Grundprobleme einer Wirtschaft

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10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Grundprobleme einer Wirtschaft
• Entscheidungsproblem
• Wer entscheidet über die Güterproduktion und den Güterkonsum?
• Sollen alle Gesellschaftsmitglieder am Entscheidungsprozess
beteiligt werden oder wird er einer Person überlassen?
• Produktionsproblem
• Was (wie viel) soll erzeugt werden?
• Darunter versteht man die Frage, welche Güter und wie viele von
jeder Güterart erstellt werden sollen.
• Verteilungsproblem
• Für wen wird produziert?
• Wer soll die Güter, die hergestellt werden erhalten?
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10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Selbstversorungswirtschaft
• Liegen die Entscheidungen über Produktion und Konsum in
der Hand einer Person oder kleinen Sippe, so spricht
man von Selbstversorgungswirtschaft
(Subsistenzwirtschaft).
• Produzenten und Konsumenten sind weitestgehend
identisch und
• es werden nur die Güter erzeugt, die dem eigenen
Verbrauch dienen
• Beispiele: einfach Bevölkerungsgruppen in Afrika
(Pygmäen), häusliche Selbstversorgung Gemüse- und
Obstbau, Nachbarschaftshilfe
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Saldo 10, LAS
Arbeitsteilige Wirtschaft
• Gütererstellung und Konsum erfolgt in getrennten
Wirtschaftseinheiten (Produktion in Unternehmen,
Konsum in Haushalten)
• Innerhalb der beiden Wirtschaftseinheiten erfolgt eine
Spezialisierung
• Unternehmen konzentrieren sich auf die Produktion bestimmter
Güterarten bis hin zu einzelnen Produktteilen
• In Haushalten versuchen die Erwerbstätigen ihren Arbeitsplatz/ihr
Einkommen durch verstärkte berufliche Qualifikation zu sichern
• Die immer stärker zunehmende Arbeitsteilung und
Spezialisierung erlaubt die Steigerung der Produktivität
und damit des materiellen Wohlstands vieler Menschen
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Saldo 10, LAS
Wirtschaftssystem
Unter Wirtschaftssystem versteht man eine gedankliche
Ordnung anhand von Modellen, die die
Koordinationsprinzipien und Strukturmerkmale einer
Wirtschaft vereinfacht beschreiben.
Die theoretische, also die angenommene Gliederung einer
Volkswirtschaft.
• Bei einem Wirtschaftssystem geht man der Frage nach, wie
in einer arbeitsteiligen Wirtschaft die Tätigkeiten der
einzelnen Beteiligten optimal auf einander abgestimmt
werden können.
• Man geht dabei von einer idealen Vorstellung aus.
(idealtypische Betrachtungsweise)
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Zentrale Organisation
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Saldo 10, LAS
Informationen über
Produktion und
Verteilung
Zentrale
Anweisungen
Informationen über
Arbeits- und
Konsumwünsche
und Kontrolle
Arbeitleistung
Unternehmen
Haushalte
Konsumgüter / Dienstleistungen
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Saldo 10, LAS
Dezentrale Organisation
Arbeitsnachfrage
Arbeitsmarkt
Arbeitsangebot
Haushalt
Unternehmen
Güterangebot
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Gütermarkt
Güternachfrage
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Saldo 10, LAS
Ordnungselemente
• Wem gehört was? Eigentumsverhältnisse
• Wer kann darüber verfügen? Vertragsverhältnisse
• Wie werden die Handlungen der Menschen koordiniert?
Koordinationsmechanismus
• Wer entscheidet über die Preise? Preisbildung
• Wer bestimmt die Höhe der Löhne? Lohnbildung
Unter Ordnungselementen versteht man die
Organisationsprinzipien einer Wirtschaft, die in
gegensätzlicher Ausprägung auftreten können und in
ihrem Zusammenwirken verschiedene
Ordnungsmodelle (Wirtschaftssysteme) ergeben.
