10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Grundprobleme einer Wirtschaft • Entscheidungsproblem • Wer entscheidet über die Güterproduktion und den Güterkonsum? • Sollen alle Gesellschaftsmitglieder am Entscheidungsprozess beteiligt werden oder wird er einer Person überlassen? • Produktionsproblem • Was (wie viel) soll erzeugt werden? • Darunter versteht man die Frage, welche Güter und wie viele von jeder Güterart erstellt werden sollen. • Verteilungsproblem • Für wen wird produziert? • Wer soll die Güter, die hergestellt werden erhalten? 23. März 2010 Folie 1 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Selbstversorungswirtschaft • Liegen die Entscheidungen über Produktion und Konsum in der Hand einer Person oder kleinen Sippe, so spricht man von Selbstversorgungswirtschaft (Subsistenzwirtschaft). • Produzenten und Konsumenten sind weitestgehend identisch und • es werden nur die Güter erzeugt, die dem eigenen Verbrauch dienen • Beispiele: einfach Bevölkerungsgruppen in Afrika (Pygmäen), häusliche Selbstversorgung Gemüse- und Obstbau, Nachbarschaftshilfe 23. März 2010 Folie 2 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Arbeitsteilige Wirtschaft • Gütererstellung und Konsum erfolgt in getrennten Wirtschaftseinheiten (Produktion in Unternehmen, Konsum in Haushalten) • Innerhalb der beiden Wirtschaftseinheiten erfolgt eine Spezialisierung • Unternehmen konzentrieren sich auf die Produktion bestimmter Güterarten bis hin zu einzelnen Produktteilen • In Haushalten versuchen die Erwerbstätigen ihren Arbeitsplatz/ihr Einkommen durch verstärkte berufliche Qualifikation zu sichern • Die immer stärker zunehmende Arbeitsteilung und Spezialisierung erlaubt die Steigerung der Produktivität und damit des materiellen Wohlstands vieler Menschen 23. März 2010 Folie 3 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Wirtschaftssystem Unter Wirtschaftssystem versteht man eine gedankliche Ordnung anhand von Modellen, die die Koordinationsprinzipien und Strukturmerkmale einer Wirtschaft vereinfacht beschreiben. Die theoretische, also die angenommene Gliederung einer Volkswirtschaft. • Bei einem Wirtschaftssystem geht man der Frage nach, wie in einer arbeitsteiligen Wirtschaft die Tätigkeiten der einzelnen Beteiligten optimal auf einander abgestimmt werden können. • Man geht dabei von einer idealen Vorstellung aus. (idealtypische Betrachtungsweise) 23. März 2010 Folie 4 Zentrale Organisation 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Informationen über Produktion und Verteilung Zentrale Anweisungen Informationen über Arbeits- und Konsumwünsche und Kontrolle Arbeitleistung Unternehmen Haushalte Konsumgüter / Dienstleistungen 23. März 2010 Folie 5 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Dezentrale Organisation Arbeitsnachfrage Arbeitsmarkt Arbeitsangebot Haushalt Unternehmen Güterangebot 23. März 2010 Gütermarkt Güternachfrage Folie 6 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Ordnungselemente • Wem gehört was? Eigentumsverhältnisse • Wer kann darüber verfügen? Vertragsverhältnisse • Wie werden die Handlungen der Menschen koordiniert? Koordinationsmechanismus • Wer entscheidet über die Preise? Preisbildung • Wer bestimmt die Höhe der Löhne? Lohnbildung Unter Ordnungselementen versteht man die Organisationsprinzipien einer Wirtschaft, die in gegensätzlicher Ausprägung auftreten können und in ihrem Zusammenwirken verschiedene Ordnungsmodelle (Wirtschaftssysteme) ergeben. 