar, weiters werden Vorlesungen der Theresianischen Militärakademie verwendet und
manche Passagen des vorliegenden Textes auch mit öffentlichen Quellen bearbeitet.
Die aus dieser Arbeit gewonnenen Erkenntnisse schildern sich folgendermaßen:
Der westliche Mensch, bestimmt von Philosophen, ist unterbestimmt, wenn man
behauptet, er wäre rein anorganisch; chemische, biologische Prozesse alleine vermögen
nicht, eine Kraft zu erzeugen, welche eine ursprüngliche Wirkung erzeugt. Die
Annahme, dass der Mensch nun nur eine Kombination aus Organischem und
Anorganischem ist, ist ebenfalls noch nicht vollkommen richtig, obwohl hier bereits
etwas existiert, was Selbstbewegung verursacht. Tier und Pflanze sind also auf dieser
Ebene bereits genügend bestimmt – der Mensch jedoch denkt über das, was er ist, nach
und das ist das Selbstbewusstsein, das ihn vom Tier unterscheidet. Der Mensch ist
denkend, und weil er dies tut, ist es ihm möglich, eine Meinung zu haben, die in einer
bestimmten
Freiheitsauffassung
mündet.
Diese
Auffassung
einer
bestimmten
Lebensweise wird im westlichen Staat verwirklicht und außerdem tätlich mitgestaltet
durch demokratische Rechte eines jeden Bürgers.
Im Islam bekleidet der Mensch eine ganz andere Position; die Philosophie, welche die
Begriffsbestimmung unterstützten kann, wird seit vielen Jahren in arabischen Staaten
nur subjektiv im Dienste der Religion eingesetzt und die allgemeine Ansicht vertritt den
Glauben, dass der Koran selbst reine Vernunft ist. Aus ihm geht auch der Mensch als
Sklave oder Diener hervor, der zwar Vernunft besitzt, diese jedoch ohne Anleitung –
von Prophet oder Imam – nicht gänzlich richtig einsetzen und damit nie wirklich frei
sein kann. Aufgrund der westlichen Basis aller islamischen Philosophen entstanden
viele Parallelen, jedoch wurden wirklich freidenkende Denker als Ketzer bezeichnet und
somit gab es in arabischen Gebieten bis heute keine Zeit, die mit unserer Aufklärung zu
vergleichen wäre.
Das Wort Freiheit gibt es im Arabischen nicht in der uns bekannten Bedeutung und nur
durch die Gerechtigkeit eines Herrschers soll sie – nach philosophischer Ansicht –
gewährleistet werden; keine Unterdrückung, aber auch keine Beteiligung an der
Führung eines Staates, wie dies in einer westlichen Demokratie der Fall ist, kann
dadurch entstehen und frei wird außerdem nur jener sein, der sich der Macht der
Religion, ihrer Schriften und Allah unterwirft.
Menschenrechte der Vereinten Nationen beanspruchen für sich, allgemeine Gültigkeit
zu besitzen, da sie auf den Grundrechten des Menschen basieren. Sie sichern jedem
Menschen dieses Planeten, unabhängig von Hautfarbe, Herkunft und Religion,
essenzielle Dinge wie Freiheit, Würde oder Frieden zu. Grundsätzlich sind sie zwar
allgemeingültig, jedoch wurden sie von einigen Staaten nicht unterzeichnet und
außerdem wirft die Auslegung selbiger, unter anderem von westlichen Staaten wie den
USA, Probleme der Glaubwürdigkeit auf. Ist ein Eingreifen bei Menschenrechtsverletzungen nämlich von den in einem Gebiet vorhandenen Rohstoffvorkommen
abhängig, so können dies Gegner dieser Rechte schnell dazu verwenden, sie als nicht
universell anzuprangern.
Die Deklaration islamischer Menschenrechte ist jenen der Vereinten Nationen nicht
unähnlich, doch basieren diese auf einem Schriftstück – der Sharia –, welches viele
Jahrhunderte alt ist. Zyniker mögen sagen, dass diese Rechte des Islam nur zur
Beschwichtigung des Westens entworfen wurden, denn die Frage besteht darin, ob
universelle Freiheiten eines jeden Individuums mit der Sharia vereinbar sind, solange
sich der Islam nicht für eine Aufklärung öffnet.
Die Frau ist ein in beiden Gesellschaften oft angesprochenes Thema. Ist sie im Westen –
zumindest offiziell – dem Mann gleichgestellt, so wird sie diesem im Islam eindeutig
rangmäßig unterstellt. Sowohl die dem Mann erlaubte Züchtigung seiner Ehefrau als
auch eine um die Hälfte verringerte Bedeutung bei Gerichtsverfahren oder Erbrecht
lassen dies aus dem Koran hervorgehen, jedoch ist die Kleidungsvorschrift genauso für
den Muslim als auch für die Muslima gültig und eine reine Auslegungssache des
jeweiligen Staates. Diskriminierung der Frau in diesem Bereich liegt also nicht am
Koran, sondern an der Auslegung einzelner Suren durch Extremisten.
Aus philosophischer Sicht ist Bildung die Möglichkeit eines jeden Menschen, welche
jedoch zum Zwang wird, aus Normen des Denkens auszubrechen und somit von der
selbstverschuldeten Unmündigkeit abzukommen. Erziehung hingegen ist jeder
Vorgang, der in einer bestimmten Richtung abläuft und – bewusst oder unbewusst – ein
Subjekt beeinflusst. Es gibt zwar keine klare Definition, auf welche sich sämtliche
Wissenschaften einigen können, jedoch kann gesagt werden, dass sich Erziehung durch
die praktische Anwendbarkeit von Bildung unterscheidet. Letztere hat viel eher den
Zweck, durch Aneignung von theoretischem Wissen freies Denken zu ermöglichen, als
einen Charakter zu formen. Erziehung dient der Bildung des Geistes und somit der
Entwicklung eines jeden Individuums, um zu einer mündigen Person und einem
wichtigen Bestandteil der jeweiligen Gemeinschaft zu werden.
Die Erziehung im arabischen Raum läuft grundsätzlich gleich ab wie dies in westlichen
Familien der Fall ist. Ein Unterschied ist die Religionszugehörigkeit, die bereits ab der
Geburt gegeben ist. Wichtige Erziehungsgrundsätze bilden Respekt und Gehorsam
gegenüber Religion, Staat und Familie, Widerrede wird nicht geduldet und die wirkliche
Diskrepanz von westlicher und östlicher Erziehung entsteht zu Beginn der Pubertät;
dann wird der Umgang mit dem jeweils anderen Geschlecht im Islam eingeschränkt,
Kleidungsvorschriften werden vorgegeben und es entsteht die Trennung zwischen
häuslichem und öffentlichem Bereich, welche strikt einzuhalten ist. Junge Frauen
dürfen oft nur mehr in Begleitung das Haus verlassen und der pubertierende Junge wird
nur widerwillig untertags im eigenen Zuhause geduldet.
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