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Saldo 10, LAS
Ordnungselemente und Wirtschaftssystem
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Ordnungselement
Eigentumsverhältnisse
Vertragsverhältnisse
Koordinationsprinzip
Freie
Marktwirtschaft
Zentralverwaltungswirtschaft
Preisbildung
Lohnbildung
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10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Ordnungselement
Eigentumsverhältnisse
Vertragsverhältnisse
Koordinationsprinzip
Preisbildung
Lohnbildung
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Ordnungselemente und
Wirtschaftgssystem
Zentralverwaltungswirtschaft
Freie
Marktwirtschaft
PrivatEigentum
Vertragsfreiheit
Kollektiv-Eigentum
Markt
Plan
Freie
Preisbildung
Freie
Lohnbildung
PreisFestsetzung
LohnFestsetzung
Vertragsunfreiheit
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10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Wirtschaftsordnungen
• Wirtschaftsordnungen, die auf dem Wirtschaftssystem der
Zentralverwaltungswirtschaft aufbauen, werden als
(sozialistische) Planwirtschaften bezeichnet.
• Dient das Ordnungsmodell der freien Marktwirtschaft als
Grundlage für die Wirtschaftsordnung, so spricht man von
(sozialen) Marktwirtschaften.
Unter Wirtschaftsordnung versteht man die konkrete
Ausgestaltung der Wirtschaft eines Landes durch rechtliche
Regelungen, Verhaltensweisen, Organisationsformen und
Institutionen.
Wirklichkeit eines Wirtschaftssystems. Hier wird die
Theorie in der Praxis betrachtet.
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Saldo 10, LAS
Karl Marx
1818-1883
Planwirtschaftliche
Wirtschaftsordnungen
Gründe für die geringe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
• Weiche Pläne:
Zu lange Informationswege, ungenaue Angaben über die
Produktionsmöglichkeiten
• Schwerfällige Organisation:
Unterbrechungen beim Produktionsvorgang
• Veraltete Produkte:
mangelnder technischer Fortschritt und geringe
Produktivität
• Unzufriedenheit der Bevölkerung:
unzureichende Güterversorgung
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Saldo 10, LAS
Adam Smith
1723-1790
Marktwirtschaftliche
Wirtschaftsordnungen
• Eigennutz dient dem Gemeinwohl
• Preismechanismus des Marktes: Der Preis hat
• Signalfunktion (hohe Preise knappe Güter)
• Planabstimmungsfunktion (Abstimmung Einkommen-Preise)
• Lenkungsfunktion (Gewinnerwartung Einsatz Produktionsfaktoren)
• Anreizfunktion (Produktionserhöhung/-drosselung, Sparsamkeit ...)
Bei der Marktwirtschaft handelt es sich um eine sich
selbst steuernde Wirtschaftsordnung, bei der
zwischen den unabhängigen Wirtschaftssubjekten
ein Mengenabgleich über flexible Preise erfolgt.
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10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Freie Marktwirtschaft
Mit Marktwirtschaft wird eine Wirtschaftsordnung
bezeichnet, bei der alle wirtschaftenden Personen
auf Grund freiwilliger Entschlüsse miteinander in
vertragliche Beziehungen treten, um Güter und
Dienstleistungen zu kaufen oder zu verkaufen
Adam Smith 1776
• Egoistische Interessen Gemeinwohl
• Selbstregulierung der Wirtschaft (A – N)
Adam Smith
1723-1790
Soziale Gerechtigkeit
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Folie 13
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Ordnungsrahmen
der freien Marktwirtschaft
• Dezentrale Planung
• Märkte
• Konsumgüter-, Kredit-, Faktor• Regulierung über Preis (Zins,
Lohn/Gehalt, Miete, Pacht)
• Gewerbefreiheit (Unternehmensgründung)
• Vertragsfreiheit
• Niederlassungsfreiheit,
Freizügigkeit
• Freihandel (Ex- Import)
• Produktionsfreiheit
• Konsumfreiheit
Motivation
Lenkungssystem = der Preis
• Profitstreben
• Bestimmung der Art und Menge
der zu prod. Güter
• Nutzenmaximierung
• Anzeigen der Güterknappheit
• Abstimmung der Einzelpläne
• Interesse am Erfolg des
Wirtschaftens
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Folie 14
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Adam Smith
1723-1790
Marktwirtschaftliche
Wirtschaftsordnungen
Der Markt ermöglicht:
Er erfüllt damit Funktionen:
• Auslese
→ Auslesefunktion
• Leistungsbereitschaft
→ Leistungsfunktion
• Steigende
→ Versorgungsfunktion
Güterversorgung
• Technischen Fortschritt → Innovationsfunktion
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Folie 15
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Marktwirtschaft und
Marktversagen
Unter Marktversagen versteht man die Erscheinung, dass ein sich selbst
überlassener Markt nicht in allen Marktsituationen zu einem
sinnvollen Ergebnis führt.