23. März 2010 Folie 7 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Ordnungselemente und Wirtschaftssystem Leere Felder füllen! Ordnungselement Eigentumsverhältnisse Vertragsverhältnisse Koordinationsprinzip Freie Marktwirtschaft Zentralverwaltungswirtschaft Preisbildung Lohnbildung 23. März 2010 Folie 8 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Ordnungselement Eigentumsverhältnisse Vertragsverhältnisse Koordinationsprinzip Preisbildung Lohnbildung 23. März 2010 Ordnungselemente und Wirtschaftgssystem Zentralverwaltungswirtschaft Freie Marktwirtschaft PrivatEigentum Vertragsfreiheit Kollektiv-Eigentum Markt Plan Freie Preisbildung Freie Lohnbildung PreisFestsetzung LohnFestsetzung Vertragsunfreiheit Folie 9 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Wirtschaftsordnungen • Wirtschaftsordnungen, die auf dem Wirtschaftssystem der Zentralverwaltungswirtschaft aufbauen, werden als (sozialistische) Planwirtschaften bezeichnet. • Dient das Ordnungsmodell der freien Marktwirtschaft als Grundlage für die Wirtschaftsordnung, so spricht man von (sozialen) Marktwirtschaften. Unter Wirtschaftsordnung versteht man die konkrete Ausgestaltung der Wirtschaft eines Landes durch rechtliche Regelungen, Verhaltensweisen, Organisationsformen und Institutionen. Wirklichkeit eines Wirtschaftssystems. Hier wird die Theorie in der Praxis betrachtet. 23. März 2010 Folie 10 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Karl Marx 1818-1883 Planwirtschaftliche Wirtschaftsordnungen Gründe für die geringe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: • Weiche Pläne: Zu lange Informationswege, ungenaue Angaben über die Produktionsmöglichkeiten • Schwerfällige Organisation: Unterbrechungen beim Produktionsvorgang • Veraltete Produkte: mangelnder technischer Fortschritt und geringe Produktivität • Unzufriedenheit der Bevölkerung: unzureichende Güterversorgung 23. März 2010 Folie 11 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Adam Smith 1723-1790 Marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnungen • Eigennutz dient dem Gemeinwohl • Preismechanismus des Marktes: Der Preis hat • Signalfunktion (hohe Preise knappe Güter) • Planabstimmungsfunktion (Abstimmung Einkommen-Preise) • Lenkungsfunktion (Gewinnerwartung Einsatz Produktionsfaktoren) • Anreizfunktion (Produktionserhöhung/-drosselung, Sparsamkeit ...) Bei der Marktwirtschaft handelt es sich um eine sich selbst steuernde Wirtschaftsordnung, bei der zwischen den unabhängigen Wirtschaftssubjekten ein Mengenabgleich über flexible Preise erfolgt. 23. März 2010 Folie 12 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Freie Marktwirtschaft Mit Marktwirtschaft wird eine Wirtschaftsordnung bezeichnet, bei der alle wirtschaftenden Personen auf Grund freiwilliger Entschlüsse miteinander in vertragliche Beziehungen treten, um Güter und Dienstleistungen zu kaufen oder zu verkaufen Adam Smith 1776 • Egoistische Interessen Gemeinwohl • Selbstregulierung der Wirtschaft (A – N) Adam Smith 1723-1790 Soziale Gerechtigkeit 23. März 2010 Folie 13 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Ordnungsrahmen der freien Marktwirtschaft • Dezentrale Planung • Märkte • Konsumgüter-, Kredit-, Faktor• Regulierung über Preis (Zins, Lohn/Gehalt, Miete, Pacht) • Gewerbefreiheit (Unternehmensgründung) • Vertragsfreiheit • Niederlassungsfreiheit, Freizügigkeit • Freihandel (Ex- Import) • Produktionsfreiheit • Konsumfreiheit Motivation Lenkungssystem = der Preis • Profitstreben • Bestimmung der Art und Menge der zu prod. Güter • Nutzenmaximierung • Anzeigen der Güterknappheit • Abstimmung der Einzelpläne • Interesse am Erfolg des Wirtschaftens 23. März 2010 Folie 14 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Adam Smith 1723-1790 Marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnungen Der Markt ermöglicht: Er erfüllt damit Funktionen: • Auslese → Auslesefunktion • Leistungsbereitschaft → Leistungsfunktion • Steigende → Versorgungsfunktion Güterversorgung • Technischen Fortschritt → Innovationsfunktion 23. März 2010 Folie 15 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Marktwirtschaft und Marktversagen Unter Marktversagen versteht man die Erscheinung, dass ein sich selbst überlassener Markt nicht in allen Marktsituationen zu einem sinnvollen Ergebnis führt. Der Selbstregulierungsmechanismus des Marktes funktioniert im Wesentlichen nur bei privaten Gütern, nicht jedoch bei öffentlichen Gütern, die vom Staat bereitgestellt werden. Öffentliche Güter sind z.B.: • Äußere Sicherheit • Innere Sicherheit • Rechtssicherheit • Straßen- und Verkehrswegenetz Öffentliche Güter sind vom Staat angebotene Güter zur Befriedigung kollektiver Bedürfnisse. 