Der Selbstregulierungsmechanismus des Marktes funktioniert im
Wesentlichen nur bei privaten Gütern, nicht jedoch bei öffentlichen
Gütern, die vom Staat bereitgestellt werden. Öffentliche Güter sind z.B.:
• Äußere Sicherheit
• Innere Sicherheit
• Rechtssicherheit
• Straßen- und Verkehrswegenetz
Öffentliche Güter sind vom Staat angebotene Güter zur Befriedigung
kollektiver Bedürfnisse.
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10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Öffentliche Güter
Während der Käufer bei den privaten Gütern des täglichen Lebens
•
einen Preis bezahlen muss
•
trifft dies für die öffentlichen Güter meist nicht zu
•
private Güter werden individuell konsumiert
•
öffentliche Güter können nur gemeinsam konsumiert werden
Öffentliche Güter sind durch zwei Merkmale gekennzeichnet:
• Nichtausschließbarkeit
Jeder, der Interesse am Gut hat, kann es in Anspruch nehmen
Trittbrettfahrerhaltung, d.h. man kann ein öffentliches Gut in Anspruch
nehmen, ohne einen Preis dafür zu bezahlen.
• Nichtrivalität
Öffentliche Güter können von verschiedenen Personen gleichzeitig konsumiert
werden im Gegensatz zu privaten Gütern.
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Marktversagen
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
bei öffentlichen Gütern
Wie am Beispiel der Feuerwehr belegt wird, besteht bei diesen Gütern zwar
eine gesellschaftliche Nachfrage, es kommt aber auf privaten Märkten meist
kein Angebot zustande. Um das Hab und Gut der einzelnen Personen und
Familien vor Feuer oder Naturkatastrophen, wie Wasser oder Sturm, zu
schützen, befindet sich in jedem Ort eine Feuerwehr. Das gemeinschaftliche
Schutzbedürfnis vor den Gefahren der Natur ist die Ursache für die Nachfrage
nach den Leistungen der Feuerwehr. Da jedoch der Fuhrpark, die
Ausbildung und Beschäftigung der Feuerwehrleute sehr hohe Kosten
verursachen, findet sich keine Privatperson, die das Risiko auf sich nimmt
und ein entsprechendes Angebot bereitstellt. Es bildet sich kein Preis für
den Gefahrenschutz, d.h., der Marktmechanismus versagt und der Staat
muss ein Angebot bereitstellen.
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Externe Effekte
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Definition/Beispiel
Unter einem externen Effekt versteht man die Auswirkungen des
ökonomischen Handelns auf die Wohlfahrt eines unbeteiligten Dritten,
die niemand bezahlt oder dafür einen Ausgleich erhält.
Beispiel: Luftverschmutzung durch Kohlekraftwerke • u. U. Atemwegserkrankungen, Verschmutzung der
Gebäudefassaden, Schädigung der umliegenden Natur
• Die Kosten für die medizinische Betreuung der Erkrankten, die häufigen
Anstriche der Fassaden hat das Unternehmen in seiner Preiskalkulation
nicht zu berücksichtigen.