23. März 2010 Folie 16 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Öffentliche Güter Während der Käufer bei den privaten Gütern des täglichen Lebens • einen Preis bezahlen muss • trifft dies für die öffentlichen Güter meist nicht zu • private Güter werden individuell konsumiert • öffentliche Güter können nur gemeinsam konsumiert werden Öffentliche Güter sind durch zwei Merkmale gekennzeichnet: • Nichtausschließbarkeit Jeder, der Interesse am Gut hat, kann es in Anspruch nehmen Trittbrettfahrerhaltung, d.h. man kann ein öffentliches Gut in Anspruch nehmen, ohne einen Preis dafür zu bezahlen. • Nichtrivalität Öffentliche Güter können von verschiedenen Personen gleichzeitig konsumiert werden im Gegensatz zu privaten Gütern. 23. März 2010 Folie 17 Marktversagen 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS bei öffentlichen Gütern Wie am Beispiel der Feuerwehr belegt wird, besteht bei diesen Gütern zwar eine gesellschaftliche Nachfrage, es kommt aber auf privaten Märkten meist kein Angebot zustande. Um das Hab und Gut der einzelnen Personen und Familien vor Feuer oder Naturkatastrophen, wie Wasser oder Sturm, zu schützen, befindet sich in jedem Ort eine Feuerwehr. Das gemeinschaftliche Schutzbedürfnis vor den Gefahren der Natur ist die Ursache für die Nachfrage nach den Leistungen der Feuerwehr. Da jedoch der Fuhrpark, die Ausbildung und Beschäftigung der Feuerwehrleute sehr hohe Kosten verursachen, findet sich keine Privatperson, die das Risiko auf sich nimmt und ein entsprechendes Angebot bereitstellt. Es bildet sich kein Preis für den Gefahrenschutz, d.h., der Marktmechanismus versagt und der Staat muss ein Angebot bereitstellen. 23. März 2010 Folie 18 Externe Effekte 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Definition/Beispiel Unter einem externen Effekt versteht man die Auswirkungen des ökonomischen Handelns auf die Wohlfahrt eines unbeteiligten Dritten, die niemand bezahlt oder dafür einen Ausgleich erhält. Beispiel: Luftverschmutzung durch Kohlekraftwerke • u. U. Atemwegserkrankungen, Verschmutzung der Gebäudefassaden, Schädigung der umliegenden Natur • Die Kosten für die medizinische Betreuung der Erkrankten, die häufigen Anstriche der Fassaden hat das Unternehmen in seiner Preiskalkulation nicht zu berücksichtigen. • Der Strom, den dieses Kraftwerk liefert, wird demzufolge billiger angeboten, als er in Wirklichkeit ist. • Der Marktpreis entspricht nicht dem wirklichen Preis und berücksichtigt die sozialen Kosten nicht. 23. März 2010 Folie 19 Externe Effekte 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS freie Güter – externe Kosten Negative externe Effekte werden als externe Kosten bezeichnet. Zu den negativen externen Effekten gehören z.B. die Folgen der • Produktionsaktivitäten von Unternehmen wobei durch Schadstoffausstoß, Abwässereinleitungen usw. viele Menschen beeinträchtigt werden. • Konsumaktivitäten der Haushalte wobei durch laute Musik, Autolärm, Müllentsorgung andere Haushalte beeinflusst werden. • Lärm- und Abgasbelästigung von Flugzeugen, Autos und der Eisenbahn, die in ihrer Umgebung das Wohlbefinden der Bevölkerung mindern. Vor allem die Mobilität des Personen- und Güterverkehrs bedeutet für die Umwelt erhebliche Belastungen und Kosten. Diese Kosten werden nur zum Teil von den Verkehrsteilnehmern getragen und überwiegend auf die Allgemeinheit bzw. auf unbeteiligte Dritte abgewälzt. Nach den Regeln des Marktes werden die Umweltressourcen als freies Gut betrachtet und an die Gesellschaft kostenlos abgegeben. Die Folge des Marktversagens führte zu einer exzessiven Nutzung der Umwelt und zu steigenden Umweltbelastungen. Vor allem die verkehrsbedingten externen Effekte brachten einen steigenden CO2-Ausstoß und ein Veränderung des Weltklimas. 