• Der Strom, den dieses Kraftwerk liefert, wird demzufolge billiger
angeboten, als er in Wirklichkeit ist.
• Der Marktpreis entspricht nicht dem wirklichen Preis und
berücksichtigt die sozialen Kosten nicht.
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Externe Effekte
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
freie Güter – externe Kosten
Negative externe Effekte werden als externe Kosten bezeichnet.
Zu den negativen externen Effekten gehören z.B. die Folgen der
• Produktionsaktivitäten von Unternehmen
wobei durch Schadstoffausstoß, Abwässereinleitungen usw. viele Menschen beeinträchtigt
werden.
• Konsumaktivitäten der Haushalte
wobei durch laute Musik, Autolärm, Müllentsorgung andere Haushalte beeinflusst werden.
• Lärm- und Abgasbelästigung
von Flugzeugen, Autos und der Eisenbahn, die in ihrer Umgebung das Wohlbefinden der
Bevölkerung mindern.
Vor allem die Mobilität des Personen- und Güterverkehrs bedeutet für die Umwelt erhebliche
Belastungen und Kosten. Diese Kosten werden nur zum Teil von den Verkehrsteilnehmern
getragen und überwiegend auf die Allgemeinheit bzw. auf unbeteiligte Dritte abgewälzt. Nach
den Regeln des Marktes werden die Umweltressourcen als freies Gut betrachtet und an die
Gesellschaft kostenlos abgegeben. Die Folge des Marktversagens führte zu einer exzessiven
Nutzung der Umwelt und zu steigenden Umweltbelastungen. Vor allem die verkehrsbedingten
externen Effekte brachten einen steigenden CO2-Ausstoß und ein Veränderung des Weltklimas.
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Marktversagen
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Preismechanismus
• Da der Markt mit seinem Preismechanismus über
die Güterproduktion und Güterverteilung
entscheidet,
• werden immer nur die Güter erzeugt, hinter denen
eine Nachfrage steht.
• Der Wunsch und die Kaufkraft des Kunden sind
entscheidend, gleichgültig ob der Gegenstand
sinnvoll und notwendig ist.
• Darum ist es denkbar, dass sich die Reichen
Milch für ihre Katzen leisten können, nicht aber
die Armen für ihre Kinder.
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Folie 21
Marktversagen
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Prestigekonsum
Der Marktmechanismus ermöglicht sog. Prestigekonsum
• Die Nachfrage kann durch Werbung auf bestimmte Güter
gelenkt werden, die allein dem Prestige und
Geltungsbedürfnis der Menschen dienen.
• Dadurch kann sich eine Konsumgesellschaft bilden, für die
die These gilt: „Man kauft das, was man nicht braucht, um
dem zu imponieren, den man nicht mag.“
23. März 2010
Folie 22
Marktversagen
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
unsoziale Ordnung
Der Marktmechanismus führt zu einer gesellschaftlich
unsozialen Ordnung
• Menschen mit körperlichen oder geistigen Gebrechen, die
keinerlei Einkommen erzielen und damit keine Kaufkraft
entwickeln können, müssen ein Leben am Rande der
Gesellschaft fristen
• Das erwerbswirtschaftliche Prinzip der Marktwirtschaft
bevorzugt stets den Tüchtigen, Fleißigen und
Durchsetzungsfähigen
• für den Glücklosen und Schwachen bietet dieses Modell
keinen Platz
23. März 2010
Folie 23
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Marktversagen
• Da der Markt die freie Entfaltung des Individuums ermöglicht, kann es in einer konkreten
Wirtschaftordung zu einem rücksichtslosen Kampf um Erfolg und Gewinn kommen, dessen
Begleiterscheinung Egoismus, Neid, Hass und Aggressionslust sind.
• Der materielle Erfolg wird dann zum obersten Ziel einer Gesellschaft, und wer dieses Ziel
nicht erreicht, erfährt Geringschätzung oder wird vernachlässigt.