23. März 2010 Folie 20 Marktversagen 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Preismechanismus • Da der Markt mit seinem Preismechanismus über die Güterproduktion und Güterverteilung entscheidet, • werden immer nur die Güter erzeugt, hinter denen eine Nachfrage steht. • Der Wunsch und die Kaufkraft des Kunden sind entscheidend, gleichgültig ob der Gegenstand sinnvoll und notwendig ist. • Darum ist es denkbar, dass sich die Reichen Milch für ihre Katzen leisten können, nicht aber die Armen für ihre Kinder. 23. März 2010 Folie 21 Marktversagen 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Prestigekonsum Der Marktmechanismus ermöglicht sog. Prestigekonsum • Die Nachfrage kann durch Werbung auf bestimmte Güter gelenkt werden, die allein dem Prestige und Geltungsbedürfnis der Menschen dienen. • Dadurch kann sich eine Konsumgesellschaft bilden, für die die These gilt: „Man kauft das, was man nicht braucht, um dem zu imponieren, den man nicht mag.“ 23. März 2010 Folie 22 Marktversagen 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS unsoziale Ordnung Der Marktmechanismus führt zu einer gesellschaftlich unsozialen Ordnung • Menschen mit körperlichen oder geistigen Gebrechen, die keinerlei Einkommen erzielen und damit keine Kaufkraft entwickeln können, müssen ein Leben am Rande der Gesellschaft fristen • Das erwerbswirtschaftliche Prinzip der Marktwirtschaft bevorzugt stets den Tüchtigen, Fleißigen und Durchsetzungsfähigen • für den Glücklosen und Schwachen bietet dieses Modell keinen Platz 23. März 2010 Folie 23 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Marktversagen • Da der Markt die freie Entfaltung des Individuums ermöglicht, kann es in einer konkreten Wirtschaftordung zu einem rücksichtslosen Kampf um Erfolg und Gewinn kommen, dessen Begleiterscheinung Egoismus, Neid, Hass und Aggressionslust sind. • Der materielle Erfolg wird dann zum obersten Ziel einer Gesellschaft, und wer dieses Ziel nicht erreicht, erfährt Geringschätzung oder wird vernachlässigt. Marktversagen bei öffentlichen Gütern externen Effekten sozialen Zielen Bereits der griechische Philosoph Aristoteles hat auf diese negative Eigenart der Wirtschaft hingewiesen und formuliert: „Wirtschaften ist Übertölpeln des anderen aus Habgier und Gewinnsucht.“ Überlasst der Staat eine Volkswirtschaft dem Marktmechanismus, so kann sich eine materialistische Gesellschaft herausbilden, in der Werte wie Geld, Macht und Besitz wichtiger sind als geistige Werte wie Toleranz und Nächstenliebe. 23. März 2010 Folie 24 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Geschichte der sozialen Marktwirtschaft Definition nach Prof. Müller-Armack: Bei der sozialen Marktwirtschaft ist das Prinzip der Freiheit auf dem Markt mit dem des sozialen Ausgleichs zu verbinden. • Prof. Müller-Armack = geistiger Vater • Ludwig Erhard hat das Konzept umgesetzt • Währungsreform 20.6.1948 • 40 DM Kopfgeld je Person • 20 DM zusätzliches Kopfgeld je Person im August • 24.6.1948 = eigentlicher Geburtstag der soz. Marktwirtschaft „Gesetz über Leitsätze für die Bewirtschaftung und Preispolitik nach der Geldreform“ 23. März 2010 Folie 25 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Geschichte der sozialen Marktwirtschaft Definition nach Prof. Müller-Armack: Bei der sozialen Marktwirtschaft ist das Prinzip der Freiheit auf dem Markt mit dem des sozialen Ausgleichs zu verbinden. • Prof. Müller-Armack = geistiger Vater • Ludwig Erhard hat das Konzept umgesetzt • Währungsreform 20.6.1948 • 40 DM Kopfgeld je Person • 20 DM zusätzliches Kopfgeld je Person im August • 24.6.1948 = eigentlicher Geburtstag der soz. Marktwirtschaft „Gesetz über Leitsätze für die Bewirtschaftung und Preispolitik nach der Geldreform“ 23. März 2010 Folie 26 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Phasen der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland • 1950-1965 Zeit des Wirtschaftswunders • 1966-1974 Zeit der Globalsteuerung • 1975-2000 Zeit der Struktur- und Wachstumskrisen • 2000-heute Zeit der Globalisierung Unter Globalisierung versteht man den Prozess einer zunehmenden internationlalen Arbeitsteilung, in dem nationalstaatliche Grenzen überwunden und die Kooperation zwischen den Ländern intensiviert wird. 23. März 2010 Folie 27 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Grundelemente der sozialen Marktwirtschaft Privateigentum und Vertragsfreiheit Niederlassungsfreiheit Gewerbefreiheit Unternehmen Produktionsfreiheit 23. März 2010 Freizügigkeit Berufswahlfreiheit Güter- und Arbeitsmarkt mit freier Preisbildung Haushalte Konsumfreiheit Folie 28 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Grundelemente der sozialen Marktwirtschaft Ordnungsmerkmale der freien Martkwirtschaft negative Auswirkungen Grundelemente der sozialen Marktwirtschaft Privateigentum ungerechte Einkommensverteilung Gütermarkt mit freier Preisbildung Preisabsprachen Unternehmenszusammenschlüsse Wettbewerbsordnung Arbeitsmarkt mit freier Lohnbildung niedrige Löhne mangelnde soziale Absicherung Arbeits- und Sozialordnung 23. März 2010 Eigentumsordnung Folie 29 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Eigentumsordnung Privateigentum als grundlegendes Element Artikel 14 Grundgesetz (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen. 23. März 2010 Folie 30 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Grenzen der Eigentumsordung • Die Vermögenspolitik verfolgt das Ziel: • die Vermögen gleichmäßiger zu verteilen und so den Lebensstandard der unteren und mittleren Einkommensschichten zu heben. Durch die Zunahme der materiellen Sicherheit kann der Einzelne seine Persönlichkeit besser entfalten und hat mehr Möglichkeit zur Selbstbehauptung • Spannungen zwischen den sozialen Gruppen abzubauen. Eine von der Mehrheit als ungerecht empfundene Einkommens- und Vermögensverteilung gefährdet eine freiheitliche Gesellschaftsordnung, da sie zu Neid, Missgunst und Hass zwischen den Bevölkrerungsgruppen führt. 23. März 2010 Folie 31 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Vermögenspolitik • Steuerpolitik z.B. den Besserverdienenden mehr Steuern abverlangen als den Arbeitnehmern mit geringem Lohn Steuerprogression • Unter Steuerprogression versteht man das Ansteigen des Steuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkomen • Ebenso berücksichtigt die Erbschaftssteuer die sozialen Verhältnisse, indem sie große Vermögen stärker besteuert als kleine. • Um die Vermögensverhältnisse anzugleichen, erhalten Personen mit geringem Einkommen die Möglichkeit, durch Zuschüsse des Arbeitsgebers und des Staates Vermögen zu bilden. Vermögensbildungsgesetz 23. März 2010 Folie 32 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Sozialpflichtigkeit des Eigentums • Der Gebrauch des Eigentums soll dem Wohl der Allgemeinheit dienen. So müssen z.B. Eigentümer von Wäldern den Spaziergängern und Wanderern es erlauben, sich dort aufzuhalten • Die Nutzung bestimmter Grundstücke kann vorgeschrieben werden, ob z.B. ein Gebäude darauf errichtet werden kann oder nicht • Bei einer Flurbereinigung können z.B. wertgleiche Grundstücke umgelegt und die Eigentümer wertvoller Gebäude oder Naturdenkmäler gezwungen werden, diese in einem bestimmten Zustand zu erhalten. • In den genannten Fällen erfolgt keine Enteignung und demzufolge muss auch keine Entschädigung gezahlt werden. 23. März 2010 Folie 33 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Enteignung für den Bau einer Straße oder einer Versorgungsleitung wird ein Grundstück benötigt, das der Eigentümer nicht verkaufen will Enteignung unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen möglich Angemessenes Entschädigungsangebot Einleitung des Enteignungs- und Entschädigungsverfahren Der Träger des Vorhabens muss bei der Enteignungsbehörde einen Antrag stellen Prüfung des Antrags Enteignung, wenn dies zum Wohl der Allgemeinheit erfolgt Rechtsgrundlagen für die Enteignung können z.B. sein: Bundesfernstraßengesetz Baugesetz Energiewirtschaftsgesetz Landschaftsschutzgesetz Denkmalschutzgesetz 23. März 2010 Folie 34 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Enteignung Rechtsgrundlage Artikel 15 Grundgesetz Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 und 4 entsprechend. 