Marktversagen bei
öffentlichen Gütern
externen Effekten
sozialen Zielen
Bereits der griechische Philosoph Aristoteles hat auf diese negative Eigenart der
Wirtschaft hingewiesen und formuliert: „Wirtschaften ist Übertölpeln des anderen
aus Habgier und Gewinnsucht.“
Überlasst der Staat eine Volkswirtschaft dem Marktmechanismus, so kann sich eine
materialistische Gesellschaft herausbilden, in der Werte wie Geld, Macht und Besitz
wichtiger sind als geistige Werte wie Toleranz und Nächstenliebe.
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Folie 24
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Geschichte der sozialen
Marktwirtschaft
Definition nach Prof. Müller-Armack:
Bei der sozialen Marktwirtschaft ist das Prinzip der Freiheit auf
dem Markt mit dem des sozialen Ausgleichs zu verbinden.
• Prof. Müller-Armack = geistiger Vater
• Ludwig Erhard hat das Konzept umgesetzt
• Währungsreform 20.6.1948
• 40 DM Kopfgeld je Person
• 20 DM zusätzliches Kopfgeld je Person im August
• 24.6.1948 = eigentlicher Geburtstag der soz. Marktwirtschaft
„Gesetz über Leitsätze für die Bewirtschaftung und
Preispolitik nach der Geldreform“
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Folie 25
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Geschichte der sozialen
Marktwirtschaft
Definition nach Prof. Müller-Armack:
Bei der sozialen Marktwirtschaft ist das Prinzip der Freiheit auf
dem Markt mit dem des sozialen Ausgleichs zu verbinden.
• Prof. Müller-Armack = geistiger Vater
• Ludwig Erhard hat das Konzept umgesetzt
• Währungsreform 20.6.1948
• 40 DM Kopfgeld je Person
• 20 DM zusätzliches Kopfgeld je Person im August
• 24.6.1948 = eigentlicher Geburtstag der soz. Marktwirtschaft
„Gesetz über Leitsätze für die Bewirtschaftung und
Preispolitik nach der Geldreform“
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Folie 26
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Phasen der Sozialen
Marktwirtschaft in Deutschland
• 1950-1965 Zeit des Wirtschaftswunders
• 1966-1974 Zeit der Globalsteuerung
• 1975-2000 Zeit der Struktur- und Wachstumskrisen
• 2000-heute Zeit der Globalisierung
Unter Globalisierung versteht man den Prozess
einer zunehmenden internationlalen
Arbeitsteilung, in dem nationalstaatliche
Grenzen überwunden und die Kooperation
zwischen den Ländern intensiviert wird.
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Folie 27
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Grundelemente der sozialen
Marktwirtschaft
Privateigentum
und Vertragsfreiheit
Niederlassungsfreiheit
Gewerbefreiheit
Unternehmen
Produktionsfreiheit
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Freizügigkeit
Berufswahlfreiheit
Güter- und
Arbeitsmarkt
mit freier
Preisbildung
Haushalte
Konsumfreiheit
Folie 28
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Grundelemente der sozialen
Marktwirtschaft
Ordnungsmerkmale der freien
Martkwirtschaft
negative
Auswirkungen
Grundelemente der
sozialen
Marktwirtschaft
Privateigentum
ungerechte
Einkommensverteilung
Gütermarkt mit
freier
Preisbildung
Preisabsprachen
Unternehmenszusammenschlüsse
Wettbewerbsordnung
Arbeitsmarkt mit
freier
Lohnbildung
niedrige Löhne
mangelnde soziale
Absicherung
Arbeits- und
Sozialordnung
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Eigentumsordnung
Folie 29
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Eigentumsordnung
Privateigentum als grundlegendes Element
Artikel 14 Grundgesetz
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.
Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem
Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit
zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines
Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der
Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter
gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und
der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der
Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den
ordentlichen Gerichten offen.