23. März 2010 Folie 35 Wettbewerbsordnung 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen = Kartellgesetz Das Bundeskartellamt in Bonn, eine dem BM für Wirtschaft und Technologie zugeordnete selbständig arbeitende Bundesbehörde Hauptaufgaben: • Durchsetzung des Kartellverbots • Fusionskontrolle • Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen Das Bundeskartellamt kann insb. • • • • • Zusammenschlüsse von Unternehmen verbieten missbräuchliche Verhaltensweisen untersagen Auflagen erteilen und Geldbußen verhängen. Außerdem verfügt die Behörde über weitgehende Ermittlungsbefugnisse 23. März 2010 Folie 36 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Kartelle Unter Kartellen versteht man Absprachen zwischen rechtlich selbständigen Unternehmen mit dem Zweck, den Wettbewerb zu verhindern. Es gibt: • Preiskartelle • Kalkulationskartelle • Rationalisierungskartelle • Gebietskartelle • Ein- und Ausfuhrkartelle 23. März 2010 Folie 37 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS GWB §1 Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten. 23. März 2010 Folie 38 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Unlauterer Wettbewerb • Die Werbung erweckt den Eindruck, es handelt sich um ein besonders günstiges Angebot, obwohl es in Wirklichkeit nicht zutrifft - Beispiel: Werbung für ein kostenloses Handy, ohne den Kunden über den langfristig teuren Mobilfunkvertrag zu informieren • Irreführende oder unwahre Angaben über die Zusammensetzung, Herkunft oder das Produktionsverfahren einer Ware - Beispiel: Der in der Werbung angebotene „selbstgebackene Kuchen nach Großmutters Art“ wird von einer Großbäckerei bezogen. • Die unberechtigte Ankündigung eines Ausverkaufs - Beispiel: Ein Einzelhändler kündigt einen Ausverkauf an und schiebt laufend „Billigware“ nach • Die Bestechung von Mitarbeitern eines Unternehmens mit dem Ziel, sich bei der Auftragsvergabe einen Vorteil zu verschafffen 23. März 2010 Folie 39 UWG 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS UWG = Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Durch das UWG soll verhindert werden, dass der Verbraucher durch die Werbung getäuscht oder irregeführt wird. Vergleichende Werbung soll unterbleiben. §1 Zweck des Gesetzes Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. 23. März 2010 Folie 40 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Arbeits- und Sozialordnung Artikel 9 Grundgesetz (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. ... (3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. ... 23. März 2010 Folie 41 Gewerkschaften 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Die Gewerkschaften sind Vereinigungen von Arbeitnehmern, die neben wirtschaftlichen auch soziale und politische Interessen ihrer Mitglieder gegenüber anderen Verbänden und dem Staat vertreten. DGB Deutscher Gewerkschaftsbund (Dachorganisation) IGBAU Bauen-Agrar-Umwelt IGBCE Bergbau, Chemie, Energie GEW Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft IGM Metall NGG Nahrung-Genuss-Gaststätten GdP Gewerkschaft der Polizei TRANSNET Gewerkschaft GdED ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft 23. März 2010 Folie 42 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Arbeitgeberverbände Die Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Unternehmern bzw. Unternehmen zur Wahrung ihrer Interessen vo allem gegenüber den Gewerksachaften. Die Arbeitgeberverbände haben als Spitzenverband die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA). • Ziel des BDA ist v.a. eine an der Produktivität der Unternehmen orientierte Lohnpolitik • Ziele der Gewerkschaften sind höhere Löhne, flexible Arbeitszeit, geringe Beschäftigungsrisiken, besserer Arbeitsschutz, verbesserte Mitbestimmung auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene 23. März 2010 Folie 43 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Spielregeln für den Arbeitskampf • Tarifverhandlungen Gewerkschaften/Arbeitgeber oft begleitet von Warnstreiks • Erklärung des Scheiterns • Schlichtungsverfahren • Annahme oder Ablehnung des Schlichterspruchs • Neue Verhandlungsrunde • Beschluss des Bundesvorstands oder Urabstimmung Streik 75% Zustimmung erforderlich, falls nicht erreicht neue Verhandlungen • Streik - Aussperrung • Neue Verhandlungen • Beschluss des Bundesvorstands oder Urarbstimmung 25% Zustimmung erforderlich Streikende • Neuer Tarifvertrag 23. März 2010 Folie 44 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Staatliche Schutzgesetze • Kündigungsschutzgesetz Kündigungsfristen • Betriebsverfassungsgesetz Wahl des Betriebsrats • Mitbestimmungsgesetz inner- überbetriebliche Mitbestimmung • Arbeitsschutzgesetz Schutz der Menschen vor körperlicher und seelischer Überforderung, Sicherung der Gesundheit und der Leistungsbereitschaft 23. März 2010 Folie 45 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Bundesagentur für Arbeit • Zentrale Behörde zur Regelung der Probleme des Arbeitsmarktes mit Sitz in Nürnberg • Steht unter Rechtsaufsicht des BM für Arbeit und Soziales • Wird durch Beträge der soz.vers.pfl. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt Aufgaben: • Beobachtung des Arbeitsmarktes • Arbeitsberatung • Arbeitsvermittlung • Förderung der Berufsausbildung • Finanzierung von ABM • Zahlung von Lohnersatzleistungen (ALG, Insolvenzgeld) 23. März 2010 Folie 46 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Sozialordnung Unter Sozialordnung versteht man ein umfassendes System der sozialen Absicherung in allen Lebenslagen von der Geburt bis zum Tod. • Ursprünge in der Kranken- und Armenversorgung in mittelalterlichen Städten und Kirchen • Ausbeutung der Arbeitnehmer und Massenarmut während der industriellen Revolution Arbeiterbewegung gesetzliche Regelungen wie z.B. das Preußische Armengesetz von 1842 Ausbau der Sozialordnung unter Otto von Bismarck 23. März 2010 Folie 47 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Rechtsgrundlagen Sozialordnung Artikel 1 GG (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Artikel 2 GG (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Artikel 20 GG (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. 23. März 2010 Folie 48 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Elemente des Sozialstaatsprinzips Sozialstaatsprinzip heißt, die staatlichen Organe sind verpflichtet, die soziale Gerechtigkeit zu einem Leitprinzip ihres Handelns zu erheben. • Die Möglichkeit eines jeden Bürgers, bei sozialen Ungerechtigkeiten ein Arbeits- oder Sozialgericht einzuschalten und sein Recht auf Hilfe gegenüber dem Staat einzuklagen • Die Regelungen der gesetzlichen Pflichtversicherungen • Krankenversicherung • Renten- und Pflegeversicherung • Arbeitslosenversicherung • Unfallversicherung • Absicherung eines menschenwürdigen Lebens durch die Daseinsvorsorge und die Gesundheitsvorsorge • Die Beachtung des sozialen Aspekts in verschiedenen Bereichen, wie z.B. der Wohnpolitik 23. März 2010 Folie 49 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Sozialgesetzbuch (SGB) Die wichtigsten Regelungen der Sozialordnung finden sich im deutschen Sozialgesetz (SGB) Bestimmungen über die • Arbeitsförderung • Sozialversicherung • Kinder- und Jugendhilfe • Pflegeversicherung und Sozialhilfe 23. März 2010 Folie 50 10c WR 2009/10 Saldo 10, LAS Bausteine der sozialen Sicherung 2006 in Mrd. € Rentenversicherung 240,0 Krankenversicherung 146,8 Arbeitsförderung 83,2 Lohnfortzahlung, Betriebsrenten 56,5 Pensionen/Beihilfen 46,9 Kinder, Familien, BaföG 44,8 Soziale Steuervorteile 35,7 Sozialhilfe 21,9 Jugendhilfe 19,0 Unfallversicherung 11,2 Pflegeversicherung 18,0 Altersicherung für Landwirte 6,7 Soziale Entschädigung u.a. 4,3 Wohngeld 1,7 Förderung der Vermögensbildung 0,8 23. März 2010 Folie 51