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Folie 30
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Grenzen der Eigentumsordung
• Die Vermögenspolitik verfolgt das Ziel:
• die Vermögen gleichmäßiger zu verteilen und so den
Lebensstandard der unteren und mittleren
Einkommensschichten zu heben. Durch die Zunahme
der materiellen Sicherheit kann der Einzelne seine
Persönlichkeit besser entfalten und hat mehr Möglichkeit
zur Selbstbehauptung
• Spannungen zwischen den sozialen Gruppen
abzubauen. Eine von der Mehrheit als ungerecht
empfundene Einkommens- und Vermögensverteilung
gefährdet eine freiheitliche Gesellschaftsordnung, da sie
zu Neid, Missgunst und Hass zwischen den
Bevölkrerungsgruppen führt.
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Folie 31
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Vermögenspolitik
• Steuerpolitik z.B. den Besserverdienenden mehr Steuern
abverlangen als den Arbeitnehmern mit geringem Lohn Steuerprogression
• Unter Steuerprogression versteht man das Ansteigen des
Steuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden
Einkomen
• Ebenso berücksichtigt die Erbschaftssteuer die sozialen
Verhältnisse, indem sie große Vermögen stärker besteuert
als kleine.
• Um die Vermögensverhältnisse anzugleichen, erhalten
Personen mit geringem Einkommen die Möglichkeit, durch
Zuschüsse des Arbeitsgebers und des Staates Vermögen
zu bilden. Vermögensbildungsgesetz
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Folie 32
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Sozialpflichtigkeit des Eigentums
• Der Gebrauch des Eigentums soll dem Wohl der
Allgemeinheit dienen. So müssen z.B.
Eigentümer von Wäldern den Spaziergängern und
Wanderern es erlauben, sich dort aufzuhalten
• Die Nutzung bestimmter Grundstücke kann
vorgeschrieben werden, ob z.B. ein Gebäude
darauf errichtet werden kann oder nicht
• Bei einer Flurbereinigung können z.B.
wertgleiche Grundstücke umgelegt und die
Eigentümer wertvoller Gebäude oder
Naturdenkmäler gezwungen werden, diese in
einem bestimmten Zustand zu erhalten.
• In den genannten Fällen erfolgt keine Enteignung
und demzufolge muss auch keine Entschädigung
gezahlt werden.
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Folie 33
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Enteignung
für den Bau einer Straße oder einer Versorgungsleitung wird ein
Grundstück benötigt, das der Eigentümer nicht verkaufen will
Enteignung unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen möglich
Angemessenes Entschädigungsangebot
Einleitung des Enteignungs- und Entschädigungsverfahren
Der Träger des Vorhabens muss bei der Enteignungsbehörde einen
Antrag stellen
Prüfung des Antrags
Enteignung, wenn dies zum Wohl der Allgemeinheit erfolgt
Rechtsgrundlagen für die Enteignung können z.B. sein:
Bundesfernstraßengesetz
Baugesetz
Energiewirtschaftsgesetz
Landschaftsschutzgesetz
Denkmalschutzgesetz
23. März 2010
Folie 34
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Enteignung
Rechtsgrundlage
Artikel 15 Grundgesetz
Grund und Boden, Naturschätze und
Produktionsmittel können zum Zwecke der
Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art
und Ausmaß der Entschädigung regelt, in
Gemeineigentum oder in andere Formen der
Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die
Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz 3 Satz 3
und 4 entsprechend.
23. März 2010
Folie 35
Wettbewerbsordnung
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen = Kartellgesetz
Das Bundeskartellamt in Bonn, eine dem BM für Wirtschaft und
Technologie zugeordnete selbständig arbeitende Bundesbehörde
Hauptaufgaben:
• Durchsetzung des Kartellverbots
• Fusionskontrolle
• Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen
Das Bundeskartellamt kann insb.
•
•
•
•
•
Zusammenschlüsse von Unternehmen verbieten
missbräuchliche Verhaltensweisen untersagen
Auflagen erteilen und
Geldbußen verhängen.
Außerdem verfügt die Behörde über weitgehende Ermittlungsbefugnisse
23. März 2010
Folie 36
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Kartelle
Unter Kartellen versteht man Absprachen zwischen
rechtlich selbständigen Unternehmen mit dem
Zweck, den Wettbewerb zu verhindern.
Es gibt:
• Preiskartelle
• Kalkulationskartelle
• Rationalisierungskartelle
• Gebietskartelle
• Ein- und Ausfuhrkartelle
23. März 2010
Folie 37
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
GWB
§1
Verbot wettbewerbsbeschränkender
Vereinbarungen
Vereinbarungen zwischen Unternehmen,
Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen
und aufeinander abgestimmte
Verhaltensweisen, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind
verboten.
23. März 2010
Folie 38
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Unlauterer Wettbewerb
• Die Werbung erweckt den Eindruck, es handelt sich um ein besonders
günstiges Angebot, obwohl es in Wirklichkeit nicht zutrifft - Beispiel:
Werbung für ein kostenloses Handy, ohne den Kunden über den
langfristig teuren Mobilfunkvertrag zu informieren
• Irreführende oder unwahre Angaben über die Zusammensetzung,
Herkunft oder das Produktionsverfahren einer Ware - Beispiel: Der in
der Werbung angebotene „selbstgebackene Kuchen nach Großmutters
Art“ wird von einer Großbäckerei bezogen.
• Die unberechtigte Ankündigung eines Ausverkaufs - Beispiel: Ein
Einzelhändler kündigt einen Ausverkauf an und schiebt laufend
„Billigware“ nach
• Die Bestechung von Mitarbeitern eines Unternehmens mit dem Ziel,
sich bei der Auftragsvergabe einen Vorteil zu verschafffen
23. März 2010
Folie 39
UWG
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
UWG = Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Durch das UWG soll verhindert werden, dass der Verbraucher
durch die Werbung getäuscht oder irregeführt wird.
Vergleichende Werbung soll unterbleiben.
§1
Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen
Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es
schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem
unverfälschten Wettbewerb.
23. März 2010
Folie 40
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Arbeits- und Sozialordnung
Artikel 9 Grundgesetz
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und
Gesellschaften zu bilden.
...
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der
Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen
zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe
gewährleistet. ...
23. März 2010
Folie 41
Gewerkschaften
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Die Gewerkschaften sind Vereinigungen von Arbeitnehmern, die neben
wirtschaftlichen auch soziale und politische Interessen ihrer Mitglieder
gegenüber anderen Verbänden und dem Staat vertreten.
DGB Deutscher Gewerkschaftsbund (Dachorganisation)
IGBAU Bauen-Agrar-Umwelt
IGBCE Bergbau, Chemie, Energie
GEW Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
IGM Metall
NGG Nahrung-Genuss-Gaststätten
GdP Gewerkschaft der Polizei
TRANSNET Gewerkschaft GdED
ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
23. März 2010
Folie 42
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Arbeitgeberverbände
Die Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von
Unternehmern bzw. Unternehmen zur Wahrung ihrer
Interessen vo allem gegenüber den Gewerksachaften. Die
Arbeitgeberverbände haben als Spitzenverband die
Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA).
•
Ziel des BDA ist v.a. eine an der Produktivität der
Unternehmen orientierte Lohnpolitik
•
Ziele der Gewerkschaften sind höhere Löhne, flexible
Arbeitszeit, geringe Beschäftigungsrisiken, besserer
Arbeitsschutz, verbesserte Mitbestimmung auf
betrieblicher und überbetrieblicher Ebene
23. März 2010
Folie 43
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Spielregeln für den Arbeitskampf
• Tarifverhandlungen Gewerkschaften/Arbeitgeber
oft begleitet von Warnstreiks
• Erklärung des Scheiterns
• Schlichtungsverfahren
• Annahme oder Ablehnung des Schlichterspruchs
• Neue Verhandlungsrunde
• Beschluss des Bundesvorstands oder Urabstimmung Streik
75% Zustimmung erforderlich, falls nicht erreicht neue Verhandlungen
• Streik - Aussperrung
• Neue Verhandlungen
• Beschluss des Bundesvorstands oder Urarbstimmung
25% Zustimmung erforderlich Streikende
• Neuer Tarifvertrag
23. März 2010
Folie 44
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Staatliche Schutzgesetze
• Kündigungsschutzgesetz
Kündigungsfristen
• Betriebsverfassungsgesetz
Wahl des Betriebsrats
• Mitbestimmungsgesetz
inner- überbetriebliche Mitbestimmung
• Arbeitsschutzgesetz
Schutz der Menschen vor körperlicher und
seelischer Überforderung, Sicherung der
Gesundheit und der Leistungsbereitschaft
23. März 2010
Folie 45
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Bundesagentur für Arbeit
• Zentrale Behörde zur Regelung der Probleme des
Arbeitsmarktes mit Sitz in Nürnberg
• Steht unter Rechtsaufsicht des BM für Arbeit und Soziales
• Wird durch Beträge der soz.vers.pfl. Arbeitnehmer und
Arbeitgeber bezahlt
Aufgaben:
• Beobachtung des Arbeitsmarktes
• Arbeitsberatung
• Arbeitsvermittlung
• Förderung der Berufsausbildung
• Finanzierung von ABM
• Zahlung von Lohnersatzleistungen (ALG, Insolvenzgeld)
23. März 2010
Folie 46
10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Sozialordnung
Unter Sozialordnung versteht man ein umfassendes System
der sozialen Absicherung in allen Lebenslagen von der
Geburt bis zum Tod.
• Ursprünge in der Kranken- und Armenversorgung in
mittelalterlichen Städten und Kirchen
• Ausbeutung der Arbeitnehmer und Massenarmut während
der industriellen Revolution
Arbeiterbewegung
gesetzliche Regelungen wie z.B. das Preußische
Armengesetz von 1842
Ausbau der Sozialordnung unter Otto von Bismarck
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10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Rechtsgrundlagen
Sozialordnung
Artikel 1 GG
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu
schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2 GG
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die
verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die
Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund
eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer
Bundesstaat.
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Saldo 10, LAS
Elemente des Sozialstaatsprinzips
Sozialstaatsprinzip heißt, die staatlichen Organe sind verpflichtet, die
soziale Gerechtigkeit zu einem Leitprinzip ihres Handelns zu erheben.
• Die Möglichkeit eines jeden Bürgers, bei sozialen Ungerechtigkeiten ein
Arbeits- oder Sozialgericht einzuschalten und sein Recht auf Hilfe
gegenüber dem Staat einzuklagen
• Die Regelungen der gesetzlichen Pflichtversicherungen
• Krankenversicherung
• Renten- und Pflegeversicherung
• Arbeitslosenversicherung
• Unfallversicherung
• Absicherung eines menschenwürdigen Lebens durch die
Daseinsvorsorge und die Gesundheitsvorsorge
• Die Beachtung des sozialen Aspekts in verschiedenen Bereichen, wie
z.B. der Wohnpolitik
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10c WR 2009/10
Saldo 10, LAS
Sozialgesetzbuch (SGB)
Die wichtigsten Regelungen der
Sozialordnung finden sich im deutschen
Sozialgesetz (SGB)
Bestimmungen über die
• Arbeitsförderung
• Sozialversicherung
• Kinder- und Jugendhilfe
• Pflegeversicherung und Sozialhilfe
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10c WR 2009/10
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Bausteine der sozialen Sicherung
2006 in Mrd. €
Rentenversicherung 240,0
Krankenversicherung 146,8
Arbeitsförderung 83,2
Lohnfortzahlung, Betriebsrenten 56,5
Pensionen/Beihilfen 46,9
Kinder, Familien, BaföG 44,8
Soziale Steuervorteile 35,7
Sozialhilfe 21,9
Jugendhilfe 19,0
Unfallversicherung 11,2
Pflegeversicherung 18,0
Altersicherung für Landwirte
6,7
Soziale Entschädigung u.a.
4,3
Wohngeld
1,7
Förderung der Vermögensbildung
0,8
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